Protocol of the Session on July 18, 2014

(Beifall CDU)

Das finde ich ein klein wenig schwierig. Ich will einmal ein Beispiel herausgreifen. Sie sagen, auf der kommunalen Ebene würde gar keine IT-Expertise bestehen. Aber vielleicht ist Ihnen einmal deutlich geworden, dass wir unter anderem auch im kommunalen Bereich in Thüringen dafür ausgezeichnet worden sind, wie sich bestimmte Landkreise, wie sich bestimmte Kommunen mit E-Government aufstellen, also insofern würde ich mit solchen Äußerungen einfach vorsichtig sein, weil es von grobem Hochmut zeugt, aber wenig von Kompetenz.

(Beifall CDU)

Wenn man darüber spricht, was die Landesregierung - wir reden ja zu beiden Punkten, sowohl zu Open Government als auch zur Freiheit der IT-Strategie, dann darf man doch mal festhalten, wir haben hier ein kluges Konzept, was drei Punkte miteinander vereint, nämlich erstens neuartige Ansätze, die wir in Thüringen unter dem Thema E-Government schon haben, weiterzuentwickeln - dafür wurden wir vor zwei Jahren vom Bund ausgezeich

(Abg. König)

net -, dann zweitens, dass wir stärkere Transparenz herstellen, gerade auch für die Bürger, also Zugänglichkeit, das, was Sie auch mit ihrem Antrag zum Thema Open Government oder Open Data bezeugt haben. Dann das Dritte, dass wir Bürgernähe herstellen, nämlich die bessere Zugänglichkeit zu Diensten, die die Landesregierung anbietet. Da kann ich nur eines sagen, es ist ein kluges Konzept, die Strategie der Landesregierung, und sie entspricht vor allen Dingen auch den Punkten, die der Rechnungshof in seinem Gutachten vorgelegt hat. Das, was Sie wollen, ist digitale Planwirtschaft. Das ist aber etwas, was das Land nicht möchte. Ich glaube, in der Unterschiedlichkeit muss man es auch einfach einmal sagen.

(Beifall CDU)

Jetzt schauen wir uns einmal an, was eigentlich drinsteht. Es geht um die langfristige Planung von IT-Struktur, IT-Services innerhalb der Thüringer Landesregierung und der nachgelagerten Behörden, das ist eine gleichgerichtete Vorgehensweise in der Unterschiedlichkeit. Das heißt im Prinzip nichts anderes, als dass man sich darauf verständigt hat, gemeinsame Ziele zu verfolgen und die dann auch in den einzelnen Behörden durchzudeklinieren. Das, finde ich, ist etwas, was sehr begrüßenswert ist. Das macht sich deutlich an den elektronischen Verwaltungsleistungen und Informationen, die zur Verfügung gestellt werden. Das macht sich unter anderem daran deutlich, dass wir E-Government und Informationssicherheit auch als ein eigenständiges Thema in der Landesverwaltung einführen und mit sicheren Systemen unterlegen das ist ein Thema, Frau König, das Ihnen hier persönlich im Hohen Haus auch immer wichtig ist - und dass wir natürlich auch dafür Sorge tragen, dass Verwaltungsprozesse optimiert werden. Ich will es einmal praktisch machen: Es muss natürlich für uns darum gehen, nicht nur Papierakten durch die Landesverwaltung zu schieben, sondern vielleicht auch elektronisch zugängliche, gut archivierbare Systeme so zu haben und zu pflegen, dass sie sowohl für die Abgeordneten nutzbar, aber auch für den Bürger einsehbar sind. Wenn man das durchdekliniert, dann darf man sagen, dass auch hier eine klare Schwerpunktsetzung für das Thüringer Landesrechenzentrum als die zentrale Anlaufstelle, also insofern auch eine inhaltliche Untersetzung in dem Papier, ist. Es wird auf die Arbeitssituation der Mitarbeiter in der Verwaltung eingegangen und dann gibt es konkrete Aspekte, wo Kooperationsmöglichkeiten und neue Strukturen geschaffen werden. Ich finde, darum geht es doch. IT-Beauftragter des Freistaats Thüringen, Lenkungsausschuss, ITArbeitskreis und am Ende neben dieser vertikalen Verknüpfung auch eine horizontale Verknüpfung in die kommunalpolitische Familie hinein. Da kann ich nur eines sagen: Das Land Thüringen ist nach Bayern jemand, der ganz klar sagt, wir setzen auf diese

Kompetenzen. Ich finde, das hat die Landesregierung in ihrer IT-Strategie gut aufgenommen, das hat der Rechnungshof mit wichtigen Impulsen ergänzt. Dass die Landesregierung dann auch flexibel ist, auf solche Sachen zu reagieren, sieht man daran, dass das Finanzministerium zugesagt hat und der Forderung des Rechnungshofs, nämlich einen eigenen Haushaltstitel für IT-Beschaffungen vorzusehen, in Einzelplänen schon nachgekommen ist. Insofern kann ich nur sagen, dass wir mit dieser IT-Strategie auf einem guten Weg sind und mit unserem Alternativantrag zu Ihrem Antrag zum Thema Open Government natürlich eines deutlich machen: Thüringen setzt auf moderne, innovative Wege in der elektronischen Kommunikation, will aber Sicherheit und Verlässlichkeit für die Bürger und auch für die Behörden und letztlich auch eines, dass wir die Problemfälle, unter anderem auch bei dem Onlineportal GovData, diese Unsicherheiten, die immer noch existieren, kritisch begleiten, um am Ende nicht in ein System zu investieren, was nicht funktioniert, sondern wir wollen gemeinschaftlich mit dabei sein. Ich glaube, insofern ist der Alternativantrag gut. Es ist ein kluges Konzept, was die Landesregierung vorgelegt hat. Ich empfehle dem Hohen Haus die Ablehnung des Antrags der Linken, weil der sich mit vielem Klein-Klein beschäftigt, aber nicht mit einer übergeordneten Strategie. Das hat die Landesregierung gemacht und die sollte dafür Zustimmung gewinnen, genauso wie unser Änderungsantrag. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, gleich vorweg, wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, uns aber beim Antrag der Koalition enthalten.

Ich habe bereits bei der ersten Beratung des Antrags deutlich gemacht, dass die FDP-Fraktion dem Ziel von GovData, nämlich Daten an einer Stelle auffindbar und so einfacher nutzbar zu machen, positiv gegenübersteht.

(Beifall DIE LINKE)

GovData ist nicht mehr und nicht weniger als ein Datenportal für Deutschland und es bietet einen einheitlichen zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen. Einen verbindlichen Beitritt Thüringens zu GovData, das sich noch in der Erprobungsphase befindet, jetzt schon zu beschließen, halten wir allerdings für zu früh und daher unsere Ablehnung.

(Abg. Dr. Voigt)

(Beifall FDP)

Dem Alternativantrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, können wir allerdings auch nicht zustimmen, denn Sie loben das Internetangebot thueringen.de. Wie Sie wissen und sich vielleicht auch noch erinnern können, hat die FDP in einem Antrag die umfassende Überarbeitung und vor allem die Erweiterung der Angebote auf thueringen.de vor längerer Zeit gefordert und ich habe Ihnen seinerzeit geschildert, welcher Odyssee die Suche nach juristischen Fragen unterworfen war, und wir können uns dieser rosaroten Einschätzung einfach nicht anschließen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz zum Punkt b etwas sagen. Die Beratung des Landesrechnungshofs zur IT-Strategie des Landes wurde im Finanzausschuss vom Rechnungshof erläutert. Zugleich hat der Finanzausschuss vom Finanzministerium umfangreiches Material und Gutachten zu den Überlegungen der Landesregierung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Landesregierung ist auch noch in der Diskussion. Der Landtag sollte bzw. muss dieses Thema in der kommenden Wahlperiode wieder aufgreifen. Aus Sicht der FDP will ich nur einen Punkt herausgreifen. Die FDP könnte sich unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchaus vorstellen, die Haushaltsveranschlagung zentral in einem Kapitel des Einzelplans 17 vorzunehmen. Eine zentrale Bewirtschaftung ist allerdings auch nur dann sinnvoll, wenn Anforderungen der verschiedenen Nutzer, also Landesverwaltung, Sicherheitsnetz der Polizei und auch Landtag, zukünftig beachtet werden müssen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Baumann für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einsatz und die Möglichkeiten von IT in der Thüringer Landesverwaltung sind in den letzten 25 Jahren Schritt für Schritt gewachsen. Mit den Möglichkeiten der Informationstechnik sind die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Thüringer Landesverwaltung gestiegen und sie werden weiter steigen. Das vielleicht am Anfang zur Feststellung.

Frau König, ich werde natürlich nicht in Gänze auf Ihren Beitrag reagieren, weil es das einfach nicht

wert ist. Es wundert mich nur, wie Sie als Sozialarbeiter, Abschluss 2007, in sechs Jahren zum absoluten IT-Experten hier in Thüringen geworden sind. Also das wundert mich schon. Ich kann das gerade anhand Ihrer Ausführungen natürlich nicht bestätigen,

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Da sollten wir uns einmal unterhalten!)

weil der größte Teil einfach weit hergeholt ist. Sie haben auch so getan, als wenn Sie der Verwaltungsexperte schlechthin sind. Das ist für mich hier in diesem Haus nicht nachvollziehbar, was Sie hier am Anfang an Beitrag geleistet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den einstigen IT-Insellösungen der einzelnen Ministerien sind komplexe, miteinander vernetzte Systeme geworden. Die Koordinierung und Steuerung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung hat in der Vergangenheit leider nicht immer mit der Entwicklung der Technik Schritt gehalten. Das haben wir an der einen oder anderen Stelle auch selbst erlebt; das hatte aber auch verschiedene Ursachen. Im Februar, das wurde auch schon angesprochen, hat der Thüringer Rechnungshof im Rahmen seines Berichts die Strategie „Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung“ und die Vorlage der Informations- und Kommunkations-Landesstrategie, kurz IuK-Strategie, angemahnt. Natürlich war die Landesregierung seitdem nicht untätig. Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 wurde den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses schließlich die Strategie „E-Government und IT des Freistaats Thüringen“ vorgelegt. Hierin werden die sowohl vom Rechnungshof als auch von der Opposition, aber auch von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD geforderten Leitlinien für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien in der Verwaltung des Freistaats Thüringen definiert. Aus Sicht unserer Fraktion ist das ein Schritt in die richtige Richtung der IT-Gesamtplanung. In manchen Bereichen ist scheinbar nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ministerien gefunden worden. Das Konzept ist allerdings einmal eine gute Grundlage für die weitergehende Diskussion. Eine neue Regierung muss sich ohnehin die Frage stellen, wie es in diesem Bereich weitergeht, und wir müssen auch noch einige Antworten finden. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem eine bessere zentrale Steuerung des weiteren E-Government-Ausbaus.

Vor dem Hintergrund der bis vor Kurzem noch ausstehenden IT-Gesamtstrategie für den Freistaat Thüringen war der von der Fraktion DIE LINKE im November 2013 gestellte Antrag natürlich nachzuvollziehen. Es fehlen Aussagen, wie sich der Freistaat in der Frage der Beteiligung am bundesweiten Online-Portal GovData verhält. Im Rahmen der Befassung mit dem Thema im Haushalts- und Finanz

(Abg. Bergner)

ausschuss sind allerdings viele Fragen durch die Landesregierung beantwortet worden.

Zur Frage, wie hält es Thüringen mit GovData, kommt hinzu, dass mit diesem bundesweiten Datenportal erst einmal Erfahrungen gesammelt werden müssen. Nach neuesten Informationen soll GovData nun 2015 in den Regelbetrieb gehen. Das hat der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder in Berlin auf seiner 14. Sitzung am 10. Juli 2014 beschlossen. Da auch der Freistaat im IT-Planungsrat vertreten ist, kam dieser Beschluss unter Mitwirkung Thüringens zustande. Das Instrument einer zentralen Anlaufstelle für die offenen Verwaltungsdaten wird es damit also geben.

(Beifall SPD)

Jetzt muss es daran gehen, das Ganze mit Leben zu erfüllen und Daten einzubringen. Allerdings ist in den Ausschussberatungen deutlich geworden, dass das Land noch Zeit für die abschließende Beurteilung der Frage des Nebeneinanders der Angebote auf Landesebene und des GovData-Portals auf Bundesebene benötigt.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Eile, zu der der Antrag der Linken die Landesregierung drängen will, nicht geboten. Die Regierung stellt der Öffentlichkeit über das Portal thueringen.de bereits heute ein sehr umfangreiches Datenangebot zur Verfügung. Ein solches Vorgehen wird im Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, auch aus Kostengründen, so die Auffassung der Koalitionsfraktionen. Wichtig war der SPD-Fraktion noch einmal der ausdrückliche Auftrag an die Landesregierung, das öffentlich zugängliche zentrale Informationsregister nach Informationsfreiheitsgesetz einzurichten und dafür die notwendigen Rechtsvorschriften auf den Weg zu bringen. Das Informationsregister soll Bestandteil des Serviceportals des Freistaats Thüringen werden. Wie ich gehört habe, ist die dafür notwendige Rechtsverordnung inzwischen auf einem guten Weg.

(Beifall SPD)

Ich will es heute bei dem Gesagten belassen und bin mir sicher, dass das Thema „IT, E-Government und Open Data“ auch den kommenden Thüringer Landtag beschäftigen wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag von CDU und SPD. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will mal versuchen, die Situation der IT in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland insgesamt und in Thüringen meteorologisch zu beschreiben.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Aber kurz!)

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Heiter bis wolkig!)

Da würde ich sagen: bewölkt mit leichten ab und zu sonnigen Abschnitten und der Gefahr von Schauern. Die weiteren Aussichten: unbestimmt. Begründung dafür: GovData ist im Prinzip eine wunderbare Idee, aber selbst diese wunderbare Idee ist zurzeit noch geprägt davon, dass sie relativ viele Schattenseiten hat. Das hat die Linke in ihrem Antrag übrigens auch gesagt. Wir haben bei GovData immer noch das Problem, dass die eingestellten Daten zum Teil mit Lizenzen versehen und dementsprechend nicht wirklich offen sind und damit die weitere Nutzung eingeschränkt wird. Das widerspricht dem Open-Data-Gedanken. Das macht dann eben wieder so eine Wolke vor die Sonne. Ansonsten wäre das ein heller Abschnitt. Es sind bei GovData noch Fragen zu klären, die auch von der Linken bereits genannt worden sind. Da hat Frau König durchaus Kompetenzen - übrigens, Sozialarbeiter können vieles.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das stimmt, Herr Meyer!)

Es können sogar Physiker Bundeskanzlerin werden. Manchmal können sogar Sozialarbeiter Fachfrauen für IT-Kommunikation werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber bei GovData ist zum Beispiel noch zu klären, in welchem Dateiformat unsere Thüringer Daten in GovData eingestellt werden, proprietär oder nicht. Sind Lizenzen durch uns vorgesehen und wenn ja, welche? Wie aktuell wollen Sie Daten einstellen? Heute gilt ja alles, was älter als zwei Stunden ist, bereits als veraltet. Kann gewährleistet werden, dass die Daten nicht von Dritten manipuliert werden? Die Themen haben wir alle hier am Podium schon diskutiert; geklärt davon ist wenig. Ich finde es ziemlich peinlich, wenn man sich dann hier vorn hinstellt und sagt: Wir lassen jetzt erst einmal die anderen GovData zu Ende entwickeln und dann beteiligen wir uns auch daran.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist als Land mindestens unsolidarisch. Wenn man sich das GovData-Portal anschaut, sieht man, dass andere Länder durchaus mutiger sind und vielleicht auch nur deshalb mutiger sind, weil ihre

(Abg. Baumann)