Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Thüringen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Entwurfs zum Wohn- und Teilhabegesetz eines der modernsten Gesetze in ganz Deutschland haben. Das zeigt schon die konsequente Abkehr vom Begriff
„Heim“, welche wir mit der letzten Änderung am Gesetzesentwurf noch ausdrücklicher klargemacht haben. Hier wird deutlich, wie wir uns mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung bei der Neubewertung zum Heimbegriff positionieren. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass der Begriff „Heim“ für die heutigen Ansprüche an eine Einrichtung kein adäquater Begriff mehr ist. Stattdessen werden im neuen Wohn- und Teilhabegesetz vor allem die Teilhabemöglichkeiten der älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Mit den vorliegenden Änderungen konnten wir den Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit in den Einrichtungen Rechnung tragen. Durch die vorgenommenen Änderungen orientiert sich der Gesetzentwurf noch stärker an der Realität. Dies ist uns schon allein dadurch gelungen, dass wir viele Änderungsvorschläge, die uns in den Anhörungen vorgetragen wurden, aufgenommen haben. Auch wenn es ein langwieriger Prozess war, so konnten wir durch intensive Zusammenarbeit Fehler, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, vermeiden. Das Gesetz ist an den modernen Ansprüchen und geänderten Lebensverhältnissen orientiert, denn es bietet einen Spielraum für die Erprobung neuer Wohnformen. Es bietet eine Rechtssicherheit für die Bewohner. Hier haben wir an den Stellen Regelungen gefunden, an denen die Menschen am meisten auf Schutz angewiesen sind. Daher ist auch die klare Trennung der Wohnformen in stationäre Einrichtungen und ambulante betreute Wohngemeinschaften so zentral. Hier haben sich die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern mit dem Wohn- und Teilhabegesetz gemacht wurden, bezahlt gemacht. Wir haben zudem die Position der Frauen in den Einrichtungen gestärkt. Die Bewohner haben nun die Möglichkeit, eine Frauenbeauftragte auch dann zu wählen, wenn innerhalb der stationären Einrichtung selbst keine Bewohnerin für dieses Amt zur Verfügung steht. Wir haben mit dem Entwurf mehr Transparenz geschaffen, zum Abbau der Bürokratie beigetragen und den Weg für ein effektives Qualitäts- und Beschwerdemanagement bereitet. Vor allem aber haben wir der Bedeutung der Wichtigkeit für den Pflegebereich Rechnung getragen. So konnte Fehlentwicklungen aus zurückliegenden Jahren entgegengewirkt werden. Neben dem Pflegepakt wird mit dem Wohn- und Teilhabegesetz eine weitere wichtige Grundlage zur Stärkung der Pflege in Thüringen geschaffen. Ich darf Sie bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben und darf mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit recht herzlich bedanken. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher! Herr Eckardt, Widerspruch: Was lange währt, wird nicht automatisch gut.
Die Klarheit, die der Kollege Kubitzki eingefordert hat, die vermissen auch wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Gesetz. Es hat viele Jahre gedauert, das wurde schon gesagt. Thüringen ist erneut Schlusslicht bei der Frage des Vorlegens eines Wohn- und Teilhabegesetzes. Nichtsdestotrotz heißt das noch lange nicht, dass wir jetzt das modernste vor uns liegen haben. Im Gegenteil, es wurde verpasst, die zentralen Fragen, die zu lösen sind, tatsächlich in diesem Gesetz unterzubringen. Stattdessen beschließt Schwarz-Rot heute einen Torso, den sich die nächste Landesregierung erneut vornehmen muss, um daraus ein echtes Gesetz zu machen, was den Namen Wohn- und Teilhabegesetz wirklich verdient.
Unsere Kritik gründet sich vor allen Dingen darauf, dass gesellschaftliche Herausforderungen nicht klar abgebildet werden, die aufgrund der Tatsache, dass sich der Pflegebereich in den vergangenen Jahren auch sehr entwickelt hat, voll umfänglich gelöst werden.
Die Anforderungen an die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit sind nicht so klar geregelt, dass sie tatsächlich gut anwendbar sind. Wir alle wissen, dass sich die Pflege in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Die häusliche Pflege durch Angehörige, die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung werden ergänzt durch unterschiedlichste Angebote, individuell passgenau, so, wie es diejenigen tatsächlich brauchen. Und die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt darin, dass diese neuen Wohn- und Versorgungsformen auch passgenau und alternativ zu den üblichen Angeboten im Pflegeheim weiterentwickelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen wollen das auch. Wir wissen laut einer Medieninformation sowohl des Wirtschaftsministeriums als auch des Sozialministeriums gemeinsam zur Frage, wie die Art der Versorgung in den vergangenen Jahren sich verändert hat, fast 50 Prozent werden zu Hause allein durch Angehörige gepflegt, 24 Prozent zu Hause mit ambulanten Pflegediensten. Wenn Sie das zusammenrechnen, sehen Sie, dass wir darüber sprechen, dass drei Viertel der Menschen zu Hause gepflegt werden, entweder durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste, und derzeit nur 27 Prozent der Menschen, die ge
pflegt werden, sind in Heimen. Das heißt, wir haben einen hohen Anteil an Pflege sowohl durch Angehörige - das ist der größte Bereich -, was ein Hinweis nicht nur auf ausgeprägte familiäre Unterstützungssysteme ist, sondern natürlich auch die Frage, wo muss Politik unmittelbar ansetzen, um denjenigen zu helfen, sowohl den Pflegebedürftigen als auch denjenigen, die Pflege leisten. Das ist die große Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, und die große Aufgabe wird durch das Wohn- und Teilhabegesetz nicht gelöst, sondern im Gegenteil, es gibt viele Unklarheiten.
Das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, 85.000 Menschen in Thüringen, die derzeit pflegebedürftig sind. Ich habe Ihnen gerade aufgeschlüsselt, wie viele davon jeweils wie gepflegt werden. Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai 2014 gab es deutlich mehr als nur einen Hilferuf nicht nur der zu Pflegenden, sondern auch dieser Angehörige-Pflegenden, die gesagt haben: Verbessert unsere Situation.
Zu nennen ist insbesondere der eklatante Fachkräftemangel. Es ist angesprochen worden. In unserem Änderungsantrag haben wir die Quote von 50 Prozent eingefügt. Das haben wir uns nicht am grünen Tisch ausgedacht, sondern Gespräche mit entsprechenden Trägern zeigen, dass die Fachkräftequote in Thüringen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Und wenn wir einen Anspruch an gute Pflege weiter aufrechterhalten wollen, muss es doch auch möglich sein, das festzuschreiben.
Herr Gumprecht, es hat mich vorhin nicht überzeugt, dass Sie sagten, in keinem anderen Wohnund Teilhabegesetz in der Bundesrepublik in einem der 16 Länder sei das so, dann muss es doch Thüringen auch nicht machen. Also lassen Sie uns einfach einmal so diskutieren, dass wir wenigstens versuchen, einen Schritt nach vorn zu gehen und auch modern zu sein. An dieser Stelle wäre das ein klares Signal gewesen.
Das Problem ist auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Struktur in Thüringen - es ist ja nicht so, dass wir nicht viele ausgebildete Fachkräfte hätten -, aber aufgrund der Tatsache, dass sie in anderen Bundesländern bessere Möglichkeiten nicht nur der Bezahlung, sondern auch der Anstellung bekommen, wandern sie nach wie vor ab. Laut einer Studie des Sozialministeriums werden nur 40 Prozent der Pflegenden in Thüringen tarifgerecht entlohnt, derjenigen, die diese Arbeit leisten. Wir haben vorhin gehört, wie viele Menschen das betrifft. Das heißt, es gibt sehr viele Baustellen, die man sich da anschauen muss.
zu unserem Änderungsantrag noch zwei, drei Sätze sagen. Zum einen bin ich denjenigen, die an der Anhörung teilgenommen haben und viel Kritik formuliert haben - konstruktiv natürlich -, sehr, sehr dankbar für die vielen Punkte, um das Gesetz weiterentwickeln zu können.
Herr Gumprecht, so richtig nehme ich Ihnen nicht ab, dass Sie mit dem Gesetz wirklich zufrieden sind. Ich hörte so ein bisschen raus, dass Sie sich an der einen oder anderen Stelle mehr Klarheit gewünscht hätten. Das geht uns genauso. Deswegen sage ich auch, dass das kein modernes Wohn- und Teilhabegesetz ist.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag den Fokus auf vier verschiedene Punkte gelegt, die uns besonders wichtig sind: Es ist zum einen die Fachkräftequote. Herr Eckardt, da habe ich Sie vorhin nicht verstanden. Sie haben, als Sie das Gesetz gelobt haben, gesagt, dass es besonders stark den Bereich der Pflege eingearbeitet hat. Man kann nicht sagen, besonders stark ist der Bereich der Pflege eingearbeitet, wenn Sie sich der Idee, eine Fachkräftequote festzuschreiben, so völlig verschließen. Das scheint mir nicht logisch.
Wir haben als zweiten Punkt klargemacht, dass die Frauenbeauftragte als Ansprechpartnerin und jemand, der Beratung für Bewohnerinnen leisten kann, dabei auch entsprechende Unterstützung braucht. Das ist uns wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, festzuschreiben.
Dann war die Frage im Raum, das betrifft § 17, wie es aussieht, wenn die Prüfung mit der Heimleitung noch mal besprochen wird, inwiefern es die Möglichkeit gibt, da Transparenz herzustellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es immer ein Abschlussgespräch geben muss, das auch mit der Einrichtungsleitung festgezurrt sein muss, wo man prägnant und vollständig - das ist das, was auch an uns herangetragen wurde - die Prüfung miteinander durchgehen kann.
Der letzte Punkt, das war § 27. Da ging es uns um die Frage, wie sieht dieses Gesetz eigentlich aus und löst es die zentralen Probleme. Ich habe sehr oft in der Anhörung wahrgenommen, dass es heißt, dies und jenes wird über Rechtsverordnungen gelöst und geht erneut am Parlament vorbei. Es ist schon richtig, 30.06., Herr Kubitzki, da bin ich ganz bei Ihnen, ist sehr sportlich, die Rechtsverordnungen entsprechend zu diskutieren. Auf der anderen Seite frage ich Sie: Wie können Sie denn allen Ernstes ein gutes Wohn- und Teilhabegesetz beschließen wollen, wenn Sie nicht wissen, was am Ende in diesen Rechtsverordnungen steht?
Mir ist dieser Torso zu wenig. Es ist wieder intransparent und das ist übrigens nicht das erste Gesetz, was aus dem Sozialministerium kommt, wo viele wichtige Dinge über Rechtsverordnungen gelöst werden. Das ist beim Krankenhausgesetz ähnlich gewesen. Ich halte das für keine gute parlamentarische Praxis und sage, dass wir uns an der Stelle deutlich mehr Transparenz wünschen würden, und denke, dass das Gesetz auch deswegen weit hinter den Erwartungen, die wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an ein gutes Wohn- und Teilhabegesetz hätten, zurückbleibt. Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Es gab noch eine Wortmeldung von Herrn Kubitzki. Lassen Sie den vor? Die Landesregierung darf natürlich immer zuerst. Für die Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Kubitzki.
Erstens zu Frau Siegesmund mit den Verordnungen: Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Jedes Gesetz, was sich auf Verordnungen zurückzieht, ist im Prinzip, wie soll ich sagen, sehr verwässert. Aber ich sage mal so, rein taktisch, im Gesetz ist auch ein Paragraf, ich komme jetzt nicht auf die Nummer, eine Art Übergangsparagraf, dass, bevor Verordnungen erarbeitet werden, die jetzigen Verordnungen gelten. Da muss ich sagen, die sollen wir uns angucken oder hätte man angucken müssen oder ich habe es. Da muss ich sagen, da bin ich froh, dass die noch gelten. Das sage ich mal an dieser Stelle. Dann wir die Zeit das bringen.
Zweitens zu Herrn Gumprecht: Sie haben mit Ihrem Beispiel, als Sie das mit der Tochter und den Eltern gesagt haben, weil wir die Zahl 3 weghaben wollten, würden wir dann, wenn wir die Zahl 3 weglassen, wenn die Tochter ihre Eltern pflegt, daraus eine Strukturabhängigkeit machen oder so ähnlich haben Sie es gesagt. Wenn ich das Gesetz jetzt lese, fällt das gar nicht darunter, weil die Eltern Pflegegeld bekommen und sich das selber organisiert haben. Wenn sie sich das selber organisiert haben, dass ihre Tochter sie pflegt,
Ja, Sie haben es aber hier gesagt. Das ist für mich das Beispiel, will ich jetzt auch nicht streiten, aber allein dieses Beispiel, diese unterschiedliche Auslegung zeigt, wie schlecht lesbar dieses Gesetz geschrieben ist. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute das Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe das zweite Mal hier im Landtag zur Beschlussfassung.
Ich will kurz noch ein paar Zahlen sagen. Wir haben im Bereich der Altenpflege 436 Einrichtungen momentan am Netz im Bereich der Behindertenhilfe, 169 Behinderteneinrichtungen, wir haben 15 Einrichtungen der Suchthilfe und 5 Einrichtungen, die als Hospiz geführt sind - insgesamt also 625 Einrichtungen mit ungefähr 33.000 Plätzen.
Das Gesetz ist ein Gesetz, das ordnungspolitisch eingreift. Der Hauptansatz ist, dass wir Menschen, die sich in die Hände Dritter begeben, entweder, weil sie pflegebedürftig sind oder weil sie eine Behinderung haben, die Sicherheit haben sollen, dass sie im Zweifel immer beim Staat, in dem Fall unserer Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt, einen Ansprechpartner für mögliche Probleme haben, die sie selbst mit einem Träger nicht klären können. Uns geht es, das will ich auch noch einmal betonen, um ein außerordentlich gutes Miteinander, dass wir bei allen Einrichtungen haben. Wir sehen aber auch, es gibt bestimmte Entwicklungen, gerade wenn wir an die ambulanten Wohnformen denken, vor allen Dingen im Bereich der Pflege, wo unseres Erachtens genauso wie in allen anderen Bundesländern in Deutschland zumindest die Möglichkeit gegeben sein muss, dass wir im Zweifel mit dabei sind, das heißt zuallererst, wenn Anfragen kommen, wenn Defizite auftauchen, die Möglichkeit der Beratung besteht. Es geht nicht zuallererst um die Frage, welche Strafe kann ich verhängen, sondern erst um die Frage, wie kann ich ein Defizit, das aufgetreten ist, gemeinsam mit den Betroffenen und mit dem Träger lösen. Das, finde ich, ist sachgerecht, weil Menschen sich an der Stelle auf den Staat verlassen können müssen.
Nun ist heute nochmals intensiv beschrieben worden, das Gesetz sei zu kompliziert. Es mag sein, dass die Materie kompliziert ist, zumal wir in dieses Gesetz ganz unterschiedliche Facetten der heutigen Landschaft einbeziehen wollten. Wir haben das
schlichtweg sogenannte betreute Wohnen, von dem nicht jeder genau weiß, was es denn nun ist. Ist es tatsächlich die eigene Wohnung, die mir von der Wohnungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird mit dem Servicewohnen? Da haben wir ganz genau geschrieben, das ist für uns gerade das Wohnen, was auch nach wie vor sehr selbstständig und ohne unser Zutun angeboten werden kann. Da sage ich, Herr Kubitzki, es ist egal, wie groß das ist. Frau Diezel weiß das, in Gera gibt es ein ganz großes Angebot, ehemaliges Lehrlingswohnheim, Frau Jung kennt es auch, wo ganz viele Wohnungen drin sind, wo Jung und Alt, wo jeder einziehen kann, der eine kleine Wohnung haben will. Das ist nach wie vor etwas, was nicht unter die Aufsicht des Staates gehört.
Wir haben mittlerweile aber auch das sogenannte betreute Wohnen, wo ein Anbieter sowohl die Vermietung vornimmt als auch die Pflege anbietet, eben nicht das Servicewohnen. Ich habe vorhin nur mit dem Kopf geschüttelt, Herr Kubitzki, weil Sie gesagt haben, der verlangt dann für die Pflege Geld. Das muss in jedem Fall gesondert geregelt werden. Das kann nicht einfach vermischt werden. Und wenn es denn so geregelt ist, dass der Vermieter auch die Pflege mit anbietet, dann ist die falsche Auffassung, obwohl es nicht im Gesetz steht, aber die falsche Auffassung hochgekommen, dann wäre es ein Heim. Das ist so nicht. Das will ich noch einmal klarstellen. Ich weiß, die Fachleute wissen das hier im Raum. Aber das ist natürlich kein Heim, sondern wir sagen, wir wollen quasi einmal die Möglichkeit haben, uns verschiedene Unterlagen vorlegen zu können, und zum anderen wollen wir auch innerhalb von sechs Monaten einmal vorbeikommen, wollen uns das anschauen und wenn alles gut läuft, kommt die Heimaufsicht bei diesen Formen nie wieder in diese Einrichtungen oder in dieses betreute Wohnen. Genauso gilt es für die Wohngemeinschaften, die sich in dieser sogenannten strukturellen Abhängigkeit bewegen. Das heißt, es geht nicht darum, dass wir Vorschriften machen, wie muss gebaut werden. Es geht nicht darum, einen Personalschlüssel vorzuhalten. Das haben wir ausgeschlossen.
Ich kann auch für das Ministerium sagen, da gibt es keine Geheimnisse. Deswegen, Frau Siegesmund, Sie reden von modern, wenn Sie den Fachkräfteschlüssel im Gesetz festlegen wollen. Da frage ich Sie ganz einfach: Was ist denn modern daran? Ich habe in den letzten vier Jahren in jedem Heim gefragt, in jedem: Was schlagen Sie mir vor, wie sollte der Schlüssel sein? Da kommen immer unterschiedliche Aussagen. Wenn ich das jetzt im Gesetz festlege, und ich kann es nicht transparent mit allen Beteiligten diskutieren und dann in einer Rechtsverordnung niederschreiben, wo habe ich dann das Moderne?