Protocol of the Session on November 20, 2013

Insofern noch mal von unserer Seite die Überweisung, wir beantragen es einfach noch mal, an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Vielen Dank.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich habe gehört, ich habe jetzt noch eine halbe Stunde Redezeit.

(Heiterkeit im Hause)

Wir haben im Oktober-Plenum mal wieder einen traurigen Höhepunkt von „kommunalfreundlicher“ Politik der schwarz-roten Koalition erleben dürfen. Wenn es um tatsächliche Vorschläge geht, Kommunen durch Stärkung von interkommunaler Zusammenarbeit, durch Minimierung von Standards, durch das Standarderprobungsgesetz zu unterstützen, schaffen Sie es von der Koalition nicht einmal, die Vorschläge an den Ausschuss zu überweisen.

(Beifall FDP)

Insofern, Frau Kollegin Schubert, danke ich Ihnen ausdrücklich für diesen Ansatz. Auch der vorliegende Gesetzentwurf kann einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass Kommunen mehr Rechtssicherheit erlangen und als Partner des Landes angesehen werden. Aber es scheint so, dass auch dieser Vorschlag es nicht einmal mehr in den Ausschuss schafft. Dass mal wieder erst nach dem medialen Aufschlag der Finanznöte der Kommunen Bewegung in die ganze Thematik kommt, ist eigentlich traurig. Ich kann nur sagen, alle, die bisher die Augen verschließen, sollten endlich die Augen aufmachen, damit sie sehen und verstehen, dass es ein systembedingtes Problem gibt und nicht nur Einzelfälle vorhanden sind.

(Beifall FDP)

Auch die neu gegründete Eingreiftruppe der Landesregierung, die Taskforce hätte es dann vielleicht nicht gebraucht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es wird nicht ausreichen, nur immer mehr Geld zu fordern oder den Garantiefonds zu erhöhen, um somit die Symptome zu lindern. Wir müssen endlich anfangen, die Ursachen abzuarbeiten und das, meine Damen und Herren, ist eine zu starke Belastung der Kommunen.

(Beifall FDP)

Auch dieser Gesetzentwurf der FDP-Fraktion würde einen Teil dazu beitragen, dass der Haushalt der einen oder anderen Kommune eben nicht so stark belastet wird. Aber bei genau solchen Gesetzentwürfen, wie auch beim Standarderprobungsgesetz, verweigern Sie sich und lassen nicht einmal eine Ausschussüberweisung zu. Wir können doch die Spitzenverbände befragen, was sie von dem Gesetzentwurf halten. Das aber wollen Sie nicht, das trauen Sie sich nicht und deswegen erfinden Sie lieber irgendwelche Eingreiftruppen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Inhalt des Gesetzentwurfs habe ich im Oktober schon

(Abg. Schubert)

erläutert. Von einigen wird der Gesetzentwurf aber gezielt falsch verstanden. Deswegen glaube ich auch, dass ich es hier jetzt nicht noch einmal bis in kleinste Detail erklären muss, denn so unverständlich ist er in Wirklichkeit nun nicht.

Aber eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich noch einmal klarstellen: Es geht ausdrücklich nicht darum, Umstufungen zu verhindern. Natürlich muss es in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels, aufgrund von veränderten Verkehrsströmen und Verkehrsplanungen auch Umstufungen von Straßen geben. Das steht völlig außer Frage. Die Frage ist aber, wie diese Umstufungen erfolgen, wie stark man den neuen Baulastträger und somit insbesondere Kommunen belastet und ob das Verfahren fair auf Augenhöhe erfolgt. Insofern, Frau Kollegin Doht, will ich auch etwas zu der Logik sagen. Unsere Logik ist es nicht, als Land die Probleme, die wir auf Landeshöhe haben, einfach auf die Kommunen abzuwälzen. Das ist kein fairer Umgang auf Augenhöhe.

(Beifall FDP)

Der Gesetzentwurf verlangt nichts, was es nicht in anderen Bundesländern gibt, und deswegen sollte man es ruhig auch wagen, über den Tellerrand zu schauen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Andere Länder sehen ein Mitspracherecht der Kommunen bei der Umstufung als selbstverständlich an. Ich frage mich, warum das in Thüringen nicht gewollt ist. Stichhaltige Argumente, die gegen ein solches Mitspracherecht sprechen würden, habe ich bislang noch nicht gehört. Warum also nicht auch in Thüringen, was in Niedersachsen geht, was in Bayern geht, was in Rheinland-Pfalz geht oder auch in Sachsen-Anhalt?

(Beifall FDP)

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen in Thüringen hier auch ein Mitspracherecht verdient haben. Frau Dr. Lukin, sicherlich ist das so, dass auch damit nicht alles lösbar ist, aber es hebt dann schon die Schwelle gegenüber dem derzeitigen Zustand, wo man einfach nach einer Anhörung abstufen kann, ohne dass die Kommunen ernsthafte Chancen haben, sich in einem konkreten Fall zu wehren.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Punkt des Gesetzentwurfs soll im Wesentlichen für mehr Rechtssicherheit bei den Kommunen und für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Auch hier habe ich bisher keine Argumente gehört, warum das Gesetz im Ausschuss nicht diskutiert werden soll oder kann. Wohin das Argument führt „Es ist ja alles so gut, wie es ist, und deswegen weiter so“, das haben wir ja kürzlich erfahren. Es führt dazu, dass wir vor lauter Schreck eine Taskforce einsetzen müssen, weil doch irgendwie nicht alles so richtig gut ist.

(Beifall FDP)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, verweigern Sie sich nicht einer Diskussion im Ausschuss! Lassen Sie uns die Spitzenverbände und die Bundesländer, die Erfahrungen mit dem Gesetz haben, anhören und lassen Sie uns dann entscheiden, ob das Gesetz einen Beitrag für kommunalfreundliche Politik in Thüringen leisten kann.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen als FDP-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie an den Innenausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Herr Minister Carius.

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Mo- ment, hallo! Ich hatte mich vorhin schon ein- mal gemeldet.)

Es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Untermann, bitte.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der FDP muss man manch- mal den Vortritt lassen.)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schubert, das kann ich nicht so stehen lassen,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das dachte ich mir.)

deswegen haben Sie es sicherlich gesagt. Frau Schubert, keine Partei will doch mehr die Steuern erhöhen als Ihre. Wir sind generell erst einmal gegen Steuererhöhungen. Es gibt andere Mittel, den Topf gerechter zu verteilen. Das ist eigentlich unser Sinn auch bei den Straßen. Die Autofahrer bezahlen 53 Mrd. € pro Jahr an Steuern und Abgaben. Herr Minister, wie viel - 12 oder 13 Mrd. € fließen zurück, so in dieser Größenordnung. Da denke ich, dass es andere Möglichkeiten geben muss, um hier diesen Investitionsstau, der schon jahrelang entstanden ist, auszugleichen. Das kann nicht schon wieder auf die Knochen der Autofahrer gehen oder der Bürger, die höhere Steuern und Abgaben bezahlen sollen. Wir haben hier bestimmt andere Möglichkeiten, um hier etwas zu machen ohne die Menschen zu belasten.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber es kostet mehr als 53 Mrd. €. Was ist Ihr Vorschlag?)

Ich habe keinen.

(Abg. Bergner)

Nein, das geht auch so nicht. Also entweder es gibt eine Zwischenfrage oder wir lassen das sein. Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Frau Schubert. Herr Abgeordneter, lassen Sie diese zu?

Ja, freilich.

Frau Schubert.

Ist Ihnen bekannt, dass die Kosten aber insgesamt mehr als 53 Mrd. € betragen, sondern über 70 Mrd. € und da sind die externen Kosten noch nicht einmal berücksichtigt?

Welche Kosten meinen Sie?

Die Verkehrskosten des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland.

Ich habe doch nicht gesagt, dass ich die 53 Mrd. € bezahlen will.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir geht es darum, dass wir das zumindest in der Richtung, das ist eine Aufteilungsfrage, und nicht wieder von den Bürgern wegnehmen. Das ist doch der Grundsatz dabei.

(Beifall FDP)

Herr Minister Carius für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf eins, was Herr Bergner geredet hat, möchte ich gerne noch mal reagieren. Er sagte, wir würden hier nicht mit den Kommunen auf Augenhöhe verhandeln. Ich finde es sehr traurig, dass wir ihm jetzt eine Unterweisung im Rechtsstaatsprinzip geben müssen, aber da sind wir an ein Gesetz gebunden, und das heißt hier nicht, dass wir

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was wir ja gerade ändern wollten.)

hier irgendwie verhandeln können, sondern im Gesetz steht, nach Verkehrsbedeutung ist die Straße zuzuweisen. Da brauche ich auch keine Verhandlungen zu führen, sondern wir verhandeln höchstens mit den Kommunen, wann wir das machen, damit es auch mit deren Haushalten übereinkommt, mit deren Bauplänen letztlich übereinkommt. Insgesamt darf ich mich für die Debatte bedanken. Ich finde, Sie haben mit dem Gesetzentwurf ein hinlänglich bekanntes Problem beschrieben. Der Gesetzentwurf löst dieses Problem nicht. Deswegen ist, glaube ich, eine Ablehnung auch angezeigt. Vielen Dank.