Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das Thema Beiträge gehört zu den Themen, die den Menschen im Land schon lange massiv unter den Nägeln brennen. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass nicht selten das Beitragsunwesen so weit getrieben wurde, dass Beiträge zuweilen gar für überdimensionierte, schlecht geplante Anlagen ohne ausreichenden Variantenvergleich in einer Höhe erhoben bzw. beschieden wurden, die ohne hinreichende Einflussmöglichkeiten der Beitragszahler mehr oder weniger zur kalten Enteignung führen. Wenn Beiträge in einer Höhe erhoben werden, die zumindest ältere Men
schen für den Rest ihres Leben zu Schuldnern machen, ohne Chance, darauf Einfluss zu nehmen, die das Erbe von Omas Häuschen plötzlich zur Last werden lassen oder die - wie in Einzelfällen geschehen - den Wert des Grundstücks übersteigen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn - bildlich gesprochen - die Betroffenen wieder den Dreschflegel herausholen und die Sensen schmieden. Bei der Frage der Beiträge dürfen wir nicht übersehen, dass die breite Masse der Bevölkerung ausdrücklich inklusive Hauseigentümern über eine Einkommenslage verfügt, die deutlich unter der von Landesbediensteten oder auch Landtagsabgeordneten und selbst unter dem Durchschnittseinkommen liegt. Um die Einkommenslage der breiten Bevölkerung statistisch sinnvoll beurteilen zu können, bedarf es bekanntlich des Medians, nicht des Durchschnitts. Nun haben wir in Thüringen eine Rechtslage, die selbst in Gemeinden, in denen weder der politische Wille noch die wirtschaftliche Notwendigkeit besteht, frei gewählte, meist ehrenamtliche Kommunalpolitiker entgegen ihrer eigenen Überzeugung zum verlängerten Arm zum Verwaltungshandeln degradiert.
Kommunale Selbstverwaltung, meine Damen und Herren, sieht nach unserer festen Überzeugung deutlich anders aus. Aus meiner inzwischen 16-jährigen ehrenamtlichen kommunalpolitischen Praxis bin ich überzeugt, dass es auf Dauer dem Ehrenamt abträglich sein muss, wenn ohne Not Gestaltungsfreiräume vor Ort eingeengt werden und ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die einst in dem Idealismus angetreten sind, für ihren Heimatort etwas bewegen, gestalten, entwickeln zu wollen, zum verlängerten Arm von Verwaltungshandeln degradiert werden, ohne wirklich Entscheidungsspielraum zu haben. Viel zu oft sehen sich Kommunalpolitiker schon im täglichen Kontakt mit Nachbarn und Freunden ohne eigenes Verschulden in eine Lage gedrängt, in der sie sich guten Grundes fragen, warum sie sich das antun.
Was bedeutet der Inhalt unseres Antrags? Er bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als Gemeinden, die über genügend Steueraufkommen verfügen - und so was gibt es auch in Thüringen hin und wieder -, zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu zwingen gegen ihren politischen Willen und gegen die in manchem konkreten Einzelfall tatsächliche Notwendigkeit Ausbaubeiträge von ihren Bürgern und Unternehmen einzutreiben. Wir halten es für besser, wenn frei gewählte Gemeinderäte oder auch ein Bürgerentscheid darüber befinden können, ob man sich ein Bad, ein Bürgerhaus oder was auch immer leisten will oder ob man nicht lieber auf das Erheben von Beiträgen ganz verzichten bzw. diese zumindest auf ein verträgliches Maß stutzen will.
Auch auf diese Weise, meine Damen und Herren, entsteht ein Standortwettbewerb, bei dem sich Leistung wirklich lohnt, wenn diese Leistung darin besteht, den Ort wirtschaftlich auf eigene Beine gestellt zu haben und schon deshalb außer Steuern nicht auch noch Ausbaubeiträge eintreiben zu müssen. Entgegen den Behauptungen anderer Fraktionen ist mehr Wettbewerbsgerechtigkeit eben keine Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren. Wir wissen, dass die Diskussion durch ein vergangenes Durcheinander sehr verfahren ist. Wir wissen natürlich, dass die weitere Diskussion das Risiko neuer Gerechtigkeitslücken in sich birgt. Wir wollen mit unserem Antrag aber ausdrücklich die längst überfällige Diskussion anschieben. Es ist an der Zeit, Lösungen zu finden, die näher am Menschen sind. Das Beispiel Sachsen zeigt, dass es nicht der Untergang des Abendlandes ist, den man damit erreichen kann. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.
Danke Herr Abgeordneter Bergner. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Mir liegen mehrere Wortmeldungen vor. Das Wort hat der Abgeordnete von der Krone von der CDU-Fraktion.
Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, durch den Antrag der FDP wird die Landesregierung aufgefordert, die Thüringer Kommunalordnung so zu ändern, dass Gemeinden künftig nicht mehr gezwungen werden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen primär durch sogenannte Sonderentgelte zu generieren.
Die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bezweckt, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zukünftig in das Ermessen der Gemeinden zu stellen. Ich kann es kurz machen: Der Antrag ist abzulehnen, da er populistisch ist. Zum einen stellt sich angesichts einer Steuerdeckungsquote der Kommunen von um 20 Prozent die Frage, wo das Geld denn herkommen soll, wenn auf die vorhandenen Einnahmequellen verzichtet werden soll? Zum anderen ist anzumerken, dass, wenn die FDPFraktion ernsthaft eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen will, sie dies im Wege eines in sich stimmigen Gesetzentwurfs tun müsste. Gesetzgebung aus der Hüfte geschossen, ohne die Folgen der Vorschläge zu bedenken, ist zwar das gute Recht einer Oppositionsfraktion und ist auch nicht neu, seriöse Politik ist es aber nicht.
Die Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, insbesondere die Problematik der Straßenausbaubeiträge, und hier insbesonders die offene Frage der letzten 20 Jahre, ist ein schwieriges Thema, bei dem viele Facetten zu berücksichtigen sind, wie etwa die Rückwirkungsproblematik. Daher haben sich die Koalitionspartner auf ein sorgfältiges Vorgehen geeinigt und die Landesregierung hat dementsprechend bis Ende des Jahres 2010 eine Neuregelung unter Einbeziehung aller Interessierten angekündigt. Unter „Einbeziehung aller Interessierten“ bezieht man sich dabei ausdrücklich auch auf die im Landtag vertretenen Fraktionen.
Für meine Fraktion kann ich zusagen, dass wir uns einbringen werden, um am Ende zu einer einerseits bürgerfreundlichen, andererseits aber auch für das Land finanzierbaren Lösung zu kommen. Statt unbrauchbare Anträge wie den vorliegenden vorzulegen, fordere ich Sie auf, sich konstruktiv an einer guten Lösung für die Bürger, die Kommunen und das Land zu beteiligen. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter von der Krone. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey von der SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Herr Bergner, einmal abgesehen von der eher unkonventionellen Form des Antrags - ich will es mal so bezeichnen - habe ich mich auch gewundert, als ich es gelesen habe, aber er ist am 17.02.2010 entstanden, da war Fasching und vielleicht wenig Zeit, deswegen ist er also hier nur kurz angerissen worden.
Lassen Sie mich gleich sagen, dass ich beim Lesen des Antrags ein paar Fragen hatte, die vielleicht innerhalb der Diskussion, die sich gleich im Hause entspinnen wird, auch geklärt werden könnten. Sie sagen, eine Kommune - so steht es in dem Antrag drin - soll entscheiden können, wie sie ihre Einnahmen erzielen will. Es geht um die Rangfolge der Einnahmenerzielung, das ist ja in der ThürKO geregelt in § 54. Offensichtlich machen Sie mit diesem Antrag einen Vorstoß, um die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen von Beitragserhebungen zu entlasten. Das ist im Ansatz erst einmal sehr gut und auch löblich, wenn man den gesamten Antrag jetzt mit seiner Begründung liest, geht es vornehmlich bei Ihnen - und das hat man jetzt auch gemerkt - um die Straßenausbaubeiträge.
Ich denke trotzdem, Sie sind hier auf einem etwas falschen Weg. Wenn die Thüringer Kommunalordnung in Ihrem Sinne geändert würde, dann könnte die Kommune für sich selbst entscheiden, ob sie die besonderen Entgelte - das ist also in Absatz 2 Nr. 1 - erhebt oder nicht. Sie kann das dann entscheiden, wenn sie über genügend Einnahmen aus Steuern verfügt. So habe ich es verstanden.
Aber mal ganz praktisch: Stellen sie sich vor, in der Kommune X gibt es hervorragende Steuereinnahmen, zum Beispiel durch Gewerbesteuer, die ja jetzt gerade auf dem Prüfstand ist und vielleicht auch abgeschafft werden soll, aber das ist ein anderes Thema, das hatten wir gestern. Deshalb muss beim Straßenbau die Stadtverwaltung, weil sie eben ein prall gefülltes Steuersäckel hat, keine Straßenausbaubeiträge erheben, das ist ja möglich. Bei einer Änderung der Einnahmesituation, die auch erfolgen kann, greift die von Ihnen gewünschte Option, die Sie jetzt hier hinein haben wollen in die ThürKO, des § 54 dann aber genauso umgedreht. Das ist ja die Gefahr. Das heißt, in einer beliebigen Straße in dieser Kommune - nennen Sie sie Südstraße oder Karl-May-Straße oder Straße-der-Steuersenkung, das wäre dann zwar eine Sackgasse, aber egal - werden grundhafte Erneuerungen vorgenommen im Jahr 2011. Die Kommune ist reich, sie kann es sich leisten, die ThürKO ist nach ihrem Duktus geändert worden, sie muss also keine Straßenausbaubeiträge erheben, die Straße ist relativ lang - nur mal angenommen - und das Ganze soll in 2012 dann vollendet werden, also die Hälfte der Straße wird 2011 geschafft. Jetzt gehen drei oder vier Firmen in dieser Kommune Pleite oder verlagern vielleicht ihren Betriebssitz, die Steuereinnahmen sinken und jetzt müsste, auch nach ihrem Duktus, weil die Gewerbesteuereinnahmen oder generell die Steuereinnahmen nicht mehr so hoch sind, wieder - die Option besteht ja - ein Beitrag erhoben werden. Das heißt, die Hälfte der Leute in dieser Straße, die vorher nicht herangezogen wurde, sind dann plötzlich wieder beitragspflichtig. Das ist aus meiner Sicht eigentlich nicht haltbar.
Die nächste Frage ist - Herr von der Krone hat sie dankenswerterweise auch schon aufgeworfen: Sie sagen, eine Kommune soll entscheiden können, wenn sie denn reich genug ist und genügend Steuereinnahmen hat, ob sie auf die besonderen Entgelte verzichten kann. Jetzt frage ich Sie ernsthaft - wenn wir die letzten Wochen und Monate die Zeitung mal aufgeschlagen haben und Sie haben sicherlich die Diskussion um die Finanznot der Kommunen verfolgt, ich habe jetzt z.B. gelesen 161 Mio. € Gewerbesteuer round about sind schon weniger in das Säckel der Kommunen reingeflossen, wir haben über Marksuhl gelesen, dass die im Moment sogar darüber nachdenken, ihre Kinderkrippe zu schließen -, wie viele Kommunen, glauben Sie, würde in Thüringen so eine
Neuregelung betreffen? Sind es zwei oder drei oder fünf oder sieben? Das wäre mal ganz spannend, wenn Sie das dem Hohen Hause vielleicht auch hier noch mal offenbaren würden. Wie viele Kommunen würden in den Genuss einer solchen Option kommen und könnten es dann wirklich auch selbstständig finanzieren? Die bisherige Praxis bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, da gebe ich Ihnen recht, die ist natürlich problematisch. Das ist gar keine Frage. Aber wie Sie wissen, Herr Bergner, Sie sind ja selbst immer mit dabei, diskutieren wir im Innenausschuss bereits darüber, es gibt ein Gutachten hierzu
und wir werden im Ausschuss und dann hier im Plenum darüber zu befinden haben, wie es weitergeht bei diesem Thema. Das müssen wir abwarten, Herr Kuschel. Ich lade Sie jedenfalls herzlich ein, machen Sie weitere Vorschläge, dieser hier bringt uns nicht entscheidend weiter. Deswegen werden wir auch diesen Antrag ablehnen, aber wir sind sehr gespannt auf weitere Ideen, die aus Ihren Reihen zu diesem Thema kommen. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Hey. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Adams von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Antragsteller, man kann die Sache ja relativ kurz machen. Über die Frage von Straßenausbaubeiträgen und Kommunalabgaben haben wir in nahezu jeder Sitzung des Innenausschusses ausführlich diskutiert und es geht auch kaum eine Landtagssitzung vorüber, in der wir nicht darüber diskutieren. Am Ende erinnert Ihr Antrag natürlich auch ein wenig an den Antrag der LINKEN aus der letzten Legislatur, ich glaube es war die Drucksache 1310. Es ging auch damals darum, eine Grundlage zu schaffen, um Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Ich finde, wenn das Ihr Ziel ist, sollten Sie das deutlicher auch in Ihre Vorlage hineinschreiben als klares Ziel. Das würde die Diskussion hier erleichtern. Herr Hey hat das ja versucht, gerade eben noch mal darzustellen, dass es ein bisschen im Nebel bleibt, was ist die Zielrichtung und wie ist der Weg, den Sie dahin beschreiten wollen. Wichtig ist, dass man hier ganz deutlich und klar sagt, was man will und genau deshalb vermisse ich ein Stück weit auch, dass Sie als
FDP sagen, die Landesregierung möge einmal einen Vorschlag machen, wie das aussehen soll. Sie müssen doch aber auch wahrnehmen, dass die Landesregierung offensichtlich zwar eine Reform bei den Straßenausbaubeiträgen durchführen will, aber eine Abschaffung eben nicht. Insofern ist es einfach auch ein bisschen der falsche Ansatz, zu sagen, die Landesregierung möge etwas tun, was sie eigentlich gar nicht tun will. Damit kreist man sich dann selbst ein und wir kommen in der wirklichen Diskussion, wie viel Beiträge brauchen wir und sind sie nötig oder würden wir auch ohne klarkommen, nicht wirklich viel weiter. Das würde ich wichtig finden, dass Sie da etwas mehr Klarheit hereinbringen. Das Ziel, Wahlmöglichkeiten für Kommunen zu eröffnen, ist ein sehr löbliches Ziel. Da widerspreche ich jetzt dem Herrn Hey auch ein wenig. Es kann natürlich immer vieles passieren und Prognosen sind Prognosen, aber die Frage ist auch, wenn wir festsetzen, dass es grundsätzlich über Entgelte zu machen sei, wissen wir auch nicht, ob die Bürgerinnen und Bürger diese Entgelte wirklich bereitstellen werden, ob sie die wirklich bezahlen können, ob sie die nicht durch viele Widersprüche, wie wir sie haben, eher aufhalten, ob nicht durch solche Widerspruchsverfahren oder wie wir es im Abwasserbereich erlebt haben, dass es ganze Bürgerbewegungen auf der Grundlage gibt, die sich da angehen, ganz andere innenpolitische Probleme und Diskussionen bekommen, auch das können wir nicht wissen. Wir sind nicht auf der richtigen Seite mit der bisherigen Regelung, deshalb macht es sehr viel Sinn, darüber nachzudenken. Das ist der Teil, den ich an Ihrem Antrag auch löblich finde. Sie haben, finde ich, eine Sache etwas entlarvend sehr deutlich dargestellt, es geht Ihnen darum, den reichen Kommunen dieses Wahlmittel in die Hand zu geben. Was ist aber mit der Solidarität mit Kommunen, die nichts dafür können, dass sie geographisch so gelegen sind,
Die helfen auch nicht, gut. Das wissen wir ja vor allen Dingen. Sagen wir so, nehmen wir an, es gibt eine Kommune,
die nicht die Möglichkeit hat, in innovative Technik wie Windkraft oder Photovoltaik zu investieren, der es also schlechter gehen muss,
dann hat die einfach ein Problem. Wir brauchen hier auch einfach, wenn wir den Freistaat als ein Ganzes, eine Gruppe sehen, einen Ausgleich, indem wir sagen, so soll es hier geregelt sein. Insofern bin ich eher dazu geneigt, Ihren Antrag durchaus im Innenausschuss noch einmal zu diskutieren in der Hoffnung, dass Sie das auch konkretisieren und vor allen Dingen auch auf die Fragen, die Herr Hey, finde ich, sehr richtig aufgeworfen hat, eine Antwort zu geben als Antragsteller, wie das dann gelöst werden soll. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte nicht gedacht, dass ich mal Herrn von der Krone zustimmen muss und das gleich zu Beginn einer Rede,
aber, Herr von der Krone, Sie haben es genau auf den Punkt getroffen, also eine Partei, eine Fraktion wie die FDP, die offenbar nicht in der Lage ist, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten, sondern hier einfach einen Antrag in die parlamentarische Debatte bringt, ist natürlich etwas unglaubwürdig. Da müssen Sie noch an sich arbeiten, Sie sind noch neu im Landtag,
aber Sie müssen sich schon die Arbeit machen, uns hier ein Diskussionsangebot als Gesetzgeber zu unterbreiten, weil wir sind hier der Gesetzgeber. Von daher hätte ich mir das gewünscht. Sie haben sich auf Positionen bezogen, die diesem Haus nicht unbekannt sind, denn darauf hatte - ich meine - Herr Hey - war es - hingewiesen. Wir hatten das schon einmal in der 4. Legislaturperiode in einer ähnlichen Richtung im Rahmen aber eines Änderungsgesetzes hier im Landtag eingebracht und debattiert.
Eine weitere Bemerkung macht sich erforderlich. Es war am 10. August 1991, als CDU und FDP im Thüringer Landtag dieses skandalöse Kommunalabgabengesetz verabschiedet haben im Rahmen eines Artikelgesetzes. Offenbar - so verstehe ich Ihren Antrag - sehen Sie ein, dass die damalige Entscheidung
in Thüringen zu einer katastrophalen Entwicklung geführt hat. Sie hat nämlich z.B. Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung eingeladen, auf Teufel komm raus zu investieren, und im Bereich des kommunalen Straßenbaus bedienen Sie sich eines Finanzierungsmodells hier in Thüringen, das aus dem 19. Jahrhundert stammt. Ob das noch so zeitgemäß ist, da habe ich doch schon meine Probleme. Insofern ist die FDP heute hier von der damaligen Position abgerückt, das ist auch zulässig, dazwischen liegen ja auch 19 Jahre, also 18,5 Jahre, nicht dass der Innenminister wieder genau nachrechnet, das war ja im August, so dass es auch wirklich an der Zeit ist, zu diskutieren. Das ist durchaus lobenswert, dass auch Sie jetzt sagen, wir müssen dieses Thema hier im Landtag möglichst schnell klären. Die CDU hatte dafür jahrelang Zeit und ist grandios gescheitert. Jeder Versuch, das Gesetz den konkreten Bedingungen hier im Freistaat anzupassen, ist immer wieder stecken geblieben, entweder vor Gericht gescheitert, oder es wurden Lösungen gefunden, die nicht zur Befriedung der Situation beigetragen haben. Die FDP ist mir bisher noch nicht aufgefallen, also in der Öffentlichkeit in Thüringen, auch nicht auf kommunaler Ebene, dass sie die gegenwärtigen Regelungen zu den Kommunalabgaben hart kritisieren. Also auch bei Demonstrationen, so im Wahlkampf haben sie sich mal blicken lassen, Herr Barth war mal da bei einer Demonstration der Thüringer Bürgerallianz.
Jawohl, dann waren wir bei einer Podiumsdiskussion zusammen. Da hatten Sie es auch nicht so einfach, weil Sie verraten haben, was Sie von Beruf sind, Planer. Sie waren bei den Bürgerinitiativen gleich einer der Hauptprofiteure des bisherigen Systems, das hatte ich ja vorhin schon gesagt. Nämlich im Bereich Wasser/Abwasser gibt es eine Gruppe der Profiteure, das sind die Planer, die natürlich auf Grundlage der HOAI, je mehr Geld sie verdienen, je größer die Anlage ist. Also es gibt viele Verursacher des jetzigen Systems. Die Hauptursache, das will ich gestehen, sind natürlich wir hier als Gesetzgeber, also die Mehrheit, die das gemacht hat, und natürlich die Landesregierung,
die im Dialog mit dem Landtag dann im Vollzug des Gesetzes eine hohe Verantwortung trägt für die Fördermittelpolitik und dergleichen. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, aktivieren Sie Ihre Kommunalpolitiker, wir können noch Unterstützung gebrauchen. Es wäre gut, wenn die Farben beim Bürgerprotest noch vielfältiger werden können.
Da ist die CDU auch in Punkten erkennbar, ja, zurzeit dominiert die Farbe rot und komischerweise, es gibt schwarze Punkte. Der Bürgermeister von Schleusingen, der ist sehr auf unserer Seite, der hat schon dem ehemaligen Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der CDU in Thüringen gesagt, Herr Althaus, Sie können machen, was Sie wollen, hier in Schleusingen entscheide ich. Das zeugt von Selbstbewusstsein. Und er hat gesagt, warum soll ich meine Bürger mit einer Abgabe belasten, von der ich persönlich nicht überzeugt bin, die auch nicht notwendig ist mit Blick auf den städtischen Haushalt der Stadt Schleusingen. Nun, das hat ja heute schon eine Rolle gespielt, die Vorgängerregierung hat ein Gutachten auf den Weg gebracht. Das hat eineinhalb Jahre gedauert, bevor das vorlag. Herr Prof. Brenner hat dieses Gutachten erstellt. Der jetzige Innenminister musste es entgegennehmen. Er war nicht der Auftraggeber. Es gab sicherlich noch einmal ein Dialogverfahren auch in Ihrer Amtszeit zwischen dem Gutachter und dem Ministerium, zumindest war das immer so eine Begründung, warum es sich zeitlich verzögert hat. Jetzt soll auf Grundlage dieses Gutachtens ein Verfahren auf den Weg gebracht werden, ja offenbar auch in Arbeitsgruppen oder Findungskommissionen, wie auch immer. Es ist angekündigt, dass die Landesregierung möglicherweise im Herbst dann dem Gesetzgeber einen Vorschlag unterbreitet, wie es weitergeht. Ich kann die Bürgerinitiativen verstehen, die sagen, das ist eine weitere Verzögerung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist, weil eigentlich alle Fakten auf dem Tisch liegen. Wir haben alles. Wir brauchen keine weiteren Gutachten, weil wir ja eine Gesetzeslage haben zum Beispiel in anderen Bundesländern, an denen wir uns orientieren können. Wir haben Rechtsprechungen auch in anderen Bundesländern, auf die wir uns beziehen können; es bedarf also nur des politischen Willens, jetzt endlich Entscheidungen zu treffen. Trotzdem möchte ich mich mit Teilaspekten des Gutachtens von Prof. Brenner auseinandersetzen, weil sie natürlich die weitere Diskussion auch hier im Haus beeinflussen werden, aber auch außerhalb, zum Beispiel in dieser Kommission, die sich mit der Reform des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen beschäftigen soll. Zunächst also enthält dieses Gutachten von Prof. Brenner bedauerlicherweise keinerlei europäische Dimension. Warum formuliere ich das? Das deutsche Ausbaurecht ist eine Besonderheit, eine singuläre Besonderheit in Europa. In keinem anderen europäischen Mitgliedstaat gibt es ein vergleichbares Finanzierungsmodell. Damit das noch einmal deutlich wird, auch für die Öffentlichkeit, im Regelfall werden Leistungen über Steuern finanziert ohne Anspruch auf