Protocol of the Session on May 22, 2014

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nutzbare.)

Ja, was heißt denn nutzbare? Der Barsch ist der Allererste, der darin ist, und den kann man natürlich essen, wenn er eine bestimmte Größe erreicht hat. Er wird in diesen Tümpeln aber im Regelfall nur 15 cm groß, dann ist er nicht so richtig nutzbar.

Die Plötze, der nächste Massenfisch, den wir haben, ist in nahezu allen Gewässern sehr, sehr schnell wieder da. Die Karausche, der Fisch, der relativ selten geworden ist, der aber unter extremsten Umweltbedingungen am längsten durchhält, mit relativ geringer Wassertiefe, mit sehr, sehr sauerstoffarmen Verhältnissen im Winter. Die finden sich ein, ob das über schmutzige Entenfüße ist

oder andere Dinge. Aber Sie müssen doch nicht glauben, dass Fische nicht in der Lage sind, sich Gewässer zu erobern, die keinen Zugang zu einem Fließgewässer haben. Das ist in der Vergangenheit passiert, das wird auch immer weiter passieren. Deshalb war es uns gerade wichtig, die Hegepflicht hier drin zu belassen, denn man muss in solchen Gewässern auch nachschauen, was da inzwischen passiert ist. Das dient auch dem Amphibienschutz.

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf einen Bereich kommen, der jetzt nicht explizit von diesem Gesetz geregelt wird. Das ist die Leistungsfähigkeit der obersten Fischereibehörde. Als wir in erster Lesung hier standen, hatte das Land gerade keinen Fischereireferenten mehr. Inzwischen - da möchte ich Ihnen danken, Herr Minister - haben wir wieder eine Fischereireferentin, die vom Fach ist. Das ist schon lange her, dass wir das das letzte Mal hatten, aber sie war bisher schon Bedienstete des Freistaats Thüringen, sie hat bisher schon in der obersten Fischereibehörde gearbeitet. Das heißt, ihre neue Beauftragung, ihr neues Aufgabengebiet hinterlässt woanders eine Lücke. Wenn es jetzt eine Ausschreibung für einen Sachbearbeiter gibt, ist das schön. Ich habe gehört, es wäre eine externe Ausschreibung; ich hoffe, das ist auch so. Aber wenn ich dann die Ausschreibung lese, Herr Minister, einen Fachhochschulabschluss im Bereich Fischerei hat es in diesem Land nie gegeben. Ich weiß nicht, wen Sie da suchen. Es gab zu DDRZeiten mal eine Fachschulausbildung in Storkow, aber das ist alles. Da verblüfft es mich dann schon, wenn ich dann lese, welche Anforderungen an die fachliche Qualifikation gewünscht werden, dass es Wünsche für forsttechnische Kenntnisse sind und dass im Bereich Fischerei nur überblicksartige Kenntnisse gesucht werden. Herr Minister, ich hoffe, dass Sie für diese Aufgabe jemanden finden, der Fischerei studiert hat, und ich hoffe, dass Sie den auch wirklich suchen und nicht nur den Forstbereich in Ihrer Verwaltung verstärken wollen, denn das wäre dem Aufgabengebiet Fischerei, was reine Landespolitik ist, nicht angemessen.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Änderungsantrag unserer Fraktion. Ich weiß, es gibt hier im Haus viele Vorstellungen von einer Verwaltungsreform. Auch bei uns gibt es unterschiedliche Vorstellungen und Anstalten öffentlichen Rechts sind da nicht die Krone der Schöpfung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr wollt Monsterbehörden.)

Fakt ist eins: Als ThüringenForst gegründet wurde, hat man sich bewusst für eine Anstalt als untere Forstbehörde entschieden. Diese Anstalt hat die Aufgaben der Landesanstalt für Fischerei zugewiesen bekommen. Ich meine, der Name in Gotha war ein bisschen hochtrabend: Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Im Fischereibereich arbeitet

dort einer. Aber ThüringenForst hat in der Anhörung deutlich gemacht, sie wissen nicht so richtig, was sie mit dieser Aufgabe sollen. Das können wir uns in der Zeit, in der die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss, und wirklich massive Aufgaben in dieser Hinsicht auf uns zukommen - Herr Primas, Sie lachen, wenn Sie sich die Zustandskarte ansehen, die meisten Zustandsverfehlungen haben wir aufgrund der nicht ausreichenden Artenausstattung. Dementsprechend brauchen wir hier Leistungsfähigkeit der Behörden. Deshalb wäre wenigstens die eine Stelle, die wir bei ThüringenForst haben, in Zusammenhang mit diesen 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten der Kreise und kreisfreien Städte eine Bündelung, bei der wir es schaffen würden, vielleicht vier, fünf, sechs Fachleute in Thüringen vorzuhalten, die sich um die einzelnen Gewässereinzugsgebiete kümmern würden. Gewässer sind aus einem Riss zu betrachten, das könnten wir mit dieser Behörde leisten. Damit hätten wir keine Mehrausgaben, aber wir hätten wieder eine vernünftige fachliche Qualifizierung im Bereich Fischerei.

Wir haben die Landesregierung im Rahmen der Gesetzesberatung gefragt, wie denn die unteren Fischereibehörden in Thüringen zurzeit aufgestellt sind und wie viel Geld sie bekommen. Wir wollten auch wissen, was wir denn einer neuen Struktur an Geld zur Verfügung stellen könnten. Die Antwort, die aus dem Bereich des Finanzministeriums kam, war, dass man uns dazu keine Auskünfte gegeben kann. Es wird nicht erfasst, wie viel Geld den Kreisen und kreisfreien Städten für die Fischereiverwaltungsaufgaben zugewiesen wird. Es wird auch nicht erfasst, mit wie viel Vollbeschäftigteneinheiten man in den Kreisen und kreisfreien Städten diese Aufgabe wahrnimmt. Ich kann dazu nur sagen, dieses Land scheint offensichtlich überhaupt nicht wissen zu wollen, ob die unteren Fischereibehörden funktionieren oder nicht. Das muss ein Ende haben! Deshalb werbe ich hier für unseren Änderungsantrag. Ich bitte darum, ihm zuzustimmen. Unsere Fraktion wird sich ansonsten mehrheitlich zum Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion hat das Wort die Frau Abgeordnete Hitzing.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach so viel Fischkompetenz, Herr Kummer, ist das wirklich schwierig. Das ist tatsächlich so - das war übrigens nicht sarkastisch gemeint, sondern das wissen wir alle hier im Haus, dass Tilo Kummer derjenige ist, der von Fischen wirklich die meiste Ahnung hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, FDP)

Aber wir reden jetzt hier über das Gesetz. Vielen Dank noch mal für die Hintergrundinformationen. Wir gehen jetzt in das Gesetz. Herr Dr. Augsten hat vorhin gesagt, er wollte gern zum Schluss allen danken. Man kann ja noch mal vorgehen und kann das noch nachholen, ich glaube, da war noch Redezeit übrig.

(Beifall FDP)

Ansonsten ist das tatsächlich so: Wir waren mit diesem Gesetz recht schnell. In den Anhörungen hat man durch die einzelnen Verbände und die Anzuhörenden erfahren, worum es geht. Im Endeffekt können auch wir sagen, bei den vielen Änderungsanträgen, die letzte Woche abgestimmt worden sind, waren sehr viele dabei, denen auch wir zugestimmt haben. Unsere Änderungsanträge sind nicht gehört worden bzw. denen wurde so nicht zugestimmt, aber im Grunde genommen gab es einen großen Konsens für das Gesetz, so, wie es jetzt verändert worden ist. Es wurde eine Reihe von Anregungen aus der Anhörung der Verbände von den Fraktionen aufgegriffen. Das ist gut so, wenn eine Anhörung zum Schluss auch zu einem Ergebnis führt. Wir haben auch einige Kritikpunkte, auf die ich später zu sprechen komme.

Aber zuerst zum Positiven: Es ist sicher sinnvoll und gerechtfertigt, dass aufgetretene Vollzugsprobleme durch Gesetzesänderungen behoben werden und das Ganze auch zum Abbau von übermäßiger Bürokratie beiträgt. Dazu zählt, dass das Gesetz nicht mehr auf Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich angewendet werden soll. Ebenso befürworten wir die entschiedene Abschaffung des Fischereibuchs und grundsätzlich sehen wir positiv, dass die Anglerverbände die Befugnis erhalten sollen, die Fischereiprüfung abzunehmen. Dazu muss man aber sagen, dass an dieser Stelle die Anglerverbände schon etwas skeptisch waren, weil sie auch darauf hingewiesen haben, dass dann die Rahmenbedingungen sichergestellt werden müssen, damit sie dieser Aufgabe im Endeffekt gerecht werden können, denn es ist eine Prüfung, die auch einen Wert hat.

Unser Hauptkritikpunkt selbst war die nach unserer Meinung drohende Mehrbelastung der Kommunen, zum Beispiel durch die übertragenen Aufgaben, die auch aus dem Bereich der europäischen Regelungen kommen. Herr Kummer hat es angesprochen, das Thema der Wasserrahmenrichtlinien. Wir können als Kommunen nicht europäische Vorgaben umgehen, das will auch niemand machen. Aber es ist wichtig, dass im Hinblick auf die Konnexität bei Maßnahmen, die per Gesetz gemacht werden müssen, sich für die Kommunen zumindest ein Kostenausgleich ergibt, dass die Kommunen das nicht alles allein schultern müssen, ohne dabei zumindest finanziell unterstützt zu werden.

(Abg. Kummer)

Ein erhebliches Problem liegt zudem in den Folgewirkungen, die sich aus den vorgesehenen Neuregelungen zu Fischereibezirken und Genossenschaften ergeben. Auch das wurde schon einmal angesprochen, nämlich dass die Pflicht zur Bildung von Fischereibezirken auf alle stehenden Gewässer ausgeweitet werden soll und nicht wie bisher nur auf Talsperren und dauernd überstaute Rückhaltebecken. Ganz konkret heißt das, dass das zu einem verhältnismäßig großen Aufwand der betroffenen Kommunen führen wird, und in der Folge dieser Regelung werden gerade die ehrenamtlichen Bürgermeister in unserem Freistaat sehr belastet, weil sie diejenigen sind, die diese Ersteinberufung machen. Das ist also sehr spannend für Bürgermeister an der Stelle. Sie sind für die Gründung von neuen Fischereigenossenschaften verantwortlich, die aufgrund der Ausweitung auf alle stehenden Gewässer erforderlich wird. Das musste ich jetzt mal so ablesen. Ich muss sagen, das finde ich aus kommunaler Sicht furchtbar,

(Beifall FDP)

dass die Bürgermeister jetzt auch noch an dieser Stelle in die Pflicht genommen werden; das sind ehrenamtliche Leute, ehrenamtliche Bürgermeister, das heißt, die gehen im Normalfall ihrem Job nach und machen am Nachmittag oder wie sie Zeit haben die ehrenamtliche Arbeit in der Kommune, die erstens hoch zu schätzen ist und die die Bürgermeister auch alle gern machen. Aber man muss aufpassen, dass man denen nicht nach und nach, peu à peu immer noch einen draufdrückt und die zum Schluss gar nicht mehr wissen, wo sie hinlaufen sollen vor Angst. Und das Ganze muss ja auch geregelt werden.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Das hat alles etwas mit Gesetzen und dem Einhalten von Gesetzen zu tun. Das finde ich persönlich ganz furchtbar, dass wir das nicht rausgekriegt haben. Besprochen haben wir das, es ist oft genug darauf hingewiesen worden, zum Beispiel auch durch den Gemeinde- und Städtebund. Der hatte in der Anhörung auch einen Vorschlag dazu gemacht, wie man das ändern könnte oder verändern könnte, nämlich analog der Regelung im Fischereigesetz des Freistaats Thüringen. Dort wird die Vertretung auf ein Mitglied der neu einzurichtenden Fischereigenossenschaft übertragen und damit wäre der Bürgermeister raus aus der Nummer. Wenn das ein Mitglied der Fischergenossenschaft ist, also der dort sowieso zu tun hat, ist es im Idealfall auch jemand, der inhaltlich und fachlich damit zu tun hat.

Das ist auch der Grund - Sie haben das schon gehört -, warum wir im Endeffekt diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aber wir werden ihn auch nicht ablehnen, wir werden uns enthalten, weil ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist für meine Begriffe ein Kernpunkt, dass alle Beteiligten

an dieser Stelle als Gewinner aus der Gesetzesverhandlung herausgehen sollten. Das ist meines Erachtens für die Kommunen jetzt so nicht zu sehen.

Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Da werden wir nicht zustimmen können. Das liegt einfach daran, es ist nicht in unserem Sinne, Dinge, die allmählich zu funktionieren anfangen - die Kommunalisierung der Fischereibehörden ist ja noch gar nicht so ganz alt, der unteren Fischereibehörden. Jetzt möchten Sie das wieder zentralisieren. Das ist überhaupt nicht unsere Überzeugung, dass Zentralismus besser sein kann als Vorortarbeiten.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: 92, Frau Hitzing.)

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Landkreise miteinander arbeiten, und zwar in einer Art Synergie von Behörde. Sie haben gesagt, die können das wahrscheinlich nicht oder die Leute sollen doch andere Dinge machen. Dann muss man Prioritäten setzen. Das ändert sich aber nicht, wenn ich jetzt sage, ich mache das erst mal nicht, es ist nichts geworden, ich lasse das so, wie es ist, ich mache es kaputt und mache eine zentrale Behörde. Nach meiner Auffassung ist das der falsche Weg. Die haben sich jetzt auf den Weg gemacht, es ist kommunalisiert. Jetzt muss man Prioritäten setzen. Und wenn sich da Fehler eingeschlichen haben, die Sie benannt haben, dass die keine Ahnung haben von dem entsprechenden Gewässer, dann müssen sie sich verdammt noch mal darum kümmern. Dazu gibt es die Behörden und auch die Kreisbehörden sind groß genug. Wenn an der Stelle festgestellt wird, hier ist eine Lücke in der Kompetenz, dann muss man die schließen. Aber ich glaube, eine zentrale Vorgabe hilft da auch nicht. Denn wenn es zentral ist, ist es zentral, da ist es vom Bürger noch viel weiter weg, als es jetzt ist. Das, denke ich, ist der falsche Weg.

Wir werden diesem Änderungsantrag also so nicht zustimmen können und bei dem Gesetzentwurf werden wir uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir verabschieden heute den von der Landesregierung eingereichten und durch unseren Ausschuss durch zahlreiche mannigfaltige Änderungsanträge aller Fraktionen veränderten Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes“.

(Abg. Hitzing)

Die Beratungen zum Gesetzentwurf haben wieder einmal gezeigt, dass unser Ausschuss, der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, schon ein besonderer Ausschuss ist, was die Zusammenarbeit der einzelnen Fraktionen betrifft. Hier steht Gott sei Dank in den allermeisten Fällen die inhaltliche Arbeit im Vordergrund. Das haben wir auch dem Fischereiingenieur Tilo Kummer hier zu verdanken, der sich mit Kompetenz in die Debatte eingebracht hat. Wir haben zügig angehört, haben seitens der Regierungsfraktionen unsere Mehrheit nicht dazu genutzt, der Opposition das Leben schwer zu machen, das Verfahren zu verzögern, sondern wir haben sinnvolle Änderungswünsche auch aus den Oppositionsbereichen angenommen. Dafür möchte ich mich hier bedanken. Ich möchte mich vor allem auch bei der Landtagsverwaltung bedanken, die uns diese schwierige Abstimmung durch die Vorlagen immer wieder maßgeblich erleichtert hat. Manch einer hat es schon erwähnt, wir haben über zwei Stunden im Abstimmungsprozess verbracht.

All das ändert aber nichts daran, dass das Fischereigesetz an sich kein gutes und vor allem kein gut lesbares Gesetz ist. Das Änderungsgesetz ist dies leider auch nicht und verbessert daran folglich nur wenig. Selbst die zahlreichen sinnvollen Änderungen im Ausschuss ändern zu wenig daran. Das hat sich auch im Rahmen der Anhörung an folgenden Problemen gezeigt: Das Problem des Vollzugs, die einheitliche Anwendung des Gesetzes, die mangelnde Kontrollfähigkeit der zuständigen unteren Behörden wurde schon von vielen hier diskutiert, am teilweise fehlenden Fachwissen der unteren Behörden, am geringen Stellenanteil, der dafür in den unteren Fischereibehörden vorgesehen ist. Hier bleiben dauerhaft die Landesregierung und insbesondere der Finanzminister gefordert: Wir müssen im Rahmen des KFA - das war für mich auch sehr unbefriedigend - hier deutlich den Aufwand erfassen und erhöhen. Die 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten sind auch von Ihnen, Herr Kummer, von mehreren hier benannt worden. Wir müssen darüber nachdenken, ob und wie wir es generell dauerhaft umstrukturieren werden oder wollen.

Wir konnten und wollten im Ausschuss nicht so weit gehen, die Fraktion DIE LINKE war da deutlich mutiger und wollte gern die Zuständigkeit bei ThüringenForst ansiedeln. Das ist aber keine Grundsatzfrage der Organisation. Da könnten wir zwar als Gesetzgeber rangehen, wären aber meines Erachtens wesentlich besser beraten, wenn die Landesregierung hier zuerst einmal entsprechende Vorschläge macht. Sie muss es letztlich umsetzen. Notwendig ist dies allemal spätestens dann, auch das hat Herr Kummer erwähnt, wenn die EU mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Handlungsoptionen wesentlich forcieren wird, um es freundlich zu formulieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es inhaltlich im Einzelnen? Lassen Sie mich Folgendes sagen: Die unteren Fischereibehörden haben aufgrund der nicht einheitlichen Terminologie des aktuellen geltenden Gesetzes seit geraumer Zeit Vollzugsprobleme. Das kann, das darf, das soll nicht sein. Darüber hinaus haben sich auch die Rahmenbedingungen für das Landesgesetz durch Rechtsetzung der EU, zum Beispiel im Bereich des Fischartenschutzes, verändert. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn die Landesregierung hier Anpassungsbedarf sieht und ein Änderungsgesetz vorlegt. Es sollen erstens die Zuständigkeiten der Hegegemeinschaften erweitert werden. Zweitens wird klargestellt, dass das Gesetz keine Anwendung auf privat stehende Klein- und Kleinstgewässer hat, also nicht im Teich im Garten seine Anwendung findet. Drittens wird entbürokratisiert, etwa indem die Regelungen zum Führen eines Fischereibuchs künftig entfallen sollen. Viertens wird die Zuständigkeit zur Durchführung der Fischereiprüfung auf die Anglerverbände verlagert, die darüber, das kann man hier deutlich sagen, nicht besonders begeistert waren. Aber da ist erneut die Landesregierung gefordert, partnerschaftlich und auf Augenhöhe Ängste zu nehmen und Hilfestellung zu geben. Da ist Sensibilität gefragt. Ich bitte Sie deshalb, Herr Minister, legen Sie hier bei der Umsetzung dieses Gesetzes die notwendige Sensibilität an den Tag.

Wie dem auch sei, diese Änderungen haben einerseits eine Entlastung der unteren Fischereibehörde zur Folge, bedeuten andererseits auch ein Stück weit eine Stärkung der Anglerverbände.

Fünftens werden die Regelungen zu den Fischereischeinen systematisiert. Und die Zuständigkeit für die Ausgabe des Vierteljahresscheins wird künftig im Gesetz geregelt und nicht mehr per Rechtsverordnung. Auch das begrüße ich im Sinne erhöhter Transparenz und einer Stärkung der Parlamentsrechte.

Letztlich werden bisher gesetzlich geregelte Genehmigungstatbestände gelockert bzw. entfallen teilweise wegen Irrelevanz ganz. Dinge, die man nicht braucht, sollte man nicht gesetzlich regeln.

Sehr geehrte Damen und Herren, alles in allem klingt das nicht schlecht. Auch die Praktiker, mit denen wir uns dazu austauschen konnten, hatten nicht viel daran auszusetzen. Aber richtig ist auch, die Probleme mit dem Gesetz sind anderer Natur. Das habe ich bereits ausgeführt. Ich kann auch für meine Fraktion sagen, dass wir ein paar für uns wichtige Dinge durchsetzen konnten. So sind künftig bei der Aufstellung von Hegeplänen die Belange des Naturschutzes zwingend zu beachten und die Hegepläne haben auch Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung und Ausbreitung invasiver Fischarten zu enthalten. Auch dürfen Besatzmaßnahmen nicht zur Beeinträchtigung der natürlicher

weise vorhandenen Lebensgemeinschaften von geschützten Arten führen. Damit sind wir inhaltlich zufrieden und trotz der von mir angesprochenen Bauchschmerzen bitte ich um Ihre Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung, denn das Fischereigesetz wird dadurch besser.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldung von den Abgeordnetenreihen mehr. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Reinholz zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit der letzten Änderung des Thüringer Fischereigesetzes sind nunmehr fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit haben wir feststellen müssen, dass uns einzelne Regelungen im Vollzug Probleme bereiten. Daraus und aufgrund der Notwendigkeit zur Umsetzung europarechtlicher Regelungen ist direkter Änderungsbedarf entstanden. Des Weiteren finden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die aktuellen Regelungen des Artenund Biotopschutzes natürlich Berücksichtigung.

Dieser Gesetzentwurf beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:

Eine Abgrenzung für den Anwendungsbereich des Gesetzes gegenüber Zierfischteichen im unmittelbaren Haus- und Hofbereich, da die Anwendung fischereirechtlicher Regelungen für diese Kleinstgewässer aus fachlicher Sicht weder zweckmäßig noch kontrollierbar ist.

Des Weiteren: Im Vollzug hat sich gezeigt, dass das Anlegen eines Fischereibuchs nicht umfassend umsetzbar ist, zumal damit letztendlich auch kein zusätzliches Recht normiert wird. Folglich wird auf das Führen eines Fischereibuchs verzichtet und die Fischereiverwaltung dadurch natürlich entlastet.