Protocol of the Session on March 20, 2014

Frau Hitzing, wir sind unter einem erheblichen Zeitdruck. Sie wissen, dass wir im Jahr 2013 die Ausweisung der Festsetzung weitestgehend vorantreiben wollten, dass bis Ende 2013 die Karten stehen sollten. Dazu kam dann im Mai/Juni das entsprechende Hochwasser, was durch die gleichen Leute zu bearbeiten war. Da ist natürlich ein Kommunikationsdefizit hin und wieder vorhanden. Das ändert

aber nichts an der Rechtssituation und verbesserungswürdig ist immer alles.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe in dem Zusammenhang die Frage, welche konkreten Positionen in Bezug auf den Hochwasserschutz im Rahmen der TÖB-Beteiligung durch Landesbehörden bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heldrungen bezogen wurden.

Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Das müssen wir nachreichen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Untermann.

Danke schön, Herr Präsident. Ich hoffe, ich habe es nicht überhört. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass in diesem Gebiet, das ausgewiesen wurde, schon ein Gewerbegebiet ist und dass dort auch noch mit über 100 Arbeitsplätzen zu rechnen ist, die wegfallen, wenn das so kommt?

Langsam. Wir müssen darauf achten, hat jemand Bestandsschutz oder wird neu gebaut. Wenn neu gebaut wird, sind die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Das muss nicht dadurch sein, dass es nicht bebaut wird. Da muss ich entsprechenden Hochwasserschutz einleiten am Gebäude oder im Werk, wie das Opel Eisenach auch gemacht hat.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7455.

Beurlaubung eines Beamten mit Besoldungsgruppe B 6 auf einer B-3-Stelle

(Minister Reinholz)

Ein Beamter des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mit Besoldungsgruppe B 6 wurde auf die mit einer Besoldungsgruppe B 3 ausgeschriebene Stelle des Präsidenten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) versetzt und kurz darauf beurlaubt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung war die Besetzung der durch eine Konkurrentenklage beklagten Stelle des TLL-Präsidenten durch den Beamten, der sich im Vorfeld nicht auf diese Stelle beworben hatte, rechtlich zulässig?

2. Kann ein B-6-Beamter auf einer B-3-Stelle beurlaubt werden und wenn ja, mit welcher Begründung?

Für die Landesregierung antwortet wiederum der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der in Rede stehende Beamte wurde nicht zur TLL versetzt, sondern dorthin abgeordnet. Gemäß § 29 des Thüringer Beamtengesetzes kann ein Beamter aus dienstlichen Gründen auch zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihm die Wahrnehmung aufgrund seiner Vor- und Ausbildung zuzumuten ist. Einer Zustimmung des Beamten bedarf es erst dann, wenn die Abordnung zu einer nicht amtsentsprechenden Tätigkeit länger als zwei Jahre dauert. Die in Rede stehende Abordnung hatte keine rechtlich relevanten Auswirkungen auf das Konkurrentenstreitverfahren, das Verfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten der TLL wurde inzwischen aufgehoben.

Zu Frage 2: Die Beurlaubung wurde aufgrund der besonderen Situation, die sowohl Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit des Beamten als auch auf den Dienstbereich und Geschäftsbereich des TLMFUN hatten, wegen dienstlicher Belange und aus Fürsorgegesichtspunkten vorgenommen. Auf welcher Stelle der Beamte geführt wird, ist für die mit der Beurlaubung in Zusammenhang stehenden Fragen unerheblich.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Minister, bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine, für die die fachliche Qualifikation eines Wissenschaftlers aus dem Landwirtschaftsbereich vorgesehen war. Die hat der entsprechende Beamte nicht erfüllt. Inwieweit ergibt sich denn dann die inhaltliche Zumutbarkeit der Stellenbesetzung?

Die inhaltliche Zumutbarkeit der Stellenbesetzung ergibt sich aus seiner beruflichen Qualifikation, eine Behörde leiten zu können.

Weitere Fragen sehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!)

Doch, Herr Dr. Augsten, bitte.

Das war so spannend, ich muss mich erst einmal sammeln, Herr Minister. Darf ich gleich zwei Fragen stellen, Herr Präsident?

Ja, da ich keine weiteren Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe.

Die erste zur Antwort auf Frage 1: Wird denn die Abordnung über einen Zeitraum von über zwei Jahren vorgesehen sein? Das hätte ja dann die Konsequenz, dass sich der Kollege auch dazu äußern müsste.

Und die zweite: Habe ich es richtig verstanden, Sie haben gesagt, das Verfahren ist eingestellt, meinen Sie damit die Beklagung der Präsidentenstelle? Also ist die Beklagung der Präsidentenstelle aufgehoben oder nicht mehr aktuell?

Zu Frage 1: Nein. Es ist nicht länger als zwei Jahre vorgesehen.

Zu Frage 2: Sie ist aufgehoben und damit entfällt natürlich auch die Beklagung.

(Abg. Kummer)

Jetzt gibt es die letzte Frage durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Herr Minister, können Sie uns sagen, in welchem Zeitraum die Stelle auf welche Art und Weise wieder ausgeschrieben wird?

Das kann ich Ihnen leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jung von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7456.

Danke.

Standardabbau in Kindertageseinrichtungen

Der Thüringer Finanzminister Dr. Voß teilte in der 143. Plenarsitzung am 26. Februar 2014 mit, dass kein Abbau der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen vorgesehen sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gab es ein Treffen von Vertretern des Thüringer Finanzministeriums mit Vertretern des Kommunalbeirats und Vertretern des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bei dem besprochen wurde, dass pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durch Assistenzkräfte ersetzt werden sollen?

2. Wenn ja, wann fand es statt, mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher konkreten Zielstellung?

3. Wenn es bei der Standardabsenkung nicht um Fachkräfte ging, welche anderen Standards waren dann gemeint und welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Absenkung dieser Standards zur Folge?

4. Wenn es Treffen geben sollte, bei denen es um die Verschlechterung frühkindlicher Bildungsangebote durch finanzielle Einsparungen in Kindertageseinrichtungen geht, warum wird dann das für das Kindertageseinrichtungsgesetz zuständige Parlament nicht darüber informiert?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Finanzministerium, Herr Diedrichs.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung „Standardabbau in Kindertageseinrichtungen“ beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1 und 2 würde ich mit Ihrer Erlaubnis zusammen beantworten. In einer Sitzung des Beirats für kommunale Finanzen am 27. August 2013 wurde als ein Tagesordnungspunkt der Abbau kommunalbelastender Standards erörtert. In diesem Zusammenhang wurden künftige Einsatzmöglichkeiten von Sozialassistenten in Kindertageseinrichtungen diskutiert, ohne dass dieses Thema abgeschlossen wurde. Auch erging keine Empfehlung an das Thüringer Finanzministerium. Ausgangspunkt für die Beratung war ein Auftrag des Landtags an die Landesregierung vom 15. Dezember 2011, Vorschläge zur Entlastung der Kommunen zu erarbeiten. Es wird auf Drucksache 5/3799 verwiesen. Der kommunale Beirat setzt sich gemäß § 33 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichgesetz zusammen aus zwei Vertretern des für den Kommunalen Finanzausgleich zuständigen Ressorts, zwei Vertretern des für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministeriums, zwei Vertretern der Landkreise, die auf Vorschlag des Thüringischen Landkreistags berufen werden und drei Vertretern der Gemeinden, darunter je ein Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Gemeinden, die auf Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen berufen werden. Für eine fachliche Erörterung waren zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur anwesend.

Zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Zu Frage 4: Der Beirat für kommunale Finanzen hat sich nicht damit befasst, frühkindliche Bildungsangebote zu verschlechtern. Der Beirat hat grundsätzlich den Auftrag, das für den Kommunalen Finanzausgleich zuständige Ministerium zu beraten. Er arbeitet auf der Rechtsgrundlage des § 33 Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Er arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden. Die Erörterung des Themas „Einsatz von Sozialassistenten in Kindertageseinrichtungen“ mündete jedoch nicht in einer konkreten Handlungsempfehlung an das TFM. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Angabe, auf die Drucksache, dass vom 15.12.2011 ein Auftrag des Parlaments ergangen ist, Einsparungen in