Protocol of the Session on May 28, 2010

Menschen im Mittelpunkt der Umwelt stehen und wenn wir die Menschen bei ökologischen Überlegungen und ökologischen Entwicklungen mitnehmen,

(Beifall FDP)

sie gewinnen und für die Problematik des Artensterbens sensibilisieren, so sensibilisieren, dass sie merken, es ist ihr eigenes Umfeld, es ist ihr eigenes Interesse und es ist ihr eigener Vorteil, um den es dabei geht. Dafür sind eine gute konzeptionelle Vorarbeit für eine umfassende und alle Bereiche einschließende Thüringer Biodiversitätsstrategie zwingend notwendig. Die FDP hat schon im Deutschen Bundestag 2007 konstruktiv daran mitgewirkt, eine bundesweite Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten, und wir freuen uns darauf, auch in und für Thüringen einen Beitrag dazu zu leisten. Ich darf das auch ganz persönlich anfügen: Es macht schon Spaß, wenn man da etwas bewegen kann. Vor zwei Jahren konnte ich einen alten Traum im eigenen Ort umsetzen, nämlich den Bach, der in den 50er-Jahren verrohrt worden war, wieder renaturieren. Da merkt man, wie sich Landschaft entwickelt, wie da wieder etwas entsteht und - nebenbei gesagt - war es an der Stelle billiger, als es die Sanierung der bestehenden Verrohrung gewesen wäre. Das ist der Gedanke, den ich vorhin angesprochen habe. Das ist auch die Geisteshaltung, die ich vorhin angesprochen habe. Es geht darum, überhaupt erst einmal umzudenken und auch dafür die Menschen mit auf den Weg zu nehmen.

(Beifall FDP)

Konkret zu dem Antrag - 2 a: Es ist immer richtig und gut, auf konkrete Maßnahmen abzuzielen, anstatt an mehr oder weniger schwammig formulierte allgemeine Ziele heranzugehen. Es ist richtig, wenn ich in 2 b sehe, in diesem organisierten Prozess der Erarbeitung über Eckpunkte an Verbände und Landnutzer heranzugehen und dabei eben auch die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und die größtmögliche Akzeptanz zu erzielen.

Zu Ihrem Punkt 3, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchte ich anfügen, wir legen natürlich Wert darauf, dass es nicht nur gegebenenfalls durch Umsetzung, sondern durch Umsetzung von vorhandenem Personal passiert.

(Beifall FDP)

Ich denke auch, in Anfügung an die Haushaltsdebatte, die wir geführt haben, der Personalstamm muss ausreichen, um damit auch diese Aufgaben bewältigen zu können.

Ich möchte noch kurz anfügen an die Bemerkung, die Kollege Kummer vorhin völlig richtig auch über

bestehende Interessenkonflikte gesagt hat. Natürlich, es gibt kein Schwarz-Weiß-Raster, es gibt auch keine Schablone, die wir einfach aus diesem Hause überall passend über das ganze Land stülpen können, sondern es wird immer auch eine Abwägung zwischen einzelnen Interessen sein, zwischen einzelnen auch Nutzungen verschiedener Biotoptypen und was auch immer, so dass dort selbstverständlich die ganzen Dinge, über die wir hier und heute reden - und hoffentlich auch in der Folgezeit reden werden -, selbstverständlich vor Ort durch die Fachleute und durch die politisch Verantwortlichen mit Leben erfüllt werden müssen.

Auf jeden Fall ist es so, dass wir diesen Antrag im Kern unterstützen. Mit dieser kleinen Ergänzung, was die beiden Stellen anbelangt, werden wir auch hier und heute diesem Antrag zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt erneut Dr. Frank Augsten das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, drei ganz kurze Bemerkungen zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern. Tatsächlich, Herr Abgeordneter Kummer, hatten wir den Fischbandwurm im Antrag vergessen. Wir nehmen das gern auf. Was aber für mich wichtiger ist - jetzt habe ich mein Papier vergessen, aber ich bekomme es, glaube ich, auch so zusammen -, alles andere, was Sie angemahnt haben, steht, glaube ich, unter 2 a - nur damit wir die gleichen Papiere besprechen. Unter 2 a steht nicht nur Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Erstes - ich als Landwirt werde dafür sorgen, dass die Landwirtschaft immer besonders im Fokus ist -, hier stehen auch der Verkehr, die Regionalentwicklung, die Energiepolitik mit drin als Handlungsfelder, die unbedingt in die Diskussion mit einbezogen werden müssen. Nur noch mal, um sicherzugehen, dass wir vom gleichen Papier sprechen. Das haben wir im Auge, selbstverständlich ist das richtig, aber, wie gesagt, das steht unter 2 a alles drin.

Herr Dr. Augsten, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tilo Kummer?

Ja. Zum Fischbandwurm oder?

Herr Dr. Augsten, es ist richtig, dass Sie die Problemfelder alle beschrieben haben. Sie weisen aber die Lösung der Probleme einseitig dem Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu. Das war der Punkt, worauf ich aufmerksam machen wollte, die anderen Bereiche der Landesregierung gehören auch mit ins Boot. Das ist wirklich ein übergreifendes Thema. Sehen Sie das auch so oder soll es Herr Reinholz allein lösen?

Ich sehe das genauso. Danke für den Hinweis und für die Richtigstellung.

Die zweite Bemerkung in Richtung Frau Tasch und das geht sicher dann auch den Minister an: Erfolge würdigen ist ganz wichtig und richtig. Das muss man machen, damit man den Mut nicht verliert, damit man auch mal sieht, was man geschafft hat, alles in Ordnung. Aber, meine Damen und Herren - und Frau Tasch hat es auch noch mal bestätigt -, wir haben das Problem, dass die Arten weiterhin zurückgehen, dass viele Probleme nicht gelöst sind. Insofern lassen Sie uns mal bei dieser Erfolgsschau ganz kurz verweilen, aber es ist ganz wichtig, dort den Finger in die Wunde zu legen und da anzusetzen, wo wir wirklich Probleme haben. Da gibt es eine ganze Menge zu tun. Insofern war auch der Appell und der Antrag so gemeint, dass wir uns bei den Erfolgen nicht lange aufhalten dürfen, sondern dass es natürlich eine ganze Menge Baustellen gibt, an die wir ran müssen.

Meine letzte Bemerkung, herzlichen Dank für die fraktionsübergreifende Unterstützung, für die Überweisung an die unterschiedlichen Ausschüsse. Das sehen wir mittlerweile auch so, das ist richtig. Herr Bergner, genau das haben wir uns darunter vorgestellt. In den Ausschüssen werden wir natürlich genau die wichtigen Hinweise, die aus den Fraktionen kommen, mit einarbeiten. Wir wollten die ganze Arbeit nicht allein machen, sondern Ihnen auch noch Gelegenheit geben, hier mitzuhelfen. Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank. Auch über die Überweisung an die Ausschüsse können wir allerdings erst nach

der Debatte abstimmen. Gibt es weitere Wortmeldungen zu dieser Debatte? Das ist nicht der Fall. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das Berichtsersuchen ist erfüllt.

Ausschussüberweisung wurde beantragt an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Die Punkte 2 bis 4 des Antrags sollen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an die einzelnen Ausschüsse.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz der Punkte 2 bis 4 dieses Antrags in der Drucksache 5/969 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen.

Jetzt kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenprobe? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist auch die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit abgelehnt.

Es ist die alleinige Beratung des Ausschusses der Punkt 2 bis 4 im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Lockerung/Abschaffung der Resi- denzpflicht für Asylbewerber Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/981 - dazu: Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1028 -

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja. Dann hat jetzt das Wort Abgeordneter Dirk Bergner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber. Die Residenzpflicht, meine Damen und Herren, ist für Deutschland nahezu ein Alleinstellungsmerkmal. Sie bedeutet - für diejenigen, die damit noch nicht so sehr viel zu tun hatten -, dass Flüchtlinge, dass Asylbewerber den Landkreis, in dem sie untergebracht sind, nicht verlassen dürfen, dass sie dies nur können, wenn sie einen Antrag stellen auf einen sogenannten Urlaubsschein, der diese Menschen, die ohnehin finanziell nicht sonderlich gesegnet sind, sogar noch eine Verwaltungsgebühr kostet. Ich sage es mal ein bisschen salopp: Das erinnert mich persönlich etwas an den Ausgangsbereich zu NVA-Zeiten, wenn man über einen sehr eng abgegrenzten Bereich nicht hinausdarf. Es ist unsere Überzeugung als Liberale, dass das mit Vorstellungen über Freiheit und Menschenwürde nicht vereinbar ist.

(Beifall im Hause)

Wir meinen, Freiheit zur Integration in unsere Gesellschaft ist besser als das Vorhalten kritikwürdiger Massenunterkünfte. Wir meinen, es ist besser, den betroffenen Menschen die Freiheit zu geben, sich im Land zu bewegen und auch dabei auf Wohnungssuche zu gehen. Es ist besser, sie sind der Lage, eine von den immerhin 100.000 leer stehenden Wohnungen, wie wir am 28.05. im „Freien Wort“ lesen konnten, zu beziehen, als irgendwo fernab kritikwürdige Massenunterkünfte zu beziehen. Die Residenzpflicht bewirkt gelegentlich sogar ausgesprochen unsinnige Regelungen, wenn etwa ein Heim an der Grenze eines Kreises ist, wie wir das in Suhl erleben, und man kann auf wenige 100 Meter nicht zur nächsten Kaufhalle in die unmittelbar anliegende Stadt und dergleichen mehr. Wir denken, dass das auf alle Fälle überarbeitet, überdacht werden muss in einem vernünftigen, modernen Sinne.

(Beifall SPD, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es gibt, meine Damen und Herren, einen Alternativantrag der LINKEN, den ich in Teilen nicht uninteressant finde, aber dieser Alternativantrag sieht nur eine Lösung, die zudem das Problem, das wir an den Kreisgrenzen sehen, gegebenenfalls auch an die Landesgrenze verlagert. Das sage ich jetzt einfach mal als jemand, der in Ostthüringen wenige Kilometer von der Landesgrenze zu Hause ist. Sagen wir mal, es wäre jemand in Greiz als Asylbewerber untergebracht und findet, wenn er dann vielleicht eine Arbeitserlaubnis bekommt, die Arbeitsmöglichkeit in Elsterberg. Es wäre schon sehr albern, diese Möglichkeit nicht irgendwie aufmachen zu wollen und deswe

gen ist unser Antrag weiter gefasst. Wir wollen dorthin kommen, dass nach Möglichkeit alle Varianten, alle Lösungsansätze untersucht und ausgeleuchtet werden, schlicht und einfach, damit wir in der Lage sind, eine Lösung zu finden, die zu Thüringen passt, die zu den Menschen im Land passt und die den Betroffenen hilft. Ich werbe dafür, dass wir die Einmütigkeit, die wir gerade beim Thema Biodiversität gesehen haben, auch in diesem Bereich fortsetzen können, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Die Fraktion DIE LINKE hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung des Alternativantrags zu nehmen. Demzufolge eröffne ich die Aussprache. Ich rufe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen von der FDP! Ich erinnere mich gut an das Plenum im Februar, als die Tagesordnung den Punkt „Soziale Grundsicherung für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ aufwies. Da war die Residenzpflicht schon einmal Thema. Da haben Sie zum ersten Mal hier im Landtag geäußert, dass Sie sich für die Residenzpflichtabschaffung aussprechen. Ich habe damals gesagt, dass ich mich sehr freue, dass wir neue Mitstreiterinnen gewonnen haben. In diesem Sinne habe ich mich auch über Ihren Antrag gefreut, den Sie eingebracht haben, muss allerdings jetzt an dieser Stelle auch sagen, dass es einen weitergehenden Antrag gibt, dem wir zustimmen werden, und das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Ich will kurz begründen, warum ich eher empfehle, diesem Antrag zuzustimmen. Im Punkt 1 Ihres Antrags fordern Sie nämlich eine Prüfung, die es längst gibt. Nicht nur in Thüringen ist schon häufiger geprüft worden, dass die Schwierigkeiten, wie sie durch die Residenzpflicht bestehen, die Menschen, die sie betrifft, in ihrer Bewegungsfreiheit massiv einschränkt. Auch hier in diesem Hause haben wir das schon mehrfach beraten. Und wir haben immer wieder Beispiele genannt, wie das Bundesland MecklenburgVorpommern, wo die Residenzpflicht bereits landesweit abgeschafft wurde. Es sind bereits mehrere Bundesländer in der Bundesrepublik; es ist möglich. Allein, es ist eine Frage des politischen Willens, ob denn die Residenzpflicht in den Ländern entsprechend aufgehoben wird durch die Schaffung einer Rechtsverordnung, wie es jetzt DIE LINKE im Punkt 1

ihres Antrags fordert. In diesem Sinne sage ich ganz deutlich, prüfen ist immer gut, damit man eine begründete Grundlage hat. Die Grundlage ist aber aus meiner Sicht schon gegeben und insofern könnten wir eigentlich gemeinsam den Schritt jetzt schon gehen und sagen, wir wissen alle, was wir wollen, nämlich, dass sich die betroffenen Menschen frei bewegen können, dass sie nicht solche Prozeduren durchlaufen müssen, wie sie eben von Herrn Bergner beschrieben wurden. Das ist nicht in allen Fällen so, das muss man dazu ehrlicherweise sagen, aber in einzelnen. Sogenannte Urlaubsscheine - allein über die Begrifflichkeit hatte ich auch schon im letzten Plenum gesprochen, dass ich diese als eine relativ euphemistische Umschreibung für einen Fakt empfinde, nämlich, sich aus diesem Landkreis bewegen zu dürfen, um einen Arzttermin wahrnehmen zu können oder gegebenenfalls auch Freunde zu besuchen, auf Antrag und auch noch Geld entrichten zu müssen, um eine solche Erlaubnis zu bekommen. Wir sagen, es ist ein grundsätzliches Problem, Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Damit sind wir ja nicht allein. Eigentlich müsste es eine relativ große - ich sage das bewusst - Einigkeit in diesem Hause geben, denn ich habe mir mal auf der Seite der Jusos in der SPD den aktuellen Aufruf angeschaut mit Blick auf die Petition, die im Bundestag eingereicht wurde zur Abschaffung der Residenzpflicht, die immerhin 11.131 Menschen unterschrieben haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle auch noch einmal ein Dankeschön an alle hier in Thüringen, die diese Petition mit unterstützt haben, insbesondere auch an den Flüchtlingsrat. Denn auf der Seite der Jusos findet sich die Forderung „Residenzpflicht abschaffen“, und da heißt es, ich zitiere: „Deutschland und Österreich sind die einzigen Staaten, die Asylbewerberinnen und geduldeten Ausländerinnen die diskriminierende Residenzpflicht auferlegen. Diese Auflage verpflichtet betroffene Personen, sich nur in begrenzten Kreisen aufzuhalten.“ Hier ist weiter die Rede von „Willkür der Behörden“ an dieser Stelle und dann heißt es zum Schluss: „Diese rückständige Regelung muss abgeschafft werden. Kein Mensch sollte einer solchen Einschränkung unterliegen.“ In diesem Sinne hoffe ich, ähnlich wie beim Antrag, den wir eben beraten haben, um eine sehr große Einigkeit, denn zum einen wissen wir, dass es nur sehr wenige Menschen sind, die dieser Einschränkung unterliegen. Nichtsdestotrotz schränkt es ihre Lebensqualität ganz massiv ein. Sie schränkt es in einem - wie wir meinen - schier unerträglichen Maße an ganz vielen Stellen ein. Sie haben ja eben gesagt, sie haben es noch ein Stück weit offen formuliert, ob die Bewegungsfreiheit dann eher an der Landkreisgrenze oder an der

Landesgrenze enden soll. Da wären Sie sich noch nicht so sicher, was die bessere Regelung ist. Ich meine jedenfalls, wenn sich jemand in einem ganzen Bundesland frei bewegen kann, ist es in jedem Fall besser, als wenn schon an der Landkreisgrenze Schluss ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

In diesem Sinne hoffen wir darauf, dass es die Rechtsverordnung gibt, wie es jetzt ja auch die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hat, die die Landkreise und kreisfreien Städte zu einem Bezirk soweit zusammenfasst, dass sich dort die Asylbewerberinnen, die betroffenen, frei bewegen können.

Lassen Sie mich noch einen letzten Satz in dieser Frage sagen. Ich hoffe eigentlich sehr, dass wir heute bereits entscheiden, dass wir uns dafür stark machen auch im Bundesrat, dort eine entsprechende Initiative zu starten, denn es gibt im Moment die Petition, die im Bundestag behandelt wird, es gibt Anträge, die im Bundestag ebenfalls zu dieser Frage behandelt werden. Es gibt mehrere Bundesländer, die die Residenzpflicht für ihr Bundesland bereits aufgehoben oder so ausgeweitet haben, dass sich die Betroffenen im ganzen Land bewegen können. In diesem Sinne lassen Sie uns auch in Thüringen endlich für Bewegungsfreiheit sorgen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Holbe zu Wort gemeldet.