Protocol of the Session on January 23, 2014

tigung der Kommunen im eigenen Wirkungskreis Zweckmäßigkeitserwägungen beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus wenden sich die Fragestellungen auch der Verkäuferseite zu und erfragen Geschäftsgeheimnisse.

Um es kurz zu machen: Der Landesregierung verbietet sich eine Einschätzung dahin gehend, ob das Beraterhonorar, in welcher Höhe es letztendlich auch sein mag, angebracht oder angemessen ist. So ist der Landesregierung zwar bekannt, dass die Vertragsparteien im Kaufvertrag eine Regelung zur Übernahme von Beratungskosten getroffen haben, das Führen der Vertragsverhandlungen und die Ausgestaltung der Vereinbarung ist jedoch Sache der Vertragspartner und entzieht sich einer Bewertung durch die Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist feige und ignorant, was Sie hier vortragen.)

Nein, das ist Rechtsstaat.

(Unruhe FDP)

Das ist Artikel 28 unserer Landesverfassung und die darin verankerte kommunale Selbstverwaltung. Losgelöst von allen im Zusammenhang mit dem Beraterhonorar aufgeworfenen Fragestellungen bleibt es hinsichtlich der Tragfähigkeit der gesamten Transaktion bei der durch die Landesregierung mehrfach geäußerten Einschätzung: Das von der kommunalen Seite zur Genehmigung vorgelegte Übernahmeund Finanzierungskonzept ist und bleibt ein zukunfts- und tragfähiges Konzept. Die durch die beiden Vertragsparteien in Auftrag gegebene Unternehmensbewertung der E.ON Thüringer Energie AG bildete die Grundlage für die weiteren Vertragsverhandlungen und den Kaufpreis. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde orientierte sich in den Prüfungs- und Genehmigungsverfahren an diesen Feststellungen und ließ sich von den von ihr beauftragten Sachverständigen unterstützen. Alle Expertisen kamen zu dem Ergebnis, dass die gesamte Transaktion durch die Kommunen gestemmt werden kann und auch dauerhaft durch das Finanzierungskonzept gesichert ist. Zu gleicher Auffassung gelangte auch die Thüringer Aufbaubank, die im Rahmen der Einzeldarlehensverträge nochmals eine gesonderte Prüfung vorgenommen hatte. Warum sollte sich an dieser Auffassung jetzt etwas geändert haben?

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass niemand heute mit absoluter Sicherheit sagen kann, an welcher Stelle wir uns in mehreren Jahrzehnten befinden werden. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren wurden alle Fakten in die Bewertung einbezogen, die damals bekannt waren. Damit meine ich insbesondere eine fundierte und umfängliche Unternehmensbewertung durch eine der größten Wirtschafts- und Unternehmensprüfungsgesellschaften

Europas. Damit meine ich des Weiteren die Hinzuziehung externen Sachverstandes seitens des Landesverwaltungsamtes. Ich meine die Bildung einer Ministerarbeitsgruppe, die sich über Monate nur diesem Thema widmete. Und ich meine auch die speziell im Thüringer Innenministerium eingerichtete Projektgruppe, welche die zuständige Genehmigungsbehörde beim Landesverwaltungsamt unterstützte.

Insofern bin ich auch überzeugt davon, dass die Landesregierung die Thüringer Kommunen nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt und beraten hat. Und diese Unterstützung, soweit sie erbeten wird, soll auch zukünftig dem kommunalen Energiezweckverband Thüringen angeboten werden. Von einer Überforderung des Zweckverbandes zu sprechen, ist jedoch nicht akzeptabel. Dies verbietet sich vor dem Hintergrund, dass es den Kommunen letztlich gelungen ist, den größten Energieversorger in Thüringen in kommunale Hände zurückzuführen. Ich möchte Sie daher abschließend bitten, die kommunale Seite in Ruhe arbeiten zu lassen. Die kommunale Seite hat sich im Rahmen der ihr garantierten Selbstverwaltung zur Rekommunalisierung von E.ON Thüringen entschieden. Sie hat für Probleme, die im Zusammenhang mit der Übernahme aufgetreten sind, immer Lösungen gefunden. Ich bin mir sicher, dass ihr dies auch in Zukunft gelingen wird. Klar ist aber auch, dass es bei der Vielzahl der im Zweckverband sowie an der KEBT AG beteiligten Kommunen Meinungsverschiedenheiten geben kann.

Dass die kommunale Seite damit umgehen und Konflikte lösen kann, hat sie bereits in der Vergangenheit bewiesen. Dies konnten wir aber auch der jüngsten Presseberichterstattung über den Verlauf der KEBT-Hauptversammlung entnehmen. Ich möchte daher dafür werben, Vertrauen in die Fähigkeiten der Kommunen und der kommunalen Mandatsträger zu haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir diese Beratung mit doppelter Redezeit durchführen. Ich frage Sie: Ist auch die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ja, ich sehe überall Nicken. Danke. Dann eröffnen wir die Aussprache auf Verlangen aller Fraktionen sowohl zum Sofortbericht in Nummer I des Antrags als auch gleichzeitig zu Nummer II des Antrags. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hellmann für die Fraktion DIE LINKE.

(Minister Geibert)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich danke Ihnen für die Ausführungen. Wir beide sind nicht in einer Partei und haben politisch sicher auch nicht die gleiche Auffassung, aber heute sind wir uns einmal einig. Insofern könnte ich sagen, eigentlich könnte ich mich wieder hinsetzen, weil wir diesen Antrag beiseite schieben könnten. Ich will dennoch einmal versuchen, da ich am 16.10. an dieser nicht öffentlichen Sitzung, an dieser Jahreshauptversammlung der KEBT teilgenommen habe, wenigstens einen Fakt zu nennen, ohne groß aus dem Nähkästchen zu plaudern.

Ich möchte natürlich auch die Verschwiegenheit wahren, das haben wir uns dort versprochen vor 300 Bürgermeistern, aber es geht um die Glaubwürdigkeit und hier speziell von Herrn Bellefontaine, den ich schätze, als Experten schätze. Er war auch bei mir in der Kommune, hat dieses Konzept vorgestellt. Er hat dort einen großen Aufwand betrieben. Der wesentliche Angriffspunkt ist sein Honorar oder sagen wir einmal, die gesamten Transaktionskosten, diese mysteriösen 5 Millionen.

Ich will nur ausführen, die Fragen, die die FDP hier in ihrem Antrag gestellt hat, sind dort ganz kritisch angesprochen worden aufgrund der Presseinformationen vom 12. und 14. Oktober und sind aus meiner Sicht völlig hinreichend und plausibel beantwortet worden.

Jetzt noch einmal zurück zu Herrn Bellefontaine. Die Transaktionskosten, diese 5 Mio. €, richten sich im Grunde genommen nach der Größenordnung des Geschäfts, also des Volumens. Man hat uns dort hoch und heilig versprochen und plausibel dargelegt, dass bei einem privaten Geschäft - von privat zu privat, also nicht zur Kommune - diese Transaktionskosten viel höher gewesen wären als diese 5 Mio. €. Ich habe keinen Grund, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort 300 Bürgermeister anlügt. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, für mich ist das einleuchtend. Wir wissen, um welch großes Geschäft es da geht und da relativieren sich einfach diese 5 Mio. €, die die Mittelrheinische Treuhand bekommt. Ich kann natürlich nicht sagen, wie viel Herr Bellefontaine davon nun wirklich bekommen hat; das kann auch nicht Gegenstand unserer Diskussion sein. So ist nun einmal die Angelegenheit. So weit zum Teil I Ihres Antrags.

Teil II: Das eigentliche Ziel war, die Kommunen vor einer Überforderung zu schützen. Liebe Kollegen von der FDP, das geht natürlich nicht. Auch das hat der Minister ausgeführt. Die kommunale Selbstverwaltung verbietet einfach solche Anträge hier bei uns, dass wir überhaupt über solche Dinge groß reden, zumal ich sagen muss, das Sicherheitsnetz ist eigentlich aufgespannt, dass der KEBT im Grunde genommen nichts passieren kann oder sie gegen

die Wand fahren kann. Jedes Jahr muss die Wirtschaftsprüfung bestellt werden, das Prüfergebnis ist der Kommunalaufsicht vorzulegen und in einer viel früheren Sitzung hat der Herr Innenminister auch versprochen, selbst mit auf die Noten zu achten, also es gibt keinen Grund, dort zu glauben, dass man so einfach so einen Zweckverband an die Wand fahren kann, zumal man noch wissen muss, wir haben es hier mit einer Monopolstellung zu tun. Es ist ein Netz, es geht also nicht um ein normales Unternehmen, was sich in diesem Sinne am Markt bewähren muss, und es ist schier, sage ich mal, wenn nicht Vorsatz zu unterstellen wäre, undenkbar, dass dieses Unternehmen zum Problem werden könnte.

Auf eine Frage möchte ich allerdings noch eingehen. Es gibt eine Pressemitteilung, liebe Kollegen von der FDP, und zwar eure Pressemitteilung vom 12.12. Herr Barth, Sie fragen dort: Man sollte sich doch mal die Frage stellen, warum so viele Kommunen ihre Aktien verkaufen wollen. An der Sachkompetenz der Bürgermeisterkollegen, die sich noch nicht dazu entschlossen haben, und der Stadträte und der Gemeinderäte liegt es nicht, die ist nämlich nicht vorhanden. Ich bin jetzt mal so ganz böse und behaupte das ganz einfach, weil ich es eins zu eins bei mir zu Hause erlebe. Das kann ich auch nicht von ihnen erwarten, das muss ich dazu sagen, die können keine Wirtschaftsprüfer sein und selbst wenn, müssten sie unheimlich viel Zeit investieren, aber sie müssten wenigstens Vertrauen haben zum Gemeinde- und Städtebund, zur KEBT, zu ihren Vertretern und auch, sage ich mal, zu ihren Parteien in Erfurt, das muss ich dazu sagen. Das fehlt alles. Ich muss das leider so konstatieren, das fehlt leider, dieses Vertrauen, und der Herr Minister hat es schon angesprochen, dass wir dieses Vertrauen nun einmal brauchen, wenn wir gute Politik machen wollen. Herr Barth, liebe Kollegen von der FDP, es wäre schön, das soll meine Schlussbemerkung sein, wenn Sie nicht weiterhin Salz in die Wunde unserer kommunalen Familie streuen würden, das tun Sie im Moment. Ich hoffe,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das heißt aber, es gibt eine Wunde.)

- es ist Ihre, ja, die haben Sie mit provoziert, Sie und die IHK.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie und die IHK haben maßgeblich dazu beigetragen.

(Unruhe FDP)

Doch, selbst mit diesem Antrag machen Sie nichts anderes, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wenn das al- les in Ordnung wäre, dann hätten wir …)

Herr Barth, Sie hätten sich in diesen Fragen vielleicht mal individuell beim Gemeinde- und Städtebund erkundigen sollen, bevor Sie das hier so aufzäumen. Meine Redezeit ist zu Ende, ach nein, wir haben doppelte Redezeit, das hätte ich wissen sollen. Na ja, ist okay. Es genügt trotzdem, alles okay.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Hellmann, Sie hätten noch für 18 Minuten hier reden können.

Ich versuche meine Tränen zu unterdrücken.

Gut, wir auch. Herzlichen Dank und das Wort hat jetzt Abgeordneter Hey für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Sie, Frau Präsidentin, uns vorhin darüber informierten, dass aufgrund des Sofortberichts der Landesregierung doppelte Redezeit besteht, hat Herr Adams von hinten gesagt, die wird nicht nötig sein. Ich kann ihm da beipflichten, weil der Antrag tatsächlich nicht, sagen wir einmal, so Zeit füllend sein wird, dass wir alle dieses Zeitkontingent, das uns da avisiert wurde, ausfüllen werden.

Herr Barth und liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, „E.ON-Kauf: Wurden Thüringens Bürgermeister getäuscht?“, das ist die Überschrift. Sie haben in dem Antrag eine ganze Reihe von Punkten aufgeführt, da geht es unter anderem auch um dieses Beraterhonorar, einmal die 200.000 €, die wohl an Herrn Bellefontaine geflossen sind, und dann noch mal 4,8 Mio. €. Ich war vorhin ein bisschen mathematisch verwirrt, weil Herr Kemmerich sagte, das sei dann zum Schluss das 8- oder 42-fache von diesen 200.000 €, das habe ich mal hochgerechnet, dann wären wir bei 9 Komma noch was Millionen gewesen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Er sagte, das 48-fache, entweder hat er sich verrechnet oder Sie sich verhört.)

Das 48-fache. Genau und damit steht es 1:1, also von daher okay. Die Rechnung stimmt nicht ganz, aber unabhängig davon, Ihnen geht es im Prinzip generell, um das Wievielfache auch immer, also darum geht es Ihnen und Sie fragen: Wie bewertet die Landesregierung das? Ich danke für die Ausführungen des Herrn Geibert, der daraufhin die einzige Antwort gegeben hat, die in dieser Form auch rein sachlich und inhaltlich hier vorn als Berichterstat

tung gegeben werden konnte. Wenn dies ein Vertrag war, den die kommunale Familie über die KEBT und E.ON abgeschlossen hat, dann ist das überhaupt keine Frage, wie die Landesregierung das bewertet. Es ist sicherlich eine interessante Frage, wie wir generell solche Beraterverträge und die Höhe der Honorare bewerten, das könnten wir aber, glaube ich …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die Frage, wer es bezahlt.)

Na ja, nicht unbedingt, denn in dem Falle ist es die kommunale Familie oder die KEBT selbst.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, der Auf- traggeber.)

Aber das ist eben eine Sache, Herr Barth, da kommen wir nicht raus, das hat die Landesregierung gar nicht zu bewerten. Weil sie in keinster Form Vertragsgestalter oder Vertragspartner war.

(Unruhe FDP)

Sie kann hier vorn sagen, vielleicht ist das, was Herr Bellefontaine bekommen hat, ein bisschen hoch oder ein bisschen niedrig, aber wir könnten uns generell über Beraterverträge, generell auch über Honorare hier unterhalten. Das ist eine moralische Debatte, die abseits von der kommunalen Familie und vom E.ON-Kauf auch geführt werden würde. Ich weiß, dass viele Leute draußen im Lande bei bestimmten Summen irgendwann mal dichtmachen und sagen, das kann doch gar nicht sein, dass solche Geschäfte dann auch finanziell so untersetzt sind. Menschen, die mit jedem Pfennig oder mittlerweile mit jedem Cent rechnen müssen, die verstehen bei 200.000 € plus 4,8 Mio. € eigentlich nur noch Bahnhof. Aber wo wollen wir da anfangen, Herr Barth? Ich weiß, dass viele …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bei der E.ON zum Beispiel!)

Aber auch das geht uns doch gar nichts an. Das ist doch ein Vertrag, der nicht in irgendeiner Form von der Landesregierung oder von uns hier im Plenarsaal geschlossen wurde. Warum sollten wir darüber hier jetzt inhaltlich und auch noch in doppelter Redezeit debattieren? Das ist doch die Frage, die ich an Sie habe. Ich bin auch nicht begeistert, wenn ich in der Zeitung lese, um mal das Beispiel zu nehmen, dass Herr Zumwinkel Millionen von Steuern hinterzogen hat und mit 20 Mio. € in die Rente geschickt wird. Ich bin auch nicht begeistert darüber, wenn ich lese, was Herr Hoeneß gemacht hat. Ich weiß, dass es Leute gibt, die ihren Rachen nicht voll genug bekommen können mit Summen, darüber könnten wir gar nicht - also das ist eine phantasievolle Geschichte. Ich sage Ihnen aber auch, auf die Frage, die Sie stellen, wenn Sie die im Plenarsaal an uns als Abgeordnete stellen, als frei gewählte Abgeordnete dieses Landes: Wurden Thü

(Abg. Hellmann)

ringens Bürgermeister getäuscht? Es kann sein. Ich weiß es nicht. Auch die Landesregierung kann es nicht wissen.

(Unruhe FDP)

Sie können aber auch mit diesem Antrag, Herr Barth, und das ist ganz einfach deswegen sachthematisch so, Sie können mit diesem Antrag nicht das erreichen, was Sie eigentlich wollen, nämlich eine Aufklärung über die Landesregierung. Sie müssten diese Diskussion an einer ganz anderen Stelle führen, und da bin ich bei meinem Vorredner Herrn Hellmann, das ist natürlich auch etwas, das impliziert so ein klein wenig Verunsicherung bei der kommunalen Familie, die entstehen könnte, wenn man jetzt beispielsweise Ihren Antrag hernimmt. Was ich auch noch sagen muss, und das finde ich sehr interessant, ist, wir haben heute, ich glaube, den dritten Anlauf, um überhaupt über dieses Thema zu reden, weil, dafür können Sie nichts, dieser Antrag immer wieder in der Tagesordnung so weit hinten war, der konnte nicht behandelt werden. Ich glaube, wir hatten den zum ersten Mal im Oktober oder November auf der Tagesordnung und erst heute, nach dem zweiten oder dritten Mal, kommen wir endlich dazu, ihn zu beraten. Für mich ist es auch augenscheinlich, dass in der kommunalen Familie in all den Wochen und Monaten, als dieser Antrag hier überhaupt nicht behandelt werden konnte aus nachvollziehbaren Gründen, keinerlei Aufstand, keinerlei Irritation herrscht, was so, wie Sie es in Ihrem Antrag hier beschrieben haben, eigentlich im Lande herrschen sollte, wenn da irgendetwas an diesem Rechtsgeschäft nicht ganz koscher gewesen wäre. Das kann ich nicht beurteilen, das kann auch Herr Geibert nicht beurteilen und in diesem Sinne müssen wir diesen Antrag einfach ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen wollten so viele verkaufen.)