Protocol of the Session on January 23, 2014

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist anders, anders als beim Flughafen Berlin.)

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich würde niemals behaupten, dass meine Anfragen zu Veränderungen führen. Das ist reiner Zufall.

Wir sind auch auf der Straße unterwegs.

Wenn ich die Antwort von Ihnen richtig verstanden habe, deswegen frage ich noch einmal nach: Die Kosten für diese Ausleuchtung der nicht genutzten Parkflächen - es wird ja nur ein kleiner Teil genutzt gegenwärtig - trägt also nicht das Land, sondern der Konzessionsnehmer?

Richtig.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7108, vorgetragen vom Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Leukefeld hat die Anfrage gestellt:

Seniorenselbsthilfe und Seniorengenossenschaften in Thüringen?

In Zeiten demografischer und struktureller Veränderungen braucht es auch neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe und Mitbestimmung, insbesondere um ältere Menschen aktiv zu unterstützen. Dabei gewinnen Selbsthilfestrukturen, die koordinierend und verlässlich sind, autonom verwaltet und finanziert werden, an Bedeutung. Um solche Strukturen aufzubauen und zu entwickeln, braucht es staatliche Hilfe und Unterstützung. Seniorengenossenschaften sind verbindlich organisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die sich gegenseitig unterstützen und somit die Lebensqualität im Alter und den Verbleib in der eigenen Wohnung langfristig sichern wollen. Zu diesem Zweck fand im vergangenen Herbst eine Konferenz in Nürnberg unter dem Motto „Seniorengenossenschaften in Deutschland - Versorgungsmodell der Zukunft?“ statt.

Frau Leukefeld fragt die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tätigkeit von Seniorengenossenschaften und ihr Netzwerk als Selbsthilfestruktur für ein selbstbestimmtes Leben im Alter?

2. Welche Chancen und welche Grenzen bieten Seniorengenossenschaften als Organisationsform aus Sicht der Landesregierung und ist das auch ein möglicher Entwicklungspfad für Thüringen?

3. Wie viele Seniorengenossenschaften und/oder Seniorengemeinschaften gibt es in Thüringen und wie viele sind in Gründung?

4. Welche Formen und Möglichkeiten der Unterstützung von Seniorengenossenschaften gibt es durch die Landesregierung bzw. was ist angedacht oder in Planung?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, in der ich kurz darstellen möchte, was eine Seniorengenossenschaft ist, auch wenn es in der Anfrage schon kurz mit verlesen war. Eine Seniorengenossenschaft ist ein Zusammenschluss von überwiegend älteren Menschen, die sich gegenseitig in einem verbindlich organisierten Rahmen unterstützen möchten. Ziel von Seniorengenossenschaften ist es, die Lebensqualität von Senioren zu erhalten, zu steigern und den Verbleib im eigenen Wohnumfeld möglichst lange zu erhalten. Die Seniorengenossenschaft bietet den Senioren außerdem die Möglichkeit, ein selbstständiges Leben zu führen, auch wenn sie auf Hilfen angewiesen sind. Seniorengenossenschaften können vorhandene Angebote, etwa von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, ergänzen.

Zu Frage 1: Demografischer Wandel und nachlassende Bindungskräfte in der Gesellschaft verlangen danach, Formen bürgerschaftlicher Selbstorganisation neuen Raum zu geben. Deshalb können Seniorengenossenschaften eine wichtige Struktur im Rahmen der Selbsthilfe sein, die insbesondere auch von der kommunalen Ebene unterstützt werden sollte.

Zu Frage 2: Die Bedeutung von Seniorengenossenschaften in der Gesellschaft ist bei der Art der Hilfe zwischen den Generationen nicht sicher erkennbar. Damit kann von der Landesregierung auch keine Einschätzung über die Chancen und Grenzen der

Organisationsform abgegeben werden. Grundsätzlich kann diese Organisationsform ein möglicher Entwicklungspfad in Thüringen sein. Die Landesregierung hat immer das Ziel verfolgt, dass sich Eigeninitiativen bilden, die vor Ort in den Kommunen wirken und den älteren Menschen bei der Alltagsgestaltung helfen.

Zu Frage 3: Erkenntnisse zu bestehenden Seniorengenossenschaften in Thüringen liegen der Landesregierung nicht vor. Lediglich ein Projekt in Suhl, das über einen Verein Rahmenbedingungen schaffen will, in dem sich vorwiegend ältere Menschen gegenseitig helfen, ist bekannt.

Zu Frage 4: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Seniorengenossenschaften sowie andere Selbsthilfegruppen für Senioren in Thüringen die bestehenden Netzwerke nutzen können. Hierfür bildet das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz die Grundlage. Eine finanzielle Förderung von Seniorengenossenschaften durch das Land ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7136.

Herr Präsident, meine Damen und Herren.

Auflösung von Millionenrücklagen bei Thüringer Industrie- und Handelskammern

Am 13. Januar 2014 berichtete die Presse über Millionenrücklagen der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern und darüber, dass diese Rücklagen abgebaut werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Landesregierung Rücklagen bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern in welchem Zeitraum gebildet?

2. Auf welcher Grundlage und für welche Verwendungszwecke wurden diese Rücklagen und Rückstellungen nach Kenntnis der Landesregierung gebildet (bitte detaillierte Aufstellung nach Pensions- rückstellungen/Liquiditätsrücklagen und Ausgleichs- rücklagen)?

3. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Mitglieds- und Beitragspflicht von Gewerbetreibenden (der bekannten Pflichtmit- gliedschaft) und der Möglichkeit der Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe?

(Abg. Kuschel)

4. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zu den Überlegungen der Südthüringer Kammer, die rund 2,7 Mio. € an die Mitgliedsunternehmen auszuschütten und darüber hinaus eine generelle Beitragsreform anzustreben?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Höhn, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Da in der Fragestellung kein konkreter Zeitraum definiert wurde, beschränke ich mich in der Antwort auf die Darstellung seit 2007, das deshalb, weil 2007 die Umstellung der Rechnungslegung auf die Doppik erfolgte, die Zahlen wurden auf volle Euro gerundet. Herr Abgeordneter, ich würde Ihnen an dieser Stelle ein Angebot machen. Es handelt sich um recht umfangreiche Tabellen, ich habe sie hier, ich kann sie Ihnen jetzt im Detail vorlesen, das wäre jetzt nicht mein Problem; ich biete Ihnen an, sie Ihnen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen möchte ich auf die Seite www.ihk-transparent.de verweisen, dort stellen alle IHKs ihr Handeln transparent dar.

Zu Frage 2: Die Rücklagenbildung erfolgt aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 3 des Finanzstatuts der jeweiligen Industrie- und Handelskammer sowie entsprechenden Vollversammlungsbeschlüssen. Pensionsrückstellungen dienen der Absicherung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Handelsgesetzbuch unter Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Weitere Rücklagen wurden von der IHK Erfurt gebildet für den Aufbau eines Dokumentenmanagements, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, das Europahaus, die Modernisierung der IHK-Gebäude, Deutschlandstipendien, die Baurücklage sowie Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung. Die IHK Ostthüringen in Gera bildete andere Rücklagen zu folgenden Zwecken: Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, Bildungszentrum, E-Government in den IHKs, Berufsorientierung. In der IHK Südthüringen besteht eine zweckgebundene Rücklage für das Haus der Wirtschaft.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht darin keinen Zusammenhang. Rücklagen dienen dazu, eventuelle konjunkturelle Schwankungen auszugleichen, und sichern zugleich die Liquidität der IHKs. Jenseits der Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft

bleibt festzuhalten, dass die IHKs eine Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft sind. Sämtliche Beschlüsse werden in der demokratisch gewählten Vollversammlung gefasst, somit auch alle Beschlüsse bezüglich der Beitragshöhe oder einer eventuellen Staffelung der Beiträge.

Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt jede Initiative, die den Standort Thüringen für Unternehmen attraktiver macht. Die Höhe des Beitrags für die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer kann hierfür ein Baustein sein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Minister. Die schriftlichen Materialien kann man natürlich so entgegennehmen. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung, wenn Sie das nicht alles verlesen. Eine Nachfrage habe ich noch Bezug nehmend auf Ihre Antwort. Bis 2018, dadurch ist wahrscheinlich die ganze Debatte aufgekommen, sollen diese Rücklagen abgebaut werden. Da ist mir nicht ganz klar, Sie haben gesagt, konjunkturelle Schwankungen ist eines der Themen, aber konjunkturelle Schwankungen wird es natürlich immer geben können. Insofern ist das noch einmal meine Nachfrage, wie Sie das ausdrücklich begründen an diesen konjunkturellen Schwankungen. Das ist mir noch nicht ganz einleuchtend.

Herr Abgeordneter, ich verstehe die Frage, muss Ihnen aber darauf antworten, dass die Frage, in welcher Weise die IHKs mit ihren Rücklagen umgehen, ausschließlich den Entscheidungen der Vollversammlungen in den Industrie- und Handelskammern vorbehalten ist, und aus diesen Gründen verbietet sich für die Landesregierung eine Beurteilung dieses Vorgehens.

Weitere Nachfragen sehe ich hier nicht. Danke, Herr Minister. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die versprochenen weiteren Unterlagen an die Landtagsverwaltung gehen, damit sie allen Abgeordneten zur Kenntnis gehen. Danke, Herr Minister.

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7148.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Abg. Hausold)

Haltung der Landesregierung zu den Fragen Einführung einer Karenzzeit und Abschaffung bzw. Reduzierung der Funktionen „politischer Beamter“ in Thüringen