Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Scheringer-Wright, wir waren gerade mit der Fraktion in Brüssel und hatten uns auch den Kommissar Oettinger eingeladen und haben auch sehr intensiv mit ihm gerade über die Energiewende diskutiert. Also dass er Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke proklamieren würde, konnte ich keinem seiner Worte entnehmen. Es ist immer ein bisschen besser, man bleibt bei den Tatsachen.
Ich weiß nicht, ist Herr Weber noch im Raum? Nein, Herr Weber ist im Moment nicht da. Schade, dass Herr Weber jetzt nicht mehr da ist, ich wollte ihm zu seinem Kühlschrank noch mal sagen: Schon
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es ist uns allen bewusst, dass der anthropogen verursachte Klimawandel - Herr Adams hat darauf hingewiesen - die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen weltweit bedroht. Damit ist der Klimawandel natürlich eine globale Herausforderung, der sich alle Staaten dieser Erde stellen müssen. Neben Maßnahmen im Klimaschutz sind natürlich auch Maßnahmen in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig. Die Weltklimakonferenzen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Erreichen verbindlicher Ziele zur weltweiten Reduktion von Treibhausgasen noch ganz erheblicher Anstrengungen bedarf. Die aktuellsten Meldungen zur europäischen Energie- und Klimapolitik gehen in die Richtung eines freiwilligen Klimaschutzes. Die Bundesregierung steht damit vor der großen Aufgabe, eine koordinierte fördertechnische, in weiten Teilen reformierte Energiewende, abgestimmt auf die bundesdeutschen Klimaziele, umzusetzen. Und das zeigt uns, meine Damen und Herren, dass nur gemeinsam getragene, verbindliche Ziele in der Klimapolitik der Entwicklung des globalen Klimawandels entgegenwirken können. Der Klimaschutz hängt in weiten Teilen natürlich vom Gelingen der Energiewende ab.
Thüringen hat im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie und des Energiekonzepts der Landesregierung verbindliche energie- und klimapolitische Ziele vereinbart. Der zweite Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Thüringer Landtags „Thüringen aktiv für den Energieumbau“ gibt Aufschluss über die Aktivitäten der Thüringer Landesregierung im Rahmen des Energieumbaus und zeigt auch die Fortschritte zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele auf. Parallel, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass mit Anpassungsmaßnahmen dem bereits eingetretenen Klimawandel begegnet wird. Im Sommer letzten Jahres habe ich das integrierte Maßnahmeprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Thüringen vorgestellt. Dieses im Übrigen ressortübergreifend erarbeitete Programm beinhaltet einerseits Handlungsbereiche, die bereits intensiv in die Umsetzung gegangen sind, und andererseits Handlungsbereiche, die mit Anpassungsmaßnahmen noch ganz am Anfang stehen. Wir werden weiter gemeinsam mit den Ressorts die Umsetzung und das Monitoring der Anpassungsmaßnahmen vorantreiben. In diesem Kontext wird im ersten Halbjahr ein Thüringer Klimakongress stattfinden, der sich inhaltlich mit der Entwicklung des globalen und auch regionalen Klimawandels beschäftigt und an verschiedenen Thüringer Beispielen aufzeigen wird, dass von vielen unterschiedlichen Akteuren Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel ge
plant sind und auch bereits umgesetzt werden. Als besonderer Höhepunkt dieses Klimakongresses wird ein Thüringer Klimarat aus international und national anerkannten Wissenschaftlern zur Unterstützung der klimaschützenden Energiewende berufen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen jetzt in Kürze einen Einblick in die zahlreichen Aktivitäten der Landesregierung in der Energie- und Klimaschutzpolitik aufgezeigt. Um die langfristige und weitreichende Entwicklung von Klimaschutz und Energiewende zu steuern, aber gleichzeitig auch transparent zu gestalten, sollte ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen aller Bundesländer im Mittelpunkt stehen. Deshalb halte ich zum jetzigen Zeitpunkt ein Thüringer Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen für nicht besonders zielführend. Ich konnte in zahlreichen Sitzungen in den letzten Jahren in Berlin erleben, wie schwierig es ist, gemeinsame Ziele und Umsetzungsschritte in der deutschen Energie- und Klimapolitik zu vereinbaren. Nicht Alleingänge, meine Damen und Herren, sondern nur eine Strategie, die alle wesentlichen Stellschrauben abgestimmt aufeinander in den Blick nimmt, kann erfolgreich sein.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein kleines Schmankerl anfügen. Im Rahmen Ihrer Pressekonferenz zu Ihrem Klimagesetz, Herr Adams, haben Sie diese Karte präsentiert. Da steht bei Thüringen: „Gegenstand von Koalitionsverhandlungen 2014“ setzt a) voraus, dass Sie Mitglied der Landesregierung sind, und b) erhebt sich die Frage, was wir dann heute hier mit dem Klimaschutzgesetz wollen. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. Es gibt noch eine Wortmeldung durch den Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will vielleicht die Sache ganz kurz klarstellen. Die Grafik, die ich im Rahmen der Vorstellung hochgezeigt habe, ist eine Grafik von der Agora Energiewende. Das ist ein Politikberatungsverein mit dem Ziel, die Energiewende voranzubringen. Aus allen politischen Parteien und Spektren sind dort Leute dabei und die haben diese Karte aufgestellt, wo sind Klimaschutzgesetze schon auf den Weg gebracht und wo können sie möglicherweise noch kommen. Und ich glaube, dass es die Zuversicht war, die sich in dem Spruch von Martin Luther, nämlich den Apfelbaum auch zu pflanzen, wenn die Welt morgen untergeht, ausgedrückt hat, dass das Inhalt von Koalitionsverhand
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, also schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung.
Beantragt sind der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, der Justiz- und Verfassungsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Gibt es da noch irgendwelche Ergänzungswünsche oder Widerspruch?
Justiz hatte ich gesagt. Gut, dann stimmen wir auch in der Reihenfolge darüber ab und dann über die Federführung.
Wer den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7145 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem: Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Das ist auch nicht der Fall. Damit überwiesen.
Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer möchte dem zustimmen? Da sehe ich die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich frage jetzt: Wer möchte den Gesetzentwurf an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich frage abschließend: Wer möchte diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen? Das ist die Zustimmung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von der CDU, der SPD und der FDP. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Da es nur die Überweisung an einen Ausschuss gibt, brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir gehen jetzt bis 13.45 Uhr in die Mittagspause. Ich soll an den Untersuchungsausschuss 5/1 erinnern, der in der Pause tagt. Die Raumnummer ist mir leider nicht bekannt.
die ich hiermit auch eröffne. Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 7052.
An der Anschlussstelle Gräfenroda der Bundesautobahn A 71 soll eine Tank- und Rastanlage entstehen. Angegliedert ist auch die Errichtung eines Autobahnmuseums geplant.
Der vorhandene Parkplatz ist bereits für die Errichtung der geplanten Tank- und Rastanlage ausgelegt. Dies betrifft auch die Beleuchtung. Diese ist bereits vollständig in Betrieb, ohne dass es die Tank- und Rastanlage gibt.
1. Wie gestaltet sich aktuell der Realisierungsablauf für die geplante Tank- und Rastanlage an der Anschlussstelle Gräfenroda der A 71 und wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?
2. Wie gestaltet sich aktuell der Realisierungsablauf des geplanten Autobahnmuseums an der Anschlussstelle Gräfenroda der A 71 und wann ist mit der Eröffnung zu rechnen?
3. Mit welcher Begründung wird derzeit bereits am Parkplatz für die geplante Tank- und Rastanlage Gräfenroda die komplette Beleuchtung betrieben, während bei vergleichbaren Parkplätzen an Autobahnen nur der Bereich der WC-Anlage ausgeleuchtet wird?
4. Welche Kosten fielen bisher jährlich für die Beleuchtung der Parkplätze an der Anschlussstelle Gräfenroda der A 71 an und wer trägt diese Kosten?
Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Konzessionsnehmer plant derzeit einen Beginn der Baumaßnahme für Frühjahr 2014. Es wird mit einer Dauer von ca. 6 Monaten und anschließender Inbetriebnahme gerechnet.
Zu Frage 2: Ein gesondertes Autobahnmuseum ist nicht geplant. Vielmehr werden hier die Nebenbetriebe eine sogenannte thematische Prägung zum Thema Thüringer Waldautobahn erhalten. Als ein Bestandteil dieser thematischen Prägung ist die Integration einer Ausstellungsfläche in die Raststätte auf der Südseite der Autobahn, das heißt in der Fahrtrichtung Erfurt vorgesehen. Die bauliche Umsetzung erfolgt im Rahmen des Baus der Nebenbetriebe.
Zu Frage 3: Die Beleuchtung der Parkplätze erfolgt in Form einer Grundbeleuchtung im Einvernehmen mit dem Konzessionsnehmer. Diese dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit der Parkplatznutzer und beugt zugleich mutwilligen Beschädigungen der Anlage vor.
Zu Frage 4: Die Höhe der anfallenden Kosten für die Beleuchtung ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Grundbeleuchtung der Parkplätze erfolgt im Einvernehmen mit dem Konzessionsnehmer der Nebenbetriebe, der auch die Kosten dieser Beleuchtung trägt.
Ergänzend zu dem, was Sie angefragt haben, Herr Kuschel: Uns ist bekannt, dass die Anlage nicht, wie vereinbart, im Dimmmodus geschaltet ist. Im Moment funktionieren die technischen Anlagen nicht, was dazu führt, dass die Anlage im Moment voll in Betrieb ist. Unsere Kollegen gehen den Dingen nach. Insofern sind wir an dem Thema dran, aber schon lange vor Ihrer Anfrage.