Protocol of the Session on September 8, 2010

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich erkläre es gerne noch mal.)

Ich finde, wenn wir in diesem Landtag auf eine Zeit zurückschauen, in der wir eine Enquetekommission zum demographischen Wandel hatten, die die Aspekte der Finanznot und die Aspekte einer möglichen Kreisreform unter finanziellen, unter Verwaltungseinsparungsgesichtspunkten nicht berücksichtigt hat, dann ist das eine unglaublich verlorene Zeit. Wir dürfen jetzt nicht wieder bis zum Jahresende warten - dies sage ich wirklich mal, im September ein Jahr nach der Wahl -, um dann zu sagen, wir geben ein Gutachten in Auftrag und dann warten wir noch mal - ich weiß nicht, wie lange Sie für die Bearbeitung des Gutachtens vorgesehen haben

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Drei Jahre.)

drei Jahre. Dann sind wieder fünf Jahre Legislatur rum. Wir müssen dieses Problem angehen. Die CDU hat dafür gesorgt, dass wir zehn Jahre verloren haben bei diesem Thema. Zehn Jahre sind verloren gegangen, weil Sie sich ideologisch gegen die Gewissheit stellen, dass hier etwas nachjustiert werden muss. Es ist ja wohl etwas ganz Normales, dass man ein Land wie den Freistaat Thüringen nicht über 50 Jahre unverändert lassen kann. Hier

muss man, wenn man modern und aktuell ist, nachjustieren, und dem haben Sie sich entgegengestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist jetzt wirklich dran, hier auch mal etwas vorzulegen, wenigstens vorzulegen und zu beschreiben: Was wollen Sie denn mit dem Gutachten jetzt abfragen? Wir sind ja alle im Nebel. Wir wissen überhaupt nicht, was wird denn das Gutachten jetzt anschauen? Werden wir nur über eine Funktionalreform sprechen, werden wir auch über Gebietsreform sprechen? Wollen Sie die Dreigliedrigkeit möglicherweise antasten oder möchten Sie die Kreise als Ebene ganz und gar abschaffen? Das alles sind ja Fragen, die man stellen muss an ein Gutachten. Man kann ja nicht sagen: Macht mal ein Gutachten. Das wäre doch schon mal ein erster interessanter Punkt, dem Parlament hierüber zu berichten. Lieber Herr Bergner, ich stimme Ihnen ja zu, die Landesregierung ist dran und sie kann es ja gerne mit den Menschen vor Ort machen. Dagegen hat ja niemand etwas. Aber man kann es auch nicht abschieben und sagen, die Menschen vor Ort sollen bitte die strukturellen Probleme in Thüringen hier bearbeiten. Das kann es ganz sicher nicht sein.

Ich fühle mich ja unglaublich geehrt, dass das Papier unserer LAG Wirtschaft und Finanzen hier so große Aufmerksamkeit gefunden hat. Ich werde es den Kolleginnen und Kollegen in der LAG berichten und die werden sich darüber freuen. Ich kann Ihnen eines versprechen: Wir werden auf Grundlage dieses Papiers in der Fraktion und Partei die Thematik - und wenn wir dann irgendwann ein Gutachten der Landesregierung haben, werden wir auch das noch mit aufnehmen - ganz in Ruhe durcharbeiten. Da werden wir uns dann entscheiden, welche Strukturen wir für ein zukunftsfähiges Thüringen wichtig finden.

Lieber Herr Kowalleck, Sie haben vorhin gesagt, da kommt dann wieder Wolkenkuckucksheim raus. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wolkenkuckucksheim ist es, wenn man glaubt, dass die Anzahl der Kreise und ihre Aufgabenzuordnung noch die nächsten 20 Jahre bestehen wird.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist einzig Wolkenkuckucksheim.

Der Innenminister hat sich schon zu Wort gemeldet. Für die Abgeordneten steht noch eine Redezeit von etwa 6 Minuten zur Verfügung. Wollen Sie gleich? Weil wir den Durchlauf aller Fraktionen haben, dürften Sie das.

(Zuruf Prof. Dr. Huber, Innenminister: Wenn die Abgeordneten zuerst reden wollen …)

(Abg. Adams)

Dann die Abgeordneten zuerst. Herr Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, Herr Innenminister, Ihnen fehlt immer noch der Mut, sich einer offenen Diskussion zu stellen. Sonst hätten Sie erst gesprochen und dann dem Parlament die Möglichkeit gegeben, zu reagieren. Das wäre schon gut gewesen.

Ich will nur ein paar wenige Anmerkungen machen. Herr Fiedler, zu dem Gutachten: Sie kennen doch die Problematik, wenn man über Strukturveränderungen in Wahlkampfzeiten diskutiert, dann ist das immer schwierig. Wir haben jetzt eine relative Ferne zu den Kommunalwahlen, die sind im Jahr 2014. Wenn Sie jetzt das Gutachten machen - wir haben Erfahrungen mit Gutachten dahin gehend, dass es zwei Jahre dauert, bis eine Bewertung vorliegt -, dann sind wir schon wieder sehr nah an dem Termin 2014 dran. Da befürchten wir einfach, dass dann aufgrund der anstehenden Wahlkämpfe eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich ist. Deshalb also wirklich die Bitte, noch einmal zu überlegen, ob wir wirklich ein Gutachten brauchen. Wir sagen nein. Eigentlich sind alle Fakten auf dem Tisch. Jetzt müssen nur mit den Partnern, mit den Betroffenen die unterschiedlichen Konzepte diskutiert werden. Da haben wir ein Diskussionsangebot unterbreitet und wir haben immer gesagt, das ist ein Diskussionsangebot, wir sind keine Dogmatiker. Wir sagen nicht, das ist der einzige Weg. Aber wir können natürlich gerade von der Landesregierung erwarten, dass sie konkret wird. Das, was bisher konkret auf dem Tisch liegt, ist nicht einmal ansatzweise als Reform zu bezeichnen.

Herr Fiedler, ich bitte Sie auch zu differenzieren, ob die Finanzsituation in Suhl und Eisenach tatsächlich den kommunalen Akteuren vor Ort anzulasten ist. Ich sage nein; es ist ein strukturelles Problem und damit sind wir natürlich als Land gefordert.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist nicht möglich, dass Eisenach ein gegenwärtiges Defizit von 10 Mio. € aus eigenen Kräften ausgleicht, sondern wir haben die Ursachen gesetzt also nicht wir, sondern eine Mehrheit hier im Landtag -, indem man eben Eisenach vor etwas mehr als 10, 12 Jahren aus dem Wartburgkreis herausgenommen hat. Wenn man das als Fehler jetzt erkennt, kann man nun nicht sagen, der Innenminister soll jetzt mit irgendwelchen Sanktionen gegen die kommunalen Akteure vor Ort vorgehen, sondern der Landtag muss seine damaligen Fehlentscheidungen korrigieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal auf das Problem, was der Vertreter der FDP angesprochen hat, Bürgernähe und Größe der

Verwaltung eingehen: Ich bin davon überzeugt, Bürgernähe ist kein Problem der Entfernung in Kilometer. Der Bürger kann neben dem Rathaus wohnen und trotzdem die Verwaltung als ganz weit entfernt wahrnehmen.

Bürgernähe hat etwas mit Strukturen zu tun, wie ich die Bürger einbeziehe. Ich habe einfach die Befürchtung, dass Verwaltungen mit zehn bis zwölf Mitarbeitern, die ja typisch in Thüringen sind bei einer Einheitsgemeinde mit 3.000 Einwohnern oder Verwaltungsgemeinschaft mit 5.000 Einwohnern, überhaupt nicht in der Lage sind, diese Bürgernähe zu praktizieren, weil Bürgernähe personeller Ressourcen in der Verwaltung bedarf. Die Verwaltung muss ja Partner sein für die Bürger, wenn ich Bürgernähe realisieren will.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Projekt Bürgerhaushalt auf den Weg bringen. Frau Enders hat da Erfahrung, wie viel Ressourcen das kostet. Das kann ich natürlich nicht mit Kleinstverwaltungen machen, die sind überhaupt nicht spezialisiert. Von daher ist eine leistungsfähige Gemeindeverwaltung Voraussetzung für Bürgernähe. Wenn ich das nicht habe, dann funktioniert es nicht.

Wir haben ja in Thüringen bereits - um einmal auf Größe einzugehen - eine starke Differenzierung, was Mandatsdichte betrifft. Nehmen Sie die Stadt Erfurt, da kommen auf einen Stadtrat 4.000 Einwohner. Wir haben die Gemeinde Gerstengrund im Wartburgkreis in der Rhön, da kommen auf einen Gemeinderat sechs Einwohner. Da wollen Sie sagen, dass jetzt in Gerstengrund das demokratische Paradies ist, während in Erfurt eine Diktatur besteht? Ich sage, man muss überlegen, also in Gerstungen wählen sie fast zu 100 Prozent die CDU. Ich habe da Probleme, ob das auch der Weg ist.

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Gerstengrund.)

Von daher hat Größe, Mandatsdichte alles aus unserer Sicht nichts mit Bürgernähe zu tun, sondern mit den entsprechenden Strukturen.

Noch zum Problem kommunale Gemeinschaftsarbeit: Uns haben Sie da auf der Seite, aber bitte nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, die aus dem Jahr 1935 resultiert. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit war damals der Versuch, kommunale Selbstverwaltung ins Leere laufen zu lassen. Wenn wir uns heute die Strukturfehler in der kommunalen Gemeinschaftsarbeit ansehen, die starke Dominanz des Bürgermeisters als Verbandsrat, dass es keine Wechselbeziehungen zwischen Mitgliedsgemeinden und dem Zweckverband gibt, dass der Bürger nicht mitreden kann, dann kann die kommunale Gemeinschaftsarbeit nicht der Weg sein, außer wir demokratisieren auch diesen Bereich. Da haben Sie uns dann auf Ihrer Seite. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Fiedler, Sie hatten angezeigt, 1 Minute Redezeit, die haben Sie noch.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ku- schel.)

nein, ich sage heute das freundliche Wort, mir geht es noch mal um die sachliche Diskussion, Entfernung von Wahlkampf etc. Ich habe vor einigen Tagen in Stadtroda erlebt, da hatten vier Landkreise den Gemeinde- und Städtebund zu einem Gespräch gerade zu dem Thema eingeladen. Frau Sojka von Ihnen war da, noch ein Kollege und andere. Da hat sich aber komischerweise niemand dort zu Wort gemeldet und hat gesagt, unser Ziel ist, dass wir das machen wollen, das machen, weil nämlich genau die, die dort geredet haben, gesagt haben, ihr wollt uns jetzt auflösen, ihr seid wohl verrückt, wir wollen in der Einheit bleiben. Ich habe keinen gehört von der Fraktion DIE LINKE, die aufgestanden sind und haben gesagt, aber unser Weg ist ein ganz anderer, wir wollen noch viel weitergehen. Ich habe es auch nicht von der SPD in diesem Sinne gehört. Deswegen, meine Damen und Herren, ist und bleibt es so, Sie können viel schwatzen und erzählen, die Koalition wird auch das meistern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ba- sta!)

Das Wort erhält für die Landesregierung, der Innenminister Prof. Huber.

Herr Abgeordneter Kuschel, die Veranstaltung, von der Herr Fiedler berichtet, ist Beleg genug, dass es mir nicht an Mut fehlt, die Thesen der Landesregierung zu vertreten. Sie haben auch etwas merkwürdige Vorstellungen von einer Universität, wenn Sie glauben, dass da die Loseblattsammlungen durch die Gegend fliegen. Sie haben in der Sache, glaube ich, Allmachtswünsche. Sie haben damit angefangen, dass Sie die von Ihnen als undemokratisch empfundenen Strukturen gern so belassen würden, wenn Sie nur am Ruder säßen. Vielleicht war das ein Witz, aber vielleicht hatte dieser Witz auch einen ernsten Kern.

(Beifall CDU, SPD)

Dieses Thema „Gemeinde-, Funktional- und Gebietsreform“ haben wir ja schon oft traktiert. Es gab schon einen Antrag der FDP, einen Antrag der

Fraktion DIE LINKE über die Ankündigung der Landesregierung, einen Antrag der Fraktion DIE LINKE „Öffentliche Ankündigung zum Einstieg in die Gemeindegebietsreform“ und anderes mehr. Die Haltung der Landesregierung hat sich nicht geändert. Die Landesregierung sieht nach wie vor keine Veranlassung dazu, das Thema, das ein schwieriges Thema ist, über das Knie zu brechen. Gleichwohl bleiben wir nicht untätig. Der Abgeordnete Fiedler hat darauf hingewiesen, dass ein Referentenentwurf durch die Anhörung schon durch ist, wo es im Einzelnen darum geht, dass in Gemeinden unter 3.000 Einwohnern die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ausgeschlossen wird, dass die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister in erfüllenden Gemeinden die haben wir sehr wohl „auf dem Schirm“ - mit weniger als 3.000 Einwohnern nicht mehr möglich ist, dass eine Mindestgröße von dauerhaft 5.000 Einwohnern in den Verwaltungsgemeinschaften eingeführt wird und wo diese unterschritten wird, eine Umwandlung in eine Land- oder Einheitsgemeinde zu erfolgen hat und dass die Möglichkeit gestrichen wird, die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft auf eine erfüllende Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern zu übertragen. Dahinter steckt, Herr Abgeordneter Kuschel, durchaus ein Leitbild, wie es die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte erfordert, nämlich dass die Idealstruktur in Thüringen Gemeinden mit deutlich über 3.000 Einwohnern sind. Wir werden mit diesen Instrumenten versuchen, die kommunalen Strukturen zu verändern, weil wir an diesen Stellen ein Handlungsgebot sehen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Auch die Landesstrukturen und die Kreise und nicht nur die Gemeinden.)

Was wir noch nicht genau wissen, ist, wie sinnvoll eine Veränderung der Kreisstrukturen ist. Da gibt es ganz unterschiedliche Erfahrungen. Die Kollegen aus Sachsen-Anhalt sagen, zunächst einmal kostet uns das Ganze 600 Mio. € - die Gebietsreform, die sie dort gemacht haben. Vor diesem Hintergrund hat sich der Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Gutachten einzuholen, Herr Adams, das im Wesentlichen den Effekt haben soll, zu plausibilisieren und zu prognostizieren, welche Einsparmöglichkeiten denn durch eine Veränderung vor allem auf Kreisebene erzielt werden können. Dieses Gutachten werden wir jetzt in der zweiten Jahreshälfte in Auftrag geben und werden keine Zeit verstreichen lassen, sondern es als sinnvolle Ergänzung zu unserem Gesetzentwurf weiter befördern. Es liegt natürlich dann an diesem Hohen Haus, darüber zu entscheiden, ob es die von der Landesregierung vorgeschlagenen und noch vorzuschlagenden Veränderungen akzeptiert.

Letztlich gibt es nicht schwarz und weiß und nicht nur einen Weg. Es gibt verschiedene Ziele. Der Abgeordnete Bergner hat vollkommen recht, Bürger

(Abg. Kuschel)

nähe und Übersichtlichkeit sind ein legitimer Aspekt. Es ist auch ein legitimer Aspekt, dass der Freistaat Thüringen an finanzielle und demographische Herausforderungen stößt, denen natürlich Rechnung getragen werden muss und die kollidieren mit dem Ziel einer möglichst bürgernahen Organisation. Die Aufgabe eines vernünftigen Gesetzgebers ist es, einen Mittelweg zu finden zwischen diesen unterschiedlichen Anforderungen, einen Mittelweg, der auch nicht durch punktuelle Stellungnahmen aus der Politik, der Wirtschaft oder der Wissenschaft vorweggenommen werden kann. In diesem Mittelweg, Herr Abgeordneter Bergner, spielt natürlich auch die Frage eine Rolle: Wie viel kann man über eine Aufgabenreform, eine Rückführung z.B. von Aufgaben auf staatliche Stellen, gewinnen und welchen Beitrag kann das dazu leisten, kommunale Strukturen zu entlasten? Das ist eine weitere Facette in dem Gesamttableau. Auf der Basis der gutachterlichen Feststellung wird die Landesregierung dann ihre Entscheidung über die Funktional- und Gebietsreform in Thüringen treffen.

Das scheint mir ein durchaus plausibler Weg; den verzögern wir nicht, wir gehen ihn zielgerichtet, wie es in der Koalitionsvereinbarung niedergelegt ist. Wir haben die ersten Schritte getan. Es liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Tisch und wird voraussichtlich in den nächsten Wochen auch den Landtag erreichen. Mehr können Sie für den heutigen Stand nicht erwarten.

(Beifall CDU, SPD)

Damit schließe ich die Aussprache zum dritten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den vierten Teil

d) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Resultate der von der Friedrich-EbertStiftung herausgegebenen Studie ‚Längeres gemeinsames Lernen in Thüringen’“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/1450

Ich erteile als Erstem das Wort Herrn Abgeordneten Metz für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, anhand der Entwicklung des deutschen Schulsystems können nicht nur pädagogische und politische Debatten beobachtet werden, auch und gerade an der Entwicklung des deutschen Schulsystems können gesellschaftliche Vorstellungen und Entwicklungen sich widerspiegeln. Beruhen die flächendeckenden Entwicklungen getrennten Ler

nens noch auf ständischen Vorstellungen, gab es sicherlich eine Entwicklung hin zu mehr Chancen von Kindern und Jugendlichen aus allen Schichten. Das ist unverkennbar, aber für uns eben nicht ausreichend, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Vor welchen Herausforderungen stehen wir also heute? Da ist die Vorstellung der SPD sehr klar, das Schulsystem und die Schule selber ist ein zentraler Gestaltungsmotor für eine demokratische und solidarische Gesellschaft, in der alle Kinder gefördert werden. In der Schule sind alle Kinder gleichberechtigt und haben das Recht auf ein Aufwachsen unabhängig von finanziellen oder Bildungsvoraussetzungen der Eltern. Schule hat also neben der zentralen Aufgabe, die kognitiven Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu fördern, auch die Aufgabe, die Kinder bei der Entwicklung hin zu einem toleranten Zusammenleben zu begleiten und das gegenüber allen Kindern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dem stimmt auch eine überwältigende Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zu, 86 Prozent halten längeres gemeinsames Lernen für besser als das gegliederte Schulmodell.