Protocol of the Session on October 17, 2013

Jederzeit, Herr Abgeordneter.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Damit schließe ich auch den Tagesordnungspunkt 31, Fragestunde, zumindest für heute.

Wir machen vereinbarungsgemäß weiter und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 5/6690

Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes werden für den Landesjugendhilfeausschuss vier Mitglieder und deren Stellvertreter durch den Landtag gewählt. Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 28. Januar 2010 Herrn Denny Möller als stellvertretendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Fraktion der SPD gewählt. Die Fraktion der SPD hat dazu einen neuen Wahlvorschlag eingereicht. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/6690 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Philipp Schweizer. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann weise ich darauf hin, dass gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Widerspricht ein Mitglied des Landtags einer offenen Abstimmung?

(Zuruf Abg. Barth, FDP: Ja.)

Der Widerspruch ist gegeben. Damit findet eine geheime Wahl statt. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Berninger, Kellner und Weber. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.

Klaus von der Krone; Jörg Kubitzki; Dagmar Künast; Tilo Kummer; Frank Kuschel; Annette Lehmann; Wolfgang Lemb; Ina Leukefeld; Christine Lieberknecht; Dr. Gudrun Lukin; Dorothea Marx; Christoph Matschie; Beate Meißner; Peter Metz; Carsten Meyer; Dirk Möller; Mike Mohring; Eleonore Mühlbauer; Maik Nothnagel; Birgit Pelke; Dr. Werner Pidde; Egon Primas; Bodo Ramelow; Lutz Recknagel; Jürgen Reinholz; Martina Renner; Astrid Rothe-Beinlich; Manfred Scherer; Dr. Johanna Scheringer-Wright; Fritz Schröter; Jennifer

(Minister Dr. Poppenhäger)

Schubert; Heidrun Sedlacik; Anja Siegesmund; Diana Skibbe; Karola Stange; Christina Tasch; Heike Taubert; Heinz Untermann; Dr. Mario Voigt; Marion Walsmann; Frank Weber; Siegfried Wetzel; Henry Worm; Gerold Wucherpfennig.

Konnten alle ihre Stimme abgeben? Dann ist der Wahlgang hiermit geschlossen.

Es liegt jetzt ein Ergebnis vor, Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses. Es wurden 68 Stimmen abgegeben, gültige Stimmzettel waren es 68. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/6690 entfielen 50 Jastimmen, 16 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist die Wahl erfolgt und Herr Schweizer ist ab sofort stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Justizkostengesetz (ThürJKostG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6564 ZWEITE BERATUNG

und ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Manfred Scherer für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der zweiten Lesung des Justizkostengesetzes. Es hat sich seit dem einem Monat, der seit der ersten Lesung vergangen ist, weder an dem Gesetz etwas geändert noch an unserer Auffassung dazu, das heißt notwendige Anpassung an das Bundesrecht. Den Gebührenbefreiungstatbestand für die Gemeinden, den halten wir für richtig und die geringfügige Anhebung der Gebührensätze, die das letzte Mal vor 20 Jahren angehoben worden sind, halten wir auch für zutreffend. Sonst gibt es aus meiner Sicht dazu nichts zu sagen. Danke schön.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet die Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.

Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat

sich seit der ersten Lesung an dem Gesetz nichts geändert. Herr Scherer, was für eine Erkenntnis! Wie soll sich denn an einem Gesetz, das Sie nicht einmal an die Ausschüsse überwiesen haben, etwas ändern? Durch Rumliegen in den parlamentarischen Räumen ändert sich natürlich nichts an dem Gesetz.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Herr Scherer, das sollten Sie wissen.

In der ersten Lesung des Gesetzes wurde uns von Ihnen, Herr Scherer, vorgehalten, dass es nicht zum Thema gehöre, über die Reform des Kostenrechts sowie des Prozesskosten- und Beratungshilferechts auf Bundesebene zu sprechen. Aber genau zu diesem aktuellen Reformpaket gehört der vorliegende Gesetzentwurf, als Umsetzung nämlich auf Landesebene, Herr Scherer. Ich bin erstaunt, dass ich Ihnen das erklären muss.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Nein, das müssen Sie nicht erklären, das ist so!)

Es ist Aufgabe des Landtags, nicht nur als Landesgesetzgeber für die rechtliche Ausfüllung und Konkretisierung der auf Bundesebene vorgenommenen Reform zu sorgen. Zu den Kontroll- und Aufsichtsaufgaben des Landtags gehört es nach Ansicht meiner Fraktion auch, im Blick zu behalten, welche Auswirkungen eine solche Reform in Thüringen hat, vor allem für die Rechtsuchenden. Zeigen sich hier negative Folgen, ist nach Ansicht meiner Fraktion der Landtag verpflichtet, die Landesregierung zu Korrekturaktivitäten aufzufordern, vor allem - und das haben wir gemacht - in Form von Initiativen Thüringens im Bundesrat, bis hin zu Gesetzesänderungsvorschlägen.

Die massiven Kostensteigerungen bei den Anwaltsund anderen Gebühren im Gerichts- und Justizbereich werden - und dazu muss man keine prophetische Gabe oder eine Glaskugel besitzen - für zahlreiche Rechtsuchende neue hohe Hürden aufrichten. Für eine ganze Anzahl von Menschen wird es wegen des höheren und auch unkalkulierbaren Kostenrisikos auch definitiv das Aus für den Gang zu den Gerichten, gerade zu Zivilgerichten, bedeuten. Sie werden dann gegebenenfalls zwar recht haben, aber das Ihnen zustehende Recht nicht bekommen. Das kann doch nicht unsere Absicht in dem Rechtsstaat sein. Diese Kluft, die sich da auftut, ist für einen demokratischen und vor allem sozialen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und doch wird diese Kluft durch andere aktuelle Reformen noch verstärkt. Denn es gab - wie in der ersten Lesung schon erläutert - auch Verschlechterungen im Prozesskostenund Beratungshilferecht. Nach der Neuregelung wird eine ganze Reihe von Betroffenen den Zugang zu PKH-Leistungen verlieren, weil eben die Einkommensgrenzen verändert worden

(Abg. Bärwolff)

sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, das habe ich in der ersten Lesung auch schon angerissen, dass die Rechtsschutzversicherungen auch immer strengere Maßstäbe zur Prüfung von Kostenübernahmen anlegen. Es ist zu erwarten, dass sich mit dem steigenden Kostenrisiko für die Versicherungen bei den Verfahren dieser Trend noch verschärfen wird und damit stehen viele Rechtsuchende, vor allem die, die in sozial und finanziell schwierigen Situationen sind, von mehreren Seiten gleichzeitig unter Druck. Wir sind überzeugt, in einem sozialen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, darf die Frage der Rechtsdurchsetzung nicht zu einer Frage des Geldes verkommen.

(Beifall DIE LINKE)

Umso wichtiger finden wir, dass Landtag und Landesregierung in Thüringen die zukünftigen Auswirkungen der Reform auf Bundesebene im Gebühren- und Kostenrecht und im Prozesskosten- und Beratungshilferecht aufmerksam und kritisch verfolgen, Herr Scherer, auch mit Instrumenten der Evaluierung.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Das hat mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun.)

Bei Mängeln und Problemen ist dann schnelle und umfassende Abhilfe angezeigt, eingeschlossen der Gang mit Änderungsvorschlägen in den Bundesrat. Auch wenn Sie immer öfter sagen, das habe mit diesem vorliegenden Gesetz nichts zu tun, wird es nicht richtiger, Herr Scherer.

(Beifall DIE LINKE)

Bloß weil Sie das sagen, wird es ja nicht zum Fakt.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Aber wenn Sie es sagen, wird es auch nicht richtiger.)

(Unruhe CDU)

Bezogen auf das Justizkostengesetz möchte ich nochmals für die Stärkung der Informationsfreiheit werben und für eine Senkung der Gebühren für Dokumente, die nicht am Verfahren beteiligte Personen erhalten wollen, insbesondere, das habe ich auch schon erwähnt, als Argumentationsmaterial in anderen Rechtsfällen.

Zum Abschluss möchte ich für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir die nur halbherzige Gebührenbefreiung im kommunalen Bereich zum Nachteil der kommunalen Unternehmen, das betrifft § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs, problematisch finden und ablehnen, und zwar mit Blick auf die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die diese Unternehmen in ihrer ganz überwiegenden Zahl erledigen. Auch diese Unternehmen sollten von der Gebührenzahlungspflicht befreit werden. Das sind unsere Forderungen für den Gesetzentwurf. Da diese nicht erfüllt wurden und nicht mal im Ausschuss dis

kutiert werden konnten, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Als Nächstes hat jetzt Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich kann es an dieser Stelle recht kurz machen. Im Wesentlichen halte ich die Gebührenänderung für angemessen. Die Frage, die uns beim letzten Mal noch unter den Nägeln gebrannt hatte, war, welche Kosten durch die Gesetzesänderung entstehen und diese Frage wurde uns im letzten Plenum ordentlich beantwortet. Wir sind zwar auch kritisiert worden mit dem Vorwurf, dass wir den Gesetzentwurf schlechtreden wollten, das halte ich für unangemessen. Ich meine, es ist legitim, dass man, auch wenn ein Gesetz Entbürokratisierung mit sich bringen soll, nach den möglichen Kosten fragt. Das haben wir getan und insofern war auch der Vorwurf nicht gerechtfertigt.

(Beifall FDP)

Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht jetzt zustimmungsfähig. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Poppenhäger.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will wenigstens noch kurz auf ein, zwei Argumente, die das letzte Mal und auch heute gefallen sind, noch einmal eingehen.

Das Vorbringen der Abgeordneten der Linkspartei ist ein bisschen widersprüchlich. Frau Abgeordnete Berninger hat die generelle Befreiung der Kommunen von Gerichtskosten gefordert, Abgeordneter Kuschel hatte letzte Sitzung Sorgen und meint, weniger Befreiung von Kosten zu fordern, weil er die Befürchtung geäußert hat, darüber will ich mich jetzt nicht näher auslassen, dass die Gebührenfreiheit dazu führen könnte, dass die Gemeinden bei Konflikten mit den Bürgern nicht mehr selbst entscheiden würden, sondern die Gerichte vorschicken. Wir haben also von Ihnen aus zwei