Es ist auch kein Wunder, meine Damen und Herren - jetzt sagen die Herrschaften der Fraktion DIE LINKE, wir rufen nach dem Staat und wir brauchen ein Unterstützungsprogramm des Landes. Ich halte es für sehr angemessen, wenn die öffentliche Hand bei Naturkatastrophen mit einer Soforthilfe die größte Not lindert. Das hat auch die Bundesregierung im letzten Jahr bei der Hochwasserkatastrophe mit einer Bereitstellung eines Hilfefonds in Höhe von 8 Mrd. € getan. Bei den Erdfällen hat das Land Thüringen, wenn auch in einem überschaubaren Umfang, aber jedoch immerhin mit 10.000 € je Betroffenem, ebenfalls Hilfe geleistet. So viel zu den Tatsachen.
Sie bringen jetzt aber ein, Sie wollen einen Leistungskatalog. Sie reden von einem Leistungskatalog, der über Soforthilfen hinausgeht. Das ist ein dauerhaftes Programm, was da durch Sie angedacht ist, für bereits eingetretene und mögliche und zukünftige Ereignisse. Das wird dann ein Programm vermutlich mit jährlichen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt und zudem natürlich mit Stellen im Ministerium und in der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, also nicht nur die eigentliche Zuweisung, sondern das Ganze muss auch verwaltet werden. Und hier dürfen wir die Aufgaben und die Möglichkeiten der öffentlichen Hand nicht überstrapazieren, sehr geehrte Damen und Herren. Aus unserer Sicht muss man eine Grenze ziehen, und zwar zwischen der Verantwortung einerseits des Staates für den öffentlichen Raum und zur Sicherung der Infrastruktur und andererseits der Verantwortung der Bürger für ihr privates Eigentum und für ihre Absicherung über das private Versicherungswesen.
Wenn wir hingegen jetzt diesen Antrag von Ihnen konsequent weiter zu Ende denken, dann müsste doch dort die Forderung nach einer staatlichen Elementarschadenabsicherung stehen. Und dann wäre es die nächste Frage, diese vielleicht nicht nur auf Erdfälle zu beschränken, sondern auch andere Schadensursachen mit einzubeziehen. Jetzt ist wieder die Frage: Wo wird denn hier dann die Grenze gezogen, welche Elementarschäden soll denn das Land übernehmen und für welche Schäden müssen sich die Eigentümer selbst um die Absicherung kümmern? Ordnungspolitisch sauber ist das nicht. Es ist auch schwer zu differenzieren. Bei einer staatlichen Absicherung gegen alle Elementarschäden sind wir wieder bei der gewollten Monopolversicherung, wie sie vor 1990 aktuell war. Das gefällt Ihnen sicherlich, aus unserer Sicht ist es aber der falsche Weg.
Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wurde übrigens bereits 2003 und 2004 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe besprochen und auch einer umfassenden Prüfung unterzogen und zum Schluss negativ beurteilt. Sie würde finanzielle Garantien der öffentlichen Hand in zweistelliger Milliardenhöhe erfordern und wäre mit erheblichen verfassungsrechtlichen und auch europarechtlichen Problemen verbunden. Das war 2003 und 2004. Es gibt einen erneuten Anlauf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema, was wir skeptisch sehen. Auch das Europäische Parlament hat sich gerade diesen Monat gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen.
Nicht ohne Grund haben wir im privaten Versicherungswesen Angebote zu Elementarschadensversicherungen. Herr Kummer, Sie haben das ausgeführt, Sie haben auch auf die Schwierigkeiten hingewiesen, das habe ich sehr wohl verstanden. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit der privaten Versicherung, um ihr Eigentum zu schützen, und in Thüringen sind ca. 40 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Und das ist nach Sachsen die höchste Quote in Deutschland. In Risikogebieten liegt die Quote selbstverständlich noch höher. Es ist auch durchaus legitim, verstärkt für die Möglichkeit einer Absicherung zu werben.
Für die Anwohner in der Frankensteinstraße in Tiefenort ergibt sich natürlich das Problem, dass bei bestehendem Versicherungsschutz die Auszahlung von Leistungen verweigert wurde. Das ist dramatisch, das ist ein Drama. Da gibt es überhaupt keine Diskussion darüber. Zunächst stand die Frage im Vordergrund, ob es sich dabei um einen naturbedingten Erdfall oder um menschenbedingte Folgen früheren Bergbaus oder aufgrund der Sicherungsmaßnahmen mithilfe einer Betonplombe nach dem ersten Erdfall vom Jahr 2002 handelt. Es wurde
lange darüber debattiert. Der Untersuchungsbericht der Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat 2012 natürlich ablaufende Prozesse bestätigt und keine Hinweise auf anthropogene Ursachen gefunden. Nach den Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass die Erdfälle Teil einer älteren größeren Subrosionsstruktur sind. Die Struktur mit aufgelockerten, zerklüfteten und zerbrochenen Deckgesteinen auf einem abgelaugten Salzhang ist an eine alte tektonische Störung gebunden. Demnach liegt der Ausgangspunkt des gesamten Erdfallgeschehens in Tiefenort in natürlichen geologischen Prozessen - das war ja schon mal eine Frage, die da ewig debattiert wurde - und ein konkreter Zusammenhang mit dem Altbergbau konnte eben nicht festgestellt werden und auch die Betonplombe war nach dieser Aussage kein Grund.
Ein weiteres angesprochenes Problem war die Verweigerung von Zahlungen der Elementarschadensversicherung mit der Begründung, dass kein Schadensfall eingetreten sei. Tatsächlich sehen die Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Wohngebäuden etwas wirklich Spannendes vor, dass nämlich der Schadensfall in der Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes besteht und die Häuser in der Frankensteinstraße eben tatsächlich noch stehen, demzufolge nach Versicherungsweisheit nicht zerstört sind, aber eben leider auch nicht bewohnbar sind. Das ist natürlich tatsächlich...
Ja, nicht nur ein Problem. Das ist dramatisch und das ist schizophren und das kann man auch ganz schlecht erklären. Ich bin da vollkommen bei Ihnen.
Das Oberlandesgericht Jena hat dazu ausgeführt, dass es sich zwar um einen finanziellen, aber nicht um einen materiellen Schaden handelt. Das ist juristisch sicherlich korrekt, aber für viele einfach nicht nachzuvollziehen und total unbefriedigend.
Ob der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zu einer sinnvollen Lösung führt, ist allerdings für uns eine andere Frage. Eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Versicherungsvertragsrechts mit der Einführung einer behördlichen Feststellung eines Totalschadens als Schadensfall mag den betroffenen Anwohnern helfen, eventuell wäre dies aber für andere Fallkonstellationen problematisch und das ist immer das Problem, wenn man Dinge generalisieren will und vom Einzelfall her arbeitet. Unabhängig von diesem Punkt können wir aber dem Antrag der Fraktion DIE LINKE allein aufgrund der Forderung nach dem Landesunterstützungsprogramm nicht zustimmen.
keine wirkliche Lösung, aber kleine Ansätze zur Hilfe. Entlastung von laufenden Kosten wie der Grundsteuer und der Verkehrssicherungspflicht sind ein erster Schritt. Zudem ist es unerlässlich, Klarheit über die Zukunft der Grundstücke zu erlangen, das ist so, und ein möglicher Abriss der Gebäude könnte eventuell auch im Rahmen der Städtebauförderung mitfinanziert werden. Ich benutze da bewusst den Konjunktiv.
Ich freue mich, dass die Landesregierung jetzt im Sinne der Betroffenen aktiv werden will, auch wenn das Ganze keine wirklich befriedigende Lösung ist, aber die Ansätze sind unserer Meinung nach zielführender als das, was Sie, verehrte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, hier vorschlagen. Wir werden uns deshalb den Vorschlägen in kleinen Schritten nicht verwehren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Hitzing. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich noch einmal der Abgeordnete Tilo Kummer zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. Ich gebe zu, dass es der Populismusvorwurf war, der mich hier noch einmal vortreibt. Meine Damen und Herren, können Sie mir erklären, warum jemand, der vom Hochwasser betroffen war und dadurch sein Haus verloren hat, dieses Haus ersetzt bekommt, obwohl er die Möglichkeit gehabt hätte, dieses Haus zu versichern, wenn er eine Versicherung hatte, die Gelder aus der Versicherung gegengerechnet werden? Das ist das gegenwärtige Landesprogramm, das wir für das Hochwasser geschaffen haben, wir alle gemeinsam, dazu stehe ich. Wären die fünf Tiefenorter Häuser von diesem Hochwasser betroffen gewesen, würden wir sie bezahlen. Es handelt sich bei Tiefenort auch um einen Elementarschadensereignis und übrigens eins, das 60 Prozent aller Thüringer, auch 60 Prozent von uns hier im Raum betreffen könnte, weil nämlich 60 Prozent Thüringens Erdfallerwartungsgebiet sind. Wenn wir jetzt zu dem Schluss kommen, dass Versicherungen bei Erdfällen nur dann greifen, wenn das Haus auch wirklich zerstört wird und nicht für den Fall, dass ein Haus baupolizeilich gesperrt werden muss aufgrund der Einsturzgefährdung, dann sind wir hier sogar, Frau Hitzing, in Ihrem Sinne in einer ganz anderen Situation als bei den Hochwasseropfern, die ihre Häuser hätten versichern können. Jetzt erklären Sie mir doch mal bitte, wieso Ihre Argumente, dass es Populismus ist, diesen Menschen zu helfen, die keine Chance haben, ihr Geld von einer Versicherung wiederzubekommen, dann tragen sollen.
Das verstehe ich nicht. Sicher, es geht hier um fünf Häuser, da brauchen wir keinen großen Fondsverwalter, wir brauchen auch keinen Fonds, den wir aufblasen. Wir müssen dann helfen, wenn ein solcher Erdfall in einem bewohnten Gebiet erfolgt und es zu einem solchen Problem kommt. Dafür müssen wir eine rechtliche Grundlage schaffen, denn Minister Reinholz hatte damals gesagt, er hat keine rechtliche Grundlage, deshalb kann er nicht helfen und deshalb haben er und die Ministerpräsidentin damals Lottomittel ausgereicht. Es war kein Fonds wie beim Hochwasser, es waren Lottomittel, mit denen man versucht hatte, zu helfen. Das, was wir uns hier wünschen, ist doch nur, zu prüfen, dass wir eine gleiche Grundlage bei der Behandlung von Elementarschadensopfern wie beim Hochwasser hinbekommen, in dem konkreten Fall, in dem Versicherungen nicht tragen. Das war unser Wunsch.
Ich will zum Schluss noch etwas zu der Frage des Abrisses der Häuser sagen. Die Betroffenen werden sich aus dem einfachen Grund gegen den Abriss ihrer Häuser wehren: Die einzige Chance, die im Moment - in Gesprächen ist mir das signalisiert worden - dort noch gesehen wird, zu Geld für ihre Häuser zu kommen, ist der Nachweis, dass es sich um kein natürliches Ereignis gehandelt hat. Wenn dann die Häuser nämlich noch stehen, kann ich wenigstens einen Schaden geltend machen. Wenn die Häuser abgerissen sind, wird niemand mehr sagen, dass ein Schaden entstanden ist. Wenn ein Haus jetzt noch runterfällt, muss die Erdfallversicherung dann doch noch zahlen. Wenn es weggerissen ist, ist alles erledigt.
Zu der Frage des Schadens, des nicht natürlichen Schadens, Frau Hitzing, Sie hatten gesagt, bergbauliche Dinge haben hier keine Rolle gespielt, also dass die TLUG da unten Kaliabwasser gefunden hat mit Brom, mit einem Brom-Anteil, das ist uns bestätigt worden. Das hat die TLUG sogar dem Regierungspräsidium Kassel im Zusammenhang mit der neuen Versenkerlaubnis mitgeteilt. Deshalb hat nämlich der Freistaat Thüringen abgelehnt, weil selbst dort die Abwässer von Hessen schon stehen. Und dass unter Tiefenort jedes Jahr 2 Mio. Kubikmeter abgepumpt werden, damit der Ort nicht absäuft durch die Kaliabwässer - am Standort Rasenmühle ist die Pumpe -, das wissen wir hier doch alle. Und dass der Gutachter Krupp, dem man hier im Haus von mancher Seite gerne mal unterstellt, dass er zwar chemisch immer richtig liegt, aber ansonsten von der Zusammensetzung von Salzen nicht die Kenntnisse hätte wie Kali+Salz, dass der gesagt hat, dass es natürlich Reaktionen zwischen den Kaliabwässern und den kalkhaltigen Gesteinen gibt, die dort im Untergrund sind, und dass dadurch die kalkhaltigen Steine im Untergrund aufgeweicht werden, das ist doch alles passiert. Natürlich haben wir es auch mit einem Salzhang zu tun, natürlich
gibt es hier auch natürliche Ereignisse, das streitet niemand ab. Aber die Kaliindustrie hat genau diese Region ursprünglich für die Versenkung genutzt, weil man wusste, hier ist im Untergrund alles zerstört, hier kann man Dinge auch nach unten bringen. Das sind die Dinge, die bei dieser Diskussion auch noch eine Rolle gespielt haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass es die Betroffenen zu Lebzeiten noch schaffen werden, die Nichtnatürlichkeit des Vorgangs so nachzuweisen, dass Kali+Salz zahlen müsste oder dass das Unterirdische-Hohlräume-Gesetz greifen würde. Das glaube ich nicht. Deshalb ist meine Bitte, denken Sie noch mal darüber nach, ob es nicht eine Gleichbehandlung wie bei den Hochwasseropfern für die Erdfallopfer von Tiefenort geben sollte. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann frage ich: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Ich frage jetzt zu Nummer II des Antrags: Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Die ist beantragt an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz? Das sehe ich richtig.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die vorgeschlagene Überweisung. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von CDU, FDP und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist damit diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7146. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimme aus der Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Das ist nicht der Fall, gut. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/7365. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Unabhängigkeit der Justiz stärken - Externes Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften abschaffen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7149
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Antrag eingebracht, um einer urliberalen Forderung, die seit Langem auch vom Deutschen Richterbund und einzelnen Justizministern, wie beispielsweise Herrn Dr. Martens aus Sachsen, gefordert wird, endlich zum Nachdruck zu verhelfen.
Der Antrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sieht vor, das externe Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen. Auch der Thüringer Rechnungshofpräsident Dr. Dette, der Deutsche und Thüringer Richterbund haben uns in dieser Auffassung bestärkt, die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von Weisungen der Justizverwaltung und damit des Justizministers einschränken zu wollen. Ich glaube, wir sind gut beraten, gerade im Rückblick auf die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen Regierungsmitglieder oder ehemalige Regierungsmitglieder, dass wir jeden Anschein der Einflussnahme durch die Politik auf den Justizbereich zu verhindern versuchen sollten. Schon der Anschein der Möglichkeit einer solchen Einflussnahme, meine sehr verehrten Damen und Herren, zerstört das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es wichtig ist, den Antrag zu beraten und mit einer Bundes
ratsinitiative die Möglichkeit in Thüringen zu nutzen, eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes herbeizuführen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Aussprache.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Als Erste hat die Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Art eines Untoten, der von Zeit zu Zeit aufwacht und umgeht, wird immer wieder die Forderung erhoben, die Weisungsfreiheit von Staatsanwälten einzuführen, wobei den Vertretern dieser Forderung offenbar eine Art Unabhängigkeit wie die der Richter vorschwebt. Das föderale und demokratische Prinzip und System der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Verteilung der Staatsgewalt ist auf mehrere Staatsorgane verteilt, um Macht zu begrenzen. Die drei Gewalten der Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung dienen damit vor allem der Sicherung der Freiheit des Einzelnen und der Gleichheit aller im Gemeinwesen. Bereits in der Antike entwickelte sich diese staatspolitische Idee, die von den Gelehrten der Aufklärung im 18. Jahrhundert, unter ihnen vor allen Montesquieu als Prinzip von Checks and Balances neu aufgegriffen wurde und 1787 Eingang in die erste demokratische Verfassung der Neuzeit, die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika fand.
Gerade und vor allem, wenn es um die Freiheit des Einzelnen unserer Gesellschaft geht, ist höchste Vorsicht geboten. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland wird häufig als objektivste Behörde der Welt bezeichnet und das ist auch gut so, aber eben auch als objektivste „Behörde“. Das zeigt zugleich, dass Rufe nach einer völligen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften irreführend sind. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens im Bereich der Verfolgung von Straftaten. Für sie gilt das Legalitätsprinzip. Es verpflichtet die Strafverfolgungsbehörde, Staatsanwaltschaft wie auch Polizei, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat, die kein reines Antragsdelikt ist, erlangt hat und sofern der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich macht, auch Anklage zu erheben.
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Land leisten somit einen wichtigen Beitrag, um Rechtsfrieden und Gerechtigkeit dort wieder herzustellen, wo andere in ihren Rechten wie denen auf Leben, Freiheit oder auch Eigentum verletzt wur