Protocol of the Session on March 25, 2010

Das würde ich gern mal rechtlich prüfen lassen; ich habe die Frage so noch nie durchdacht. Die Frage ist, kann ich im Nachgang einen bestimmten Prozentsatz rechtlich verbindlich machen, um einen Regionalplan abzulehnen? Daran habe ich, zumindest nach erster Betrachtung, rechtliche Zweifel. Von daher nehme ich die Frage gern noch mal mit. Wir lassen das prüfen. Mein Haus wird Ihnen dazu noch mal eine förmliche Stellungnahme geben. Aber rein sachlich, fachlich habe ich allerdings Zweifel, ob dies in der Form möglich ist.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Wäre es denn vorstellbar, Herr Minister, wenn der Landesregierung die Steigerung der Windkraftnutzung in Thüringen am Herzen liegt, dass sie das auf eigenen Flächen ebenfalls vorantreiben würde?

Ich weiß nicht, welche Flächen Sie im Einzelnen meinen.

Das Land verfügt doch über eine relativ große Zahl land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Ja, aber noch einmal, wir können Flächen nur ausweisen, die im Rahmen der Landesentwicklungsplanung auch aufgenommen sind. Die unterliegen bestimmten Kriterien und die Regionalbeiräte sind für die Landesplanung und deren Umsetzung verantwortlich und haben dort auch eine bestimmte Rechtsmöglichkeit. Deswegen appelliere ich an eines, deswegen ist dieses Papier auch entstanden, das ich im Übrigen allen Regionalbeiräten zur Verfügung gestellt habe, wo eine Reihe von Indikatoren genannt werden, was getan werden kann. Ich erhoffe mir, dass in den abschließenden Beratungen dann auch eines sichergestellt ist, dass diese Aspekte auch berücksichtigt werden, weil mir eines wichtig ist: Wir reden nicht nur über die Produktion von Strom, was wichtig genug wäre, sondern wir reden im Kern auch darüber, dass, wenn wir den Ausbau vorantreiben würden, wir auch Komponentenhersteller hier nach Thüringen bekommen würden und das hätte natürlich auch einen sehr positiven und ökonomischen Effekt und einen sehr positiven Effekt im Hinblick auf die Arbeitsplatzentwicklung.

Es liegen keine weiteren Nachfragen vor. Danke, Herr Minister.

Danke.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/616.

Vorwurf der „Gesinnungsschnüffelei“ gegenüber dem Thüringer Innenministerium durch den Bürgermeister von Arnstadt?

In der Lokalausgabe der „Thüringer Allgemeinen“ in Arnstadt vom 13. März 2010 wird darüber berichtet, dass durch das Thüringer Innenministerium eine Überprüfung gegen den Bürgermeister der Stadt Arnstadt wegen einer möglichen Verletzung der beamtenrechtlichen Neutralitätspflicht eingeleitet und dieser zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Der Bürgermeister solle mit der Frage geantwortet haben, ob es sich bei der Prüfung um einen „Ausdruck von Gesinnungsschnüffelei im Auftrag der Mauermörderpartei - der rotlackierten Faschisten“ handele. Anlass war eine Äußerung Köllmers, wonach er deshalb „kein Nazi sei, weil ihm in dem Wort zuviel Sozialismus stecke“.

Nunmehr ist der Bürgermeister Arnstadts wiederum wegen seiner Nähe zu rechtsextremen Organisationen und den Holocaust relativierender Aussagen Gegenstand öffentlicher Empörung und Kritik geworden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis führte das in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13. März 2010 benannte Überprüfungsverfahren und was waren die entsprechenden Gründe?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der „Thüringer Allgemeinen“ wiedergegebenen Reaktion des Arnstädter Bürgermeisters auf die Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Thüringer Innenministeriums, insbesondere vor dem Hintergrund des dem Überprüfungsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalts?

3. Hat die Landesregierung die neuerlichen politischen Positionierungen des Arnstädter Bürgermeisters wiederum zum Anlass genommen, ein beamtenrechtliches Überprüfungsverfahren einzuleiten und wie begründet sie die entsprechende Entscheidung?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung jenseits einer rechtlichen Verpflichtung eines kommunalen Wahlbeamten zu dem Auftreten und politischen Agieren des Arnstädter Bürgermeisters auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 29. September 2010 „Erklärung für ein

demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen“?

Für die Thüringer Landesregierung antwortet Innenminister Prof. Dr. Huber. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Verhalten von kommunalen Wahlbeamten erläutert. In diesem Zusammenhang wurden ihm auch die Rechte der Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Anlass für die genannten rechtsaufsichtlichen Hinweise waren die Äußerungen des Bürgermeisters in der Stadtratssitzung vom 14.05.2009 sowie seine Ausdrucksweise gegenüber der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Innenministerium.

Zu Frage 2: Die Reaktion des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt auf die Bitte der Rechtsaufsichtsbehörde, zum Vorgang Stellung zu nehmen, machte deutlich, dass er offenbar über Sinn und Zweck der kommunalaufsichtlichen Informationsrechte und Befugnisse nicht vollständig im Klaren war. Auch im Rahmen der politischen Betätigung hat ein Bürgermeister diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ist er da als Bürgermeister noch geeig- net?)

die sich aus seiner Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amts ergeben.

Über die Eignung zu befinden, ist jenseits des Disziplinarrechts, Herr Kuschel, Aufgabe des Volks.

Zu Frage 3: Das Thüringer Innenministerium hat die dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt in verschiedenen Artikeln der Thüringer Tagespresse vom 8. und 9. März zugeschriebenen Äußerungen - darüber haben wir auch gestern schon einmal gesprochen - auf der Grundlage des Informationsrechts nach § 119 der Thüringer Kommunalordnung zum Anlass genommen, die Aufsichtsbehörde um einen Sachstandsbericht zu bitten und die dem Bürgermeister zugeschriebenen Äußerungen zu ermitteln, auf sie einzugehen und sie rechtlich zu würdigen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung bekennt sich zum Beschluss des Thüringer Landtags vom 29. September 2009 und missbilligt es, wenn nachgeordnete Behörden eine andere Auffassung vertreten. Im Übrigen bleibt die Würdigung des Verhaltens des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt der Rechtsaufsichtsbehörde vorbehalten.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Minister, Sie haben in der Antwort zu Frage 1 gesagt: Anlass für die Überprüfung seien seine Äußerungen in der Stadtratssitzung am 14. Mai 2009 gewesen sowie seine Ausdrucksweise gegenüber der Aufsichtsbehörde, also Ihrem Ministerium. Das heißt, es hat schon vor dem, was jetzt im März in der „Thüringer Allgemeinen“ zitiert war, diesen Vorwurf der Gesinnungsschnüffelei, Äußerungen des Bürgermeisters gegenüber Ihrem Innenministerium gegeben, die Anlass für ein solches Überprüfungsverfahren gewesen sind?

Soweit ich es sehe, gab es zwei verschiedene Vorfälle: zum einen vom 14. Mai 2009 und zum anderen die Äußerung vom März 2010. Auch im Rahmen der Äußerungen des Jahres 2009 sind Ausdrücke gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde gefallen, die aus unserer Sicht nicht akzeptabel gewesen sind.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, sind Sie davon überzeugt, dass die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde tatsächlich etwas gegen diesen Bürgermeister unternimmt auch in Kenntnis der Vorgänge im letzten Kreistag?

Herr Abgeordneter Kuschel, ich kenne die Vorgänge der letzten Kreistagssitzung nicht im Detail, aber ich bin selbstverständlich davon überzeugt, dass alle meine Rechtsaufsichtsbehörden Recht und Gesetz einschließlich der beamtenrechtlichen Mäßigungspflicht durchsetzen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Berninger.

Der Landrat des Ilm-Kreises, Herr Dr. Kaufhold, hat vorletzten Mittwoch in der Kreistagssitzung einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zum Thema Bürgermeister Köllmer und seiner gleichsetzenden Äußerung „Ausgrenzung von Juden wäre ähnlich wie heute die Ausgrenzung von Rechten“ gesagt, der Antrag gehöre nicht auf die Tagesordnung, sondern Herr Köllmer hätte nur sein Recht auf Äußerung seiner Meinung wahrgenommen. Würden Sie dem Herrn Dr. Kaufhold da zustimmen?

Frau Abgeordnete Berninger, die von Ihnen wiedergegebene Äußerung entspricht selbstverständlich nicht der Auffassung der Landesregierung. Ob sie der Landrat getätigt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Und die letzte Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, ich bin sehr gespannt, was Herr Kaufhold machen wird. Wie haben Sie denn auf den Schriftverkehr des Herrn Köllmer, der hier ja auch Gegenstand der Mündlichen Anfrage war, konkret reagiert? Es war ja an Sie gerichtet. Er hat sich dagegen verwahrt, dass der Staatssekretär antwortet, hat das verglichen, als wenn bei Ihnen die Sekretärin antworten würde, und hat Sie ja beschimpft. Ist da noch etwas gekommen oder haben Sie es einfach abgelocht, abgelegt? Vielleicht können Sie das mal erläutern, was Sie jetzt konkret auf diesen Schriftverkehr des Herrn Köllmer hin unternommen haben.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt, glaube ich, eine ausgefeilte Rechtsprechung der Verfassungsgerichte dazu, dass Interna in der Willensbildung der Landesregierung nicht dem Fragerecht des Parlaments unterliegen. Interna in den emotionalen Abläufen eines einzelnen Mitglieds der Landesregierung, nach denen Sie fragen, für die gilt das in besonderer Weise. Selbstverständlich bin ich geneigt, die rechtlichen Anforderungen, auch die Mäßigungspflicht, die an kommunale Wahlbeamte durchaus zu stellen sind, durchzusetzen, und zwar ohne Nach

sicht. Ich nehme das zur Kenntnis, und wenn sich das nicht einpegelt, werden wir alle möglichen Instrumente ergreifen. Das ist keine Frage.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Dann wünsche ich viel Erfolg.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank.

Danke, Herr Innenminister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht von der Fraktion der SPD in Drucksache 5/627.

Ausweisung der A 4 in Mühlhausen

Zurzeit erfolgt die Wegweisung von der Autobahnabfahrt Eisenach-Ost über die B 84/B 247 nach Mühlhausen. Dies hat auch für eine gewisse Verkehrsberuhigung in den Orten Mihla, Nazza und Langula entlang der L 1016 geführt. Besonders in Mihla ist die Verkehrslage aufgrund der sehr engen Ortsdurchfahrt kritisch. Der Verkehrsausschuss des Thüringer Landtags hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit der Problematik befasst. Nun verlangt laut einem Bericht in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 6. März 2010 der Mühlhäuser Oberbürgermeister die Ausweisung der A 4 wieder über die L 1016.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung eine Ausweisung der A 4 in Mühlhausen künftig wieder über die L 1016?

2. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Änderung?

3. Liegen der Landesregierung inzwischen konkrete Zahlen vor, wie sich das Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung der Nordumfahrung Hörselberge der A 4 verlagert hat?

4. Wenn nein, wann sind entsprechende Verkehrszählungen geplant?