Protocol of the Session on April 28, 2010

3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass aufgrund der Beschränkung des Thüringer Luftraumes bereits Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft entstanden sind, und von welchen Folgekosten für die Thüringer Wirtschaft wird derzeit ausgegangen?

4. Ist eine zeitnahe befristete Aufhebung des Nachtflugverbotes für den Erfurter Flughafen geplant und welche Auswirkungen auf den Ausweichverkehr (Bahn, LKW, usw.) in Thüringen sind durch die Sperrung des Luftraumes entstanden?

Diese Frage beantwortet Minister Carius.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Kollege Bergner, ich habe auf die Nennung des Vulkans am Gletscher bewusst in der Antwort verzichtet,

(Heiterkeit im Hause)

um nicht in die Verlegenheit zu geraten, dass vielleicht die Präsidentin dann für die Landesregierung

antworten müsste, um ihre Sprachkenntnisse unter Beweis zu stellen.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Verkehrsflughafen Erfurt war zu keiner Zeit geschlossen. Die Deutsche Flugsicherung hat in der Zeit vom 14. bis 21. April 2010, 11.00 Uhr, keine Flugverkehrsfreigaben erteilt, so dass Instrumentenflüge im kontrollierten Luftraum nicht möglich waren. Am 18. April 2010 bestand an mehreren deutschen Verkehrsflughäfen zeitlich befristet die Möglichkeit, Flugverkehrsfreigaben der Deutschen Flugsicherung für Instrumentenflüge zu erhalten. Am Verkehrsflughafen Erfurt hätten Flugverkehrsfreigaben für Flüge in östlicher und nördlicher Richtung - also Richtung Gletscher - im Zeitraum 18.00 bis 20.00 Uhr Ortszeit erteilt werden können. Aufgrund der Kurzfristigkeit haben die Luftfahrtunternehmen dies nicht genutzt. Im Übrigen wurden im besagten Zeitraum auch am Verkehrsflughafen Frankfurt, der südwestlich von Erfurt liegt, Flugverkehrsfreigaben erteilt.

Zu Frage 2: Keine.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse über Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft vor, die aufgrund der Beschränkungen des Thüringer Luftraums entstanden sind.

Zu Frage 4: Die Begrenzung der Nachtflugbewegungen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr Ortszeit für Starts in Betriebsrichtung 10 und Landungen in Betriebsrichtung 28 wurden rein vorsorglich zeitlich befristet unter Beachtung der flugbetrieblichen Regelungen aufgehoben. Bisher wurden keine erhöhten Nachtflugbewegungen registriert. Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass an dem Wochenende 16. bis 18. April 2010 deutschlandweit ca. 130.000 Passagiere mehr als üblich befördert wurden - Anstieg also um ca. 30 Prozent. Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über Ausweichverkehre per LKW vor. Den zuständigen unteren Verkehrsbehörden wurde empfohlen, auf begründeten Antrag hin Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot großzügig zu erteilen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

Danke schön, Herr Minister. Wo liegen die Betriebsrichtungen 10 und 28?

Das würde ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erklären.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Können Sie bitte noch mal sagen, wie der Glet- scher hieß?)

Der Gletscher kommt auch nicht mehr und Nachfragen gibt es auch nicht mehr. Ich rufe deshalb auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/819.

Praxis der Ausgabe von Medikamentenscheinen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Thüringen

Gemäß § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände … die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“ Gemäß § 4 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz stellt dabei die „zuständige Behörde … die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher.“

Nach Informationen des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. erhalten Flüchtlinge im Landkreis Greiz Medikamentenscheine erst nach einer Prüfung durch das Gesundheitsamt, so dass sie ärztlich verordnete Medikamente wie beispielsweise Antibiotika erst nach zum Teil tage- oder wochenlanger Wartezeit erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung eine solche Praxis aus rechtlichen und gesundheitspolitischen bzw. medizinischen Gesichtspunkten?

2. Wird eine derartige Praxis auch in anderen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gehandhabt und wenn ja, in welchen?

3. In welcher Art und Weise, in welchen Zeitabständen und mit welchen Ergebnissen wurde bzw. wird die Praxis der medizinischen Versorgung der

nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungsberechtigten in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten überprüft?

4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine adäquate medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Thüringen zukünftig sicherzustellen?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Prof. Dr. Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Aussage, wonach im Landkreis Greiz Asylbewerber Medikamentenscheine erst nach einer Prüfung durch das Gesundheitsamt erhalten, trifft so nicht zu. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts erfolgt eine medizinische Versorgung der Flüchtlinge im Landkreis Greiz grundsätzlich ohne Einbindung des Gesundheitsamts. Das Gesundheitsamt wird lediglich in den Fällen beteiligt, in denen über die Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme Zweifel bestehen oder eine ärztliche Versorgung ausnahmsweise im Ermessensweg erfolgen kann.

Zu Frage 2: Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen wird von keiner Leistungsbehörde die Ausreichung von benötigten Medikamenten stets von einer Zustimmung des jeweiligen Gesundheitsamts abhängig gemacht.

Zu Frage 3: Das Landesverwaltungsamt führt in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zur Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch. Hierbei erhalten die Mitarbeiter der Landkreise und kreisfreien Städte auch Hinweise zu Fragen der medizinischen Versorgung von ausländischen Flüchtlingen.

Zu Frage 4: Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Wertung, wonach derzeit keine hinreichende medizinische Versorgung der Asylbewerber erfolgt, entbehrt jeder Grundlage. Selbstverständlich erhalten auch die bei uns lebenden Flüchtlinge eine angemessene ärztliche Behandlung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Minister, Sie sagten, dass das Landesverwaltungsamt in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen durchführt. Kann ich davon ausgehen, dass die Praxis nicht geprüft wird? Die zweite Frage: Wann war denn die letzte Informationsveranstaltung diesbezüglich im Landkreis Greiz?

Die zweite Frage müsste ich nachreichen, das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Die Informationsveranstaltungen und eine kontinuierliche Kontrolle des Vollzugs des Gesetzes gehört zu den Amtsaufgaben und diese werden wahrgenommen. Die Überwachung des Vollzugs beschränkt sich nicht auf Informationsveranstaltungen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Renner.

Herr Präsident, vielen Dank. Herr Innenminister, ich hätte eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen. Sie sagten, das Gesundheitsamt wird nur in Fällen eingeschaltet, in denen Zweifel an der ärztlichen Notwendigkeit bestehen. In dem hier geschilderten Fall ging es um ein ärztlich verordnetes Medikament, wo also vorher Diagnostik und dann auch Verschreibung stattgefunden hat durch einen Arzt. Ist es denn üblich, dass das Gesundheitsamt ärztliche Verschreibungen von niedergelassenen Ärzten in Zweifel zieht?

Frau Abgeordnete Renner, ich habe in meiner Antwort auf die erste Frage versucht deutlich zu machen, dass in der Regel ärztliche Verschreibungen nicht infrage gestellt werden, dass es im Einzelfall aber Zweifel geben kann und das dies dann zur Einschaltung des Gesundheitsamtes führt. Aber das ist der Ausnahmefall.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen, deshalb rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/820 auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Abruf von Mitteln im Zusammenhang mit dem Mauergrundstücksgesetz (MauerG)

Nach § 5 über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an frühere Eigentümer ist ein Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebieten errichtet worden, zu denen auch Thüringen gehört. Dem Fonds werden für seine Aufgaben gemäß § 5 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Mauergrundstücksverordnung (MauerV) die Einnahmen aus der Veräußerung von Mauer- und Grenzgrundstücken zur Verfügung gestellt. Seit dem Sommer 2009 stehen für Thüringen 1.222.500 € zur individuellen Förderung von Projekten zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden diese Mittel durch den Freistaat Thüringen bisher nicht abgerufen?

2. Welche Anstrengungen wurden seitens der Landesregierung bzw. des zuständigen Finanzministeriums bisher unternommen, geeignete Förderprojekte zu finden (Informationen auf der Ministe- riums-Website, Antragsformulare zum Download, Pressearbeit)?

3. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen der Landesregierung und dem Finanzministerium zu dem Thema Mauerfonds bzw. wann wurde das Thema in einer Kabinettssitzung behandelt?

4. Welche Schritte wird die Landesregierung bzw. das zuständige Finanzministerium jetzt einleiten, um geeignete Projekte zu finden, und mit welchem Zeitplan zur Antragstellung und Mittelvergabe können Thüringer Projektträger rechnen?

Wir lernen jetzt, dass sich nicht nur Abgeordnete bei der Fragestellung vertreten lassen können, sondern auch Minister bei der Antwort, deshalb wird Minister Carius in Stellvertretung für das Finanzministerium antworten.

Herr Präsident, die Landesregierung ist immer antwortfähig. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten