Protocol of the Session on October 18, 2013

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich zunächst bei Frau Ministerin Taubert für ihren Bericht zum 2. Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bedanken und ich möchte mich Ihrem Dank an Dr. Brockhausen für die geleistete Arbeit anschließen und ihm weiterhin viel Kraft und Erfolg bei seiner Tätigkeit wünschen.

Ich weiß aus meiner jahrelangen Beschäftigung mit diesem Themenbereich, dass die Erfolge zumeist länger auf sich warten lassen, als es einem lieb ist, und dass sie oft erst nach zähem Kampf erreicht werden können. Deshalb vielen Dank an Herrn Dr. Brockhausen auch für seinen anschaulichen Tätigkeitsbericht.

(Beifall CDU)

Nun aber zum Antrag der Linken: Hier möchte ich mich hauptsächlich auf den Teil 2 des Antrags beziehen. Es wird gefordert, die rechtlichen Gegebenheiten so anzupassen, dass durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ein jährlicher Bericht verfasst und hierzu von der Landesregierung Stellung genommen und diese beiden Berichte im Landtag diskutiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Verkürzung des Berichtszeitraums die Stellung des Behindertenbeauftragten stärken soll. Neben dem Hinweis darauf, dass das Rederecht für die Beauftragten durch die Geschäftsordnung und den Berichtsturnus im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt werden müsste, möchte ich auf die Forderungen eingehen.

Meine Fraktion hat mit dem Sozialministerium Rücksprache gehalten und es ist uns mitgeteilt wor

den, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einen jährlichen Bericht als nicht sinnvoll betrachtet. Denn dies war unsere Reaktion beim Lesen des Antrags, die Frage nach der Umsetzbarkeit einer solchen Forderung. Die Erarbeitung eines Tätigkeitsberichts bindet einen beträchtlichen Teil personeller und zeitlicher Ressourcen, die folglich bei der originären Aufgabenerledigung des Beauftragten und seiner Mitarbeiter fehlen würden.

Dass Sie diesen Antrag mit dieser Forderung trotzdem gestellt haben, lässt zwei Schlüsse zu: Entweder Sie haben den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht gefragt, ob er eine jährliche Berichterstattung für sinnvoll hält, denn das hätte am Rande einer der zahlreichen Veranstaltungen, bei denen Herr Dr. Brockhausen anwesend ist, geschehen können. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie den Beauftragten gefragt haben und die Forderung nach einer jährlichen Berichterstattung trotz dessen ablehnender Haltung gestellt haben. Beide Möglichkeiten zeugen nicht davon, dass man dem Wort und der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen großes Gewicht einräumt. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass es Ihnen um die Stärkung der Position des Behindertenbeauftragten, sondern vielmehr um Ihre eigene Profilierung als vermeintliche Kümmerer geht. Mich beschleicht auch der Verdacht, dass Sie einen jährlichen Bericht des Beauftragten eher dazu nutzen wollen, um auf dessen vermeintliche Versäumnisse während dieser Zeit hinzuweisen. Da Veränderungen in diesem Bereich, wie ich bereits zu Beginn gesagt habe, oftmals Zeit brauchen, und weil wir Ihre teils begründete, teils unbegründete Ungeduld bei der Umsetzung behindertenpolitischer Maßnahmen kennen, steht zu befürchten, dass Sie viele scheinbare Versäumnisse anprangern würden.

Natürlich muss vom Parlament die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, der ja der Beauftragte der Landesregierung ist, kritisch überprüft und hinterfragt werden. Aber es sollte im Interesse der Menschen mit Behinderungen auch nicht die Arbeitsfähigkeit des Beauftragten durch eine zu häufige Berichterstattung eingeschränkt werden.

Meine Damen und Herren von den Linken, wir sehen also einen so kurzen Berichtszeitraum des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen als nicht zielführend an und lehnen deswegen den Antrag ab.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Stange das Wort.

(Abg. Schubert)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, auch von meiner Seite zuerst Dank an Frau Ministerin für den Bericht und zweitens Genesungswünsche an Dr. Brockhausen

(Beifall DIE LINKE)

und dass er in den nächsten Tagen und Wochen uns und den Interessen der Menschen mit Behinderungen wieder mit voller Kraft zur Verfügung steht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Bericht - das hat meine Kollegin in der Einbringung bereits erwähnt - hat viele bunte Bilder und hat natürlich auch eine Vielzahl von Hinweisen, Kritiken, Forderungen, die - und jetzt bin ich bei dem Punkt 1, den wir heute Morgen hatten - durch Politik nicht aufgenommen werden. Wer sich den Bericht beim Thema Ausblicke angeschaut hätte, hätte heute Morgen anders entscheiden müssen. Auf Seite 77 steht geschrieben: „Das Budget für Arbeit muss auch in Thüringen schnellstens kommen, damit Betroffene mehr Optionen der beruflichen Entwicklung haben.“ Aber ich gehe mal davon aus, meine Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und SPD, bis zu Seite 77 im Bericht des Behindertenbeauftragten sind Sie nicht gekommen, sonst hätten Sie heute Morgen eine andere Entscheidung getroffen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sehr schön!)

Ich habe einen politischen Anspruch und an der Stelle auch eine politische Vision, dass spätestens zur nächsten Legislatur hier vor diesem Pult oder hinter diesem Pult der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen steht und den Bericht uns, den Abgeordneten des Landtags, vorstellen kann und auch agieren kann. An der Stelle ist meine Fraktion seit vielen, vielen Jahren ganz stringent.

(Beifall DIE LINKE)

Denn wir fordern, und das können Sie in Dokumenten nachlesen, bereits seit vielen Jahren eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes, wo vor allem die Rechte des Behindertenbeauftragten dahin gehend gestärkt werden, dass er unabhängig ist, dass er Zugriff auf die einzelnen Ministerien hat, dass er hier ein Rederecht hat und dass er natürlich auch ein besseres Durchsetzungsvermögen hat. Und, Frau Taubert, hier möchte ich auf Sie eingehen, wir brauchen nicht nur einen Lobbyisten als Behindertenbeauftragten, sondern ich bin der Auffassung, wir brauchen einen Behindertenbeauftragten, der wirklich gute, sehr gute Befugnisse hat, um

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Hat er doch.)

die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Behinderungen umzusetzen.

Frau Abgeordnete Stange, einen kleinen Moment mal, der Abgeordnete Grob möchte Ihnen gerne eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Natürlich.

Bitte, Herr Grob.

Frau Stange, vielen Dank. Ist es denn zweckmäßig, dass sich der Behindertenbeauftragte hinter dieses Pult stellt und dann die von Frau Schubert genannten Stundenzettel vorliest? So ist ja dieser Tätigkeitsbericht genannt worden.

Also Stundenzettel soll ein Behindertenbeauftragter nicht verlesen. Er soll hier stehen können, soll uns als Abgeordneten mit auf den Weg geben, wo es klemmt, wo wir uns politisch noch weiter engagieren müssen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wo die Landesregierung einfach Hilfe und Unterstützung braucht, wenn es nicht so richtig klappt in einer Koalition, das soll ein Behindertenbeauftragter hier von der Stelle machen und nicht Stundenzettel vorlesen. So habe ich auch meine Kollegin nicht verstanden.

(Beifall DIE LINKE)

Darum sage ich, wir brauchen nicht nur einen Lobbyisten, sondern wir brauchen einen Menschen, der hier steht, der sich engagiert für Menschen mit Behinderungen und der vor allen Dingen gute Befugnisse hat. Und das ist im Moment meiner Meinung nach nicht gegeben. Er ist im Sozialministerium angesiedelt, er kann sich mühen - und das tut er redlich -, aber er kommt auch an seine Grenzen, wenn unterschiedliche Ministerien nicht in der Lage oder nicht willens sind, seine Vorschläge aufzunehmen. Die Kollegin Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein Beispiel gesagt, das Thema der Nieder- bzw. der Hochflurbusse, was uns gleich zu Beginn der Legislatur sehr beschäftigt hat und was bis heute ungeklärt ist. Wir können in dem Bericht weitere Hinweise lesen, wo der Behindertenbeauftrag

te die Ministerien gebeten hat, Änderungen vorzunehmen, was einfach ignoriert wird. Ich glaube, das geht nicht. Da sind wir auch an dem Punkt, dass unser Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2005 ist. Es ist am 23. Dezember 2005 in Kraft getreten und meiner Meinung nach ist das nicht mehr auf der Höhe der gesetzlichen Ansprüche.

(Beifall DIE LINKE)

Darum braucht es unbedingt eine Novellierung. Zwischenzeitlich, das haben wir hier heute auch schon ganz oft gehört, ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten und die spielt in diesem Gleichstellungsgesetz keine Rolle. Darum haben wir als Fraktion in diesem Jahr bereits einen Gleichstellungsgesetzentwurf vorgelegt, wo genau berücksichtigt wurde, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden und eingetragen worden sind. Darum kommen wir nicht weiter in der Diskussion um unseren Antrag, weil ein Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2005 heute nicht mehr modern ist, Frau Taubert. In einer Kleinen Anfrage haben Sie mir einmal bestätigt, dass im Oktober dieses Jahres das Gleichstellungsgesetz den ersten Kabinettsdurchgang machen soll - im Oktober. Wir haben noch zwei Wochen im Oktober, aber ich sehe keinen Kabinettsdurchgang des Gleichstellungsgesetzes im Oktober. Das ist doch die Crux, das ist auch noch einmal meine Kritik im Moment an Ihrem Ministerium, dass an der Stelle nicht mehr konstruktiv und intensiv gearbeitet wird. Ich würde da einfach ein bisschen mehr Schwung reinbringen.

Lassen Sie mich auch noch einmal eine Kritik mit aufgreifen, das ist die Kritik des Maßnahmeplans. Der Maßnahmeplan ist im Mai 2012 verabschiedet worden. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, dass Sie erst die Kraft auf den Maßnahmeplan gelegt haben und sich dann an das Gleichstellungsgesetz machen wollten. Aber da sind auch anderthalb Jahre ins Land gegangen und wir sehen keine Ergebnisse. Also lassen Sie sich nicht vielleicht von Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Hause oder in anderen Häusern bremsen, sondern legen Sie eine Schippe zu, eine Kohle auf, damit wir in dieser Legislatur noch ein gutes Gleichstellungsgesetz mit guten Forderungen verabschieden können. Das Thema Maßnahmeplan will ich wirklich noch mal von einer anderen Seite beleuchten. Der Behindertenbeauftragte hat uns in das Stammbuch geschrieben, dass es zwar über 280 einzelne Aufgaben gibt, aber sie werden zeitlich nicht ganz konkret untersetzt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist das Erste. Das Zweite ist, die finanzielle Untersetzung der Maßnahmen fehlt auch. Da hat die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren bei der Haushaltsberatung auch immer zwei Augen zugedrückt und dachte, vielleicht geht es ohne

Geld, aber an der Stelle ist auch zu sagen, ohne Geld werden wir eine wirkliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Lande Thüringen nicht umsetzen können und da muss auch nachgesteuert werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Kritik an unserem Antrag kann man dahin gehend beenden oder heilen, indem man unseren Antrag erstens an den Ausschuss überweist, weil man dann einfach noch mal Vorstellungen Ihrerseits artikulieren und Änderungsanträge einbringen kann. Aber zweitens kann man natürlich auch in einer Ausschussberatung die Inhalte, die in dem Bericht des Landesbeauftragten formuliert worden sind, noch mal ausführlich diskutieren. An der Stelle bin ich mir eigentlich sehr sicher, dass unser Antrag mit dem Bericht an den Ausschuss überwiesen wird, denn anlässlich der öffentlichen Übergabe des Berichts zu der Pressekonferenz am 28. August dieses Jahres haben sowohl die Ministerpräsidentin als auch die Sozialministerin sowie auch Frau Diezel als Präsidentin des Thüringer Landtags ausdrücklich immer wieder betont, dass dieser Bericht in den Ausschüssen beredet werden soll und darum bin ich ganz optimistisch, dass die Worte der drei Frauen vom 28. August dieses Jahres heute immer noch gelten und dass somit der Bericht an den Ausschuss überwiesen wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe nun keine weiteren Redeanmeldungen mehr aus den Fraktionen. In Richtung Landesregierung geschaut sehe ich, es gibt auch keine weitere Redeanmeldung. So komme ich zunächst zur Feststellung, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Jetzt habe ich es so verstanden, dass der Bericht im Ausschuss fortberaten werden soll und die Nummern 2 und 3 auch an den Ausschuss überwiesen werden sollen, wobei ich daran erinnere, es gab einmal das für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gedachte Überweisungsverfahren und dann seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Wunsch zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Dieses Dreierpaket beträfe auch dieses gesamte Paket, Bericht und? Gut, dann muss ich als Erstes fragen. Ich lasse jetzt abstimmen über die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wenn keine der Fraktionen, die die Aussprache beantragt haben, dem widerspricht. Das ist auch so.

(Abg. Stange)

Dann stimmen wir zunächst darüber ab, diesen Bericht im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fortzuberaten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Damit hat eine Mehrheit die Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.

Zum Zweiten stimmen wir darüber ab, diesen Bericht im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortzuberaten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Auch diese Fortberatung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist abgelehnt worden mit einer Mehrheit.

Nun geht es darum, den Bericht im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr fortzuberaten. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Und ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Damit ist auch diese Fortberatung im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mehrheitlich abgelehnt worden. Der Bericht wird damit in keinem Ausschuss fortberaten.

Nun stimmen wir zu den Überweisungsanträgen zu Nummern 2 und 3 des Antrags ab. Wer der Überweisung der Nummern 2 und 3 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Enthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Damit ist die Überweisung der Nummern 2 und 3 des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.

Aber wir kommen weiter, wir hatten noch den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer die Nummern 2 und 3 aus diesem Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die

Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Damit sind die Nummern 2 und 3 auch nicht an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.