Der Entlastung des Landesrechnungshofes hingegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der werden wir zustimmen. An dieser Stelle will ich nur eine ganz kleine Bemerkung in Richtung des Rechnungshofes machen: Meine Fraktion hat, ich habe vor einigen Monaten eine Kleine Anfrage gestellt und habe mich erkundigt nach den Unternehmen, die in Thüringen hinsichtlich der EEG-Umlage und der Befreiung von den Netzentgelten privilegiert sind. Ich war schon erstaunt, als ich dort auch eine ganze Reihe von Behörden gefunden habe, u.a. ist auch der Thüringer Landesrechnungshof bei der Netznutzung privilegiert, und zwar nach dem Tatbestand der atypischen Netznutzung. Dort heißt es, dass man privilegiert werden kann, wenn die Höchstentnahme und die Entnahmezeit deutlich vom Durchschnitt der übrigen Netznutzer abweichen. Herr Präsident, ich weiß nicht, was Sie dort machen, und ich weiß auch nicht, wann Ihre Leute so arbeiten, aber das würde mich schon einmal interessieren, wie es eine vergleichsweise kleine Behörde, die in dem in Rede stehenden Haushaltsjahr auch noch gespart hat, wir haben auch Diskussionen um Personalausstattung gehabt, das schafft, entweder so viel Höchstverbrauch zu generieren,
dass man von den Netzentgelten befreit wird oder dass man seine Leute vielleicht nachts arbeiten schickt, um sozusagen eine atypische Nutzungszeit zu erzeugen. Das finde ich einen kleinen, spannenden Punkt, den ich hier einfach noch einmal erwähne wollte. Wir werden der Entlastung des Rechnungshofs zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit dem § 114 Abs. 1 unserer Landeshaushaltsordnung ist ein Entlastungsverfahren für jedes Haushaltsjahr durchzuführen und dazu liegt uns die Jahresrechnung für das Jahr 2011 durch die Landesregierung vor und der Bericht des Thüringer Rechnungshofs dazu.
Mit Schreiben vom 18.12.2012 hat das Finanzministerium diese Haushaltsrechnung vorgelegt. Der Rechnungshof hat dann seinen Prüfbericht dazu im Juli 2013 vorgelegt. Der Prüfbericht wurde sowohl bei uns in der Fraktion als auch im Haushalts- und Finanzausschuss umfassend beraten. Entsprechend der Beschlussempfehlungen der Koalitionsfraktionen sollen die Landesregierung und der Rechnungshof für das Jahr 2011 entlastet werden, wofür ich um Zustimmung aller Fraktionen bitte. Herr Kollege Barth, wir freuen uns auch, dass die FDP-Fraktion dem zustimmen möchte.
Ergänzend möchte ich zum Thema auch bemerken, dass am 29. Januar dieses Jahres der Jahresbericht 2014 für die überörtliche Kommunalprüfung vorgelegt wurde, der bisher in dem Jahresbericht des Rechnungshofs auch immer enthalten war, dieses Mal separat vorgelegt wurde. Ich werde dazu dann aber im Verlauf noch etwas sagen.
Zum Haushaltsjahr 2011 möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass es sich um einen Einzelhaushalt handelte, der am 9. Dezember 2010 hier im Plenum verabschiedet wurde. Das Haushaltsvolumen war damals mit 9,48 Mio. € festgelegt und lag damit um etwa 331 Mio. € unter dem des Jahres 2010. Der Rechnungshof bescheinigt der Landesregierung in seinem Bericht, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2011 insgesamt geordnet und gesetzeskonform war. Im Ergebnis schloss das Haushaltsjahr dann mit 9,34 Mio. € ab. Ein Nachtragshaushalt war nicht erforderlich. Auf Seite 15 des Berichts des Rechnungshofs finden Sie eine Übersicht, in der die Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem beschlos
senen Haushaltsplan aufgelistet sind. Es gab 76 Fälle von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die in dieser Übersicht sowie auch im Textteil dann noch mal erklärt sind. Insbesondere ergaben sich die Mehrausgaben im Jahr 2011 durch die Förderung zum Beispiel von Gemeindezusammenschlüssen, für Personalmehrausgaben im Kultusbereich, für Rentenleistungen im Sozialbereich, für die Auftragskostenpauschale oder auch für Mehrausgaben für die Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Ihren Blick auch auf die Übersicht auf Seite 20 des Rechnungshofberichts lenken, in der Sie die Steuereinnahmen der Jahre 2009 bis 2011 als sehr übersichtliche Darstellung finden. So kann man feststellen, dass wir im Jahr 2011 ein Plus, und Herr Kollege Barth hat auf dieses Plus auch schon hingewiesen, in Höhe von 262 Mio. € bei den Gemeinschaftssteuereinnahmen gegenüber 2010 zu verzeichnen hatten. Dies kam hauptsächlich aus der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer zustande. Bei den Landessteuern gab es auch Mehreinnahmen, und zwar in Höhe von 21 Mio. €, die zum größten Teil aus der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer resultierten. Erinnern darf ich dazu, dass wir den Steuersatz bei der Grundsteuer in dem Jahr ab April 2011 von 3,5 auf 5 Prozent hier durch Gesetzesbeschluss
bei der Grunderwerbsteuer angehoben hatten. Insgesamt stieg die Summe der Steuereinnahmen gegenüber 2010 um 6,2 Prozent an. Ursache dafür war das Ansteigen der Erwerbstätigkeit sowie die positive Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2011.
Die Steuerdeckungsquote betrug 51,9 Prozent und spiegelt damit auch die Steuereinnahmesituation des Haushaltsjahres wider. Auch die eigenen Verwaltungseinnahmen sind in dem Jahr angestiegen. Für 2011 war zunächst eine Kreditaufnahme in Höhe von 471,9 Mio. € vorgesehen. Für die Tilgung dieser Aufnahme von Krediten im Jahr 2011 gelten die Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Letztlich wurden Kredite in Höhe von 261,4 Mio. € aufgenommen und - ich sage auch ganz offen - das ist sehr viel. Uns wäre es lieber gewesen, wir wären dort auch mit einer Null herausgekommen, aber immerhin 210 Mio. € weniger, als zunächst die Haushaltsermächtigung durch den Landtag vorgesehen hat. Es fanden - wie in allen Haushaltsjahren - auch geplante Umschuldungen statt, die aufgrund des niedrigen Zinsniveaus allerdings dann auch mit weniger Zinsausgaben in den Folgejahren einhergehen. Das werden wir nachher in der Debatte um die
Mittelfristige Finanzplanung auch noch mal erörtern. Dort sieht man auch die Auswirkungen dessen auf die jetzigen und künftigen Jahre. Für die Zinsen gab der Freistaat im Jahr 2011 etwa 635 Mio. € aus. Das waren 34 Mio. € weniger, als zunächst im Haushaltsplan eingeplant.
Die Personalausgaben und die Versorgungsverpflichtungen stiegen im Jahr 2011 weiter an und betrugen 25,1 Prozent. Das lag auch an den Tarifsteigerungen zum 01.04. und 01.10. von jeweils 1,5 Prozent für unsere Bediensteten. Das konnten die Einsparungen aus den 900 weniger besetzten Stellen in dem Jahr nicht kompensieren.
Die Investitionsquote ist auch immer ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte. Sie betrug im Jahr 2011 immerhin noch 14,9 Prozent. Der Rechnungshof weist in seiner Schlussbetrachtung zu Recht darauf hin, dass wir weiterhin an der Haushaltskonsolidierung arbeiten müssen, die Ausgaben reduzieren müssen und dabei aber auch immer die demografische Entwicklung im Blick haben sollen. Genau das ist dann auch im Folgejahr 2012 und bis heute fortgesetzt von der Landesregierung und von uns hier im Landtag mit den Haushaltsjahren und mit den Beschlüssen zu den Haushalten 2012, 2013 und 2014 beachtet und verfolgt worden. Das findet sich auch in der bereits erwähnten Mittelfristigen Finanzplanung wieder. Dort ist auch der Weg bis 2017 mit dieser Intention aufgezeichnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einzelfeststellungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung jeweils dazu haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Einzelfälle werde ich daraus jetzt nicht weiter vortragen. Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, diese Dinge aufzuzeigen, auf Fehler hinzuweisen, damit diese künftig nicht mehr passieren. Das hat der Rechnungshof getan und wir folgen auch in unserer Beschlussempfehlung als Koalitionsfraktionen diesen Empfehlungen bzw. den Stellungnahmen der Landesregierung dazu.
Zum 9. Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung möchte ich anmerken, dass auch hier die Mitarbeiter des Rechnungshofs wieder mit viel Akribie und umfangreichen Prüfungen vor Ort Fehler aufgedeckt haben mit dem Ziel, dass diese künftig abgestellt werden. Überrascht war ich jedoch davon, dass nach wie vor Themen wie öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben oder auch unzulässige Kreditaufnahmen und deren unrechtliche Verwendung sowie Vermögensschäden in erheblicher Größenordnung festgestellt wurden. Das betrifft die kommunale Ebene. Deshalb kann ich nur jedem empfehlen, dass der Bericht zur Pflichtlektüre werden sollte auch in den Kommunalparlamenten und eben auch bei den Kommunen, die nicht...
Dazu komme ich noch. Erst einmal auch bei den Kommunalparlamenten, bei den Bürgermeistern und auch bei den Kommunen, die in diesem Bericht nicht enthalten sind - er ist sowieso anonymisiert -, aber wo eben auch die überörtliche Rechnungsprüfung jetzt nicht war, denn daraus kann man auch sehr viel lernen. Und es ist mir wichtig - das sage ich hier an dem Pult in jedem Jahr immer wieder und ich werde auch nicht müde, das zu sagen -, dass diese Berichte auch bei den Rechtsaufsichten ausgewertet werden müssen und auch Konsequenzen zur Folge haben sollten und diese Berichte eben nicht in den Schubladen verschwinden. Ich darf darauf hinweisen, dass der Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung auf der Homepage des Thüringer Rechnungshofs zu finden ist. Vielleicht auch als Hinweis für alle Zuhörer, die heute über das Internet die Plenardebatte verfolgen: Schauen Sie doch dort bitte nach und lesen Sie zumindest die ersten 20 Seiten, da sind die, glaube ich, wesentlichsten Feststellungen enthalten. Denn es ist ganz wichtig, dass mit unseren Steuermitteln auf allen Ebenen sorgsam umgegangen wird, und offensichtlich gibt es hier doch noch erhebliche Fehlerquoten, auch bei Auftragsvergaben, bei öffentlichen Ausschreibungen und dergleichen. Schauen Sie sich das an, daraus kann man auch eine ganze Menge Schlussfolgerungen für die eigene Kommune ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich namens meiner Fraktion ausdrücklich beim Präsidenten und den Direktoren sowie allen Mitarbeitern des Rechnungshofs für die engagierte Arbeit bei der Prüfung der Jahresrechnung 2011 sowie natürlich bei der von mir erwähnten überörtlichen Rechnungsprüfung. Es ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber zum einen den Haushaltsvollzug damit auch gut nachvollziehen können, kritische Punkte, aber auch Hinweise für künftiges Handeln aufnehmen können und auch die kommunale Ebene Auswertungen und Handlungsempfehlungen erhält. Ich danke ebenso allen Ministerien für die Auskünfte bei unserer Beratung.
Den Änderungsantrag der Linken, der auch eben in der Berichterstattung erwähnt wurde, haben wir bereits im Haushalts- und Finanzausschuss abgestimmt und den werden wir auch hier im Plenum ablehnen. Für meine Fraktion bitte ich um Zustimmung zur Entlastung der Landesregierung für 2011 und des Landesrechnungshofs. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, drei Anmerkungen seien mir gestattet. Der Rechungshofbericht, er stellt Einzelfälle aus einer Vielzahl von Prüfungen dar, die über das Jahr dort im Hause stattfinden. Und uns soll allen noch einmal klar sein, dass sich nicht alles in dem Bericht wiederfindet, sondern exemplarisch bestimmte Themen von Dr. Dette aufgegriffen werden, die weitergedacht und auch immer bedeuten, es geht nicht nur um den konkreten Fall, sondern eigentlich geht es auch um vergleichbare Fälle. Damit verstehe ich das auch als einen Appell an uns, darüber nachzudenken, über alle Ministerien, über alle Einzelpläne gedacht: Wo gibt es vergleichbare Kritiken und wo müssen wir als Abgeordnete Vergleichbares hinterfragen bei künftigen Haushalten?
Zweite Vorbemerkung: Vergangen ist vergangen. Das, was beschrieben ist, da diskutieren wir jetzt im Jahr 2014 Sachen aus dem Jahr 2011 und früher. Aber es geht darum - und das scheint der Ansatz des Rechnungshofs zu sein -, auch uns Hinweise zu geben, wie man in Zukunft Fehler vermeiden kann, die in der Vergangenheit möglicherweise auch in der Nachhineinbetrachung als Fehler oder als nicht ganz richtig bewertet wurden.
Meine Damen und Herren, warum ist das wichtig? Weil beispielsweise solche Streitfälle, Herr Meyer, wie die Förderung der ThIS hier in diesem Haus da geht es um die Förderpolitik generell - natürlich auch in den Haushaltsberatungen der Vorjahre immer auch Gegenstand von Auseinandersetzungen, von Diskussionen waren. Und, Frau Lehmann, an dem Beispiel „Bau eines Autobahnzubringers“ geht es gerade darum, was Sie hier in Ihrer Rede bemerkt haben: Demografiecheck, Folgekostenbetrachtung. Insofern, meine Damen und Herren, Frau Lehmann, ist es mir auch jetzt unverständlich, wie Sie einen Änderungsantrag zur Vorlage - sowohl im Ausschuss und angekündigt hier auch für das Plenum - ablehnen können, der gerade in Zukunft diese Fehler vermeiden will, der gerade dafür sorgen will, dass Förderpolitik in Zukunft stärker auch demografiegecheckt ist und die Folgekosten frühzeitig in den Blick nimmt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein drittes Beispiel nennen, weil sich der Bezug zur Mittelfristigen Finanzplanung hier anbietet. Es geht um das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ und im Rechnungshofbericht zum Jahr 2011 um die Problematik Rositz. Meine Fraktion hatte einen Än
derungsantrag gestellt, der zum Ziel hatte, dass bei der Darlegung gegenüber dem Parlament, wie sich dort die möglichen Verpflichtungen in der Zukunft entwickeln werden, der Haushaltsausschuss lediglich informell angebunden sein soll. Sie sollten nach unserer Vorstellung nur ab Juli 2014 und dann halbjährlich im Haushaltsausschuss darüber berichten, wie sich nach Erkenntnissen der Landesregierung die Thematik, die Problematik in der Zukunft darstellt. Wenn das nun ein völliger Dissens dessen wäre, Frau Lehmann, was die Opposition fordert, zu dem, was die Landesregierung, vertreten durch den Finanzminister, fordert, könnte man noch Verständnis dafür haben, dass Sie so einen Antrag eines Berichtes ablehnen. Da könnte man noch ein gewisses Verständnis haben. Aber wenn Sie in die Mittelfristige Finanzplanung schauen, dort hat Dr. Voß als Finanzminister, wie ich finde richtigerweise, die Sondervermögen mit in den Blick genommen und er will uns mit der Mittelfristigen Finanzplanung vorschlagen, in den nächsten Jahren auch die Abfinanzierung der Sondervermögen bzw. das nicht weitere Anwachsen der Schulden in den Sondervermögen hier mit aufs Tablett zu heben. Frau Lehmann, dann erklären Sie mir noch einmal, warum Sie dann einen Antrag ablehnen, wo der Haushaltsausschuss beides verbindet, sowohl die Analyse des Rechnungshofs als auch das, was der Finanzminister uns mit der Mittelfristigen Finanzplanung als Strategie für die nächsten Jahre vorlegt und wir nichts anderes gemacht haben als, wie ich finde, unsere Pflicht wahrzunehmen und zu sagen, bitte bindet das Parlament informativ, informell frühzeitig und dann regelmäßig mit ein.
Frau Lehmann, das tut mir leid, da muss ich die Koalition kritisieren, mein Eindruck ist, Sie hatten da irgendwie keine Lust gehabt. Hatten Sie keinen Bock, sich mit den Dingen zu beschäftigen? Den Eindruck bekommt man insgesamt, wenn man sich mit dem Portfolio Ihrer Änderungsanträge...
Ja, genau. Den Eindruck muss man gewinnen, wenn man das Portfolio Ihrer Änderungsanträge insgesamt betrachtet.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Bei der Verteidigung durch Ihre Fraktion hätte ich auch keinen Bock mehr.)
Jetzt will ich mal den Bogen etwas spannen. Wir als Fraktion bedanken uns sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Thüringer Rechnungshof, die dort lange Zeit sehr intensiv an den Sachen gearbeitet haben. Ich glaube, es ist auch eine Form der Anerkennung und des Respekts, dass man sich in den Änderungsanträgen bemüht,
durchaus differenziert auf diese Wertungen, auch auf die intensive Diskussion im Haushaltsausschuss einzugehen.
Meine Damen und Herren, mir ist es insgesamt zu wenig, wenn man dann im Wesentlichen beide Positionen, sowohl die des Rechnungshofs als auch die der Landesregierung, lediglich zur Kenntnis nimmt. Ich glaube, das Verfahren ist sicherlich nicht dafür gedacht, dass man das hier im Hause so nach dem Motto „schön, dass wir mal darüber gesprochen haben und die sich einen Kopf gemacht haben“ abhakt. Aber welche Änderungen das nun hat und im Übrigen, welches Signal an die Ministerien damit geht, wie sie nun in Zukunft mit diesen Problematiken umzugehen haben, sendet dieses Haus dann nicht aus, weil sie sagen, na ja, ist eigentlich egal, wir haben das jetzt einmal wahrgenommen. Das gefällt mir insgesamt und gefällt uns als Fraktion insgesamt nicht.