Meine Damen und Herren, im Landeshaushalt sind 499 Stellen für Professorinnen und Professoren mit einer Besoldung nach W 2 enthalten. Weil das Bun
desverfassungsgericht festgestellt hat, dass hessische Professoren mit einer W-2-Besoldung zu wenig Geld bekommen, meine Vorredner und Sie, Herr Minister, sind auch darauf eingegangen, soll das Grundgehalt in Thüringen bei W 2 auf ca. 5.000 €, Sie sagten 5.122 €, erhöht werden.
5.122,50 €, Entschuldigung. Rechnerisch würde diese Erhöhung im Jahr etwa 3,5 Mio. € kosten. Weil aber die aktuell bezahlten Leistungsbezüge entsprechend gekürzt werden, bleiben am Ende nur noch 200.000 € übrig. Das wiederum wären für 499 W-2-Professorinnen und -Professoren im Durchschnitt, und wir haben es einmal durchgerechnet, ganze 33,40 € mehr pro Monat. Darüber kann nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss befunden werden. Eine Diskussion im Kultusausschuss ist auf jeden Fall aus unserer Sicht genauso notwendig. Im Übrigen gehört der Gesetzentwurf auch in den Justizausschuss, weil sich die Landesregierung hier auf drei Urteile von Bundesgerichten beruft.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede möchte ich noch auf ein besonderes Schmankerl hinweisen, meine Vorredner sind teilweise schon ein bisschen darauf eingegangen. In Bezug auf das Reisekostengesetz hatte der Beamtenbund eine Erhöhung des Kilometergeldes gefordert. Die Landesregierung konterte damit, dass die reinen Betriebskosten für Pkw sogar gesunken sind und somit 15 Cent pro Kilometer-Pauschale damit ausreichen und sie beruft sich mit dieser Aussage - und jetzt halten Sie sich fest - auf den ADAC. Ich freue mich jetzt schon auf die Anhörung im Ausschuss oder in den Ausschüssen und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalich. War das so zu verstehen, dass Sie auch Überweisung an den Justizausschuss beantragen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Finanzminister Dr. Voß ist ausführlich auf den Gesetzentwurf eingegangen und auch meine Vorredner haben die einzelnen Stellungnahmen hierzu gebracht. Ich muss an dieser Stelle noch einmal betonen, auch im Hinblick auf die Ausführungen meines Vorredners: Herr Kalich, es ist gut, dass es richterliche Entscheidungen in diesem Land gibt, die wird es auch weiterhin geben. Gera
de aufgrund des Urteils oder der Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts haben wir eben diesen Gesetzentwurf als Vorlage. Die Auswirkungen auf die Thüringer Rechtslage werden wir auch weiterhin in den Ausschüssen, sofern der Antrag Zustimmung erhält, besprechen. Wir haben hier weitere gesetzliche Folgeregelungen im Besoldungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, Beamtengesetz und dem Reisekostengesetz. Das haben wir an dieser Stelle gehört. Es ist für uns wichtig, dass wir Hinweise bekommen, ob von der höchsten Instanz oder im Rahmen der Anhörung. An dieser Stelle muss man sagen, wir besprechen hier in Regelmäßigkeit Neuregelungen im Beamtengesetz, das wurde von Herrn Meyer gesagt; irgendwo müsste es mal unser Ziel sein, Regelungen verständlicher zu machen. Ich komme selbst aus der freien Wirtschaft und wenn man sich draußen mal mit den Leuten über diese Gesetzesvorlagen unterhält, viele verstehen es gar nicht bzw. betrifft es dann wirklich nur diejenigen, wie Herr Meyer gesagt hat, die heute auch zuschauen. Das muss dann ein Weg sein, bestimmte Dinge zu entschlacken und dadurch unanfälliger für Gerichtsentscheidungen zu machen. Aber das ist auch eine Aufgabe, die ich hier für die Zukunft sehe, auch für die Zukunft des Hohen Hauses. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Neuregelungen im Gesetzentwurf um formale Änderungen, die geklärt werden müssen. Dieser Diskussion stellen wir uns. Es wurde hier, darauf möchte ich noch einmal eingehen, gesagt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 festgestellt hatte, dass die Besoldungsgruppe W 2 der Hochschullehrer in Hessen zu niedrig und deshalb nicht verfassungskonform ist, dass die vom Gericht aufgestellten Parameter auch in Thüringen zu einer Anpassung des Grundgehaltes führen müssen. Darüber müssen wir uns unterhalten und das bedeutet für Thüringen, dass eine Anhebung des Grundgehaltes auf 5.000 € erfolgen muss.
Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim Familienzuschlag mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist. Das hatten wir auch im Tagesordnungspunkt 6 in der heutigen Sitzung behandelt. Es ist auch Thüringen betroffen und eine entsprechende Anpassung der Regelungen muss erfolgen. Da sage ich ganz klar, Herr Meyer, wir halten uns an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gibt es für uns keine Frage. Aber - das hatte ich heute an dieser Stelle erwähnt - die Frage ist für uns natürlich immer, inwieweit wir über das Ziel hinausschießen müssen. Aber da sollten wir uns gerade bei dem Fakt ganz sachlich unterhalten. Da sind wir den Betroffenen verpflichtet. Da haben wir überhaupt keine Berührungsängste. Das werden wir so angehen. Es wurde hier an dieser Stelle erwähnt,
dass das Bundesverwaltungsgericht 2011 festgestellt hat, dass Beförderungen auf Grundlage von sogenannten Bündelungsbewertungen dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz widersprechen. Da der § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes der Bundesregelung entspricht, besteht für uns hier im Hohen Hause soweit auch Handlungsbedarf. Weiterhin möchte ich an dieser Stelle erwähnen - das ist im Gesetzentwurf dargestellt - dass es eben entsprechende Kosten für diese einzelnen Punkte gibt, die sind auch im Gesetzentwurf dargelegt.
Von meiner Stelle sollen es dazu die ersten Ausführungen gewesen sein. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die weitere Behandlung, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Da können wir noch mal auf die einzelnen Punkte eingehen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Damit ist meine Rednerliste abgearbeitet. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es wurden Ausschussüberweisungen beantragt und ich möchte Sie darauf hinweisen, dass alle Redner in ihrem Beitrag den Haushalts- und Finanzausschuss erwähnt haben, aber niemand hat die Überweisung beantragt.
Ich gehe aber davon aus, dass das so gemeint war, danke schön. Herr Kowalleck, das ist mir gerade entgangen.
Wir beginnen mit der Abstimmung. Wer diesen Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss sehen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht.
Des Weiteren wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD und es wird zählen
22 mit mir. Gegenstimmen? 27 Gegenstimmen. Damit ist diese Überweisung abgelehnt worden. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht.
Des Weiteren wurde die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist diese Überweisung auch abgelehnt und der Gesetzentwurf ist im Haushalts- und Finanzausschuss gelandet. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 8.
E.ON-Kauf: Wurden Thüringens Bürgermeister getäuscht? Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6766
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenige Gäste, aber ich denke, viele Interessierte, die vielleicht jetzt online zuschauen oder sich zumindest für die Protokolle der jetzigen Beratung interessieren. Ich will den Sachverhalt noch mal ein bisschen aufreißen, weil das schon lange her ist. Wir haben auch mehrere Anläufe unternommen, es in diesem Parlament zu behandeln. Letztlich kommen wir dann heute im Januar 2014 zu Sachen, die im Mai 2012 ihren Beginn hatten, nämlich dort hat der Konzern E.ON Deutschland mehrere Beteiligungen, mehrere Tochtergesellschaften zum Verkauf gestellt. Im Anschluss daran kam ein in Thüringen nicht unbekannter Herr namens Klemens Bellefontaine, der schon mehrfach die - ich fasse es mal zusammen - kommunale Familie beraten hat, auf eben diese zu, damals noch relativ einig organisiert in der KEBT, und unterbreitete das Angebot von E.ON und hat sich - so zumindest das, was wir wissen - als Berater für die KEBT angeboten. Daraufhin wurden Beschlüsse gefasst, die darin endeten, dass man das Anbietungsverfahren der E.ON Deutschland annehmen würde und als kommunale Familie, als KEBT das Angebot annimmt, über ein Gutachten einen Preis zu ermitteln und letztlich ein Gebot abgeben möchte. Als Berater wurde Herr Bellefontaine verpflichtet und - auch das wurde dann im Jahr 2013 noch einmal ausdrücklich betont - es wurde den Kommunen, der kommunalen Familie gesagt, es ist ein Honorar von 200.000 € verein
bart. Hinzu kommen Aufwendungen für Saalmieten, Gutachten etc. pp. Jedenfalls wurde der Eindruck erweckt - so übereinstimmende Berichte -, dass das ein nicht erheblicher Betrag ist, der hinzukommt, so dass man nicht damit rechnen konnte, dass das, was am Ende durch die Presse durchsickerte, aber letztlich dann augenscheinlich wurde, dass in den Verträgen wahrscheinlich auf das Zuraten von Herrn Bellefontaine vereinbart worden ist, dass ihm insgesamt ein Honorar von 5 Mio. €, das ist der 48-fache Betrag, zugebilligt worden ist - das ist sicherlich überraschend für manchen -, und dass aber dieser Betrag durch den E.ON-Konzern übernommen werden sollte.
Meine Damen und Herren, machen wir den Sachverhalt einmal ein bisschen lebensnah: Es kommt jemand auf Sie zu und sagt, ich habe ein gutes Geschäft für dich und bin bereit, dich da zu beraten und mein Honorar dafür beträgt - ich sage jetzt mal eine Zahl - 200 €. Die Beratung läuft, zwischenzeitlich wird auch klar, das geht unter einem relativen Zeitdruck, es gibt auch nur ein Gutachten, weitere Wertschätzung gibt es nicht zu erlangen und am Ende des Tages kommt das Geschäft auch zustande, aber es stellt sich heraus, dass der Verkäufer, meinetwegen eines Autos, dem Berater 5.000 € unter Anrechnung der 200 € gegeben hat. Ich denke, jeder würde das Geschmäckle dieser Aktion nachvollziehen können und bei demjenigen, der letztlich der Käufer der Angelegenheit, der Sache, der Firma ist, würde sicherlich ein fader Rückgeschmack verbleiben.
Aber Herr Bellefontaine hat in mehreren Auftritten es gibt zahlreiche Powerpoint-Präsentationen - von den Null-Risiken gesprochen. Er hat gesagt, wir müssen schnell sein, es ist eine einmalige Chance, wer sie jetzt verpasst, bleibt zurück, wir müssen die Energiewende gestalten. All das hat sehr viel Druck in die kommunale Familie hineingebracht, so dass sie heute eigentlich eine geteilte Familie ist. Wir haben auf der einen Seite die Beteiligten an der KET und wir haben die nach wie vor Beteiligten an der KEBT, wir sehen durchaus Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Aktionärskreisen, keiner weiß, ob Herr Bellefontaine heute KEBT oder KET berät oder beide, wobei das im Interessenausgleich immer sehr schwierig sei, ein Diener zweier Herren zu sein; alles Fragen über Fragen,
die letztlich ein Risiko wirklich beleuchten müssen. Immer wenn durch politischen Druck Investitionen in Millionen-, wenn nicht sogar Milliardenhöhe scheitern, geht es oftmals schief. Jüngstes Beispiel ist PROKON, auch da gab es viel politischen Rückenwind für die Windanlagen, was jetzt in einer Milliardenhöhe insolvent gegangen ist. Wir kennen das aus der STEAG, das ist auch eine Tochter von
Evonik und ein paar Stadtwerken in Düsseldorf, auch hier haben sich die Zahlen als falsch herausgestellt. Wir sind gespannt, wie denn die Landesregierung diesen Sachverhalt bewertet. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Wir haben eine Rednerliste, aber die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Das Wort hat Herr Minister Geibert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich muss gestehen, dass der vorliegende Antrag der Fraktion der FDP schon Fragen aufwirft. Wie kann es sein, dass eine Partei, die sich insbesondere der liberalen Idee verpflichtet sieht, hier im Landtag so vehement Betriebsinterna und der Vertragsfreiheit unterliegende Details einfordert?
Und, Sie ahnen es schon, ich kann Ihnen hierauf auch nur zum wiederholten Male die gleiche Antwort geben, eine Antwort, deren zugrunde liegende Fakten Sie bestens kennen, aber - für die Abgeordneten der Fraktion der FDP - werde auch ich nicht darin müde, es gern für Sie immer wieder zu wiederholen.
Im Einzelnen: Seit dem Beginn der Vertragsverhandlungen über das Transaktionsgeschäft habe ich stets darauf hingewiesen, dass die Landesregierung weder Vertragspartei des Kaufvertrags noch Vertragspartei der Darlehensverträge und auch nicht Vertragspartei des Beratervertrags einschließlich der Honorarvereinbarung ist. Von daher entziehen sich die Bedingungen und Inhalte des Beratervertrags meiner Kenntnis. Daher hat die Landesregierung auch keine Kenntnis von den Einzelheiten der Honorarvereinbarung mit dem durch die KEBT AG beauftragten Berater. Ebenso hat die Landesregierung keine Kenntnis darüber, welches Honorar tatsächlich gezahlt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage es hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die von dem Antrag erfassten privatrechtlichen Vereinbarungen, die sie nicht selbst als Vertragspartner getroffen hat, aufzugreifen, geschweige denn zu bewerten. Es verbietet sich seitens der staatlichen Rechtsaufsicht, in diese Interessenssphäre einzugreifen, gerade wenn, wie im hier vorliegenden Fall, bei einer Betä