Protocol of the Session on February 27, 2014

Wir stimmen nun ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7364. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt worden.

Demzufolge kommen wir nun zur Abstimmung über die ungeänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/7307. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt einige Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und 2 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das ist die Mehrheit der Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Der Minister hatte kurzzeitig gezuckt bei den Enthaltun- gen.)

Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/5768 nach zweiter Beratung unter Berücksichtung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind 2 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Es mögen sich die von den Plätzen erheben, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion, ein Großteil der Mitglieder der CDU-Fraktion. Ich frage nach

den Gegenstimmen. Das sind zwei Mitglieder der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Dieser Gesetzentwurf ist angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 a und b.

Wir hatten gestern erfahren, dass der Tagesordnungspunkt 3 in der Tagesordnung noch ausgewiesen, aber von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Demzufolge rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse sowie die Feuerwehrkasse Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6702 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7300

ZWEITE BERATUNG

Herr Abgeordneter Meyer steht schon bereit, um den Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Entwurf für ein Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse sowie die Feuerwehrkasse in der Drucksache 5/6702 wurde am 17. Oktober 2013 hier im Plenum beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz sollen die bisher auf Einzelgesetze verteilten aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Versorgungswerke in Thüringen sowie die Umlegung der Aufsichtskosten in einem Gesetz zusammengefasst werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 11. November 2013, eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Anzuhörende waren neben den kommunalen Spitzenverbänden das kommunale Versorgungswerk sowie die jeweiligen Versorgungswerke der Freien Berufe. Der Haushalts- und Finanzausschuss beriet den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Februar abschließend, wobei er die vorliegenden Stellungnahmen einbezog. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss, dem Gesetzentwurf in der von der Lan

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

desregierung vorgelegten Fassung zuzustimmen. Vielen Dank.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Fraktion DIE LINKE dem Abgeordneten Huster.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgen das Agieren der Akteure am Finanzmarkt haben kann, ist inzwischen allgemein bekannt. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Staat gerade im Finanzwesen klare und strenge Regeln vorgeben muss und mindestes das ist eine Lehre der Krise, der wir uns stellen müssen, meine Damen und Herren.

Die Versorgungswerke der Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und der Rechtsanwälte, die Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst und die Feuerwehrkasse verwalten allein in Thüringen ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro - die Versorgungswerke der Freien Berufe übrigens in Deutschland insgesamt ca. 150 Mrd., das ist schon eine ganze Menge Holz und eine ganze Menge Verantwortung auch für den Staat. Mit diesem Vermögen sollen die Versorgungswerke die Altersabsicherung ihrer Mitglieder gewährleisten. Das hier vorliegende Thüringer Gesetz regelt die Aufsicht über die Verwaltung dieser Vermögen und die bisherigen Regelungen werden dabei in einem Gesetz nun zusammengefasst und in einigen Punkten etwas verschärft.

Vor allem geht es und ging es natürlich auch in der Anhörung und deren Auswertung um die qualitativen Anforderungen an die Personen, die mit der Verwaltung der Vermögensmassen zu tun haben. Und obwohl gerade das in der Anhörung von einigen auch kritisiert wurde, plädiert meine Fraktion nach Abwägung des Ganzen für die ungeänderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Voigt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, das ist erst mal ein sperriger, langer und technischer Titel. Aber dahinter verbirgt sich natürlich eine Form von Sicherheit für die Freien Berufe - für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Feuerwehrleute und da gilt, die können

sich auf die Landesregierung verlassen und - um mit Norbert Blüm mal zu sprechen - „Die Rente ist sicher“. Also das ist etwas, was wir hier natürlich mit dem Beschluss

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Darauf können Sie sich nicht verlassen.)

auf den Weg gebracht haben. Ich will mal eines sagen: Das ist nicht irgendwie nur was Abstraktes, sondern wenn man sich anschaut - Herr Kollege Huster hat darauf hingewiesen, wobei, die leicht kapitalismuskritischen Untertöne habe ich natürlich überhört. Aber der entscheidende Punkt ist, dass

(Unruhe DIE LINKE)

ich wollte doch nur ein bisschen Spannung bei so einem sperrigen Thema.

Wir haben auch erlebt, dass es in anderen Versorgungswerken, weil es keine strikten, klaren und vor allen Dingen stabilen Kriterien gegeben hat, durchaus zu realen Verlusten von Rentenversicherungen gekommen ist. Wenn wir uns anschauen, das Versorgungswerk der Berliner Juristen kürzte bereits im Jahr 2010 die künftigen Ansprüche seiner Mitglieder um teilweise mehr als 30 Prozent. Wenn man sich das dann einmal vergegenwärtigt, dann bedeutet das für einen Anwalt mit typischem Einkommen, dass der im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 reale Rentenkürzungen von über 30 Prozent erhalten hat. Das ist natürlich etwas - die Leute müssen sich darauf verlassen können, dass selbst wenn sie es privatwirtschaftlich organisieren - ihre Rentenansprüche durchaus auch sicher sind mit all den Kriterien, die für den freien Kapitalmarkt auch gelten.

Wenn wir uns andere Beispiele anschauen - Zahnärzte in Niedersachsen haben die Renten von einem auf das andere Jahr drastisch gekürzt bekommen. Ein Betroffener klagte sogar, weil seine Monatsrente von 1.490 € auf 750 € einbrach. Das heißt also, hier ist vom Finanzministerium wirklich ein Thema angefasst worden, welches ganz klar auf die Absicherung von Ärzten, Zahnärzten, der Freien Berufe, von Rechtsanwälten abzielt. Wir glauben, dass das in einer sehr sachlichen, aber gleichzeitig auch kapitalmarktsicheren Art und Weise stattgefunden hat, weil an zwei Dingen gearbeitet worden ist: Erstens, eine Beteiligung der jeweiligen Versorgungswerke an den Kosten der Versicherungsaufsicht. Das ist etwas, was in der Sache natürlich dadurch wichtig ist, dass die eigene Verantwortlichkeit auch gegenüber der Aufsichtsbehörde stringenter geklärt wurde.

Und das Zweite, was wir als CDU-Fraktion bedeutend finden, ist die Verbesserung der Aufsicht über die Versorgungswerke. Denn es ist korrekt ausgewiesen worden, es ist natürlich schon entscheidend, wenn wir Geld am privaten Kapitalmarkt anlegen, dass das auch Leute tun, die eine Ahnung ha

(Abg. Meyer)

ben, die nicht mit dem Geld der Ärzte, Zahnärzte zocken. Denn wir müssen uns beim Arztbesuch genauso darauf verlassen können, dass die ihre beste Leistung abliefern und die müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Renteneinlagen am Ende auch gesichert sind. Das ist etwas, wo ich glaube, dass die fachliche und persönliche Qualifikation der Geschäftsleiter der Versorgungswerke, die für die Vermögensverwaltung zuständig sind, mit dem Gesetz klarer reguliert ist und damit auch besser in der Aufsicht. Das eine ist die generelle Anlageform am Kapitalmarkt, das andere ist auch, dass wir uns sowieso in einer Niedrigzinsphase befinden und dadurch natürlich bei solchen Anlageformen auch die Frage im Raum steht, wie überhaupt die langfristigen finanziellen Ausstattungen zu bewerten sind. Ich glaube, dass wir da einen wichtigen und richtigen Weg gegangen sind. Wenn wir uns anschauen: Die 89 deutschen Versorgungswerke haben insgesamt 143 Mrd. €, in Thüringen sind die vier Versorgungswerke mit rund 15.000 Mitgliedern mit einem Vermögen von knapp 2 Mrd. € versehen, die sie verwalten. Das ist, denke ich, etwas, wo wir eindeutig mit dem Gesetz etwas für den vorsorgenden Anlegerschutz für solche Berufsgruppen tun. Deswegen werben wir um die Zustimmung, sagen auch, dass wir es richtig finden, dass hier auf einer wettbewerbsrechtlichen Basis versucht worden ist, die Freien Berufe zu stärken, aber gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass ein Schutzmechanismus für diejenigen vorhanden ist, die sonst dafür Sorge tragen, dass wir gut beschützt sind. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Barth das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Voigt, ich wundere mich schon, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und über die Rente reden und sich Sorgen machen, nachdem Ihre Koalition in Berlin gerade Millionen von Beitragszahlern die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Senkung der Rentenbeiträge versagt hat

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und stattdessen mit neuen Gesetzen in die andere Richtung tendiert.

Zum Thema: Der Regelungsinhalt des Gesetzes ist von meinen beiden Vorrednern hinreichend beschrieben worden. Ich will für meine Fraktion sagen, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden und das anhand einiger Punkte kurz begründen:

Zum Ersten besteht der aus unserer Sicht von der Landesregierung beschriebene Regelungsbedarf derzeit nicht.

(Beifall FDP)

Es ist sicherlich wünschenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschiedene Regelungen, die man sich so vielleicht auch gelegentlich mühsam aus einzelnen Gesetzen zusammensuchen muss, in einer Regelung zusammengefasst zu haben. Aber die Stellungnahmen der Befragten haben relativ deutlich gezeigt, dass „die bisherigen Regelungen gut funktioniert haben“, was üblicherweise keine Formulierung zur Begründung einer Änderung ist, wenn ich das einmal ganz vorsichtig formulieren darf.

(Beifall FDP)

Und zum anderen ist es natürlich auch so, dass sich in absehbarer Zeit, das ist schon angekündigt, die bundesgesetzlichen Regelungen ändern werden. Da wir bis jetzt häufig mit Verweisen arbeiten, hätte das keinen Änderungsbedarf zur Folge. Jetzt müssen wir möglicherweise in relativ kurzer Zeit auch schon wieder in das Thüringer Gesetz gehen und es ändern, weil wir das anpassen müssen. Ein eigener Thüringer Weg mit neuen Rechtsbegriffen, insbesondere auch mit neuen Rechtsbegriffen, sollte aus unserer Sicht deshalb im Sinne einer auch permanent und lückenlos rechtssicheren Anwendung vermieden werden.

(Beifall FDP)

Zum Zweiten beklagen viele der in der Anhörung befragten betroffenen Versorgungswerke, aber auch die kommunalen Spitzenverbände die neu einzuführende Kostentragungspflicht. Dabei ist zu berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass neben der Kostentragungspflicht für die Aufsicht, das Gesetz geht von bis zu 50.000 € insgesamt aus, den einzelnen Versorgungswerken auch weitere Kosten entstehen können. Besonders merkwürdig finde ich oder finden wir, dass die Feuerwehrkasse von der Kostentragungspflicht befreit ist, die Zusatzversorgungskasse aber nicht. Das ist zum einen eine Ungleichbehandlung von zwei öffentlichen Kassen und zum anderen ein Bruch mit dem Grundsatz, dass sich öffentlich-rechtliche bzw. kommunale Körperschaften untereinander keine Rechnungen stellen. Und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, meine Damen und Herren, hat in seiner Stellungnahme für den Fall einer Prüfung ohne besonderen Anlass Kosten in Höhe von 23.000 € ermittelt. Nun habe ich selbst einmal Aufsicht gemacht und weiß, was Aufsicht für einen Wert hat und welchen Zweck Aufsicht hat. Auch eine Aufsicht ohne besonderen Anlass macht schon Sinn. Aber wenn die dann 23.000 € kostet, wenn man zu jemandem hingeht, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, von dem man auch kei

(Abg. Dr. Voigt)

nen Hinweis hat, dass er sich etwas zuschulden hat kommen lassen und dem für diese Aufsicht dann 23.000 € in Rechnung stellt, das ist schon ein Batzen Geld, auch für einen Rechtsanwalt ist das ein Batzen Geld. Und das halte ich dann schon zumindest für unangemessen.

(Beifall FDP)

Wenn es Hinweise gibt oder gar dann ein Verstoß erkannt wird im Sinne dessen, was Kollege Voigt auch eben gesagt hat, ist das eine ganz andere Geschichte. Es geht hier ausdrücklich um die anlasslose Überprüfung.

Und drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen erscheinen aus unserer Sicht verschiedene Vorschriften im Gesetzentwurf nicht geeignet für die Versorgungswerke der Freien Berufe, die diese Versorgungswerke als Teil ihrer Selbstverwaltung geschaffen haben. Das gilt zum einen mit Blick auf das Stimmrecht des Geschäftsführers, aber auch für die Vorschriften zur Einrichtung einer inneren Revision. Auch ist in vielen Stellungnahmen deutlich geworden, dass die Regelungen zum Thema Aufsichtsorgan bei den Versorgungswerken in wirklich unverhältnismäßiger Weise in das Selbstverwaltungsrecht eingreifen, weil nach diesen Regelungen nicht mehr jedes Mitglied des Versorgungswerks sich in die Vertreterversammlung wählen lassen kann und das macht aus unserer Sicht keinen Sinn.

(Beifall FDP)

Und weil nun leider all diese Punkte aus den Stellungnahmen sowohl der kommunalen Spitzenverbände als auch der Versorgungswerke keine Berücksichtigung in dem Gesetzentwurf gefunden haben, werden wir, im Gegensatz zu den Kollegen der anderen Fraktionen, die das Gesetz trotzdem beschließen, es aus genau diesem Grund ablehnen. Vielen Dank.