Protocol of the Session on October 18, 2013

(Beifall CDU)

Danke schön. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Lukin für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, trotz der jetzt vehementen Diskussion um Aufgaben der Polizei, um Geldeinnahmen von Kommunen und Ähnliches, unterstützt unsere Fraktion diesen Antrag.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir fordern die Landesregierung auf, die im Antrag genannte Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu überarbeiten, und zwar mit dem Ziel, die Zahl der Gemeinden, die Geschwindigkeitsprüfungen durchführen können - ob sie es machen, ist dann ihre Sache -, zu erweitern.

Ich will in diesem Zusammenhang sagen, die CDU sagt doch immer, auch die SPD, Selbstständigkeit der Kommunen, kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

interkommunale Zusammenarbeit ist ganz hervorragend, und da sollen doch die Gemeinden einfach selbst entscheiden können, ob sie das machen wollen oder nicht. Das ist legitim und demzufolge kann man auf dieser Basis dann auch weiterdiskutieren.

(Unruhe CDU)

Ich möchte mal kurz begründen, warum überhöhte Geschwindigkeit - der Innenminister hat es Ihnen auch schon anschaulich klargemacht - zu einem Drittel Hauptursache für alle Unfälle ist. Ich meine, klar, wir wissen ganz genau, vor allen Dingen auf Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auch auf Autobahnen, wo kein Tempolimit ist, ist die Unfallquote und auch die Unfallschwere am schwersten. Das ist nachgewiesen, da brauchen wir nur in die Statistiken schauen. In diesem Zusammenhang möchte ich hier auch gleichzeitig noch einmal einen Werbeblock für Tempolimit auf der Autobahn und auch innerhalb von Ortschaften einschalten.

(Zwischenruf aus dem Hause: … Überwa- chungsstaat …)

Das hat mit Überwachung nichts zu tun, denn Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt. Spätestens, wenn Sie als schwächerer Verkehrsteilnehmer vor ein Auto laufen, werden Sie das feststellen dürfen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Unfallschwere und Gefahrenpotenziale werden sicherlich auch von der Polizei sehr gut eingeschätzt. Ich finde, und das hat sich allgemein in der Bevölkerung auch durchgesetzt, dass gerade von der Polizei gefordert wird, ständige und mehr Kontrollen durchzuführen. Wie dem allerdings mit einem Stellenabbaupfad bei der Polizei Rechnung getragen wird, ist nun noch eine andere Geschichte.

Wir wissen genau, die Anschaffung von Blitztechnik ist teuer. Das ist das eine. Deswegen muss jede Kommune selbst entscheiden, kann sie das durch

führen oder kann sie es nicht, aber kann sie sich eventuell auch beim Landkreis Hilfe holen. Es ist auch nicht einzusehen, warum die Finanzkraft einer Kommune über die Einhaltung von Geschwindigkeiten und über die Überwachung von Verkehrswidrigkeiten entscheiden soll. Darüber können wir doch mal reden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir könnten natürlich auch unsere Punktekarten von da- mals wieder einführen.)

Moment mal, das Verkehrsministerium des Bundes hat gerade die Punktedatei überarbeitet und sie dürfte auch bald in Kraft treten.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich meinte das aus der DDR.)

Wie wir dazu stehen, ist eine ganz andere Geschichte. Ob sie die verkehrserzieherische Wirkung hat, ist auch eine andere Geschichte. Wir sind natürlich der Meinung, dass die Geschwindigkeitskontrollen vor allen Dingen der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Hier müsste man einfach mal schauen, zum Beispiel das Eichsfeld - wir haben noch mal nachgeschaut, Frau Schubert hat es auch erwähnt - hat die Anschaffung eines transportablen Messwagens geplant. Gesetzlich wurde es nicht gestattet. Das heißt also, in diesem Landkreis ist die Problematik der Geschwindigkeitsüberprüfung allein der Polizei anheimgestellt. Man mag die bundesweite Blitzaktion einschätzen, wie man möchte, ob es Aktionismus war oder nicht, aber zumindest wurdem das Thema „Einhaltung von Geschwindigkeit“ und die Frage des „Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer“ in der Öffentlichkeit diskutiert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich meine, gut, Herr Fiedler hat erwähnt, dass hier die Einfahrt in den Landtag auch mit einer Blitzaktion versehen war. Sicherlich hat sich der eine oder andere Abgeordnete gewundert, dass das eine ganz besondere Gefahrenquelle ist. Aber zum anderen, 30 ist 30.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Die wus- sten ja nicht, dass Sie vorbeikommen.)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Hier laufen manchmal so komische Typen rum.)

Ich möchte nur einmal sagen, wenn wir gerade über die Fragen von kleineren Gemeinden gesprochen haben - in Isseroda ist am Ortsausgang eine Grundschule. Wer weiß, wie an Ortsausgängen Geschwindigkeit erhöht wird, kann sich das ungefähr vorstellen. In Frießnitz gibt es keine Bürgersteige auf dem Weg zur Grundschule. Warum sollen nicht diese Gemeinden auch die Geschwindigkeit überwachen? Sicher haben wir auch andere Möglichkeiten. Denn ich will einmal sagen, Verkehrserziehung ist eigentlich die Maßnahme, die wir hier im Land

tag auch in besonderer Form mit unterstützen. Auf der einen Seite ist die positive Aktion der Landesregierung mit den Smiley-Displays hervorzuheben, auf der anderen Seite das Vorhandensein von Starkästen. Aber wie gesagt, nicht jede kleine Gemeinde kann sich die Smileys leisten und die Geschwindigkeitskontrollen ebenfalls nicht. Sollen sie jetzt sozusagen bei notwendigen Kontrollen außen vor bleiben? Sicher haben auch die von Ihnen erwähnten Schilder „Achtung Radarkontrolle“ eine veredelnde und mäßigende Wirkung. Aber wenn wir uns das einmal ansehen, das Forschungsprojekt an der B 249 zwischen Mühlhausen und Eigenrieden. Von 2004 bis 2007 wurden dort mehrere Blitzer aufgestellt und die Unfallhäufigkeit sank beträchtlich. Das ist jetzt nicht nur eine Erfindung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder eventuell eine zentralistische Regelung, sondern das hat die Universität Dresden, die von Verkehrsfragen nachgewiesenermaßen etwas versteht, untersucht. Heute sind die Starkästen auch noch da, sicher außer Betrieb, aber der eine oder andere Autofahrer tritt dort immer noch auf die Bremse und hält wenigstens das Tempolimit ein.

Ich meine, wenn wir uns den Titel des Antrags ansehen, „Verkehrssicherheit - Gleiche Chancen für kleine Kommunen“, dann kommen sicherlich noch andere Fragen mit dazu, die das heutige Diskussionsspektrum sprengen. Das sind einmal Verbesserungen der Infrastruktur, Vorhandensein von Bürgersteigen, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Fußgängerüberwege und zum anderen auch, dass sie besser an das Bus- und Bahnnetz angeschlossen werden, denn öffentliche Verkehrsmittel sind immer noch die sichersten Verkehrsmittel. Aber ich bin dafür, dass wir über diesen Antrag heute ernsthaft diskutieren und Verkehrsüberwachung nicht als eine Nebensächlichkeit abtun, solange wir noch diese Zahl an Verkehrsunfällen haben. Glücklicherweise ist es in diesem Jahr weiterhin gesunken, so lange müssen wir uns auch mit diesen Tatsachen beschäftigen, dass andere eben eine Ortsdurchfahrt auch in kleineren Kommunen als Rennstrecke betrachten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion der SPD spricht der Herr Abgeordnete Hey.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Schubert, Ihr Antrag macht den zweiten oder dritten Schritt eigentlich vor dem ersten. Ich will auch gern erklären, warum, denn wir müssen einmal ganz am Anfang beginnen. Mein Vorredner, Herr Fiedler, hat es bereits

gesagt, es gibt eine Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das ist so ein Schlangenwort, aber heißt so. Die regelt unter anderem auch die kommunalen Zuständigkeiten für diesen Bereich. Für diese kommunalen Zuständigkeiten, Herr Fiedler hat es gesagt, hat man sich vor Jahren entschlossen, dann auch die im Anhang genannten Städte, die waren so ab 20.000 Einwohner, zu begrenzen. Das ist aber ein Ausnahmefall. Sie sagen jetzt, das stimmt teilweise mit den Einwohnerzahlen gar nicht mehr überein - habe ich in Ihrer Antragsbegründung gehört, aber das erst einmal so zur Seite gestellt. Zum anderen, und das ist die zweite Einschränkung, sollen also Städte eine gewisse Größe haben, die im Anhang dieser Verordnung genannt werden. Und wenn die denn überhaupt in der Regelung dieser Thüringer Verordnung tätig werden, dann ausschließlich bei Verstößen gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit betreffen. Auch das ist eine rechtliche Einschränkung. Ich bin auch ganz froh darüber, nicht, dass zum Beispiel noch ein paar Städte auf die Idee kommen, die Umweltzone einzuführen.

(Beifall CDU)

Ich bin auf die Erfurter schon sehr sauer, weil ich mit meinem Trabi nicht mehr hierher fahren kann. Das kommt fast einem Berufsverbot gleich, muss ich sagen. Aber es ist so, dass diese Städte, wenn sie von der Ermächtigung zur Überwachung dieser Geschwindigkeitsvorschriften an ausgewählten Gefahrenstellen - so steht es da auch drin - Gebrauch machen, das dann einvernehmlich mit der Polizei abstimmen müssen. Das ist also dann das dritte Tatbestandsmerkmal, das damit kommt. Es gibt, Sie haben es gesagt, einige Kommunen, die bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die also auch in dieser Verordnung aufgeführt sind. Aber das sind, wie gesagt, eigentlich Ausnahmen, die das Gesetz regeln wollte. In der Regel ist es so, das sollen eigentlich nur größere Kommunen machen. Sie sagen jetzt in Ihrem Antrag, kleine bitte schön auch. Wo ist denn da die Gleichberechtigung? Kann man so fragen. Also wenn man so will, geht es um das Recht des Blitzens oder des Laserns für alle. Wir haben diesen Fachausdruck vorhin gehört.

Sie begründen das in Ihrem Antrag mit der Gefahrenabwehr. In den Thüringer Kommunen, die selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen, ist das in der Regel durch Beschlüsse des Stadtrats gedeckt. Es gibt aber immer öfter Fälle, wo beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, die nicht unbedingt mehr nur der Gefahrenabwehr dienen. Ich kann das aus meinem eigenen Bereich, nämlich der Residenzstadt Gotha, sagen. Da gibt es beispielsweise immer öfter das Phänomen, dass Sie direkt am Ortseingangsschild diese Geschwin

(Abg. Dr. Lukin)

digkeitsmessgeräte haben und da gibt es keine Schule und keinen Kindergarten. Das hat es da auch noch nie gegeben, obwohl der Stadtrat damals gesagt hat, okay, wir schaffen uns so ein Ding an, aber eigentlich nur zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Kinder, wie es eben auch in Ihrem Antrag beispielsweise mit aufgeführt wird. Ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist und warum beispielsweise die Stadt Gotha diesen Weg gegangen ist und viele andere Kommunen auch und noch mehr Kommunen das wollen und eigentlich durch Ihren Antrag darin unterstützt werden, weil - das unterstelle ich jetzt nicht einfach, sondern das ist ein Bericht aus dem wirklichen Leben - es eben auch um Einnahmen geht. Das ist so.

Sie müssen nämlich, ich war drei Jahre Finanzdezernent, sehr genau kalkulieren, wie teuer so ein Ding ist, was Sie sich anschaffen. Das ist sehr interessant. Schauen Sie mal ins Internet, wenn Sie herausbekommen wollen, was so ein Geschwindigkeitsmessgerät kostet. Da gibt es die unterschiedlichsten Formen von der mobilen Laserpistole bis zum stationären Gerät und Sie finden die Preise nicht so genau heraus, weil das ganz schön gepfeffert ist. Sie brauchen eine Auswertungssoftware, das Gerät ist nicht ganz günstig. Da sind teilweise 20.000 € nichts und das ist teilweise bis oben offen. Da müssen Sie als Kämmerer bei der derzeitigen Situation der Kommunen - auch über die Kommunen, über die Sie gerade sprechen, herrscht das, das sind kleinere - da müssen Sie schon sehr genau schauen, kann ich mir eigentlich so ein Ding leisten? Sie müssen als Kämmerer eine KostenNutzen-Rechnung machen, wenn Sie Ihre Arbeit ordentlich machen. Da müssen Sie wissen, wenn ich so ein Ding kaufe, wie schnell ist denn das Geld wieder reingespielt? Das ist ganz logisch, das fragt Sie auch der Stadtrat. Ich will Ihnen mal eine Zahl nennen. Die Stadt München konnte mit einem einzigen Radargerät innerhalb eines Jahres rund 85.000 Geschwindigkeitsübertretungen bei insgesamt 1,74 Millionen am Gerät vorbeifahrenden Fahrzeugen feststellen und nahm dabei geschätzte 5 bis 10 Mio. € ein. Man spricht deshalb in der Fachpresse hin und wieder auch von der Goldgrube Tempofalle. Ich weiß, Gotha, oder wie Sie gesagt haben, Bad Langensalza war Ihr Beispiel, was Sie gebracht haben,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unter anderem.)

das ist nicht München, das ist nicht vergleichbar, aber Sie stellen in Ihrem Antrag auf etwas ganz anderes ab, nämlich auf das gesundheitliche Wohl von Kindern. Das ist also darin u.a. so aufgeführt. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden, da bin ich auch ganz bei Ihnen. Wenn es nur nicht so wäre, eben in der Lebenswirklichkeit, dass mancher Kämmerer in Thüringen feuchte Augen bekommt, wenn er zum Beispiel diese Zahl aus München

liest. Das ist so. Ich will Ihnen ein zweites Beispiel nennen. Auf der Bundesstraße 252, Sie können das im Internet nachprüfen, entlang einer Strecke von 23 km sind 14 Überwachungsapparate aufgestellt worden. Auf dieser Strecke, halten Sie sich fest, gibt es einen 30-maligen Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt und innerhalb dieser Wechsel auch noch unterschiedlich wechselnde Gültigkeitszeiten. Das heißt, Sie können diese Strecke ohne Abitur gar nicht mehr befahren,

(Heiterkeit im Hause)

wenn Sie nicht unbedingt in so einen Blitzer hineinrammeln wollen. Die Radarfallen auf dieser Bundesstraße 252 werfen pro Jahr 1,2 Mio. € ab. Auf dieser Bundesstraße, auf diesem Teilstück gibt es keinen Kindergarten, gibt es auch keine Schule. Die Grenze also zwischen dem, was Sie wollen, das ist legitim, und den wirtschaftlichen Beweggründen, ist fließend. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Dass wirtschaftliche Gründe ein Beweggrund sind, zeigt, dass mittlerweile in der kommunalen Familie zu beobachten ist, dass man sehr wohl auch aus finanziellen Gründen die Anschaffung solcher Geschwindigkeitsmessgeräte erwägt. Da wollen mittlerweile, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Kommunen, die ein wenig kleiner sind, als beispielsweise in der Verordnung genannt oder die sich so ein Gerät allein nicht leisten können, einen Zweckverband gründen, eine Art Blitzzweckverband. Denn so was ist, wie gesagt, in der Anschaffung relativ teuer. Dann teilen die sich rein, natürlich später auch in die Einnahmen. Die wissen sehr genau: Das rechnet sich. Dabei geht es bei diesem Blitzen eigentlich auch um eines, nämlich um die Erziehung der Verkehrsteilnehmer. Denn sie bekommen zum Schluss einen Bescheid, sie bekommen Punkte, im schlimmsten Fall sogar Fahrverbot. Dann lesen Sie sich mal durch, ich finde das sehr interessant, was zum Beispiel Andreas Schuster, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg, dazu sagt. Der sagt, es geht nicht mehr nur allein darum - und da hat er sogar die Polizei mit eingeschlossen, Herr Fiedler hat es vorhin angesprochen -, die Verkehrsteilnehmer zu erziehen, nein, es ist auch mittlerweile ein einfacher Einnahmetatbestand selbst für die Länder geworden. Sie können sich das gern im Internet ansehen, ich finde das sehr interessant. Wenn das so ist, dann müssen Sie sich auch vorstellen, in Gotha beispielsweise, wo wir diese mobilen Geräte angeschafft haben, ist es so, wenn Sie zum Beispiel zu schnell fahren, bekommen Sie bei besonders hohen Geschwindigkeitsübertretungen ein Fahrverbot. Dagegen können Sie auch rechtlich vorgehen.

Wenn Sie sich mal ein VTU-Gutachten anschauen, die haben in den Jahren 2007 bis 2011 mal einfach 14.000 Gerichtsfälle bei Verkehrsübertretungen in Fragen der Geschwindigkeit gezogen und geprüft.

56 Prozent der Leute, die vor Gericht geklagt haben, hatten Glück oder hatten ihr Recht bekommen und haben im Prinzip diese Geschwindigkeitsübertretung später vor Gericht einfach nicht belegt, es ist da nicht belegt worden. Das heißt also, wenn Sie selbst so ein Geschwindigkeitsgerät haben, Sie haben juristischen Ärger, Sie können vielleicht in der Stadtverwaltung sogar noch einen juristischen Mitarbeiter zusätzlich einstellen, weil es genügend Autofahrer gibt, die zum Teil auch über bestimmte Interessenverbände so organisiert sind, die werden einfach erst mal gegen diesen Bescheid klagen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eine Frage des Wie.)

Das ist eine Frage des Wie, aber das ist die Lebenswirklichkeit. Darum kommen wir nicht herum. Wenn es also darum geht, dass wir Leute erziehen - und das ist auch Sinn und Zweck der Sache, damit sie vorsichtiger fahren in Innenstädten, an Kindergärten vorbei oder an Schulen -, dann frage ich Sie, warum führen wir denn zum Beispiel nicht ein, das gibt es, in vielen anderen Städten habe ich das gesehen, so große Tafeln und da steht blinkend drauf, „Sie fahren …“ und dann kommt die Geschwindigkeit, die Sie gerade aktuell haben. Also „Sie fahren 60“ oder „Sie fahren 50“. Es gibt sogar einen Belohnungsmodus, Sie werden dann mit einem Smiley belohnt, wenn Sie auf die Geschwindigkeit, die angezeigt ist, runter touren,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: In Linder- bach steht so eine.)

- in Linderbach gibt es das, genau, da habe ich es auch schon gesehen - oder so ein Gesicht, das die Mundwinkel nach unten hängen lässt. Das ist im Übrigen eine sehr schöne Sache, denn Sie bekommen sogar mit, welche Geschwindigkeit Sie aktuell fahren. Das ist nicht wie beim Blitzgerät, da rasen Sie rein, sehen, es blitzt jetzt kurz auf, dann gehen Sie auf die Bremsen. Das ist für mich zum Beispiel eine Erziehungsmethode, die sehr, sehr gut ist.

(Beifall SPD)

Dann führen wir doch so was ein. Dann brauchen wir alle anderen Dinge eigentlich überhaupt nicht mehr hier zur Diskussion zu bringen. Sie können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass Geschwindigkeitskontrollen auch aus finanziellen Aspekten in den Kommunen angeschafft werden. Sie haben vorhin gesagt, Sie unterstellen jetzt den Kommunen so eine Art Abzockmentalität. Ich sage Ihnen, es gibt momentan, auch aufgrund dieser Verordnung, überhaupt keine Instanz, die einem Ordnungshüter in Gotha zum Beispiel verbietet, dieses Gerät von der Straße, in der der Kindergarten gelegen ist, wegzunehmen und an das Ortseingangsschild zu stellen. Wie wollen Sie denn das kontrollieren? Das machen Städte und Gemeinden mittlerweile.