Protocol of the Session on March 25, 2010

Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen ist gemäß § 10 des Flurbereinigungsgesetzes Teilnehmer am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Görsbach/Auleben. Insbesondere sind die Behörden des Freistaats, wie zum Beispiel Straßenbau, Wasserwirtschaft, Naturschutzverwaltung im Verfahren über ihre Vorstellungen zu den Abfindungen nach § 57 des Flurbereinigungsgesetzes zu hören.

Zu Frage 3: Der Grundstücksverkehr ist im Flurbereinigungsverfahren nicht eingeschränkt. Das heißt, der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt bzw. dessen Dienstleiter, die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, kann freihändig Flächen erwerben. Gemäß §§ 1 und 2 ist das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz anzuwenden, soweit Stauanlagen für einen öffentlichen Zweck genutzt werden. In § 5 des Gesetzes werden Aussagen zur Höhe des Kaufpreises getroffen. Eine weitere Grundlage für die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Stauanlagen bildet das Gesetz zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung und die 1. Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung. In diesem Gesetz ist die Talsperre Kelbra mit aufgeführt.

Im Gegensatz zum Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ist der Freistaat Thüringen der Auffassung, dass für die Talsperre Kelbra nur für die dauerhaft überstauten Flächen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz bei der Höhe des Kaufpreises und bei der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren anzuwenden ist. In den Stauzonen, in denen eine landwirtschaftliche Nutzung mit Nutzungsbeschränkung gegeben ist, findet nach der Rechtsauffassung des Freistaats Thüringen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz keine Anwendung. Dies hat zur Folge, dass die Erträge mit zu berücksichtigen sind.

Zur letzten und 4. Frage: Es gibt seitens der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt keine Handhabe, die Eigentümer von Flächen - in diesem Fall den Agrarbetrieb - zu einem Verkauf zu zwingen. Im Zuge des

angeordneten Flurbereinigungsverfahrens wird die komplexe Grundstückssituation insbesondere im Staubereich neu geordnet werden.

Danke, Herr Minister. Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/614.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Stärkung und Erweiterung des Biosphärenreservats „Vessertal - Thüringer Wald“

Das Biosphärenreservat „Vessertal - Thüringer Wald“ wurde bereits 1979 durch die UNESCO anerkannt. Es zählt damit zu den ältesten Biosphärenreservaten in Deutschland. Seine letzte Erweiterung erfuhr das Vessertal im Rahmen des Nationalparkprogramms 1990. Nach den Internationalen Leitlinien soll der Zustand eines jeden Biosphärenreservats in einem zehnjährigen Turnus durch die jeweilige nationale Beratungs- und Koordinierungsstelle überprüft werden. 2011 steht für das Vessertal die nächste Evaluierung an. Aufgrund der Größe droht das Biosphärenreservat „Vessertal - Thüringer Wald“ bei dieser Überprüfung seinen Titel zu verlieren. Statt einer Mindestgröße von 30.000 Hektar verfügt das Vessertal bisher nur über 17.000 Hektar. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU und SPD vereinbart, das Vessertal innerhalb der nächsten 20 Jahre in einen Entwicklungsnationalpark umzuwandeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anstrengung und Maßnahmen hat die Landesregierung seit der letzten Überprüfung des Biosphärenreservats „Vessertal - Thüringer Wald“ 2001 unternommen, um das Reservat zu vergrößern?

2. Kann die Landesregierung gewährleisten, dass das älteste Biosphärenreservat Deutschlands auch weiterhin bestehen bleibt, und gibt es ein Konzept sowie einen Zeitplan zur Vergrößerung des Reservats?

3. Was versteht die Landesregierung unter einem Entwicklungsnationalpark und verfügt das Vessertal über die Voraussetzungen für einen Nationalpark, vor allem im Vergleich zum Hainich?

4. Können die angedachten Impulse für die Region (Förderung des Tourismus, Waldumbau im Zeichen des Klimawandels usw.) nicht zunächst genauso gut in einem gestärkten Biosphärenreservat umgesetzt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Wie 2005 gegenüber der UNESCO berichtet, fand eine erste Diskussion zur Erweiterung des Biosphärenreservats „Vessertal - Thüringer Wald“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rahmenkonzept des Biosphärenreservats statt. Unter der Einbeziehung des Verbandes „Naturpark Thüringer Wald“ hat die Biosphärenreservatsverwaltung mit den umliegenden Kommunen diese Frage erörtert. Verband und Kommunen haben sich unter den damaligen Rahmenbedingungen für die Beibehaltung der räumlichen Situation ausgesprochen. Auf die gute und enge Zusammenarbeit von Naturpark und Biosphärenreservat wurde verwiesen.

Zu Ihrer 2. Frage: Wie bisher wird die Landesregierung alles ihr Mögliche tun, um dieses internationale Prädikat logischerweise zu behalten. Zum zweiten Teil der Frage kann ich sagen, dass es einen Entwurf zur weiteren Vorgehensweise gibt. Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde bereits unter Federführung der Biosphärenreservatsverwaltung begonnen. Ziel ist es, dem Evaluierungskomitee in 2011 ein eindeutiges Votum der Region präsentieren zu können. Die inhaltliche Ausgestaltung kann auf dieser Basis dann von der Zeitfolge her in Ruhe erfolgen.

Zu Ihrer 3. Frage: Das Bundesnaturschutzgesetz eröffnet mit § 24 Abs. 1 Nr. 3 die Option, dass Nationalparke auch Gebiete sein können, die geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Diese Option der Nutzungsfreiheit nach einer definierten Übergangszeit wird mit dem Begriff „Entwicklungsnationalpark“ treffend umschrieben. Die Waldbereiche um das Vessertal bieten grundsätzlich andere Voraussetzungen als der durch Laubwaldbestände geprägte Hainich.

Zu Ihrer letzten Frage: Die Abklärung dieser Frage soll im Rahmen des moderierten Diskussionsprozes

ses zur Entwicklung der Biosphärenreservatsregion „Vessertal - Thüringer Wald“ zusammen mit der Region stattfinden.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte zwei Nachfragen zum zweiten Punkt. Sie sprachen davon, dass es bereits einen Entwurf eines Konzepts gibt. Vielleicht können Sie etwas zum Entwurfsstadium sagen und wann wir davon in Kenntnis gesetzt werden, was der Inhalt des Entwurfs ist. Weiterhin sprachen Sie von einem Votum, aufgrund dessen sie dann entscheiden, wie weitere Umsetzungen in Richtung des Biosphärenreservats angegangen werden. Wie soll das Votum aussehen, wer wird da einbezogen?

Wie Sie ja auch wissen, möchte die UNESCO gern, dass die Zustimmung der umliegenden Kommunen mit eingeholt wird, und sie legt natürlich großen Wert darauf, dass diese Beschlüsse dann auch gefasst werden durch die Kommunen. Das ist auch Wille der UNESCO. Das Votum - da sind wir ja gerade in der Erarbeitung und wir werden das natürlich dann entsprechend auch in Gremien vorstellen. Das heißt, das kann man auch zum Thema im Ausschuss machen, wo wir dann dieses Votum und die Inhalte vorstellen wollen. Wie gesagt, wir sind in der Erarbeitung, wie in der Antwort zu Frage 2 auch dargestellt wurde.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, eine Verständnisfrage zu Ihrer Antwort auf Punkt 1: Ich habe verstanden, die in der Diskussion Einbezogenen haben sich für die Beibehaltung der räumlichen Situation ausgesprochen. Kann ich das so verstehen, dass diese sich gegen eine Erweiterung auf den Status ausgesprochen haben, der notwendig ist, um ein Biosphärenreservat anzuerkennen?

Ich habe gesagt, dass sie sich unter den damaligen Rahmenbedingungen dafür ausgesprochen haben.

Die letzte Anfrage stellt der Abgeordnete Kummer.

Nach Gründung des Biosphärenreservats hat es eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen zu Artenzusammensetzung und Zustand des Gebiets gegeben und daraus resultierend dann auch zur Entwicklung des Gebiets. Hat es denn inzwischen Auswertungen dieser Untersuchungen gegeben, die es notwendig machen, dass wir hier eine Änderung des Schutzgebiets vornehmen, eventuell auch andere Schutzziele, andere Einschränkungen im Schutzgebiet bestimmen, dass wir auch aus diesem Grund darüber nachdenken müssen, den Schutzgebietscharakter zu verändern?

Sind mir persönlich jetzt erst mal nicht bekannt.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Können wir da noch mal schauen?)

Ja, klar.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir fahren fort mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Weber von der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/615.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Windkraft in Thüringen

Thüringen braucht eine Energiewende. Einen wichtigen Beitrag hierzu kann der Ausbau der Windenergienutzung im Freistaat leisten. In der Vergangenheit hat der Freistaat diese Form der Energieerzeugung sehr zurückhaltend behandelt. Die neue Landesregierung hat sich nun zur nachhaltigen Förderung der regenerativen Energietechnologien in Thüringen verpflichtet, um einen wirksamen Beitrag zu CO2-Reduktion zu leisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Windenergie am Energiemix in Thüringen (in Jahresscheiben 2005 bis 2009)?

2. Welche Formen der Energiegewinnung waren in Thüringen im o.g. Zeitraum überdurchschnittlich und welche unterdurchschnittlich am Energiemix beteiligt?

3. Wie hoch war der Anteil der Windenergie im o.g. Zeitraum im Vergleich zu anderen Bundesländern?

4. Welche Potenziale im Bereich der Windenergie sind vorhanden, wie können diese genutzt werden und welche Maßnahmen sind dazu geplant?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Minister Machnig, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Anfang auf das Papier des Wirtschaftsministeriums zusammen mit dem Bundesverband der Windenergie, dem Naturschutzbund Deutschland, dem BUND, des Bundesverbands Erneuerbare Energien 50 Hz, dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, dem DGB, Meuselwitz Guss AG, Think, LEG verweisen, in dem schon wesentliche Aspekte aufgenommen worden sind. Ich empfehle, nachzulesen. Nun zu den Fragen im Einzelnen.

Zu Frage 1: Im Jahr 2006 lag der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bei 19,7 Prozent, am Nettostromverbrauch bei 6,9 Prozent und beim Endenergieverbrauch bei 1,3 Prozent. In 2007 betrug der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung 25,5 Prozent, am Nettostromverbrauch 9,0 Prozent und am Endenergieverbrauch 2,1 Prozent. Für das Jahr 2008 gibt es bislang nur vorläufige Zahlen. Danach lag der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bei 25,3 Prozent und am Nettostromverbrauch bei 8,4 Prozent. Bei diesen Daten ist zu berücksichtigen, dass 2007 ein überdurchschnittlich ertragreiches Windjahr war. Es ist anzumerken, dass das nur etwa ein Drittel des Stroms ist, der in Thüringen verbraucht und auch hier erzeugt wird. Zu den Kapazitäten kann man eines sagen: Der Stromverbrauch in Thüringen beträgt 14.000 MWh und wir haben nur eine installierte Leistung von 717 MW im Bereich des Windes.

Zu Frage 2: Der Energiemix im Bereich der Stromerzeugung beruht in Thüringen einerseits auf fossilen Energieträgern, insbesondere auf Erdgas, und zum anderen auf den Erneuerbaren. Während im Jahr 2006 der Anteil des erzeugten Stroms aus den Fossilen noch 58 Prozent an der Stromerzeugung betrug, hat sich dieser Anteil in 2007 auf unter 50 Prozent verringert und lag 2008 bei rund 46 Prozent. Damit übersteigt die Stromerzeugung aus Erneuerbaren seit dem Jahr 2007 die Stromerzeugung aus Erdgas und liegt in etwa bei 54 Prozent.

Zu Frage 3: Das Deutsche Windenergieinstitut hat zu Anfang des Jahres 2010 einen BundesländerVergleich vorgelegt. Danach liegt Thüringen beim installierten Vergleich im Gesamtvergleich der Bundesländer an neunter Stelle. Unter den neuen Bundesländern, mit Ausnahme von Berlin, nimmt Thüringen allerdings die letzte Position ein.

Zu Frage 4: In Thüringen besteht noch ein erhebliches Ausbaupotenzial für die Windenergie. Derzeit verfügt Thüringen nur über einen Bestand von 717 MW installierter Leistung. Das sind 2,3 Prozent der in ganz Deutschland installierten Leistung im Windbereich. Die konsequente Nutzung des bereits vorhandenen Flächenpotenzials kann ein zusätzliches Potenzial von rund 600 MW installierter Leistung ergeben. Nach dem Erfahrungsbericht zum Erneuerbaren Energiengesetz aus dem Jahre 2007 kommen in Thüringen noch deutlich mehr Windenergiepotenzialflächen in Betracht als bisher ausgewiesen. Dieses Potenzial sollte bei der derzeit anstehenden Überarbeitung der Regionalpläne berücksichtigt und umgesetzt werden. In der Raumplanung müssen in den nächsten Jahren die Ziele des Klimaschutzes und der Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere in der Windenergie, explizit verankert werden; so steht es auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordnete Schubert.

Inwieweit sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Genehmigung der regionalen Pläne von einer Ausweisung von Windenergieflächen abhängig zu machen? Ich stelle die Frage noch einmal anders: Die Landesregierung hätte die Möglichkeit, zu sagen, liebe Leute, wir genehmigen den regionalen Entwicklungsplan nur, wenn ein bestimmter Prozentsatz an Windenergieflächen ausgewiesen wird.

Das würde ich gern mal rechtlich prüfen lassen; ich habe die Frage so noch nie durchdacht. Die Frage ist, kann ich im Nachgang einen bestimmten Prozentsatz rechtlich verbindlich machen, um einen Regionalplan abzulehnen? Daran habe ich, zumindest nach erster Betrachtung, rechtliche Zweifel. Von daher nehme ich die Frage gern noch mal mit. Wir lassen das prüfen. Mein Haus wird Ihnen dazu noch mal eine förmliche Stellungnahme geben. Aber rein sachlich, fachlich habe ich allerdings Zweifel, ob dies in der Form möglich ist.