Protocol of the Session on October 17, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen: Der Abgeordnete Koppe formuliert in seiner Anfrage einen Zusammenhang zwischen der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Pflege in Thüringen und der Umsatzentwicklung in der Pflegebranche. Um diese These nachvollziehen zu können, ist es zunächst erforderlich, sich vor Augen zu führen, wie sich der Umsatz eines Unternehmens der Pflegebranche zusammensetzt und welche Kostenstrukturen bestehen. Laut Sozialwirtschaftsbericht Thüringen, der vom TMWAT und dem TMSFG im April 2012 herausgegeben wurde, entfallen insgesamt jeweils 97 Prozent des Umsatzes ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen auf Leistungsentgelte, also Leistungen der Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger sowie den Selbstzahleranteil, also den Eigenanteil des Pflegebedürftigen am Entgelt. Damit kor

respondiert folgende Kostenstruktur: Der weit überwiegende Teil der Kosten eines Unternehmens der Pflegebranche entfällt auf Personalkosten, bei ambulanten Pflegediensten 74 Prozent, bei stationären Einrichtungen 57 Prozent. Die Sachkosten betragen 18 Prozent im ambulanten und 21 Prozent im stationären Bereich. Weitere Kostenarten sind externe Dienstleistungen wie Reinigung und Reparaturen - 3 Prozent ambulant und 13 Prozent stationär -, kalkulatorische Kosten wie Abschreibungen 2 Prozent ambulant und 7 Prozent stationär -, sonstige Kosten, vor allem Steuern - 3 Prozent ambulant und 2 Prozent stationär.

Der von Herrn Abgeordneten Koppe formulierte Zusammenhang beinhaltet also folgende Aussage: Qualitativ hochwertige Pflege erfordert qualifiziertes Personal, qualifiziertes Personal kostet Geld und ist auch nur rekrutierbar, wenn angemessene Vergütungen gezahlt werden. Steigende Personalkosten erfordern eine Erhöhung der Pflegevergütung, was wiederum steigende Umsätze zur Folge hat. Im Thüringer Pflegepakt heißt es dazu: „Ziel sind wirtschaftlich angemessene Pflegevergütungen, um so steigenden Personalkosten in der Pflege Rechnung zu tragen. Es wird angestrebt, dass die Pflegevergütungen signifikant und schrittweise erhöht werden, um die Abwanderung von Pflegefachkräften zu vermeiden. Dazu ist ein konkurrenzfähiges Lohnniveau notwendig, um gegenüber anderen Regionen und Branchen bestehen zu können. Angestrebt werden tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse.“

Es besteht also ein gewisser Zusammenhang zwischen einer guten Qualität der Pflege und den Umsatzzahlen ambulanter und stationärer Einrichtungen. Allerdings gibt es neben der angemessenen Entlohnung der Pflegekräfte noch eine Vielzahl anderer Aspekte, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Pflege durch ambulante Dienste oder in stationären Einrichtungen eine Rolle spielen.

Insofern möchte ich noch mal auf den Thüringer Pflegepakt verweisen. Pflege findet aber nicht nur im professionellen Bereich, sondern auch in großem Umfang im privaten und ehrenamtlichen Bereich statt. In Thüringen wird fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen ohne professionelle Hilfe betreut. Diese Arbeit, die nicht in Umsatzzahlen messbar ist, ist ein mindestens genauso wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung in Thüringen.

Zu den Fragen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Koppe, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Ich danke Ihnen aber trotzdem für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass ich Ihnen zumindest mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.

(Abg. Koppe)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6715.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Aktienanteile der landeseigenen Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH an der Analytik Jena AG

Laut Medienberichten (FOCUS Online vom 27. September 2013) sieht der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in dem Aktienanteil des Freistaats Thüringen einen wichtigen Garanten dafür, die Analytik Jena AG trotz Übernahmeangebots in Thüringen zu halten. Die Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH verfüge zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Analytik Jena AG über rund 27 Prozent der Anteilsscheine. Nach Angaben der Endress+Hauser-Gruppe hält der Freistaat Thüringen rund 17,8 Prozent der Aktien. Zu dem genannten Anteil des Landes äußerte sich laut Medienberichten das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Aktien am Gesamtkapital der Analytik Jena AG (absolut und prozentual) hält der Freistaat Thüringen direkt oder indirekt?

2. Wie viel Geld hat der Freistaat Thüringen (direkt oder indirekt) für den Ankauf der Aktien jeweils bezahlt (bitte getrennt nach Stückpreis und Ankaufs- zeitpunkt angeben)?

3. Wie hoch war der Börsenkurs der Aktien der Analytik Jena AG beim Einstieg des Freistaats Thüringen bzw. der Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH jeweils?

4. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung mittelfristig mit dem Aktienanteil und wird ein Verkauf mittelfristig ausgeschlossen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hält weder unmittelbar noch mittelbar Anteile an der Analytik Jena AG. Die Beteiligungsmanagementgesellschaft

Thüringen mbH (bm-t) ist eine reine Managementgesellschaft, die selbst keine Beteiligungen eingeht. Beteiligt an der Analytik Jena AG ist die Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (TIB). Die TIB ist eine Tochter der rechtlich selbstständigen privatrechtlichen Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens, kurz STUWT. Die TIB besitzt insgesamt 1.349.333 Aktien und hält einen Anteil in Höhe von 17,63 Prozent.

Zu Frage 2: Die TIB erwarb Aktien zu folgenden Zeitpunkten, zu folgenden Stückpreisen und zu folgenden Kaufpreisen: 27.11.2006, Stückpreis 7,00 €, Kaufpreis 490.000 €; 22.12.2006, Stückpreis 7,00 €, Kaufpreis 560.000 €; 03.02.2009, Stückpreis 6,32 €, Kaufpreis 2.494.000 €; 02.02.2012, Stückpreis 10,48 €, Kaufpreis 4.926.000 €; 19.09.2013, Stückpreis 12,50 €, Kaufpreis 4.217.000 €.

Ich möchte hier mal einwenden, falls ich mich jetzt verhaspelt habe, Sie bekommen es auch schriftlich, wo Sie dann die Zahlen direkt nachlesen können.

Zu Frage 3: Der Börsenkurs war zum Zeitpunkt der Aktienkäufe wie folgt: 27.11.2006 7,00 €; 22.12.2006 6,92 €; 03.02.2009 6,32 €; 02.02.2012 11,75 €; 19.09.2013 13,68 €.

Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstützt das Engagement der TIB bzw. der bm-t bei der Analytik Jena AG. Die Engagements der TIB sollen dazu beitragen, Entwicklung und Wachstum der Portfolio-Unternehmen zu fördern, den Standort Thüringen zu stärken und einen Mehrzuwachs für den Fonds zu generieren. Es ist nicht Aufgabe der TIB, ihre Anteile an Thüringer Unternehmen dauerhaft zu halten. Die TIB ist immer nur ein Partner auf Zeit. Dies gilt auch für die Beteiligung an der Analytik Jena AG. Mittelfristig schließt die Landesregierung daher einen Verkauf der Anteile an der Analytik Jena AG nicht aus.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hatte eingangs gesagt, der Minister hat gesagt, wir können langfristig Analytik Jena in Thüringen halten. Wenn Sie jetzt gleichzeitig sagen, der Verkauf ist nicht ausgeschlossen, was ich nachvollziehen kann, wie wollen Sie dann garantieren, dass Analytik Jena, insbesondere die wertschöpfungsintensiven Teile Forschung, Entwicklung, Konzernführung, auch über die Mittelfristigkeit hinaus ihren Sitz in Jena bzw. in Thüringen halten können oder werden?

Das wird sicherlich genau der Punkt sein, den man sich genau anschauen kann, macht das dann Sinn, an einem bestimmten Punkt Anteile zu verkaufen, dass man auch mit einer relativen Sicherheit sagen kann, dass das dann nicht zum Nachteil für Thüringen gereicht.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die ziemlich wahrscheinlich letzte Mündliche Anfrage ist die des Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6718.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ertüchtigungskonzepte für die JVA Hohenleuben

Bei der Verabschiedung des Leiters der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hohenleuben am 5. September 2013 erwähnte dieser, dass Konzepte zur Ertüchtigung der Justizvollzugsanstalt bereitlägen, um die JVA Hohenleuben weiterhin betreiben zu können. Nach dem derzeitigen Stand soll die JVA Hohenleuben in einigen Jahren schließen. Die Gefangenen sollen dann in Zwickau-Pöhlau in einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt von Thüringen und Sachsen untergebracht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ertüchtigungs- und Sanierungskonzepte gab beziehungsweise gibt es für die JVA Hohenleuben? In welchem Rahmen wurden diese umgesetzt beziehungsweise geprüft?

2. Welche Vorschläge zur Ertüchtigung, Sanierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der JVA Hohenleuben seitens der Leitung der JVA Hohenleuben sind der Landesregierung bekannt?

3. Welche Kosten wären mit einer Sanierung und Ertüchtigung verbunden, so dass die JVA Hohenleuben den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs gerecht wird?

Für die Landesregierung antwortet der Justizminister Herr Dr. Poppenhäger, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wollte ich jetzt beantworten. Da muss ich wohl ein anderes Manuskript nehmen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Frau Berninger wäre dann morgen.

So, Frau Berninger kommt morgen dran. Herr Abgeordneter Bergner, Ihre Mündliche Anfrage will ich gern beantworten.

Zu Frage 1: Da seit jeher die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben, wie Sie auch wissen, unter vollzuglichen und wirtschaftlichen Aspekten hinsichtlich der Schaffung eines modernen und zeitgemäßen und zukunftsorientierten Strafvollzugs als nicht sanierungsfähig eingeschätzt wurde und wird und schon seit mehr als zehn Jahren durch einen Neubau ersetzt werden soll, gibt es im Thüringer Justizministerium für die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben auch keine Ertüchtigungs- oder Sanierungskonzepte für den Erhalt dieser Anstalt. Die JVA Hohenleuben ist im Übrigen auch zu klein, ich werde gleich noch darauf zu sprechen kommen. Zur Sicherstellung des laufenden Dienstbetriebs und insbesondere der Gewährleistung der Sicherheit bestehen aber Einzelplanungen, wie beispielsweise für die Erneuerung der Personensicherungsanlage, der Personennotrufanlage für ca. 1 Mio. € und Baubedarfsplanungen für die laufenden Maßnahmen zum Bauunterhalt.

Zu Frage 2: Abgesehen von den in der Beantwortung zu Frage 1 erwähnten Einzelplanungen sind der Landesregierung keine derartigen Vorschläge bekannt. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen von Prof. Dr. Herz, meinem Staatssekretär, verweisen. Dieser hat in der 114. Plenarsitzung am 22. März 2013, niedergelegt in der Drucksache 5/5701, zum Antrag der FDPFraktion mit dem Titel „Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Westsachsen/Ostthüringen“ unter anderem zur Sanierungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben und der Notwendigkeit eines Neubaus als Ersatz umfassend berichtet. Insbesondere will ich auf die Antwort zu dem Fragenkomplex zu Ziffer 2 des Antrags Ihrer Fraktion, Herr Bergner, und unserer Antwort damals verweisen.

Zu Frage 3: Da die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben in dem vorgenannten Sinne nicht sanierungsfähig ist, um den Anforderungen eines modernen Strafvollzugs gerecht zu werden, erübrigen sich auch die Fragen nach den Kosten einer Sanierung. Um dennoch auf Ihre Frage einzugehen, darf ich auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem eben genannten Sofortbericht verweisen. Bei den notwendigen baulichen Maßnahmen für eine Justizvollzugsanstalt mit einer Belegungsfähigkeit von 370 Haftplätzen wäre im Übrigen von einem Flächenbedarf von mindestens 7 bis 10 Hektar auszugehen. Die Fläche der JVA Hohenleuben, Flurstück 314/2 umfasst einschließlich der offenen Vollzugs

anstalt (OVA) und des Vorgeländes ca. 35.000 m2, mithin also weniger als die Hälfte des Bedarfs von mindestens 7 Hektar. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Minister. Bei der Abschiedsveranstaltung des früheren Leiters der JVA Hohenleuben, von der ich in meiner Anfrage gesprochen habe, hat der frühere Leiter darauf hingewiesen, in seinem Panzerschrank im Büro eigene Planunterlagen zu haben, wo sich die Belegschaft der JVA Gedanken über eine Nachnutzung gemacht hat. Haben Sie diesen Hinweis genutzt, um sich diese Unterlagen kommen zu lassen oder durch einen Dritten prüfen zu lassen?

Ich habe das nicht getan. Ich gehe aber davon aus, dass die Kernfrage ist, ob eine zukunftsfähige Sanierung nach heutigen Standards und nach heutigen Vorstellungen in Hohenleuben möglich ist. Da wir davon ausgehen, dass dies unter den jetzt gegebenen Bedingungen nicht möglich ist, kann es durchaus sein, dass es mit den Bediensteten vor Ort und auch mit dem geschätzten Herrn Direktor an dieser Stelle vielleicht eine Differenz gibt.

Und die zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Minister. Wären Sie denn bereit, um auch mögliche Zweifel auszuräumen, sich diese Unterlagen zur Prüfung kommen zu lassen?

Jederzeit, Herr Abgeordneter.