Ich beantrage Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und weise darauf hin, dass wir bereits morgen beabsichtigen, darüber zu tagen, um das Gesetz zügig abzuschließen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Dr. Brockhausen, liebe Gäste! Ein ganz wichtiges Thema steht heute auf der Tagesordnung, es hat Thüringen ja auch schon viele Jahre beschäftigt. Ich habe mich doch ein bisschen gewundert, dass noch niemand erwähnt hat, dass heute der nur vierjährlich stattfinde Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Berlin stattfindet. Dort ist heute Vormittag eine einstimmige Resolution verabschiedet worden, die den Titel trägt: „Für eine gerechte Blindengeldlösung“.
Warum ist das nötig? Es ist schon an einigen Stellen heute in den Redebeiträgen gesagt worden, der eigentlich - aus meiner Sicht jedenfalls - behinderungsbedingte Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen müsste ja eigentlich in Deutschland überall gleich hoch sein. Das ist aber mitnichten der Fall und ist heute auch immer wieder erwähnt worden. Ich möchte nur einmal ein paar Beispiele nennen, wie unterschiedlich der Nachteilsausgleich ausfällt. Wenn Sie beispielsweise blind sind und das Glück haben, in Nordrhein-Westfalen zu leben, erhalten Sie monatlich 608,96 € Nachteilsausgleich. Leben Sie in Bayern, sind es 518,00 €. Leben Sie in Berlin, sind es 487,16 €, in Hessen 523,00 €, in Mecklenburg-Vorpommern 430,00 €. Thüringen war lange Schlusslicht und wir bleiben weiter hinten, auch wenn ich froh bin über diesen ersten wichtigen und richtigen Schritt einer Erhöhung. Aber wenn wir ehrlich sind, müssen wir - meine ich jedenfalls - endlich die Klein
staaterei gerade auch beim Nachteilsausgleich angehen. Aus unserer Sicht jedenfalls braucht es einen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich, der den Beeinträchtigungen tatsächlich gerecht wird, der tatsächlich die Bedarfe ausgleicht. Da kann es keine derart gravierenden Unterschiede von fast 400 € monatlich geben, nur weil der- oder diejenige vielleicht das Glück hat, in diesem Fall in NordrheinWestfalen zu leben. Wir wollen ja schließlich auch nicht, dass Blinde nur deshalb, weil es dort eine höhere Anerkennung ihrer Beeinträchtig gibt, nach Nordrhein-Westfalen ziehen, weil sie in Thüringen für sich im wahrsten Sinne des Wortes keine Perspektive sehen. Ich möchte mich auch ausdrücklich bedanken bei denjenigen, die über ganz viele Jahre gestritten haben für ein auskömmliches Blindengeld und die nicht müde geworden sind. Wir erinnern uns an bundesweite Demonstrationen, die hier stattgefunden haben. Wir erinnern uns an nahezu zahllose Mahnwachen, an denen viele von uns beispielsweise vor der Staatskanzlei immer wieder teilgenommen haben, als Thüringen - das will ich ganz deutlich sagen aus meiner Sicht - einen der gravierendsten Fehler begangen hat vor einigen Jahren und das Blindengeld gänzlich abgeschafft hat. Es hat den Blinden auch nicht wirklich geholfen - Frau Stange hat eben schon darauf verwiesen -, dass Herr Althaus bei seiner großen Rückblicksbilanz darauf hingewiesen hat, dass er dies als politischen Fehler immerhin inzwischen sieht, das Blindengeld damals ganz abgeschafft zu haben. Immerhin erhalten die Blinden jetzt wieder eine Unterstützung, auch wenn wir immer noch lange nicht davon reden können, dass es sich tatsächlich um den notwendigen Nachteilsausgleich handelt, denn da geht es nicht um sprechende Küchengeräte, da geht es auch um solch für uns scheinbar banale Dinge, wie ein Farberkennungssystem, um zu wissen, was Mann oder Frau anzieht, wenn er oder sie aus dem Haus geht, denn das ist für uns ganz einfach, aber da gehen ja die Schwierigkeiten der Betroffenen schon los.
Wir wissen alle, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarf im Sozialgesetzbuch XII festgestellt wurde und auf gut 600 € in etwa auch festgeschrieben ist. Insofern ist es wirklich ein schwacher Trost. Natürlich werden heute - so denke ich - alle zustimmen, weil es ja ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, aber wir sind nach wie vor weit davon entfernt, tatsächlich dafür zu sorgen, dass die Blinden endlich den Nachteilsausgleich erfahren, den sie eigentlich dringend brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Hier sind schon viele Beispiele genannt worden, ganz viele Beispiele, die es sehr schwer machen, die scheinbar einfachsten Dinge wahrnehmen zu können, die für uns, die wir sehen, so selbstverständlich sind. Blinde Menschen brauchen nahezu immer und überall Assistenz, sie kann sich in Geräten ausdrücken, sie kann aber
auch in Begleitung durch Menschen stattfinden. Ein wichtiger Punkt, den Herr Gumprecht eben angesprochen hat: Wenn wir uns anschauen, wie viele Blinde tatsächlich in Thüringen am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sind, dann gibt es auch da noch jede Menge Nachholbedarf. Sie haben eine Institution benannt, die sich dafür einsetzt, dass Blinde am ersten Arbeitsmarkt wieder beschäftigt werden. Ich frage mich nur, warum beispielsweise die zentrale Vermittlungsstelle gerade für blinde Akademikerinnen, die es gab, in der so bestehenden Form, wie es sie einmal gegeben hat, nicht mehr gibt. Denn diese hat zumindest eine Möglichkeit gegeben, tatsächlich für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu sorgen. Wir haben vorhin gerade über Berufschulen gesprochen. Eines der wichtigen Anliegen unserer Landesregierung, das Ministerium ist zwar gerade nicht vertreten, ist auch das Thema Inklusion. Da würde ich am liebsten einmal fragen: Wie viele blinde und sehbehinderte jugendliche Auszubildende gibt es denn an unseren Berufsschulen? Wie werden sie denn dort tatsächlich integriert? Wie wird dort Inklusion gelebt? Wie wird dort mit den Bedarfen umgegangen, die sie haben, damit sie überhaupt eine Berufsausbildung machen können, damit sie dann auch ihren Platz im Berufsleben finden? Das sind ganz viele Fragen, die noch offen sind.
Ich bin froh, dass die Debatte jetzt schnell stattfinden soll, weil zugesagt wurde, dass es eine schnelle Lösung zum 1. Juli geben soll mit der 50-€-Erhöhung. Ich sage aber auch, wir müssen noch sehr viel weiter gehen an dieser Stelle. Da wundert sicherlich nicht nur mich die Begründung, die sich im Gesetzentwurf findet, dass offenkundig der Landesregierung erst durch Gespräche mit dem Blindenverband deutlich geworden ist, dass Thüringen hinten ansteht. Da mache ich mir schon ein bisschen Sorgen, wo die Landesregierung in den letzten Jahren gewesen ist. Denn das ist seit ganz vielen Jahren bekannt, dass wir unrühmliches Schlusslicht waren und, selbst wenn wir jetzt Platz 3 von hinten gerechnet belegen, auch weiterhin sind. Auch da gibt es, glaube ich, noch sehr viel zu tun.
In diesem Sinne sage ich noch einmal, ich glaube, das kann ein erster Schritt sein. Ein zweiter Schritt sollte sein, dass wir uns für einen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich starkmachen, der allerdings nicht mit einer Abwärtsspirale für die Betroffenen einhergehen darf, sondern sich am tatsächlichen Bedarf orientieren muss. Als Letztes möchte auch ich darum bitten, diesen Antrag, dieses Gesetz im Sozialausschuss, aber auch im Gleichstellungsausschuss zu behandeln, da dieser auch dafür zuständig ist, künftig sich um die Belange im Sinne der UNMenschenrechtskonvention und der Behinderten zu
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu den vorangegangenen Redebeiträgen will ich nur zwei Bemerkungen machen. Einmal hat mich das schon erstaunt, dass DIE LINKE sagt, dass der Gesetzentwurf ohne sie und ohne die Verbände nicht gekommen wäre, heute zumindest noch nicht, erst wer weiß wann. Wenn Sie das Koalitionspapier gelesen haben, wissen Sie, dass die Erhöhung da drinsteht, und Sie wissen auch, Sie sind doch auch schon länger im Parlament, dass man nicht sagen kann, einen Gesetzentwurf, den schreibe ich jetzt und morgen geht er in das Parlament rein. Das wissen Sie selber, das ist ganz schön Polemik.
Aber, Herr Koppe, ich muss auch zu Ihnen etwas sagen. Ich glaube nicht, dass es der richtige Weg ist, Familien gegen Blinde auszuspielen. Wenn Sie sagen, dass ich das Familiengeld streichen möchte
- das haben Sie gesagt, ich habe genau zugehört -, dann könnte ich auch mehr Blindengeld geben, ich denke, das ist nicht der richtige Weg.
Aber jetzt zu dem Gesetzentwurf: Die Geschichte des Landesblindengeldes in Thüringen hat sich in den letzten Jahren zu einer endlosen Geschichte entwickelt. Nachdem das Landesblindengeld bis zum Ende des Jahres 2005 gezahlt wurde, wurde seine Geschichte ab dem 01.01.2006 zur Tragödie. Denn der Kreis der Antragsberechtigten war damals derartig eingeschränkt worden, dass dies eigentlich einer Streichung des Blindengeldes gleichgekommen war. Daraufhin begann ein langer Kampf und ein Drama in mehreren Akten. Betroffene, Betroffenen-Verbände und die Oppositionsparteien und somit auch meine Partei, die SPD, liefen monatelang gegen die Streichung des Landesblindengeldes Sturm. Schließlich gab es dann im Jahr 2008 mit der Wiedereinführung des Landesblindengeldes in Höhe von 220 € ein kleines Happy End für die Betroffenen. Die Höhe des Landesblindengeldes von 220 € war uns und den Betroffenen nicht hoch genug und damit haben
wir weitergekämpft. Heute können wir der Geschichte des Landesblindengeldes ein weiteres, aber ein erfreuliches Kapitel hinzufügen, denn der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Landesblindengeldes von derzeit 220 € auf 270 € vor.
Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich, dass dies nicht nur als ein Zeichen an die Blinden und Sehbehinderten in Thüringen zu verstehen ist. Denn wir zeigen damit viel mehr, dass auch in Zeiten klammer Kassen etwas für die Benachteiligten unserer Gesellschaft getan werden kann und auch muss. Gerade in Zeiten der Krise, darf die Solidarität in der Gesellschaft nicht aufgekündigt werden. Sparpakete dürfen nicht auf den Rücken derer gepackt werden, die am schwersten daran zu tragen haben und die sich am wenigsten widersetzen können.
Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass sich die Betroffenen eine noch stärkere Erhöhung des Blindengeldes gewünscht hätten. Auch wir wollen eine noch stärkere Erhöhung. Aber es gibt das Wünschbare und das Machbare. Derzeit ist diese Erhöhung um 50 € das maximal Machbare. Dieses bedeutet aber nicht, dass wir uns am Ziel und am Ende der Geschichte glauben. Wir möchten, wenn die Haushaltslage es zulässt, der Geschichte des Landesblindengeldes ein weiteres schönes Kapitel dann hinzufügen.
Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, können Sie mir glauben, wenn ich Ihnen sage, dass ich mich auch weiterhin für eine weitere Erhöhung des Landesblindengeldes einsetzen werde. Denn die Betroffenen - das haben wir auch die ganze Zeit von den Fraktionen gehört - benötigen das Geld dringend, um in einer für sie dunklen Welt ein wenig Licht zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen. Wir können dort am morgigen Tag die Anhörung beschließen, so dass es gleich nach der Sommerpause wieder in die zweite Lesung geht und damit der Gesetzentwurf dann auch Gesetz für dieses Land wird. Ich danke.
Es gibt noch eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Stange, Fraktion DIE LINKE. ´ Abgeordnete Stange, DIE LINKE:
Das sage ich Ihnen. Denn wenn Sie es wirklich ganz ernst genommen hätten, hätten Sie diesen Gesetzentwurf, der nun - weiß Gott - nicht so viel Arbeit macht, denn man hat ja nur die Zahlen von 220 auf 270 in den einzelnen Paragraphen, also um immer 50 €, erhöht, bereits mit Einbringung des Landeshaushalts 2010
hier als Begleitgesetz vorlegen können. So viel Arbeit, Frau Künast - und da müssen Sie nicht abwinken -, hat das, denke ich, nicht gemacht.
Ein zweiter Punkt: Herr Gumprecht sagte vorhin hier, man müsse an die Zukunft des Landes denken. Ja, man muss an die Zukunft des Landes denken. Ich denke schon, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht die Zukunft des Landes Thüringen aufs Spiel setzen wollen. Im Gegenteil, das einkommensunabhängige Landesblindengeld nehmen sie doch nicht und legen es auf die hohe Kante, sondern es wird investiert, investiert in Leistungen, die meine Vorrednerinnen hier bereits genannt haben, in Assistenzleistungen, in Ausgaben, in Güter, die benötigt werden und die Investitionen fließen dann in den Kreislauf zurück. Ich denke schon, es ist auch Zukunftsgeld, wenn wir hier vom Landesblindengeld sprechen.
Sie haben vorhin, meine sehr geehrten Damen und Herren, immer von drei Säulen gesprochen, einmal das einkommensunabhängige Landesblindengeld, dann die Stiftung und die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Lassen Sie mich noch eines dazu sagen: Wer sich die Zahlen angeschaut hat, auch die Zahlen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, konnte genau lesen und auch in den zurückliegenden Jahren die Statistik vergleichen: Nur ca. 1.200 betroffene blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen hatten überhaupt Anspruch auf das einkommensabhängige Blindengeld, das heißt, sie mussten sich vorher mit ihrer Vermögenslage - auf deutsch gesagt - nackig machen und wer mehr als 2.500 € auf dem Konto hat, hat überhaupt keinen Anspruch mehr. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass genau das ein Punkt ist, den ganz viele blinde und sehbehinderte Menschen gar nicht auf sich genommen haben. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte, glaube ich, geht ein Stück weit in die falsche Richtung, auch wenn sie fast am Ende ist. Ich will gern noch einmal das Wort von Ihnen aufgreifen, Frau Rothe-Beinlich, den Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes heute in Berlin. Ich bin dankbar, dass Sie das angesprochen haben. Und ich denke, wenn wir heute über die Erhöhung des Blindengeldes reden, sollten wir einen Schritt weitergehen. Genau das haben Sie angesprochen und da bin ich gern dabei. Wir sollten nicht nur das Blindengeld an sich sehen, sondern wir sollten generell eine Botschaft aus diesem Raum senden an die Benachteiligten, die da heißt: Nicht das Blindengeld allein ist maßgeblich, sondern im Vordergrund für Benachteiligte muss stehen, Integration und Inklusion. Ich denke, dann sind wir auf einem guten Weg. Lieber Herr Kollege Koppe von der FDP, da kann ich nicht verstehen, wenn hier gesagt wird, dass es offensichtlich eine der letzten Wohltaten ist, die wir hier verteilen. Wir verteilen auch bei knappen Kassen an Benachteiligte keine Wohltaten. Wir kommen der Verpflichtung der Gesellschaft nach. Das werden wir auch machen, wenn die Kasse noch knapper ist. Da bin ich wieder bei Integration und Inklusion. Wir haben genügend Programme, die wir nur nutzen müssen. Das hat Kollege Gumprecht vorhin gesagt, dass wir das in die Betriebe hinaustragen müssen, dass auch die Unternehmer vor Ort wissen, wie sie Unterstützung von den Kassen und von Politik bekommen, wenn sie benachteiligte Menschen, Sehbehinderte beschäftigen, die im Übrigen ihre Grundausstattung von den Kassen finanziert bekommen. Das hat nichts damit zu tun, dass ein ständiger Nachteilsausgleich auch da sein muss. Aber den Betrieben wird geholfen. Das kann man sich anschauen. Wir müssen dafür werben, dass diese Menschen Arbeitsplätze bekommen. Deswegen die Botschaft, da bin ich gern bei Ihnen, Frau Astrid Rothe-Beinlich, nach Berlin. Dass wir nicht nur um das Blindengeld streiten, sondern in vorderster Linie für Integration und Inklusion für benachteiligte Menschen auch in Zeiten knapper Kassen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich kann damit die Aussprache schließen. Ausschussüberweisung ist beantragt worden an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist, glaube ich, einstimmig. Ich frage einmal, gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Nein.
Dann ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss ist damit nicht vorgenommen worden. Demzufolge brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2010 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1089 - ERSTE BERATUNG
Ich frage jetzt in Richtung Landesregierung, wer das Wort zur Begründung haben möchte. Niemand möchte das Wort zur Begründung haben. Gut. Dann eröffne ich die Aussprache zu diesem nicht begründeten Gesetzentwurf. Es hat als Erster das Wort für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Fiedler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden. Ich denke, uns allen ist bekannt, um was es dabei geht. Es geht insbesondere darum, dass sich weitere Gemeinden freiwillig zusammenschließen. Der erste Punkt ist der Wille der Gemeinden, dass sie das freiwillig tun. Das Zweite ist, dass das öffentliche Wohl natürlich dabei beachtet wird und das Dritte, was ich für sehr wichtig empfinde, ist der Parlamentsvorbehalt. Die Landesregierung kann ja nicht so einfach entscheiden, sondern wir alle hier im Hohen Haus müssen uns am Ende dazu verständigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die vorliegenden Gemeinden hier entsprechend durch Freiwilligkeit ihre Zusammenschlussmöglichkeiten der unterschiedlichen Art und Weise dokumentiert haben, ob sie sich zur Landgemeinde zusammenschließen, zu größeren Gemeinden, sich eingliedern lassen wie zum Beispiel in Neustadt-Breitenhain, dass das entsprechend das ist, was wir wollen. Ich lege Wert darauf, dass wir hierzu auch Anreize finanzieller Art und Weise geben, dass man entsprechend auch richtiges Geld in die Kasse bekommen kann. Neue Gemeinden, die mindestens 4.000 Einwohner aufweisen, bekommen 30 € je Einwohner, bei mindestens 5.000 Einwohnern sind es sogar 100 € je Einwohner, wobei die Höchstförderung 1 Mio. € beträgt. Das ist nicht unerheblich. Ich denke, dass es wichtig ist, dass sich
in der kommunalen Selbstverwaltung viele überlegen, dass man die Verwaltungskraft stärken will und muss - das ist das A und O. Es geht nicht darum, ob es dem Bürgermeister gefällt oder den Gemeinderäten, sondern sie sollten das Wohl ihrer Mitbürger im Auge haben, um das Ganze weiter nach vorn zu bringen. Ich denke, wir sollten das auch in den weiteren Gesetzen mit beachten, dass wir die 5.000er Verwaltungsgemeinschaftsgröße im Blick behalten, dass es nicht darunter sinken darf. Ich glaube, das werden wir hinbekommen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die damalige Enquetekommission die Landgemeinde mit geboren hat und wir auf die Landgemeinde entsprechend mit eingehen. Ich möchte mir ersparen, auf jede einzelne Gemeinde jetzt einzugehen. Das liegt Ihnen vor. Wir werden dazu eine schriftliche Anhörung durchführen, um zu versuchen, bis zum Jahresende das Ganze noch auf den Weg zu bringen. Vielleicht gelingt es uns auch morgen, das in Bewegung zu setzen. Ich würde mir wünschen, dass man bestimmte Gesetzentwürfe etwas eher bringt, damit das Parlament die entsprechende Zeit hat. Aber wir haben die Chance, dass die Gemeinden das bis zum Jahresende vollziehen können und wir werden es zügig beraten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es freut mich, dass die Landesregierung rechtzeitig zu diesem interessanten und doch brisanten Thema wieder im Hause vorhanden und vorrätig ist und ich bin gespannt auf die Debatte, was Sie dazu beitragen.
Grundsätzlich, meine Damen und Herren, möchte ich eingangs benennen, jede freiwillige Gemeindeneugliederung ist zu begrüßen -