Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen, Sie haben sehr viele Fragen in Ihrem Antrag formuliert zum Thema der Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen, und ich erkenne in diesem Antrag die Intention, dass Sie der Meinung sind, wir haben in Thüringen zu wenig Damen und Herren dieser Berufsgruppe an den Schulen. Wenn das so sein sollte, dann stimme ich dem auch zu. Ich möchte Sie gern mal auf die Situation im staatlichen Schulamtsbereich Worbis lenken. Dort gibt es eine Schulpsychologin im Moment. Die Kollegin ist im Babyjahr, also im Urlaub, im Erziehungsurlaub und wird durch eine Beratungslehrerin vertreten. Diese Dame vertritt jetzt in dieser vertretenden Funktion 100 Schulen, hat also an ganz vielen Brennpunkten zu tun. Das ist Ihnen ja nichts Neues, Herr Minister, was da so los ist an den Schulen und wie die Herrschaften sehr schwer arbeiten müssen, um diese Brennpunkte auch im Zaum zu halten. Betreuung ist heutzutage in den Schulen eine sehr wichtige Stelle im pädagogischen Alltag. Es ist schon lange nicht mehr nur Unterricht. Die Kinder brauchen sehr viel Zeit, sehr viel Betreuung, sie brauchen in der gesellschaftlichen Entwicklung, in ihrer eigenen Entwicklung verstärkt Zuwendung, Akzeptanz und Zeit durch ihre Lehrer und natürlich unterstützt durch hoffentlich bald viele Sozialpädagogen in den Schulamtsbereichen.
Ich möchte einen Satz zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, aus einem Interview mit Herrn Prof. Merten, der da sagt - dieses Interview ist mit dem Thüringer Lehrerverband gemacht worden: „Ich bin generell der Überzeugung, dass an einer Schule unterschiedliche Professionen wie Lehrer, Erzieher, Sonderpädagogen und Sozialpädagogen zusammenarbeiten sollten. Dazu müssen sich Schule und Jugendhilfe endlich füreinander öffnen.“
Dem habe ich auch nichts hinzuzusetzen. Ich muss sagen, das wäre ein Superschritt in die Richtung der Schulen, die wir im Übrigen jetzt auch schon haben. Jetzt kommt natürlich wieder mein Lieblingsthema, die Regelschulen, die sich die größte Mühe geben, das Ganztagsangebot, das sehr viele Schulen vorhalten, auch inhaltlich gut auszugestalten. Dazu gehört natürlich auch ein Sozialpädagoge an die Schule. Es gibt eine noch nicht bestehende Schulform. Wir haben das vorhin schon mal in einer Anfrage gehört, zumindest hat man den Eindruck, dass für diese Schulen, also die kommende Thüringer Gemeinschaftsschule, Sozialpädagogen vorgesehen sind für jede Schule, so habe ich das gelesen, ich lasse mich da gern korrigieren. Aber ich frage, was ist mit den bestehenden Schulformen, mit den Regelschulen, den Grundschulen und den Gymnasien, die mindes
tens genauso wichtig sind? Wir wissen auch, dass diese Schulformen nicht vernachlässigt werden sollen. Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, Arbeitslosigkeit und Zukunftsängste üben selbstverständlich einen erheblichen Druck auf Schülerinnen und Schüler aus. Dass sich das auch direkt auf den Schulalltag überträgt, das verwundert dann nicht. Versagensangst und das Wissen, ohne Abschluss keine Perspektive zu haben, gesellschaftliche Kämpfe, die auch an Schulen stattfinden, etwa bei der Frage nach dem besseren Handy, wer hat die besseren Klamotten, das macht nötig, die ausgezeichnete Arbeit der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulpsychologen zu unterstützen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Potenziale der Kinder werden allerdings nicht durch Testdiagnostik entdeckt. Deswegen ist der Einsatz von Psychologinnen und Psychologen kein Ersatz für eine Diskussion um eine weitere Verbesserung des Schulsystems und der Schulkultur im Allgemeinen. Der Rückzug junger Menschen aufgrund von Misserfolgen ist eine Folge, die nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, hier aber offen ausgesprochen werden sollte. Wer aufgrund von schulischem Misserfolg nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, darf aus meiner Sicht, darf aus Sicht der Sozialdemokratie nicht verloren gegeben werden.
Es ist Aufgabe aller Akteure - und da finde ich an der Stelle, tatsächlich auch die Diskussion in der Zukunft wirklich stärker zu beleuchten -, in jedem Kind Talente zu finden und zu fördern. Die Aufgabe von Psychologen, meine Damen und Herren, ist es, beratend zur Seite zu stehen und an Lern- und Persönlichkeitsproblemen zu arbeiten. Für uns sind Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Teil einer veränderten Schulkultur. Deswegen unterstützen wir an der Stelle auch ausdrücklich das Anliegen der GRÜNEN und werden auch in den nächsten Jahren an einer Aufstockung arbeiten.
Der Verband der Schulpsychologen hat mir in einem Gespräch noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die umfangreichen Aufgaben, die ich jetzt nur angedeutet habe, für Psychologen bei den aktuellen Personalstellen so nicht leistbar sind. Die SPD setzt sich seit Jahren für den Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie ein.
Dafür haben wir uns eben auch an der Stelle bei den Koalitionsverhandlungen eingesetzt. Uns ist es an der Stelle auch gelungen, im Koalitionsvertrag eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie festzuschreiben. Die neue Landesregierung ist genau bei dem Thema „Schulsozialarbeit“ einen ersten Schritt zur Verbesserung der bisherigen Verhältnisse gegangen. Für jede neue Gemeinschaftsschule, so sagt man, ist der Einsatz eines Sozialpädagogen vorgesehen. Das sollte aber nur ein erster Impuls sein, denn auch in allen anderen Schularten wird Schulsozialarbeit vor Ort gebraucht,
wenngleich wir die Diskussion - und das sollten wir uns an der Stelle auch ehrlich zu Gemüte führen, wir haben 900 Schulstandorte, dann können Sie sich ausrechnen, wie viel das auch kostet - auch ganz offen und ehrlich führen müssen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Ich weiß, in diesem Punkt war ich mir mit dem Kollegen Emde auch einig, ich bin mir da sicher, dass wir es in den kommenden Jahren gemeinsam schaffen, Schulsozialarbeit noch weiter in allen Schularten auszubauen.
Unser besonderes Augenmerk liegt zudem nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit dem GutenbergMassaker seit Jahren auf der Einstellung zusätzlicher Psychologen.
Frau Hitzing, ja, wir haben viel zu wenig Schulpsychologen, die Zahlen sprechen da eindeutig mit derzeit lediglich 16 Schulpsychologen. Das bedeutet rechnerisch ein Schulpsychologe je 15.100 Schülerinnen und Schüler bzw. 60 Schulen. Damit ist Thüringen im Bundesvergleich nach wie vor auf dem allerletzten Platz. Wir vertrauen an der Stelle auf die Aussagen des Staatssekretärs Merten, der in der TLZ vom 09.03. erklärt hat, dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch interne Umschichtungen der Stellenpläne auch noch ein zusätzlicher Impuls im Bereich der Schulpsychologie kommen wird, ausdrücklich.
Frau König, wir haben im Koalitionsvertrag 15 Mio. € im Bereich der Jugendpauschale vereinbart. Jetzt ist es erst einmal nur auf 11 Mio. € gekommen. Das stimmt mich auch nicht zufrieden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir genau die Aufstockung auf die 15 Mio. € in dieser Legislatur auch hinbekommen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Metz. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Frau Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ein ganz herzliches Dankeschön erst einmal an Minister Christoph Matschie, den wir um einen Bericht gebeten hatten. Wir hatten bewusst zunächst um einen Bericht gebeten, weil wir natürlich - wir wissen das alle - uns gerade in den Haushaltsberatungen befinden und da wissen wollten, was denn wohl geplant ist jenseits von dem, was wir direkt aus den Haushaltsplänen lesen konnten. Eben wurde schon eine nette Ergänzung hinzugefügt vom Kollegen Metz, nämlich dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs zusätzliche Impulse im Bereich Schulpsychologie gegeben werden sollen. Das beruhigt natürlich ungemein, denn uns ist nicht so ganz verborgen geblieben, dass sich das in Mitteln noch nicht wirklich niedergeschlagen hat, um das vorsichtig zu formulieren. Aber seien Sie gewiss, wir werden zum Haushalt selbstverständlich einen Antrag einbringen, der auch gegenfinanziert ist, mit dem wir aufzeigen werden, wie wir mehr Schulpsychologinnen an die Schulen in Thüringen bringen wollen, weil wir glauben, wir brauchen sie dringend. Sie können natürlich nicht das gute Schulklima ersetzen, sie können auch nicht ein gerechtes Bildungssystem ersetzen, das hat auch niemand gesagt, auch wir sagen das nicht, wir denken das auch nicht, aber wir alle wissen, dass es an einem ganz maßgeblich fehlt an unseren Schulen, nämlich dass es Menschen gibt, an die sich die Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll wenden können, die auch nicht ihre Lehrerinnen und Lehrer sind - das ist auch oftmals wichtig - und denen sie persönliche oder aber auch schulische Probleme berichten können, ohne dass das irgendeine Auswirkung auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis hat.
Herr Matschie, es ist schon interessant, wir haben uns natürlich auch alte Protokolle rausgesucht. Wenn man dann die alten Protokolle mitliest und sieht, was Sie so zitiert haben, Sie haben teilweise wörtlich aus
der Rede des Staatssekretärs Eberhard aus der 4. Legislatur, nämlich der 54. Sitzung vom 26.01. zitiert, als Sie uns beschrieben haben, welche wichtigen Aufgaben die Schulpsychologen und der schulpsychologische Dienst so haben. Ich zitiere einfach mal ein Stück weiter unten aus der gleichen Rede, nämlich was die Schulpsychologen alles machen sollen. Da ich davon ausgehe, wenn Sie den oberen Teil zitieren, dass Sie sicherlich auch mit dem unteren Teil einigermaßen konform gehen, werde ich das mal kurz vortragen: „Schulpsychologinnen sollen also Schüler und Lehrer stärken, sie sollen die Organisation unterstützen, sie sollen Prozesse begleiten und Kommunikation fördern, sie sollen Teams entwickeln, sie sollen Beziehungen klären, Lernprozesse optimieren, Schulklima verbessern, Ressourcen nutzen, auch Assessments durchführen, Führungskräfte fortbilden, Schwerpunkte schulpsychologischer Arbeit sind also auf der einen Seite die Unterstützung des Kindes bzw. Jugendlichen in der Schule, andererseits die Unterstützung der Schule in allen Fragen, die sich auf die innere Fortentwicklung und das Lernen auswirken.“ Der Betreuungsschlüssel ist vorhin vorgestellt worden. Wir haben einen Betreuungsschlüssel von - da gibt es unterschiedliche Einschätzungen - 1:15.100 bis 1:16.500 Schülerinnen pro Schulpsychologen oder Schulpsychologin.
Hier schließt sich natürlich automatisch die Frage an, wie all das geleistet werden soll, wenn auch noch das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern - davon gehe ich mal aus - gesucht werden soll. Ich möchte auch noch einmal auf die Situation verweisen - die Problematik ist eben schon angesprochen worden -, die wir hatten, als es das Attentat am Gutenberg-Gymnasium gegeben hat. Wir alle wissen, dass es ein Jahr lang einige zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gegeben hat. Schon ein Jahr später waren sie nicht mehr da. Wir wissen alle, dass es sie auch weiterhin dringend gebraucht hätte. Ähnlich verhält es sich mit den Schulsozialarbeitern. Natürlich ist auch mir bekannt, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit bei den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe liegt. Jetzt bringe ich mal ein Beispiel aus Erfurt. Alle konnten ja nachlesen, dort ist gerade der städtische Haushalt in der Beratung. Wir alle wissen, dass dort auch beim Jugendhilfeförderplan sehr stark gekürzt wurde. Wenn wir wissen, wie die Situation der Kommunen ist und deren finanzielle Ausstattung, können wir uns alle ausrechnen im wahrsten Sinne des Wortes, wie viel unterm Strich leider nur übrig bleibt für Schulsozialarbeit.
Ich kenne die finanzielle Situation des Freistaats, auch Sie kennen sie, auch Sie haben treffliche Meinungsunterschiede sogar in der eigenen Fraktion darüber, Herr Emde. Das werden wir ja in einem Monat alles erleben dürfen.
Wir haben ja auch keine utopischen Forderungen mit einem Antrag populistisch zusammengetragen, sondern wir haben Fragen gestellt, auf deren Grundlage wir jetzt natürlich schauen werden, schauen müssen, wie sich all die schönen Worte zumindest teilweise in Taten umsetzen, damit es nicht so bleibt wie es jetzt ist, dass wir nach Malta trauriges Schlusslicht sind in Thüringen, was tatsächlich die Anzahl an Schulpsychologinnen ausmacht, die wir an unseren Schulen haben. Bei aller Sympathie für die Idee der Gemeinschaftsschule, jedenfalls für die, die es ursprünglich einmal gab, möchte ich auch hier einige Punkte benennen, die mich doch haben aufhorchen lassen. Es soll also für jede neue Gemeinschaftsschule auch ein Sozialpädagoge bereitstehen, dann natürlich auch für die anderen, hat Peter Metz eben hier erläutert. Man könnte sagen, das ist ein Marktanreizprogramm für Gemeinschaftsschulen, die allerdings noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage erfahren dürfen, wenn das nächste Schuljahr beginnt. Denn wie wir im Bildungsausschuss zu hören bekamen, werden die gesetzlichen Grundlagen erst im Herbst, also nach dem nächsten Schuljahresbeginn, überhaupt auf den Weg gebracht. Jede Schule, die jetzt ein Pilotprojekt zur Gemeinschaftsschule startet, weiß noch gar nicht, auf welchen gesetzlichen Grundlagen dieses Ganze dann tatsächlich steht und welche konkreten Rahmenbedingungen sie dann zu erfüllen hat bzw. vorfindet.
Und es geht noch weiter: Im Bildungsausschuss war auch Thema, dass es eine Arbeitsgruppe geben soll, die sich mit der Gemeinschaftsschule beschäftigt. Dezidiert habe ich nachgefragt, als Herr Merten dies vorgetragen hat als der zuständige Staatssekretär, dass dort die Fraktionen einbezogen werden sollen, welche Fraktionen in die Einbeziehung gemeint sind. Ich habe gefragt, sind das die Koalitionsfraktionen oder sind es alle Fraktionen. Da wurde mir ganz empört geantwortet, warum wir immer etwas Negatives unterstellen würden, selbstverständlich würden alle Fraktionen eingeladen.
Nun weiß ich zufällig - wirklich nur zufällig -, dass sich ausgerechnet heute wohl eine Arbeitsgruppe der Fraktionen getroffen hat, um über die Gemeinschaftsschule zu sprechen. Ich kann Ihnen sagen, wir je
denfalls waren nicht eingeladen. Wenn so Einbeziehung aussieht, wenn so eine neue politische Kultur aussieht, wenn so eine Kultur des Hinschauens und Zuhörens aussieht, dann habe ich viele Bedenken auch und gerade mit Blick auf die Gemeinschaftsschule und auf dieses gemeinsam zu tragende Projekt, denn - das will ich in aller Deutlichkeit sagen - unser Ziel ist und bleibt natürlich die Bildungsgerechtigkeit und damit das längere gemeinsame Lernen an Schulen, die Lebensorte sind, wo es Lehrerinnen gibt, wo es Schülerinnen und Schüler, wo es selbstverständlich aber auch Schulsozialarbeiterinnen gibt, wo es Schulpsychologinnen gibt und wo tatsächlich alle Kinder eine Chance haben, gemäß ihren eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert zu werden.
In diesem Sinne sage ich noch einmal vielen Dank für den Bericht. Ich weiß ja auch, was im Koalitionsvertrag steht. Ich habe allerdings keine Antwort auf all die Fragen bekommen, wie sich das tatsächlich im nächsten Haushalt wiederfindet oder wie sich das in Zahlen niederschlägt, auch in Zahlen, was das Personal anbelangt. Da bleibt also noch einiges offen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, die Überschrift über dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müsste lauten: „Kultur des Zuhörens, des Hinschauens und des Handelns“, dann wird ein Schuh daraus.
Denn im Grunde, Frau Rothe-Beinlich, zielen Ihre Fragen an die Landesregierung ja darauf ab, was getan wird, um an unseren Schulen ein Kompetenznetzwerk zu mehr sozialer Verantwortung und individueller Förderung von Schülern entstehen zu lassen. Übrigens, die Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Schule und der Institution Jugendhilfe ist in Thüringen seit einiger Zeit gesetzlicher Anspruch.
Dann ist es Ihnen wahrscheinlich im Laufe der letzten Woche dann auch zugetragen worden, dass es hier schon längst Dinge gesetzlich verankert gibt, die Sie noch fordern. Insofern ist dieser Punkt oder diese Frage aus Ihrem Antrag obsolet.
Aber man muss eben den Antragstellern auch sagen, Kooperation per Gesetz vorschreiben, das ist eine Sache, aber Kooperation auch zu leben und mit Qualität zu erfüllen, das ist eine ganz andere Sache. Hier gilt sowohl für das Land als auch für die kommunale Ebene: In den Ebenen liegen die Mühen. Es bedarf neben der Verpflichtung nämlich auch der Erkenntnis, dass Kooperationen im Interesse des einzelnen Kindes sind, im Interesse der Familien sind, aber das Kooperationen auch die Professionalität der Institutionen Schule und der Jugendhilfe stärken kann. Davon bin ich fest überzeugt.
Ich denke an unsere stundenlangen Beratungen zurück in der Enquetekommission Bildung vor einigen Jahren, wo wir eigentlich unisono über alle damals im Landtag vertretenen Fraktionen und mit den Fachleuten uns einig waren, dass es darum geht, mehr Professionen in Schule zusammenzuführen und dass man dafür sorgen muss, dass die Beteiligten erkennen, dass gegenseitig alle Nutzen davon haben und profitieren.
In dem Sinne sieht die CDU-Fraktion eine politische Aufgabe darin, die Entwicklung von Schulen hin zu sozialen Kompetenzzentren in ihrer Gemeinde zu befördern und entsprechende Rahmenbedingungen schrittweise zu schaffen. Dabei geht es aber auch um mehr als um Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen. Es geht beispielsweise um eine verbesserte Elternarbeit, es geht um bedarfsgerechte Ganztagsangebote, es geht um die Einbindung von außerschulischen Bildungsinstitutionen oder auch Verbindungen zu regionalen Wirtschaftsbetrieben und es geht zum Beispiel auch um Mitspracherecht bei inhaltlichen und personellen Entscheidungen in Schulen. Ich kann an dieser Stelle nur herzlich an den Bildungsminister appellieren, die Arbeitsgruppe kommunale Bildungsverantwortung der letzten Jahre wieder in Gang zu setzen und die Arbeit fortzusetzen. Denn wir sind davon überzeugt, in mehr kommunaler Bildungsverantwortung liegt viel Potenzial für erhöhte Qualität von Schule.
Ein Wort zur Frage der Mittelverteilung. Das wird von einigen hier im Raum als das Allheilmittel gesehen - gebt nur mehr Geld von allen Richtungen und dann ist alles geritzt und alles wird besser. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Mittel der Landeszuschüsse für Schulsozialarbeit in der Richtlinie „Örtliche Jungendförderung“ gebündelt wurden, war eine sehr richtige und wichtige Entscheidung. Ich möchte dafür werben, dass man nicht wieder
verschiedene Einzeltöpfe aufmacht, wie man mit einem Nulltitel im Kapitel 08 des Haushaltsentwurfs vermuten kann.
Denn, meine Damen und Herren, die Entscheidung darüber, an welchen Stellen und mit welchen Trägern Schulsozialarbeit stattfindet, fällt mit der jetzigen Richtlinie vor Ort. Damit ist am besten die Gewähr getroffen, dass die Mittel dort ankommen, wo es die soziale und die erzieherische Notwendigkeit am ehesten erfordert. Auf ein Wort gebracht, kommunale Bildungsverantwortung sorgt für Bildungsgerechtigkeit. Chancengerechtigkeit heißt also auch, wenn man zusätzliche Stellen hat und Ressourcen einsetzen möchte, die gezielt dort einzusetzen, wo Schulen aufgrund ihres Umfeldes und Klientels den größten Bedarf haben.