Denn, meine Damen und Herren, die Entscheidung darüber, an welchen Stellen und mit welchen Trägern Schulsozialarbeit stattfindet, fällt mit der jetzigen Richtlinie vor Ort. Damit ist am besten die Gewähr getroffen, dass die Mittel dort ankommen, wo es die soziale und die erzieherische Notwendigkeit am ehesten erfordert. Auf ein Wort gebracht, kommunale Bildungsverantwortung sorgt für Bildungsgerechtigkeit. Chancengerechtigkeit heißt also auch, wenn man zusätzliche Stellen hat und Ressourcen einsetzen möchte, die gezielt dort einzusetzen, wo Schulen aufgrund ihres Umfeldes und Klientels den größten Bedarf haben.
Herr Metz, da gibt es einen kleinen Widerspruch zu Ihrer Aussage. Nicht jede Gemeinschaftsschule braucht zu allererst mal neue Sozialpädagogen. Wenn sie die Schule ist in der Region, die den höchsten Bedarf hat, vollkommen klar. Aber die Mittel müssen danach verteilt werden, wo die Notwendigkeit besteht, und wer die größte Notwendigkeit hat, hat auch den ersten Anspruch.
Herr Abgeordneter Emde, das heißt, Sie gehen von einer defizitorientierten Sozialpädagogik aus, wenn Sie Schulsozialarbeiter nur an den Schulen einsetzen möchten, die Brennpunkte sind?
Das ist überhaupt nicht notwendig. Ich kann Ihnen Hunderte von Schulen zeigen, die auch ohne Sozialpädagogen prima zurechtkommen. Aber dort, wo es Notwendigkeiten gibt, sollen wir dahinkommen, diese zu erfüllen. Dasselbe trifft doch auf Schulpsychologen zu. Ich will auf das Thema heute nicht zu weit eingehen. Wir haben uns in diesem Hause schon oft darüber gestritten.
Jetzt sei es eben so, dass man vorhat, in Thüringen acht Schulpsychologen mehr einzustellen. Das kann man so vertreten. Wichtig ist aber, dass die Lehrer vor Ort schulpsychologisch geschult sind. Es geht nicht nur darum, irgendwo ein Defizit zu erkennen, sondern darum, dass Wissen vorhanden ist und schon tätig zu sein, bevor Defizite überhaupt auftreten. Es geht darum, dass unsere Lehrer in diesen Dingen geschult sind. Wir haben das auch in das Lehrerbildungsgesetz eingebaut. Deswegen bin ich nach wie vor der Auffassung, es muss sicherlich ein Netz geben von hauptamtlichen Schulpsychologen, aber es muss ein noch viel dichteres Netz geben von Beratungslehrern vor Ort, die schulpsychologisch geschult sind.
Sie haben ausgeführt, dass die Schulpsychologen dort sein müssen, bevor ein Defizit entsteht. Gilt das nicht eigentlich auch für die Schulsozialarbeiter?
Ich möchte darüber hinaus noch fragen, wir haben landesweit gerade mal 50 Schulsozialarbeiter, aber ist der Bedarf, der an den Schulen real existiert, nicht jetzt schon viel größer, so dass wir eigentlich aufstocken müssten?
Herr Bärwolff, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Ich kann Sie nur noch mal bitten, wenn man miteinander redet, kann man auch mal die Hände aus den Taschen nehmen. Sie haben zwar das KöniginLuise-Gymnasium besucht, aber an vielen Regelschulen lernt man die einfachste Form von Anstand.
Im Übrigen, habe ich ganz klar gesagt, dort, wo Bedarf erkannt wird. Bedarf kann man rechtzeitig erkennen. Dann kann man auch mit zusätzlichen Sozialpädagogen reagieren. Aber es ist mitnichten so, dass man von vornherein überall Heerscharen von Sozialpädagogen und Psychologen braucht, nur um Dinge vorab schon zu erkennen und gegenwirken zu können. Wir haben gut ausgebildete Lehrer und wir haben auch gut engagierte Lehrer. Und das ist die große Mehrheit in Thüringen.
Aber lassen Sie mich einfach noch ein Fazit ziehen zu diesem Antrag der GRÜNEN. Ich sage, Einsatz der Mittel für Schulsozialarbeit nach Sozialraumindex und mehr und vernetzte Bildungsverantwortung in den Kommunen. Und auf diesen neuen Wegen kann das Zuhören, das Hinschauen und das Handeln zum Wohle unserer Kinder am Besten gelingen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will einige Punkte aus der Debatte noch mal kurz aufgreifen. Zunächst Frau Kollegin König, ich will es noch mal deutlich machen: Es ist falsch, wenn Sie sagen, es gibt 0 € für Schulsozialarbeit. Es gibt eine Förderung der Schulsozialarbeit aus dem Titel „Örtliche Jugendförderung“. Das Land übernimmt bei der Schulsozialarbeit 60 Prozent der Kosten und der Bedarf wird von den Trägern der Jugendhilfe festgestellt, wo der ist, und wir finanzieren diesen Bedarf mit. Die Mittel dafür sind da.
Natürlich ist es wünschenswert, in der längerfristigen Schulentwicklung die Frage zu stellen, muss es an einer Schule nicht unterschiedliche Professionen auch geben. Lehrer sind für vieles ausgebildet, aber nicht für alles. Mein Ziel ist schon, dass wir in der Entwicklung der Schulen dahinkommen, dass an Schulen auch unterschiedliche Professionen da sind, um
Ich will es noch mal sagen, auch Frau Rothe-Beinlich, weil Sie noch mal nachgefragt haben zu den Schulpsychologen und dem Haushalt: Es gibt keine neuen Stellen, darauf hat sich die Landesregierung insgesamt verständigt. Aber wir werden den vorhandene Spielraum an Stellen nutzen, um so rasch wie möglich die Vorgabe der Kultusministerkonferenz, was die Schulpsychologen angeht, zu erreichen. Das wäre, wenn wir das rasch hinbekommen, eine Steigerung um 50 Prozent bei den Schulpsychologen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Wir wollen uns so schnell wie möglich diesem Ziel nähern, denn es hat ja gute Gründe, dass die Kultusministerkonferenz eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat.
Weil Sie den Zeitplan zur Gemeinschaftsschule angesprochen haben, hier will ich noch mal deutlich machen: Für mich ist das ein Vorhaben, was eine breite Diskussion braucht mit denjenigen, die an Schule beteiligt sind, mit den Lehrern, mit den Elternvertretern, mit den Schülervertretern, mit den kommunalen Vertretern als Schulträger, aber eben auch im Parlament. Ich will, dass wir uns für diesen Diskussionsprozess ausreichend Zeit nehmen. Deshalb sieht der Zeitplan so aus, dass das entsprechende Gesetz erst nach der Sommerpause hier im Landtag eingebracht wird, damit wir ausreichend Debatte haben für die Vorbereitung dieses Gesetzes. Natürlich wird sich dann der Landtag auch noch mal Zeit nehmen für die Debatte des Gesetzes, davon gehe ich aus, aber ich hoffe, dass wir viele Fragen schon im Vorfeld miteinander diskutieren können und in den Gesetzentwurf auch einfließen lassen können.
Kleinen Moment, ich will gerade den Satz noch zu Ende bringen, den Gedanken aufgreifen, den der Kollege Emde hier zu Recht noch einmal betont hat. Wichtig ist, dass wir wirklich auch die kommunale Bildungsverantwortung stärken. Die Vernetzung zwischen Schule und Kommune muss besser werden.
Es gibt ein hervorragendes Projekt dazu, das sage ich ganz neidlos. Das ist schon in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden Nelecom - Neue Lernkultur in Kommunen -, was auch bundesweit Aufmerksamkeit gefunden hat. Dieses Projekt zeigt sehr gute Ansätze für die Stärkung der kommunalen Bildungsverantwortung. Ich habe mir vorgenommen, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen, denn hier liegt ein wichtiges Potenzial, Schüler in ihrem sozialen Umfeld auch zu fördern, Kommunen in die Verantwortung mit einzubeziehen. Und das wird eine wichtige Entwicklung in den nächsten Jahren sein, unabhängig von der Schulart, versteht sich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, da Sie jetzt eben gerade noch mal auf die Gemeinschaftsschulen eingegangen sind, würde ich die Chance nutzen, das jetzt noch mal konkret nachzufragen. Ich habe mir mal das aus dem Haushaltsplan schnell besorgen lassen und habe noch mal nachgesehen. Im Einzelplan Ihres Ministerium, in der Titelgruppe 04 11 Gemeinschaftsschulen finden sich zwei Titel, die von Null sozusagen verschieden sind. Das ist einmal eine Ausgabe in Höhe von 20.000 € für Dienstreisen und einmal 422.500 € Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände mit der Zweckbindung ausdrücklich in den Erläuterungen: „Zum Aufbau der Thüringer Gemeinschaftsschule ist der Einsatz eines Sozialpädagogen je Schule vorgesehen - Zuweisungen zur Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule an die entsprechenden Schulträger.“ Jetzt haben Sie uns auch den Zeitplan noch mal erläutert und mich würde schon interessieren, wie die Untersetzung dieser Mittel mit entsprechenden Sozialpädagogen vorgesehen ist, für eine Schulart, die es noch gar nicht gibt. Wo sollen die hinfahren mit den 20.000 €? Wollen Sie Schulen eventuell dafür belohnen, wenn das Gesetz noch nicht fertig ist, die schon bekennen, wir wollen Gemeinschaftsschule werden, dass sie dann schon vorab einen Sozialpädagogen bekommen oder wie ist das gedacht? Das würde mich wirklich interessieren; ich glaube, da bin ich nicht der Einzige, den das interessiert.
Das waren sehr viele Fragen auf einmal. Ich will versuchen, sie zu beantworten. Zunächst mal ist es klar, wenn man eine neue Schulart auf den Weg bringt, dass es dort hohen Beratungsbedarf gibt. Deshalb ist vorgesehen, dass wir dort auch Mittel zur Verfü
gung stellen, damit diese Beratungsleistung erfolgen kann, dass Reisekosten, die in diesem Zusammenhang auch entstehen, auch erstattet werden können. Hier ist ein erhöhter Aufwand da, wenn man einen neuen Weg einschlägt. Der zweite Titel, den Sie genannt haben, aus dem können Schulsozialarbeiter auch finanziert werden für die neue Schulform. Er ist aber nicht allein für diesen Zweck vorgesehen, sondern daraus sollen auch andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufbau der Thüringer Gemeinschaftsschule entstehen, den Kommunen erstattet werden können. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass an einer Gemeinschaftsschule u.a. auch Schulsozialarbeiter tätig sind und dieser Posten trägt dieser Vereinbarung Rechnung.
Keine weiter. Danke. Ich sehe momentan keinen weiteren Redebedarf. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen hiermit erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Frau Rothe-Beinlich, bitte.
Wir bedanken uns sehr für den Bericht, aber wir möchten gern, das, was hier vorgetragen wurde, weil ja noch einige Fragen offen sind, intensiv diskutieren im Bildungsausschuss. Wir beantragen deshalb die Überweisung.
Danke. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Gibt es weiteren Redebedarf? Weitere Überweisungsanträge? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zu der Abstimmung über die Überrweisung. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag, Herr Abgeordneter Emde, bitte.
Ja, ich wollte nur erklären, dass wir mit der Überweisung an den Ausschuss nicht einverstanden sind. Es gibt keine Zustimmung dafür.
Es gibt jetzt den Widerspruch. Bei dem Widerspruch gibt es dann jetzt so keine Fortsetzung im Ausschuss. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, bei einem
Das ist richtig, wenn es sich um einen Sofortbericht handelt. Aber das war nicht als Sofortbericht angekündigt. Wir haben einen Berichtsantrag gestellt.