Protocol of the Session on March 26, 2010

Es gibt einen Antrag der FDP zur Abstimmung der einzelnen Unterpunkte dieses Antrags. Da muss ich jetzt fragen: Regt sich hier Widerspruch in den einbringenden Fraktionen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung des Alternativantrags in Drucksache 5/676.

Ein Geschäftsordnungsantrag - ich muss jetzt fragen, wer zuerst war.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist egal, wir wollen das Gleiche.)

Bitte, Frau Rothe-Beinlich.

Sie haben unseren Antrag noch nicht abgestimmt.

Entschuldigen Sie bitte, das war eine Unterlassungssünde, das machen wir sofort.

Ich gehe wieder zurück zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Da beide Überweisungen abgelehnt worden sind, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Erst den Änderungsantrag.)

Als Erstes den Änderungsantrag, wie ich sagte, und dann kommt der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Also, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, ich sage es noch mal ganz deutlich: Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu der Frage nach dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/621. Wer für die Befürwortung dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht, damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir sind jetzt an der Stelle, dass wir den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen und das in gesplitteter Form.

Ich frage Sie: Wer kann dem ersten Punkt des Alternativantrags in Drucksache 5/676 zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der erste Teil des Antrags mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zum zweiten Punkt. Wer kann dem zweiten Punkt des Alternativantrags zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist er mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zum dritten Punkt. Wer dem dritten Punkt des Alternativantrags zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der dritte Punkt mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Komplettabstimmung des Alternativantrags der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/676. Alle drei Punkte sind mehrheitlich angenommen. Aus Sicherheitsgründen möchte ich aber noch eine Komplettabstimmung haben. Wer für den Antrag jetzt sein Jawort geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.

(Unruhe im Hause)

Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Komplettantrag in all seinen drei Punkten mit Sicherheit angenommen.

Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 16

Kultur des Zuhörens und Hin- schauens stärken - für mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Schul- sozialarbeit an Thüringens Schulen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/622 -

Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Begründungswunsch. Der liegt nicht vor. Dann kommen wir zur Landesregierung. Die Landesregierung erstattet an dieser Stelle einen Sofortbericht. Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Bericht erbeten. Hier geht es darum, die Kultur des Zuhörens und des Hinschauens zu stärken. Ich will vorab sagen, ich unterstütze das Anliegen ganz ausdrücklich, eine Kultur des Hinschauens, eine Kultur des Zuhörens in Thüringen zu stärken. Ich will allerdings auch gleich dazusagen, weil der Antrag das Blickfeld dann eingrenzt auf Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter, dass eine solche Kultur des Zuhörens und des Hinschauens nicht nur abhängig ist von der Zahl von Schulpsychologen und Schulsozialarbeitern, sondern dass diese Kultur von Engagement aller in der Gesellschaft lebt und leben muss. Das sollte uns immer klar sein, dass wir diese Aufgabe nicht einfach delegieren können auf Institutionen oder im besonderen Maße damit befasste Personen.

Ich möchte zu Beginn etwas sagen zum Thema Schuljugend oder Schulsozialarbeit. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Schulsozialarbeit auszubauen. Wir wollen im Ein

vernehmen mit den Thüringer Kommunen eine Öffnung der Systeme Schule und Jugendarbeit zur Stärkung der Schulsozialarbeit. Dafür gibt es Anknüpfungspunkte. Im Schulgesetz heißt es gleichlautend auch im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, ich zitiere: „Die Schulen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden.“ Diese Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen wurde im April 2008 zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Thüringer Kultusministerium auf der einen und dem Thüringer Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund auf der anderen Seite abgeschlossen. Seitdem gibt es regelmäßige Treffen der Kooperationspartner. Dort werden insbesondere die überregionalen Fragestellungen geklärt und überregionale Angebote, insbesondere Fortbildung und Beratung, abgestimmt. Daneben gibt es regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den Leitern der Jugendämter und der Schulämter. Derzeit werden von ihnen vor allem drei Themen bearbeitet: Zum einen die Umsetzung des § 55 a im Thüringer Schulgesetz, Stichwort Kinderschutz, zum Zweiten die Erarbeitung einer Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz und drittens die Zusammenarbeit im Bereich des gemeinsamen Lernens. Regelmäßig finden auch gemeinsame Fachtagungen und Fortbildungen statt. So werden gegenwärtig gemeinsam vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bzw. den Jugendämtern und den Schulämtern vor Ort ca. 1.100 Beratungslehrer für das Thema Kinderschutz sensibilisiert.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im vorliegenden Haushaltsentwurf stehen für die örtliche Jugendförderung 11 Mio. € zur Verfügung. Daraus soll auch der Bereich der Schulsozialarbeit gefördert werden. An dieser Finanzierung beteiligen sich das Land mit 60 Prozent und die Landkreise und kreisfreien Städte mit 40 Prozent. Gemäß SGB VIII liegt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe. Sie sollen gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Somit wird der Bedarf für Schulsozialarbeiter im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung von den Jugendämtern eigenständig festgelegt. Er kann deshalb nicht von der Landesregierung geschätzt werden. Das Land unterstützt diese Entwicklung und wir

wollen diese Unterstützung, wo es geht, auch ausbauen.

Der wichtigste Weg, um die Systeme Schule und Jugendhilfe zusammenzuführen, ist die weitere Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften. Dazu gibt es ein sehr erfolgreiches Projekt unter dem Namen „Nelecom“, aber auch beim Aufbau der Thüringer Gemeinschaftsschule werden wir insbesondere von Anfang an konsequent auf die kommunale Vernetzung setzen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum zweiten Thema kommen, den Schulpsychologen. Es ist klar, der schulpsychologische Dienst ist fester Bestandteil eines umfassenden Unterstützungssystems für die Thüringer Schulen. Dies gewährleistet die professionelle Beratung für Lehrer, Erzieher, Schulleiter, Schüler und Eltern. Der schulpsychologische Dienst ist in diesem Unterstützungssystem von zentraler Bedeutung. Die Aufgaben ergeben sich aus § 53 des Thüringer Schulgesetzes, aus der Verwaltungsvorschrift „Arbeit des schulpsychologischen Dienstes“ und der Geschäftsordnung der staatlichen Schulämter. Schulpsychologischer Dienst, Beratungslehrer und mobiler sonderpädagogischer Dienst lösen dabei in kooperativer Weise die bestehenden Aufgaben. Die Mitarbeiter erfüllen beratende, diagnostische und präventive Aufgaben. Kernaufgabe ist die systemische Beratung der Schulen. Für die personelle Ausstattung des schulpsychologischen Dienstes erachtet es die Landesregierung als dringend notwendig, die Zielvorgabe der Kultusministerkonferenz zu erreichen; das heißt, eine Psychologen-Schüler-Relation von 1 zu 5.000. Bei den Schülerzahlen hier in Thüringen ergibt sich bei Erfüllung der Zielvorgabe der Kultusministerkonferenz ein Bedarf an 24 Schulpsychologen. Derzeit sind 16 Schulpsychologen in den staatlichen Schulämtern tätig. Wir sind also noch ein ganzes Stück von diesem Ziel entfernt. Ich will, dass wir dieses Defizit so rasch wie möglich abbauen. Daran wird intensiv gearbeitet und eine Verbesserung soll mit dem neuen Haushalt, der zurzeit hier im Parlament beraten wird, auch dann vorangebracht werden.

Die Landesregierung hat sich ja vereinbart, dass insgesamt im Haushalt keine neuen Stellen geschaffen werden, aber wir wollen die Möglichkeit vorhandener Stellen nutzen, um weitere Schulpsychologen, so rasch es geht, auch einzustellen. Mein Ziel ist es - ich sage es noch einmal -, dass wir möglichst schnell die Vorgabe der KMK für diesen Bereich erreichen. Wir wollen aber auch schulpsychologische Unterstützungssysteme insgesamt stärken und deshalb die Weiterqualifizierung von erfahrenen Beratungslehrern vorantreiben. Dazu ist im Moment ein weiterbildender Masterstudiengang in der Debatte. Die De

tailprüfung zu diesem Studiengang läuft noch.

Herr Minister, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage. Gestatten Sie die?

Ja, aber gern.

Herr Minister, vielen Dank für die Möglichkeit. Ich wollte nur nachfragen: Wenn ich den Haushaltsentwurf richtig im Kopf habe, haben Sie Schulpsychologenstellen für die Gemeinschaftsschulen explizit vorgesehen. Gibt es an anderen Stellen noch weitere Vorhaben, die ich eventuell übersehen habe?

Herr Kollege, es trifft nicht zu, dass Schulpsychologen nur für Gemeinschaftsschulen vorgesehen sind. Wir wollen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stellenpools für unser Haus dafür sorgen, dass zusätzliche Schulpsychologen eingestellt werden können. Wir können das dann nur auf Grundlage des beschlossenen Haushalts tun, das ist klar. Aber es ist eindeutig so, dass diese Schulpsychologen - wie ich es eben gesagt habe - den schulpsychologischen Dienst insgesamt verstärken sollen und nicht nur einzelnen Schulen zur Verfügung stehen.

Noch mal zurück zu dem angedachten weiterbildenden Masterstudiengang. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, weil die Debatte noch läuft, nur so viel sagen: Natürlich muss dieser Studiengang die Standards des Berufsverbandes der Psychologen berücksichtigen und vier Semester dauern. Eine mögliche Zielgruppe für diesen Studiengang sind Lehrkräfte, die schon eine Weiterbildung als Beratungslehrer absolviert haben, als Beratungslehrer auch tätig sind.

Eins möchte ich von vornherein klarstellen, weil hier auch eine strittige Debatte läuft. Diese weitergebildeten Lehrer sind kein Ersatz für grundständig ausgebildete Psychologen. Wir brauchen für den schulpsychologischen Dienst diese grundständig ausgebildeten Psychologen. Ihr Zugang zum schulpsychologischen Dienst soll hier nicht beeinträchtigt werden. Es geht vielmehr darum, zusätzliche Angebote in den Schulen zu schaffen und die schulpsychologische Kompetenz an Schulen inhaltlich und personell zu verstärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung unterstützt ganz ausdrücklich eine Kultur des Zuhörens und des Hinschauens. Wir werden das einer Regierung Mögliche in diesem Zusammenhang tun, auch gerade was die Schulsozialarbeit und den schulpsychologischen Dienst angeht. Ich will zum Schluss aber noch einmal betonen, Zuhören und Hinschauen, das ist eine Aufgabe, zu der wir als Bürger dieses Landes alle gemeinsam verpflichtet sind, denn Institutionen allein können diese Aufgabe nicht bewältigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf ein gemeinsames Engagement in diesen Fragen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen hier im Hohen Hause eröffne ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht. Mir liegt auch eine Rednerliste vor. Als Erste hat Abgeordnete König von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Kultur des Zuhörens und Hinschauens stärken - für mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter in Thüringens Schulen“ lautet der Antrag und stellt verschiedene Fragen. Ich habe mehrere Kritikpunkte an diesem Antrag. Kultur des Zuhörens und Hinschauens - eigentlich fehlt nur noch der Kaffee, um alle Klischees zu Sozialpädagogen, wie es bei Psychologen ist, weiß ich jetzt nicht, zu bestätigen. Meine Fraktion plädiert für eine bedarfsorientierte soziale Arbeit, welche sich an der Lebensweltorientierung ausrichtet. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit beispielsweise von Schulsozialarbeit, aber auch von offener Kinder- und Jugendarbeit.

(Beifall SPD)

Wir betonen auch, Sozialpädagogen sind zu weitaus mehr in der Lage als zum Zuhören, auch zu mehr als zum Hinschauen. Natürlich sind dies zwei notwendige Voraussetzungen für alle weiteren Schritte, aber Sozialpädagogen nutzen Handlungsmöglichkeiten, setzen diese ein, operieren bedarfsgerecht und passgenau.

Liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einige der gestellten Fragen haben eigentlich bereits Antworten, sofern man sich den Entwurf des Landeshaushaltsplans dazu anschaut. Beispielsweise der Einzelplan 08. Hier erfährt der interessierte Leser,

die interessierte Leserin, auch Sie, Herr Matschie, was die Landesregierung zu tun gedenkt im Bereich Schulsozialarbeit, wie sie sich eine Stärkung der Schulsozialarbeit vorstellt. Im Kapitel 08 24 Titel 633 06, Maßnahmen der Schulsozialarbeit, erkennt man die Stärkung. Ganze 0 € wurden seitens der Koalition eingestellt. Null. Das ist keine schwarze Null, denn das Nichtetablieren bzw. die nicht stattfindende Finanzierung von Schulsozialarbeit in Thüringen wird - und ich glaube, dass das nicht nur meine Meinung ist - in der Folge zu höheren finanziellen Belastungen führen. Während andere Bundesländer - ich nenne an der Stelle als Beispiele Sachsen-Anhalt oder Bayern - schon längst über ein Landesprogramm Schulsozialarbeit mit entsprechenden finanziellen Mitteln verfügen und dies vor allem mit einem politischen Willen untersetzt haben, muss man in Thüringen danach suchen. Um Ihnen die Dimension bewusst zu machen: In Bayern ist Schulsozialarbeit durch einen Landtagsbeschluss gesichert. Nicht nur per reiner Willenserklärung, sondern mit der Finanzierung von bis zu 500 Schulsozialarbeiterstellen. In Sachsen-Anhalt wird durch das ESF-Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulverweigerung und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ seit 2006 ebenfalls ein Landesprogramm Schulsozialarbeit durchgeführt. Finanziell ist dieses mit 59 Mio. € ausgestattet. Zur Erinnerung - in Thüringen 0 €. Natürlich gäbe es die Möglichkeit, noch weitere Bundesländer zu zitieren, noch weitere Zahlen zu benennen, aber vielleicht reicht es auch, wenn man sich die Zahlen des Landes Thüringen seit 2004 anschaut. Insbesondere deswegen, da Herr Matschie dafür plädiert hat, dass die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ mit herangezogen wird, um Schulsozialarbeit zu finanzieren. 2004 war die Jugendpauschale mit ca. 9,5 Mio. € ausgestattet, die Schuljugendarbeit mit 5,7 Mio. €. 2005 waren es dann 2 Mio. weniger bei der Jugendpauschale und über 3 Mio. weniger bei der Schuljugendarbeit. Dafür gab es ein Programm, Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen ausgestattet mit 600.000 €. Die gab es ab 2006 nicht mehr. Kurz zusammengefasst: 2004 15 Mio., 2005 10 Mio., 2006 9 Mio. und für 2010 wird die Richtlinie Örtliche Jugendförderung um ca. 300.000 € erhöht, vergleicht man es mit den Ausgabezahlen des letzten Jahres. Darunter eben 0 € für Maßnahmen der Schulsozialarbeit, welche über Schulsozialarbeit an Gemeinschaftsschulen, welche ja neu etabliert werden, hinausgehen. Für 447 staatliche weiterführende Schulen gibt es im Jahr 2009/2010 ca. 50 Vollzeitbeschäftigte im Bereich Schulsozialarbeit, die vor allem kommunal zufinanziert werden oder sogar rein kommunal finanziert werden. Als Beispiel will ich Jena nennen mit einem umfangreichen Angebot von Schulsozialarbeit an allen Einrichtungen, auch an Gymnasien in Form eines Modellprojekts. Nicht alle Kommunen, und insbesondere langfristig gesehen auch nicht Jena, werden

in der Lage sein, dies allein zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie es möglich ist, in Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern - ich könnte noch mehr aufzählen - Landesprogramme zu entwickeln, zu finanzieren oder dafür auch entsprechende ESF-Mittel einzuwerben oder auch eigene einzustellen, und in Thüringen nicht. Wenn dann Herr Emde, der bildungspolitische Sprecher der CDU, in zwei Pressemitteilungen vom 8. und 9. März für Schulsozialarbeiter in sozialen Brennpunkten wirbt und diese genau wie Herr Matschie aus der Richtlinie Örtliche Jugendförderung finanzieren will, dann kann ich Ihnen eigentlich nur eins mitteilen: Das ist nicht sachgemäß, das ist unprofessionell, das geht zulasten der Kinder- und Jugendarbeit.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie haben keine Ahnung.)

Ich behaupte, dass ich Ahnung habe, oder wie es Herr Kuschel gesagt hat, über Erkenntnisse verfüge. Im Bereich der Schulpsychologie liegt Thüringen auf Platz 2 im europäischen Vergleich, allerdings nicht von vorn, sondern von hinten. Nur Malta weist eine noch schlechtere schulpsychologische Beratungssituation aus. Inwieweit es da noch Argumente benötigt, um die Situation zu verbessern und auszubauen, halte ich für fragwürdig. Allerdings hat Herr Matschie ja dazu schon Stellung genommen und zumindest die Vorgaben der KMK werden, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zukünftig umgesetzt; ich hoffe in 2010.

Sehr geehrte Fraktionen der CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und natürlich meine Fraktion, wobei ich da keine Fragen habe, wenn Sie eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie befürworten, dann bitte ich Sie um eins: Stellen Sie entsprechende Mittel dafür in den Landeshaushalt 2010 ein oder schließen Sie sich den kommenden Änderungsanträgen meiner Fraktion zum Haushaltsentwurf an. Gern können wir diese auch gemeinsam beraten, verändern oder auch neu gestalten. Dazu lade ich Sie hiermit herzlich ein. Setzen wir uns gemeinsam für Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und für Bildungsgerechtigkeit ein, allerdings nicht in Form von Willenserklärungen und nicht zulasten der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sondern um eben genau diese bedarfsgerecht lebensweltorientiert auszustatten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.