Protocol of the Session on May 21, 2014

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der dem Landtag heute zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes sowie des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zur ab

(Abg. Adams)

schließenden Entscheidung vorliegt, ist bereits im September des vergangenen Jahres durch die Landesregierung eingereicht worden. Grund für den langen Beratungszeitraum sind nicht etwa Differenzen in der Regierungskoalition, die wir in der Vergangenheit des Öfteren erlebt haben, oder gar, was tatsächlich etwas noch Außergewöhnlicheres wäre, dass wir das im zuständigen Innenausschuss ganz intensiv beraten hätten, sondern schlicht und einfach Rechtsetzungsverfahren auf europäischer und auf Bundesebene. Der Gesetzentwurf ging im vergangenen Jahr nämlich noch davon aus, dass künftig bei Vergabe des Rettungsdienstes dieser europaweit ausgeschrieben werden muss. Damit einher ging die Befürchtung, dass nicht ortsansässige Unternehmen künftig mit Dumpinglöhnen Ausschreibungen gewinnen und dies nachhaltige Auswirkungen auf den Katastrophenschutz haben wird, da für gewöhnlich die regionalen Rettungsdienstleister - in der Regel sind dies anerkannte Hilfsorganisationen - auch in die Struktur des Katastrophenschutzes eingebunden sind, nicht ortsansässige gewinnorientierte Unternehmen aber auch keinerlei Veranlassung darin sehen, sich strukturell in gleichem Maße einzubinden. Dem sollte, so der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung, insofern begegnet werden, dass bei der Ausschreibung der Rettungsdienstleistung die erforderlichen personellen Mitwirkungen im Katastrophenschutz als Wertungskriterium angemessen berücksichtigt werden sollen.

Nun sind durch Rechtsänderungen zur Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie sowie zur Konzessionsrichtlinie auch künftig europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht notwendig, was unsere Zustimmung findet. Dennoch meinen wir, dass man an der ursprünglich gefundenen Lösung festhalten kann. Die Abänderung von einer Soll-Vorschrift hin zu einer reinen Ermessensentscheidung können wir nicht nachvollziehen. Grundsätzlich ist zwar zu begrüßen, dass Landkreise ein weiteres Ermessen haben, aber die gewollte und auch sachgerecht enge Verzahnung von Katastrophenschutz mit dem Rettungsdienst würde dadurch nicht flächendeckend sichergestellt sein. Sowohl Rettungsdienst als auch Katastrophenschutz sind gerade keine Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, sondern es ist staatliche Aufgabe, flächendeckend und gleichwertig auf hohem Niveau Rettungsdienst sicherzustellen und einen wirksamen Katastrophenschutz vorzuhalten.

Mit dem Änderungsgesetz wird darüber hinaus das zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz landesrechtlich umgesetzt. Das Bundesgesetz löst den Rettungsassistenten als Ausbildungsberuf ab und wir ersetzen diesen durch den höher qualifizierten Notfallsanitäter. Wie wir bereits in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht haben, begrüßt die Linke diese Änderung. Für die auf den Rettungsdienst angewiesenen Men

schen bedeutet dies in der Zukunft eine schnellere und kompetentere Hilfe im Notfall, für die rettungsdienstleistenden Beschäftigten eine höhere Rechtssicherheit, denn wir sind ehrlich, auch Rettungsassistenten haben in der Vergangenheit mit einer hohen Kompetenz und auf hohem Niveau Leben gerettet und Leistungen im Interesse der Patienten erbracht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur waren sie nicht immer für jede einzelne Maßnahme ausgebildet oder berechtigt, was im Ernstfall für den Rettungsassistenten zu erheblichen rechtlichen Problemen hätte führen können. Diese gewollte Qualitätssteigerung im Rettungsdienst wird man aber nur erreichen können, wenn man konsequenterweise den zweiten nach dem ersten Schritt geht und die im Dienst befindlichen Rettungsassistenten auch zu Notfallsanitätern weiterbildet.

(Beifall SPD)

Im Übrigen auch mit der Folge, dass sich dies in der Entlohnung widerspiegeln muss. Das Notfallsanitätergesetz des Bundes lässt für die Weiterbildung eine Frist von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu. Danach endet, so der bisherige Wortlaut des Gesetzes, die Möglichkeit der aufbauenden Weiterbildungsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund macht es überhaupt keinen Sinn, die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Frist, in der der Einsatz von Rettungsassistenten noch möglich ist, zu verlängern, so, wie dies einzelne Anzuhörende fordern.

Wir haben bei einer Ausbildungskapazität von jährlich 130 Ausbildungsplätzen in Thüringen 2.300 im Einsatz befindliche Rettungsassistenten weiterzuqualifizieren. Durch die klarstellende Regelung in der Beschlussempfehlung, dass die Kosten für die Weiterbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern durch die Kostenträger, also die Krankenkasse, zu tragen sind und nicht die Aufgabenträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, zusätzlich belastet werden, gehen wir davon aus, dass die entsprechend notwendigen Kapazitäten gegebenenfalls auch geschaffen werden. Unsere Nachfrage zu diesem Punkt im Innenausschuss beantwortete der Innenminister zumindest dahin gehend, dass es hier zu keinerlei strukturell begründeten Schwierigkeiten kommen wird. Bleibt der Umstand, dass dadurch in den nächsten sieben Jahren pro Jahr durchschnittlich mehr als 300 der derzeit aktiven Rettungsassistenten zum Zweck der Weiterbildung aus dem Dienst genommen werden. Ob dies Auswirkungen auf den Rettungsdienst haben wird, muss Gegenstand einer ständigen Evaluierung sein und darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Ein entsprechend begleitendes Management durch die oberste Landesbehörde zur Unterstützung für die Landkreise wäre sinnvoll.

Ich möchte es an dieser Stelle auch nicht versäumen, mich hier bei allen Rettungssanitätern, die bei hervorragender Einsatzbereitschaft ihre Arbeit gemacht haben, zu bedanken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eine abschließende Bemerkung zur Aufnahme der Regelung zur Beschaffung von für den Katastrophenschutz benötigten Fahrzeugen durch das Land: Die gefundene Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, nur erfolgt die Beschaffung auf der Grundlage eines fortzuschreibenden Ausstattungsprogramms für den Katastrophenschutz, also der Katastrophenschutzverordnung. Nur dies sieht eine in Thüringen ausgesprochen kleinteilige Struktur des Katastrophenschutzes vor, eine Kleinteiligkeit, die sich nicht aus den Erfordernissen des Katastrophenschutzes ergibt, sondern aus der Kleingeistigkeit des Blickes auf die Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte. Hier bedarf es im Interesse effektiver Verzahnung und Synergien einer tatsächlichen Fortschreibung.

Meine Damen und Herren, wir hatten in der ersten Lesung gesagt, dass sich jede Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes daran messen lassen muss, ob die Qualität im Rettungswesen zukünftig im Interesse von Menschen, welche sich in lebensbedrohlichen Situationen befinden, gesteigert wird. Vor diesem Hintergrund sehen wir keinerlei Veranlassung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser bisheriges Thüringer Rettungsdienstgesetz hat sich bewährt. Während in manchen anderen Bundesländern beispielsweise Notärzte fehlen, ist der Rettungsdienst in Thüringen gut aufgestellt. Das ist auch dem guten Klima zu verdanken, das zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen herrscht.

Wozu brauchen wir also ein neues Gesetz? Der erste Grund für das Gesetz ist technischer Natur. Das bisherige Rettungsdienstgesetz ist bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Hier nehmen wir simpel eine Entfristung vor, es ist also höchste Zeit. Da ist zum Zweiten die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen. Demnach sind bei der Vergabe im so

genannten Submissionsmodell die bundes- bzw. europarechtlichen Vergabebestimmungen anzuwenden. Das könnte zur Folge haben, dass die Aufgabe auch an andere Anbieter vergeben wird, die sich anders als die Hilfsorganisationen, mit denen wir in Thüringen sehr gute Erfahrungen gesammelt haben, über das Rettungsdienstpersonal hinaus nicht mit ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz beteiligen. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes durch eine stärkere Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz personell absichern. Den Aufgabenträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen auch die personelle Mitwirkung im Katastrophenschutz angemessen zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird sowohl ein diskriminierungsfreier Wettbewerb ermöglicht als auch ein Anreiz gesetzt, die Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz zu verstärken, also eine Doppelwirkung.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, dass die Verpflichtung zur personellen Mitwirkung im Katastrophenschutz als Wertungskriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden soll. Diese Sollvorschrift wird durch den Änderungsantrag von CDU und SPD in eine Kannregelung geändert, so dass es nunmehr eine Ermessensvorschrift ist. Hierdurch geben wir den Aufgabenträgern bewusst einen Spielraum, wie sie die Vergabe der Unterlagen, die Leistungsverzeichnisse, die Eignungs- oder Zuschlagskriterien formulieren wollen bzw. welche Gewichtung sie diesen beim Katastrophenschutz zuordnen.

Herr Abgeordneter, Sekunde. Frau Abgeordnete Siegesmund, Sie sind lange genug im Haus. Sie wissen, was jetzt kommt. Ich würde Sie bitten, dieses Schild dort vorne wegzunehmen. Das ist doch kein Kindergarten, Sie wissen doch genau, um was es geht, und da können wir jetzt stundenlang diskutieren. Ich würde Sie bitten, dieses Schild „Rettet die Hebammen“ dort vorne wegzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus welchem Grund?)

Ja, das können Sie machen, wenn Sie dementsprechend den Tagesordnungspunkt haben.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber vielleicht möchte sich Herr Gumprecht trotzdem dazu äußern?)

Das kriegen wir doch alles auf die Reihe, aber wir sind doch alle erwachsene Menschen hier. Danke für Ihr Verständnis, Herr Abgeordneter, bitte weiter.

(Abg. Kalich)

Ich will das Thema - jetzt nicht Ulk daraus machen lassen. Ich werde vielleicht, wenn es die Gelegenheit gibt, auch darauf eingehen. Denn ich weiß, dass so mancher Rettungssanitäter in seinem Einsatz auch schon in die Situation gekommen ist, und ich kenne einige, dass sie unterwegs bei einer Entbindung helfen mussten. Ich meine, wie schwierig das ist, das hat uns das Thema draußen wieder deutlich gemacht. Ich denke, wir sollten die Gelegenheit nutzen, an anderer Stelle hier darüber zu diskutieren, auch wenn die Einflussmöglichkeiten, die das Land hier hat, gering sind. Aber diesen Einfluss sollten wir nutzen.

Meine Damen und Herren, vielen Dank, Herr Vorsitzender, ich würde fortfahren. Bei der Sollvorschrift, ich hatte damit begonnen, diese Sollvorschrift wird durch den Änderungsantrag von CDU und SPD in eine Kannregelung geändert, so dass es nunmehr im Ermessen der Kommunen liegt. Hierdurch wollen wir den Auftraggebern ganz bewusst einen Spielraum geben, sowohl die Vergabeunterlagen als auch die Leistungsverzeichnisse, die Eignungsund Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass sie eine spezielle Gewichtung hineinbringen können. Wir folgen hier, und das sage ich noch mal deutlich, einem ausdrücklichen Wunsch des Landkreistags.

Ein dritter Grund für die Gesetzesnovelle ist das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz. Hier muss unser Thüringer Rettungsdienstgesetz an die veränderten Berufszulassungsregelungen für Notfallsanitäter angepasst werden. Durch das vorliegende Änderungsgesetz beispielsweise ermöglichen wir den zentralen Leitstellen den Einsatz auf speziellen Fahrzeugen.

Meine Damen und Herren, sehr lange hat uns die Frage beschäftigt, wer künftig die Ausbildung der Notfallsanitäter finanziert, die der Bundesgesetzgeber von zwei auf drei Jahre verlängert hat. Diese Frage war nicht nur ein zentraler Punkt der Anhörung, sondern wir wurden in zahlreichen weiteren Gesprächen, in Briefen, aber auch in einer Initiative unseres eigenen Landtagskollegen Gerhard Günther darauf aufmerksam gemacht. Der Ihnen heute vorliegende Lösungsvorschlag ist uns nicht leicht gefallen, denn wir haben auch darum gerungen. Der Bundesgesetzgeber, und da gehe ich noch mal zurück, hatte sich bekanntlich vor der Entscheidung der Finanzierung gedrückt. Während er im Vorspann zum Bundesgesetz noch schreibt, ich darf zitieren: „Den Kostenträgern“ - ich füge hier „den Krankenkassen“ hinzu - „entstehen durch die Verbesserungen im Bereich der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern geschätzte jährliche Mehrausgaben in einer Größenordnung von ca. 42 Millionen Euro.“

Meine Damen und Herren, während also der Bundesgesetzgeber dies noch im Vorspann schreibt,

fehlt im Gesetzestext die konkrete Aussage dazu. Also wer soll nun künftig für die Ausbildung aufkommen? Die Thüringer Landesregierung hat sich im Bundesrat wie alle anderen Bundesländer auch einer Initiative Hessens angeschlossen. Im neuen § 38 a des Bundesgesetzes heißt es unter anderem: „Die Kosten der Ausbildung nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (…) trägt die Krankenkasse im Rahmen der Leistungen.“

Meine Damen und Herren, der Gesetzesvorschlag wurde dem Bundestag in Drucksache 18/1289 vorgelegt. In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Vorschlag bisher ab. Die Entscheidung liegt nun bei den Abgeordneten. Noch eine Aussage dazu: Wie weit sind wir mit der Vorbereitung der Ausbildung? Hierzu haben wir auch das Gespräch mit dem Kultusministerium gesucht. Das Kultusministerium konnte uns bestätigen, dass sie in der Lage sind, die Ausbildung für die Notfallsanitäter noch in diesem Jahr, in diesem September, zu beginnen. Alle Voraussetzungen sind geschaffen. Hier ist noch die Frage der Finanzierung über den Bund offen. Dennoch bleibt ein weiterer Teil unberührt: Wer soll für die Nachqualifizierung der bisherigen Mitarbeiter im Rettungsdienst, die sogenannte weitere Ausbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter, aufkommen - die Betroffenen selbst, die Krankenkassen, die Leistungserbringer, die Kommunen etwa oder das Land? Die zweite Frage: Wie hoch sind denn der Qualifizierungsbedarf und der Finanzierungsaufwand?

Meine Damen und Herren, das waren zentrale Fragen, vor denen wir standen und bei denen wir überlegt haben, wie wir sie lösen können. Unsere Überlegung war zunächst, eine Kostenteilung zwischen Kassen und Kommunen herbeizuführen. Von dieser Überlegung haben wir uns gelöst. Der Ihnen heute vorliegende Vorschlag schließt sich der Lösung, die bereits in Sachsen-Anhalt in ähnlicher Weise getroffen wurde, an. Die weitere Ausbildung wird von den Kostenträgern getragen.

Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Vorschlag beinhaltet noch ein weiteres Thema, das unsere Fraktion aufgegriffen hat: die flächendeckende Sicherung des Katastrophenschutzes mit Fahrzeugen. Die Koalitionspartner haben sich im Rahmen des kommunalen Hilfspakets dazu verständigt, dass das Land die für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge beschaffen und den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung stellen soll.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, für die Abwehr von Katastrophengefahren haben die Kommunen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufzustellen, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen müssen. Nach der bisherigen Rechtslage waren die Landkreise und kreisfreien

Städte dazu verpflichtet, die - ich muss sagen - teuren Katastrophenschutzfahrzeuge vorzuhalten. Trotz finanzieller Unterstützung durch das Land hat es in einigen Landkreisen nicht dazu geführt, dass die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen angeschafft wurde.

Meine Damen und Herren, wir wollen deshalb nicht die Standards absenken und sagen, da senken wir die ab und dann haben alle genug, nein, wir wollen den Katastrophenschutz weiterhin sichern. Unser Ziel muss es sein, den Katastrophenschutz in Thüringen optimal auszustatten, auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit. Deshalb wird die CDU-Fraktion sich immer wieder bemühen, die Kommunen gerade bei dieser Aufgabe zu entlasten.

Dem Land wird ermöglicht, die auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden erforderlichen Fahrzeuge mit Landesmitteln zu beschaffen und anschließend den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung zu stellen. Durch die nun auf den Weg gebrachte Änderung entlasten wir Landkreise und kreisfreie Städte um weitere 6 Mio. €. Neben der Vereinheitlichung der Fahrzeuge bietet die zentrale Beschaffung natürlich auch günstigere Konditionen als eine Einzelbeschaffung.

Meine Damen und Herren, das sind die wesentlichen Eckpunkte, die wir im Gesetz sehen. Wir bitten Sie um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wurde lange im Innenausschuss behandelt. Dies hatte zum einen mit dem Erlass von europäischen Richtlinien, aber auch mit inhaltlichen Problemen zu tun. Ein ganz wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Gesetzes ist die Umsetzung einer bundesrechtlichen Änderung im Bereich des Rettungsdienstes, und zwar die Einführung des Notfallsanitäters durch das Notfallsanitätergesetz und somit das Auslaufen des Rettungsassistenten. Durch das Notfallsanitätergesetz soll der Rettungsdienst gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Der Bundesgesetzgeber hat auf die steigenden Anforderungen reagiert und die Länder sind nun dran, dieses mit einem entsprechenden Gesetz umzusetzen.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, und auch vieler Stellungnahmen gelingt es Thüringen nicht, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf eine vernünf

tige Lösungsumsetzung des Notfallsanitätergesetzes zu finden. Bisherige gut ausgebildete und langjährig erfahrene Rettungsassistenten dürfen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur noch bis zum 31. Dezember 2022 in den zentralen Leitstellen und bei den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen eingesetzt werden, das heißt, dass mit Ablauf des 31. Dezember 2022 die bisherige Ausbildung als Rettungsassistent und die langjährige Praxiserfahrung nichts mehr wert sein werden. Und genau das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen soll einmal jemand den Leuten erklären.

(Beifall FDP)

Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass wir in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unnötig Druck auf den Rettungsdienst und besonders auf die Rettungsassistenten ausüben. Man kann versuchen, es damit zu rechtfertigen, dass wir dadurch einen besseren Ausbildungsstandard erreichen können und einen einheitlich hohen Ausbildungsgrad haben. Wenn man das in der kurzen Zeit wirklich will, muss man aber zumindest die Voraussetzungen dafür schaffen und darf nicht die engen personellen Ressourcen beim Rettungsdienst vergessen.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach unserem Kenntnisstand haben wir derzeit ca. 2.300 Rettungsassistenten in Thüringen und drei Schulen, die über eine Zulassung zur Ausbildung von Rettungsassistenten mit einer Jahreskapazität von ca. 130 Absolventen verfügen. Da muss man, glaube ich, kein großes Mathe-Genie sein, um festzustellen, dass die Zeit nicht ausreichen kann. Bei dieser Rechnung habe ich schon außer Acht gelassen, dass wir nicht nur Rettungsassistenten weiterbilden wollen, sondern auch Neuausbildung von Notfallsanitätern brauchen. Wie das gehen soll, ohne auf eine gute Qualität der Aus- oder Weiterbildung zu verzichten, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden immer von Fachkräftemangel, von Personalknappheit, aber wenn es darauf ankommt, werden Regelungen erlassen, die genau diesen Fachkräftemangel und den Druck auf das Personal verursachen. Gerade in den Bereichen des Rettungsdienstes und des Ehrenamts ist bei Umsetzung rechtlicher Regelungen Fingerspitzengefühl gefragt. Und dieses Fingerspitzengefühl,

(Beifall FDP)