Protocol of the Session on October 16, 2013

Wir haben auch schon vor einigen Wochen zu dem Thema ausgeführt, dass wir es insgesamt für richtig halten, wir sind selber schon mehrfach dazu aktiv gewesen, aber den Vorlagen der Linken in Gänze dann doch nicht zustimmen können und werden, auch nicht, wenn es dann in den Ausschuss überwiesen ist, weil wir glauben, dass die Komplexität des Themas dann doch nicht richtig getroffen wurde, Herr Korschewsky, unter anderem wegen der kommunalen Wahlbeamten, die fehlen, das wissen Sie. Das muss ich auch nicht wiederholen. So viel Aufmerksamkeit hat dieses spannende Thema dann doch nicht hier. Wir halten auch das Amtschefproblem durchaus für eines, das man diskutieren muss. Sie haben schon recht, formal gesprochen gibt es nicht mehr Arbeit. Aber es ist ein Unterschied, ob jemand als Teil der Regierung agiert und dann tatsächlich Amtschef sein kann oder jemand anderen damit beauftragen muss bis hin zum Thema Eingruppierung etc. Das wäre für uns alles etwas in der Debatte, die wir dann hoffentlich, mit wem auch immer, im September nächsten Jahres führen können. Was die Zahl z.B. der Ministerien angeht, damit könnte man viel mehr strukturell klären als mit der Frage, wie viele Staatssekretäre es gibt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS90/DIE GRÜ- NEN)

Da verringert sich die Zahl der Staatssekretäre ganz automatisch, wenn man das Thema so durchzieht. Auch dieses Nebenthema der Teilhabe der Beauftragten an den Kabinettssitzungen - es ging natürlich nicht um die banale Frage, ob der Platz reicht. Ich hatte ja auch damals schon ausgeführt, das ist die Frage, ob man da von …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Sehen Sie, das wäre eine Variante davon. Ob das Frau Lieberknecht zulassen würde oder wer immer dann Ministerpräsident ist, das werden wir einmal sehen. Aber das eigentliche Thema, dabei bleibe ich auch, ist, die Vertraulichkeit von solchen Sitzungen nimmt exponentiell ab mit der Anzahl der Beteiligten. Da gibt es keine optimale Menge. Aber wer auch immer die Regierung stellt, möchte möglicherweise das Thema Vertraulichkeit doch gewahrt wissen. Da wollte ich jetzt wieder ganz deutlich nie

mandem persönlich zu nahe treten, sondern einfach nur sozialpsychologisch sagen, wenn 20 Leute im Raum sind, ist es nicht mehr geheim zu halten. Das Thema Umgestaltung des Beauftragtenwesens insgesamt hat unsere Zustimmung gefunden. Das haben wir schon gesagt. Ich habe mich heute hier zu dem Thema bewusst kurz halten wollen, weil ich wirklich noch einmal daran appellieren möchte, seitens der Koalition Überweisung an die Ausschüsse mit zu akzeptieren. Das kann man ruhig dort ein paar Monate parken. Wenn Sie das nicht tun, vermuten wir dahinter alle Schlechtigkeit der Welt, unter anderem, dass Sie dann überhaupt nicht mehr mit Regierungsvorschlägen kommen. Diese Art von Unterstellung möchten Sie doch sicherlich nicht auf sich sitzen lassen. Es wäre also schön, wenn wir uns zu dem Thema in den Ausschüssen wiederfinden würden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Pidde von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der sogenannten politischen Beamten eingereicht. Das erfolgte im letzten Plenum mit erster Lesung. Vorher gab es ein großes Brimborium, als es verkündet worden ist. Deshalb sehe ich, es ging mehr um Showeffekte. Meine Fraktion will das nicht. Es gibt gute Gründe für den Status des politischen Beamten. Durch ihn wird sichergestellt, dass in Schlüsselpositionen die Zahnräder zwischen Politik und Verwaltung ineinandergreifen. Durch die politischen Beamten wird auch das Handeln der Behörden demokratisch legitimiert. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich sehe auch keinen Sinn in einer erneuten Ausschussüberweisung, um das Gesetz dort zu parken. Das bräuchten wir meines Erachtens nicht. Es bleibt natürlich die generelle Frage, wie viele politische Beamte braucht man oder sind notwendig? Wenn ich die Anzahl der Beauftragten sehe, dann muss man darüber vielleicht nach der nächsten Landtagswahl mit denjenigen, die dann Verantwortung haben, auch reden.

Meine Damen und Herren, etwas anderes ist die Frage der Absicherung der politischen Beamten. Da ist es schon notwendig, die Debatte dazu zu führen, dass wir die Vorschriften genau unter die Lupe nehmen und einmal schauen, wo dort entsprechend nachgebessert werden muss. Wenn Herr Meyer hier sagt, das werden wir wohl diese Legislaturperiode nicht mehr erleben, dann muss ich ihm widersprechen. Die Ministerpräsidentin hat

(Abg. Meyer)

angekündigt, das Beamtenversorgungsgesetz anzupassen. Der Finanzminister hat das in der Aktuellen Stunde noch einmal beteuert und in seinem Haus wird ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass er uns in den nächsten Wochen oder Monaten zugeleitet wird und wir den noch abschließend hier im Landtag beraten können. Da geht es nicht darum, irgendeinen Schnellschuss zu machen, sondern wir brauchen auch eine solide Beratungsgrundlage, denn es ist keine einfache Rechtsmaterie, sondern da geht es um wichtige Fragen, die dort beantwortet werden müssen, wozu wir uns auch eine Meinung bilden müssen. Ich sage nur mal: Wie gehen wir um mit der sogenannten Mindestbelassung? Sollen den Versorgungsberechtigten mindestens 20 Prozent ihrer jeweiligen Versorgungsbezüge verbleiben?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein.)

Soll man das einschränken?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ja.)

Soll man das vielleicht nur noch für Witwen und Waisen zahlen? Das ist eine solche Frage, das muss man sich anschauen und die Wirkungen anschauen.

Wie ist es mit der Frage der Freistellung von der Dienstpflicht und entsprechend mit der Höhe der Anrechnung? Bei den kommunalen Wahlbeamten haben wir 50 Prozent der Anrechnung. Ist das zu niedrig? Sollte man es höher ansetzen?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein.)

Das sind solche Fragen. Wie ist es mit der Rechtsstandwahrung? Sollte man die befristen? Deshalb denke ich, es ist wichtig, den Gesetzentwurf abzuwarten. Wir gehen davon aus, er kommt bald. Dann schauen wir uns den genau an, nehmen ihn in die Ausschüsse, beraten ihn in Ruhe, debattieren darüber und haben dann ein Gesetz, was vor allen Dingen auch inhaltlich hieb- und stichfest ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hieb- und stichfest, das ist echt gut, und alle Minister und Staatssekretäre klagen gegen Thüringen.)

Danke, Herr Abgeordneter Pidde. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ich frage mich sowieso, warum die rot sind.)

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kollegin Pelke, ich habe das heute früh schon einmal erklärt, ich erkläre es gerne noch

einmal: Die sind rot, weil sie vor vielen Jahren, vor fast 20 Jahren in Suhl gekauft wurden, dort gab es zu der Zeit nur rote Krücken

(Heiterkeit im Hause)

und weil ich zu Hause genau den Haushaltsgrundsatz verfolge, den ich hier für den öffentlichen Haushalt auch immer fordere, nämlich Dinge zu nutzen, solange sie funktionieren und nicht einfach, weil ein neuer Geschmack und eine neue Mode aufkommen, auch gleich etwas Neues anzuschaffen. Haben wir das noch einmal gehört.

(Beifall FDP)

Herr Präsident, ich danke Ihnen für die Möglichkeit, kurz diese sachfremden Ausführungen zu machen.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat die beiden jetzt zur Beratung stehenden Gesetzentwürfe bereits in der ersten Beratung abgelehnt und ich möchte auch an dieser Stelle unsere Ablehnung noch einmal bekräftigen und mit einigen zusätzlichen Argumenten vielleicht auch untermauern.

Einen Punkt, Herr Kollege Korschewsky, haben Sie zu Beginn Ihrer Rede auch angesprochen, ihn allerdings ganz anders interpretiert, als ich - die mangelnde Anwesenheit von Ministern nämlich. Das ist ein Punkt, das ist aus meiner Sicht ausdrücklich ein Argument gegen Ihren Vorschlag. Denn die politischen Hausleitungen bleiben auch nach Ihrem Vorschlag am Ende trotzdem die Minister. Politische Hausleitung ist der Minister. Ich glaube, dass wir als Parlament das Recht und zu Recht auch die Erwartung haben, dass wir hier die politischen Hausleitungen sitzen haben, wenn die Vertretung des Volkes, wenn das Parlament tagt.

(Beifall FDP)

Die permanente Abwesenheit dieser Regierung ist nämlich am Ende nicht nur eine Missachtung des Parlaments, also der Volksvertretung, sondern im übertragenen Sinne auch eine Missachtung des Volkes, welches diese Vertretung gewählt hat.

Ich möchte diesen Damen und Herren überhaupt nicht die Möglichkeit geben, sich aus dieser Verantwortung hier zu stehlen, zu entlassen, indem sie uns nur noch ihre Adlaten hierher setzen, die sich je nach Tagesform dann vielleicht auch noch entschuldigen lassen und dann sitzen wir am Ende mit einem Staatssekretär hier. Das ist genau der Punkt oder ein wesentlicher Punkt, Herr Korschewsky, weshalb ich glaube, dass Ihr Antrag, Ihr Vorschlag in die falsche Richtung geht.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das ist aber jetzt eine gelbe Krücke.)

(Beifall FDP)

„Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern sowie den Staatssekretären

(Abg. Dr. Pidde)

als weiteren Mitgliedern.“ Das wäre der Text, den der Artikel 70 Abs. 2 nach Ihrem Vorschlag haben sollte. Bereits vor Monatsfrist hat sich, genau wie heute auch wieder, eine deutliche Mehrheit der Redner gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und das aus gutem Grund. Es sind viele Gründe schon genannt worden. Der Fall Bayern ist hier schon diskutiert worden. Ihr Vorschlag, Herr Korschwesky, birgt die Gefahr, Sie haben das auch selbst gesagt, dass die Landesregierung bzw. die Hausspitzen entsprechend personell aufgebläht werden. In Bayern gibt es die Einrichtung eines Amtschefs neben dem Staatssekretär, der die Geschäfte in den Ministerien so führt, wie das bisher Aufgabe und Obliegenheit der Staatssekretäre ist. Wenn ich unsere Landeskasse anschaue, dann glaube ich, dass wir die Bayern das so machen lassen können, wie sie das für richtig halten. Wenn sie glauben, sich das leisten zu können, dann sollen sie sich das leisten. Thüringen kann sich so etwas nicht leisten.

Sie haben recht, Herr Korschewsky, aus Ihrem Antrag ergibt sich kein Muss für dieses Vorgehen, das gebe ich noch zu. Aber mit Blick auf das, was in den Hausleitungen jetzt auch auf der subalternen Ebene in den Ministerbüros auch mit Abordnungen, mit Zeitverträgen usw., mit Umorganisationen, die dann zum Teil in den Beantwortungen von Kleinen Anfragen hier noch als geheim deklariert werden, mit Blick also auf das, was in diesen Bereichen passiert, ahne ich, wie groß die Versuchung sein wird, genauso einen Weg auch zu gehen. Das ist ein weiterer Punkt. Ich möchte, dass wir diese Ämtervermehrung gar nicht erst möglich machen, Herr Korschewsky.

(Beifall FDP)

Nicht nur, dass wir dagegen sind, dass es da auch passiert, sondern wir sollten sie gar nicht erst möglich machen. In Thüringen sind Staatssekretäre politische Beamte, und ich glaube auch, dass es richtig ist, dass sie das auch bleiben. Das ist der zweite Punkt. Staatssekretäre sind Schnittstellenakteure zwischen dem Minister als der politischen Leitungsfigur eines Ressorts und dem ministeriellen Apparat, der Ministerialverwaltung, die ihrerseits die politischen Vorstellungen des Ministers entsprechend in Verwaltungshandeln, in Initiativen usw. umzusetzen hat. Deshalb ist es wichtig, dass in dieser Funktion Staatssekretäre - egal, welcher Couleur sie sind - im Zusammenwirken mit dem Minister auch ein großes persönliches Vertrauen des Ministers genießen. Wenn dieses persönliche Vertrauen nicht mehr da ist, kann der Staatssekretär genau diese Aufgabe nicht erfüllen. Besonders wirksam, besonders erkennbar wird es naturgemäß bei einem Regierungswechsel, dann driften natürlich diese Vorstellungen, die Meinungen fast zwangsläufig ohnehin auseinander. Eine Versetzung eines amtierenden Staatssekretärs in diesem Fall in den einst

weiligen Ruhestand ist nur folgerichtig, weil die entsprechend § 30 Beamtenstatusgesetz - Sie haben so viele Gesetze erwähnt, jetzt will ich auch mal eins bringen - dann eben nicht mehr „in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung steht“. Es macht aus diesem Grund durchaus Sinn in diesem Punkt, in gewissem Umfang besondere beamtenrechtliche Vorkehrungen zu treffen. Niemand kann ernsthaft - das ist meine feste Überzeugung etwas dagegen haben, dass auch politische Beamte im Rahmen der Ausübung ihres Amtes Ansprüche auf eine Altersversorgung erwerben. Jeder Beschäftigte, jeder Arbeiter und Angestellte zahlt in eine Rentenkasse ein, erwirbt damit Rentenansprüche. In vielen Betrieben gibt es betriebliche Altersversorgung, auf die man Ansprüche erwirbt, wenn man eine gewisse Zeit im Unternehmen beschäftigt ist. Das ist ein Punkt, den wir, glaube ich, auch den Staatssekretären zugestehen müssen. Problematisch wird es eben dann, wenn die Angemessenheit insbesondere nicht der Altersversorgung, sondern der Übergangsversorgungen und der vor dem Altersruhestand liegenden sogenannten Altersversorgung nicht mehr gewahrt ist, vielleicht sogar schon, wenn solche Versorgungen in größerem Umfang über größere Zeiträume überhaupt andauern, der Schonbetrag sozusagen, den hat der Kollege Pidde angesprochen.

Ob sich durch den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Hinsicht am Ende tatsächlich etwas ändert, wage ich zu bezweifeln. Für mich, für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich deshalb eher die Frage - und darüber müsste man in der Tat reden -, ob neben den Staatssekretären auch der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau beim Sozialministerium, der Ausländerbeauftragte, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen eine vergleichbar politisch wirkende Funktion ausüben wie die Staatssekretäre und ob diese deshalb in vergleichbarem Maße auch auf diesem persönlichen Vertrauensverhältnis mit dem Minister ihre Tätigkeit aufbauen und deshalb in den Genuss besonderer beamtenrechtlicher Ruhestandsregelungen kommen müssen. Ich sage es offen, ich/wir sehen dafür keinen Grund, die genannten Beauftragten und Behördenleiter als politische Beamte einzustufen.

(Beifall FDP)

Dass man ungeachtet dessen über die jetzigen Regelungen vielleicht mal nachdenken muss, das hat der Fall Peter Zimmermann - und das ist in Wahrheit der Anlass für das alles, was wir hier tun - gezeigt. Wir haben es gehört, noch nicht von der Regierung, aber schon von einer der sie tragenden Fraktionen, dass an einer Novelle des Beamtenversorgungsgesetzes gearbeitet wird; wir werden sehen. Ich hoffe auch auf eine schnelle Vorlage. Da

der Rhythmus der Wechsel hier zunimmt, muss man sehen, dass man das Gesetz möglichst schnell hat, damit wir am Ende nicht noch mehr solche Versorgungsfälle bekommen, die auf dem alten Gesetz beruhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will auch darauf hinweisen, dass nach meiner festen Überzeugung der Fall Peter Zimmermann nicht etwa in einem rechtsfreien Raum abgewickelt worden ist. Auch der Fall Zimmermann ist ganz klar vom Thüringer Beamtenrecht erfasst. Es gibt ganz eindeutige Regelungen, wie nach diesem Recht mit einem politischen Beamten, einem Staatssekretär umzugehen ist, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird und wie auch diese Versetzung selbst zu erfolgen hat. Der Thüringer Staatskanzlei war diese Rechtslage auch bekannt. Das muss man ganz klar sagen. Auch der Ministerpräsidentin war diese Rechtslage bekannt. Sie wurde von ihren Mitarbeitern, auch von leitenden Mitarbeitern, liebe Frau Kollegin Walsmann, durch ein Gutachten darüber in Kenntnis gesetzt - das war in der Zeitung zu lesen, das stand alles in der Zeitung.

Eines der Ergebnisse dieses Gutachtens war nun die Entlassung von Frau Walsmann, was insofern verwundert, weil nicht Frau Walsmann in den Ruhestand gekommen ist oder irgendwelche Bezüge bekommen hat, aber so ist das. Wir haben einen Minister, der natürlich nicht hier ist, weil er nie hier ist, der bekommt Bezüge, der darf in der Regierung bleiben. Wenn man darauf hinweist, wie so etwas vielleicht erfolgt, darf man nicht in der Regierung bleiben. Auch ein ganz interessanter Nebeneffekt, den wir aber, Herr Kollege Korschewsky, mit einer Gesetzesänderung auch nicht gefasst bekommen.

Dafür, dass die Ministerpräsidentin sich nicht an die Hinweise ihrer Juristen gehalten hat, trägt nicht die Staatskanzlei, dafür trägt auch Frau Walsmann keine Verantwortung und das ist am Ende auch keine Gesetzeslücke, die die Verantwortung dafür trägt, sondern das ist schlicht und ergreifend die Spitze der Exekutive, die Ministerpräsidentin, die für diesen Fall die Verantwortung trägt. Wenn sie das Thüringer Beamtengesetz, das Thüringer Beamtenrecht sachgerecht angewendet hätte, dann würden wir heute gar nicht darüber debattieren, weil es den Fall Zimmermann nie gegeben hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)