den Kommunen. Gegenwärtig gibt es Verunsicherungen in den Städten und Gemeinden, welchen Weg man bei der anstehenden Konzessionsvergabe der Energienetze gehen soll. Soll man privaten Anbietern folgen oder soll man nicht besser die Energieversorgung aus strategisch-politischen Gründen in die öffentliche Hand legen? Das ist die Grundfrage, die im Augenblick steht. Die Rückführung der Netze, wie sie DIE LINKE fordert, ist ein wichtiger Bestandteil der Umgestaltung der Energiepolitik hin zu einer dezentralen Energieversorgung,
zu einem Mix regenerativer Energien entsprechend den regionalen Gegebenheiten, zur Unabhängigkeit von den großen vier Energiekonzernen und zu sozialverträglichen Energiepreisen. Thüringen könnte Vorreiter und Modellregion einer solchen Entwicklung werden, könnte Beispielhaftes auf diesem Gebiet leisten.
Meine Damen und Herren, es gibt die fraktionsübergreifende Übereinkunft, keine Aussprache zu führen, sondern den Antrag gleich an den Innenund Wirtschaftsausschuss zu überweisen, damit er dort zügig behandelt werden kann. Federführend sollte der Innenausschuss sein. Frau Präsidentin, ich bitte entsprechend zu verfahren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
So ist mir das zumindest bekannt, zu Nummer 1 und 2. Ich erteile Herrn Staatssekretär Staschewski das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass die meisten Anfang der 90er-Jahre geschlossenen Konzessionsverträge in den nächsten zwei, drei Jahren auslaufen. Genau das war der Anlass, aus dem heraus sich die Landesregierung bereits zu Beginn ihrer Arbeit die Stärkung der kommunalen Energieversorgung in ihr Programm geschrieben hat. Das kann man auch im Koalitionsvertrag nachlesen. Darin haben CDU und SPD vereinbart, die örtliche Energieversorgung und -erzeugung der Städte und Gemeinden als Teil der kommunalen Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge zu stärken mit dem Ziel, dass beim Auslaufen der Konzessionsverträge der Beteiligungsanteil der Vorlieferanten bei Stadtwerken auf unter 25 Prozent begrenzt wird.
Vielleicht zunächst noch einmal zu den Grundlagen. Das Energiewirtschaftsgesetz § 46 verpflichtet die Gemeinden, ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, insbesondere auch von Strom- und Gasleitungen, diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden tun das in Form von privatrechtlichen Konzessionsverträgen mit Energieversorgungsunternehmen, für die sie im Gegenzug Konzessionsabgaben erheben können. Diese Konzessionsverträge unterliegen nicht der Energieaufsicht und sie sind auch nicht genehmigungs- und meldungspflichtig. Die Anmeldepflicht bei Konzessionsverträgen im Bereich Strom und Gas wurde 1998 aufgehoben, insofern liegen der Landesenergiebehörde keine aktuellen belastbaren Aufstellungen vor, die ich Ihnen an dieser Stelle weitergeben könnte. Etwas anderes gilt für den Bereich der Grundversorgung, der der Landesenergiebehörde von den zuständigen Netzbetreibern gemeldet werden muss. Auf der Grundlage dieser Meldungen gibt es in Thüringen im Bereich Gas 33 und im Bereich Strom 34 Grundversorger, darunter sind alle Thüringer Stadtwerke.
Meine Damen und Herren, ganz unabhängig von den Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung halte ich es zunächst einmal für durchaus richtig und sinnvoll, sich an dieser Stelle mit den auslaufenden Konzessionsverträgen zu befassen. Denn die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Strom- und Gasleitungen ist ein energiewirtschaftlich bedeutender Vorgang. Warum? Zunächst deshalb, weil dabei ein Wettbewerb zwischen mehreren potenziellen Netzbetreibern stattfinden kann. Ein Wettbewerb, der dann wiederum, und darauf weisen Sie in Ihrem Antrag zu Recht hin, für eine lange Zeit ausgesetzt ist. Unter wettbewerblichen Aspekten mag man es daher auch bedauern, dass Konzessionsverträge in der Regel für 20 Jahre abgeschlossen werden. Aber wir müssen auch berücksichtigen, dass wir es im Netzbereich mit langfristigen Wirtschaftsgütern zu tun haben, die eine lange technische Nutzungsdauer haben und vor allem sehr langen Abschreibungen unterliegen. Um dem Aufbau und dem Erhalt eines funktionsfähigen aktuellen technischen Standards genügende Netze sicherzustellen, sind Investitionen in erheblichem Umfang erforderlich und dafür braucht dann der Netzbetreiber auch eine gewisse Sicherheit. Es ist zwar schon richtig, dass der Netzbetreiber bei einem Wechsel des Konzessionsinhabers nach dem Energiewirtschaftsgesetz für sein Anlagekapital angemessen entschädigt werden muss, trotzdem ist dann ein solcher Wechsel dem Unternehmen unter Umständen nicht zuträglich und birgt jedenfalls unternehmerisches Risiko. Zu kurze Laufzeiten von Konzessionsverträgen können daher im Ergebnis dazu führen, dass notwendige Investitionen unterbleiben und der Netzbetrieb gerade dann - also bei kurzen Vertragslaufzeiten - nicht den neuesten
technologischen und wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Auch diese Aspekte haben wir bei der Lauflänge von Konzessionsverträgen zu berücksichtigen. Bedeutsam ist das Auslaufen der Konzessionsverträge vor allem für die Kommunen, für die sich dadurch neue wirtschaftliche und strategische Handlungsspielräume ergeben können, insbesondere dadurch, dass sie grundsätzlich die Netze in Eigenregie betreiben können und die Möglichkeit der Netzübernahme dann ja abhängt von der besonderen Ausgangslage der jeweiligen Kommune. Sie reichen von der Gründung eigener Stadtwerke bis zur Beteiligungs- und Pachtlösung. Dabei sind dann auch viele andere Faktoren noch zu berücksichtigen, wie die rechtliche Machbarkeit, die demographische, wirtschaftliche Struktur der Gemeinde, die Siedlungsdichte, Siedlungsstruktur, Struktur der Energienetze, die Kundenstruktur und so weiter, die Höhe der Netzkaufpreise und dessen Refinanzierung durch Netznutzungsentgelte, vorhandene Unternehmensstrukturen und die Ausprägung und Qualität einer bestehenden oder noch anzustrebenden strategischen Partnerschaft.
Diese Aspekte müssen wir sehr genau abwägen. Das muss man hier an dieser Stelle nun einmal ganz deutlich sagen, diese Abwägung und die letztlich notwendigen Entscheidungen können eben nur die Kommunen selbst treffen. Einmal, weil sie selbst natürlich die Verhältnisse vor Ort am besten kennen und zum anderen aber auch, weil wir uns hier im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung bewegen. Die Landesregierung darf hier und wird auch den Kommunen nicht vorschreiben, was sie zu tun haben. Was wir aber als Land tun können und sollten, ist, die Kommunen zu unterstützen, etwa bei der Klärung von Finanzierungsfragen und kommunalaufsichtlichen Problemstellungen.
Ausgangspunkt hier müssen jedoch immer konkrete Projekte und Initiativen der Kommunen sein, die von der Landesregierung unterstützt werden können. Lassen Sie mich an der Stelle noch kurz ergänzen: Die Landesregierung hat sich die Stärkung der kommunalen Energieversorgung in ihr Programm geschrieben. Dazu ist in jedem Fall auch zu bedenken, dass die Thüringer Kommunen anders als in anderen Bundesländern einen hohen Anteil am Regionalversorgungsunternehmen der E.ON Thüringen Energie AG halten; das sind nämlich rund 47 Prozent. Kommunaler Einfluss im Bereich der Energieversorgung kann eben auch an dieser Stelle wirksam sein. In jedem Fall geht es der Landesregierung darum, die Energieversorgung vor Ort zu stärken gerade auch im Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei geht es auch um die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher, denn hier geht es einfach auch um Kosten. Auf eines sei hier noch einmal ausdrücklich hingewiesen, anders als die Konzernchefs gern behaupten, ist es eben nicht
Der monatliche Strompreis zwischen 2000 und 2009 ist um 27 € gestiegen. Die EEG-Umlage macht dabei einen Anteil von gerade einmal 3,30 € aus. Die Preise sind also gestiegen, obwohl die Einkaufspreise an der Leipziger Strombörse seit 2008 um bis zu 40 Prozent gesunken sind. Trotz Liberalisierung des Marktes liegen noch immer 85 Prozent der gesamten Stromerzeugung in der Hand der vier großen Stromanbieter; RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW. Deshalb können die Konzerne ihre gewünschten Energiepreise nämlich auch durchsetzen. Um dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, muss die dezentrale Stromversorgung ausgebaut werden.
Damit ist es uns ernst. Auch ein Schritt ist unser „1.000-Dächer-Photovoltaik-Programm“, mit dem wir ein Förderinstrumentarium geschaffen haben, um dezentrale Energieerzeugung und -nutzung unterstützen zu können. Gefördert werden hier vor allem auch kommunale Investitionen sowie Investitionen mit kommunalem Bezug. Ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der erneuerbaren Energien auch auf kommunaler Ebene wird der Bestandsund Potenzialatlas für erneuerbare Energien sein, der derzeit bei uns im Hause in Erarbeitung ist. In diesem Atlas werden die Potenziale der erneuerbaren Energien bis auf die örtlichen Ebenen dargestellt und damit Grundlagen geschaffen für die Entwicklung regionaler und kommunaler Energiekonzepte. Insofern freue ich mich auf die weitere Diskussion in den Ausschüssen. Ich denke, dass wir da auch ein Stück weit Hilfestellung für die Kommunen geben sollten und geben können. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für diese sehr umfangreichen Ausführungen. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen damit erfüllt ist? Da regt sich kein Widerspruch. Bitte, Herr Abgeordneter.
Ja, Widerspruch dahin gehend, wir würden gern natürlich auch den Bericht an den Ausschuss mit überweisen.
weisen an den Innenausschuss als federführendem Ausschuss und begleitend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, und nicht nur diesen einen Teil, sondern natürlich den Inhalt des Sofortberichts auch. Ich frage Sie, wer mit der Ausschussüberweisung so einverstanden ist, als Erstes frage ich nach der Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Überweisung ist angenommen.
Zweite Frage, die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, wobei ich Sie jetzt darauf hinweisen muss - ich habe freundlicherweise diesen Hinweis bekommen -, der Bericht kann nur in einem der beiden Ausschüsse sein. Wir haben gerade eben über den Innenausschuss abgestimmt. Nun muss ich fragen, soll denn dieser Bericht im Innenausschuss sein oder im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie? Dann müsste ich die Abstimmung jetzt noch einmal wiederholen. Das kann nur der federführende sein, und dann kann es nur der Innenausschuss sein.
Kommen wir jetzt zum Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Wer möchte die Überweisung, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit. Danke schön.
Ich frage Sie jetzt aber trotzdem noch, der Innenausschuss soll der federführende Ausschuss sein, wer ist hierfür? Danke schön, das ist auch die Mehrheit. Damit ist der Innenausschuss federführend und der komplette Antrag überwiesen. Herzlichen Dank.
Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem 8. Tätigkeitsbericht (2008/09) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1310
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, das Wort hat die Abgeordnete Renner der Fraktion DIE LINKE.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird uns alle zwei Jahre ins Postfach gelegt und dann verschwindet die Broschüre in Regalen, in Schubladen, und ich hoffe nicht in Papierkörben. Wir halten diesen Bericht für sehr wichtig. Deshalb sollte in der Geschäftsführung des Landtags vorgesehen werden, diesen Bericht im Plenum und auch in den zuständigen Aus
schüssen zu beraten. Aus dem Datenschutzbericht müssen Konsequenzen gezogen werden, möglichst zeitnah und möglichst wirksam. Daher hat die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Antrag eingebracht. Seit heute, um es genau zu sagen 13.55 Uhr, natürlich noch in der Drei-Monats-Frist nach Datenschutzgesetz, die wäre morgen abgelaufen, liegt uns ja auch in der Drucksache 5/1355 die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht vor. Natürlich blieb nicht viel Zeit. Aber auch nach dem ersten Lesen wird deutlich, dass viele Fragen und Handlungsanforderungen aus unserem Antrag nicht beantwortet und nicht erfüllt sind.
Kritisch sehen wir in der Stellungnahme der Landesregierung die Ablehnung, den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, auch im Bereich der verdeckten Datenerhebung durch den Verfassungsschutz, auch außerhalb von Wohnungen gesetzlich zu regeln. Soweit erst einmal zur Stellungnahme.
Nun zurück zum Bericht und unserem Antrag. DIE LINKE sieht im Datenschutzbericht 2008/2009 folgende Problem- und Handlungsschwerpunkte. Das Datenschutzrecht in Bund und Land muss auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts antworten. Was heißt das? Schutz der Persönlichkeits- und Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates und seiner Sicherheitsinteressen sowie Schutz vor dem Zugriff privater Unternehmen und ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Zu den rechtlichen Reformbaustellen gehören der Datenschutz durch Technik und die Internetfähigkeit des Datenschutzrechts. Die Institution des Datenschutzes, wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten, müssen dazu wirklich unabhängig und mit wirksamen Kompetenzen ausgestattet werden. Zu guter Letzt sollte auch geklärt werden, ob es ein für Bund und Länder einheitliches Datenschutzrecht geben sollte und ob und wie Datenschutzregelungen für den staatlichen und den privatwirtschaftlichen Bereich einheitlich und übersichtlich strukturiert und gefasst werden können. Möglichst zeitnah und wirksam müssen auch die im aktuellen Datenschutzbericht festgestellten Mängel in den Kommunalverwaltungen beseitigt werden. Besonders politisch und auch rechtlich brisant ist, dass bei 16 der 40 stichprobenartig überprüften Kommunen Beanstandungen aufgetreten sind.
In den Antrag haben aber auch aktuelle datenschutzrechtliche Themen Eingang gefunden, die sich nicht unmittelbar aus dem aktuellen Datenschutzbericht ergeben und bei denen nach Ansicht der LINKEN ein Handeln der Landesregierung auf Landes- und Bundesebene sinnvoll und notwendig ist. Ein solches aktuelles Thema ist die Film- und Fotoaktion von Google Street View, eingeschlossen die Wireless-Lan-Pannen und anderes mehr. Die
öffentliche Kontroverse trägt dazu bei, die kritische Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Datensammelaktionen zu schärfen. Gerade die politisch Verantwortlichen in Legislative und Exekutive in Thüringen sind hier besonders zum Schutz dieses Grundrechts aufgerufen. Die Thüringer Verfassung ist eine der wenigen, die dazu in Artikel 6 Abs. 2 eine ausdrückliche Regelung enthält. Dass es in Thüringen Minister wie den Innenminister Herrn Prof. Dr. Huber gibt, die dennoch die Vorratsdatenspeicherung positiv bewerten und auch propagieren, ist daher als überaus problematisch einzustufen, politisch wie rechtlich. Doch gibt es dazu ja anscheinend noch einen politischen Ehekrach in der Regierungskoalition, den wir abwarten wollen. So weit zu unserem Antrag und ich hoffe auf eine angeregte Debatte.
Danke, Frau Abgeordnete Renner. Es liegen mir von jeder Fraktion Redemeldungen vor. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Adams.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es schon gleich am Anfang, ich wünsche mir, dass wir diesen Antrag inhaltlich fundiert im Ausschuss weiterberaten können. Es ist ein wichtiger Antrag mit einem sehr wichtigen Thema - dem Datenschutz. Weil die Ausschüsse leider nicht öffentlich sind, müssen wir allerdings hier in der Öffentlichkeit noch ein paar Sachen ganz deutlich sagen.
Die Vorratsdatenspeicherung - zum Ersten - ist großer Mist. Wir sind dagegen. Wir wollen das nicht, weil es den Bürger gläsern macht. Wir werden uns dagegen wenden. Ich bin sehr gespannt auf die Position der Landesregierung dazu, welche von diesen beiden Positionen wir denn vorgetragen bekommen werden. Das, denke ich, wird sehr interessant heute hier im Plenum wie auch in den Ausschüssen.
Wir brauchen eine unabhängige Datenaufsicht. Wir wissen alle, dass wir einen Datenschutzbeauftragten haben. Aber wie unabhängig sind die wirklich, um überall prüfen zu können. Wie sind sie ausgestattet, um hier ein Bürgerrecht, nämlich die informationelle Selbstbestimmung, auch wirklich durch
setzen zu können. Wir brauchen eine Handhabe, um mit der rasanten technischen Entwicklung mithalten zu können. Wir hinken mit dem Datenschutz immer wieder einfach nur hinterher. Wir müssen allerdings die Bürgerinnen und Bürger - und das ist unser Auftrag - hier entsprechend schützen können. Deshalb brauchen wir genügend Mittel und ein Gesetz, das es uns ermöglicht, der rasanten technischen Entwicklung standzuhalten. Wir müssen Antworten darauf finden, wenn Private durch die Straßen fahren und sich als Datenstaubsauger generieren und alles aufnehmen, was sie hier in der Stadt finden. Google Street View ist eine Zumutung für die Bürgergesellschaft und wir wenden uns entschieden dagegen.
Fünftens: Wir brauchen einen neuen Blick auf Datensparsamkeit. Sparsamkeit ist immer eine wichtige Sache, zum Beispiel bei der FDP. Deshalb bin ich mir sicher, dass wir auch noch etwas hören werden zur Datensparsamkeit. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum wir beim Bestellen der einfachsten Dinge von einem Versandhaus zunächst einmal nach dem Geburtsdatum gefragt werden. Wir wollen das nicht. Wir wollen den Bürger schützen, denn es gilt ein ganz einfaches Motto: Wird der Bürger gläsern, wird die Demokratie brüchig. In diesem Sinne möchte ich gern mit Ihnen im Ausschuss weiterdiskutieren. Vielen Dank.