So aber hinterlässt der Fall Zimmermann einen faden Beigeschmack. Die Ministerpräsidentin hat sich mit ihren bisherigen Einlassungen und auch den neuen Ungereimtheiten in der Staatskanzlei nicht mit Ruhm bekleckert. Selbst, wenn Sie nicht in Kenntnis der geltenden Regelungen gewesen wäre, was aber nicht der Fall war, so hätte mindestens ihr gesunder Menschenverstand sagen müssen, ihr persönliches Feingefühl, was sie an vielen anderen
Stellen, das will ich konzedieren, durchaus beweist, dass man einem knapp 40-jährigen, gut verdienenden Menschen nicht einen solchen goldenen Handschlag verpassen kann. Das Handeln der Ministerpräsidentin in diesem Fall war eine ganz schwache Vorstellung.
Aber persönliches Feingefühl, Menschenverstand kann man mit einer Gesetzesänderung auch nicht erzwingen, mit einer Verfassungsänderung schon gleich gar nicht. Deswegen ist der Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, den die Fraktion DIE LINKE uns hier vorschlägt, falsch. Ein Gesetz regelt eine Vielzahl von Einzelfällen. Ein Gesetz ist eine abstrakte, eine generelle Regelung. Den Einzelfall entscheidet die Exekutive auf der Grundlage dieses allgemeinen Gesetzes. Wir brauchen keine Lex Zimmermann, wir brauchen auch keine Lex Machnig oder auch keine Lex Gnauck. Jeder dieser Fälle ist gesetzlich geregelt. Was wir brauchen, ist eine gesetzestreue Exekutive. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Herr Innenminister, Sie möchten für die Landesregierung sprechen, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Ihnen vorliegenden Entwürfe beinhalten Änderungen der Thüringer Verfassung sowie der dienst- und versorgungsrechtlichen Vorschriften der Beamten.
Wir haben in der letzten Plenarsitzung umfänglich über die beiden Entwürfe diskutiert. Die Überweisung an die Ausschüsse wurde auch wegen der seitens der Landesregierung angekündigten Gesetzentwürfe abgelehnt. Darauf, dass ich es nicht befürworte, die Verfassung zu ändern, damit Staatssekretäre künftig Teil der Landesregierung sind, habe ich bereits hingewiesen. Damit soll das Thema, welches das Parlament und auch die Öffentlichkeit beschäftigt, jedoch nicht beendet sein.
Ich habe bereits erklärt, dass es einen Entwurf der Landesregierung geben wird. Jedoch sollte hierfür und auch hier wiederhole ich mich - die Zeit zur Verfügung stehen, die gebraucht wird, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Probleme auch löst und nicht neue schafft. Haben Sie also etwas Geduld, denn nicht nur das Parlament hat eine Geschäftsordnung, an die es sich halten muss, auch die Landesregierung folgt der ihren, und diese besagt, dass Gesetzentwürfe zunächst innerhalb der Ressorts abzustimmen und zweimal im Kabinett zu
beraten sind, bevor sich der Landtag mit ihnen befassen kann. Diese intensive Auseinandersetzung bietet nicht nur eine breitere Kontrolle, die Fehler vermeiden hilft, sondern schafft auch die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungswege zu analysieren und dann dem besten zu folgen.
Ein Wort noch zu den vorgeschlagenen Rotationen der Behördenleiter der Landespolizeidirektion, des Landesverwaltungsamts und des Verfassungsschutzes: Ich halte es bereits aus Praktikabilitätsgründen nicht für richtig, Behördenleitungen von vornherein auf drei bzw. sechs Jahre zu begrenzen. Der letzte Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts war fast 13 Jahre Behördenleiter und, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das war gut so.
Ungeachtet dessen, will ich auch noch kurz etwas zu den von mir geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinzufügen, die nicht, wie von Herrn Kuschel dazumal angenommen, eine - ich zitiere „Totschlagkeule“ sind. Die vorgeschlagenen Regelungen stellen den Versuch dar, Beamten für eine bestimmte Zeit Führungspositionen zu übertragen, ohne dass sie diese Position dauerhaft behalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Der nunmehr seitens der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Entwurf stellt nur eine Abwandlung der bereits entschiedenen Konstellationen dar und ähnelt der Fallgestaltung, die bereits 1986 in einer Entscheidung über Schulleiter in Bremen verworfen wurde, sehr. Natürlich war die Konstellation nicht völlig identisch, aber aus meiner Sicht ähnlich genug, um hier Bedenken zu äußern. Und, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, um Ihrem nächsten Einwand gleich vorzubeugen, nicht alle verfassungsrechtlichen Probleme können durch einen Antrag auf Änderung der Verfassung durch Sie beseitigt werden, insbesondere dann nicht, wenn die Ursache wie hier Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu zwei, drei kleinen Dingen noch etwas. Herr Barth, man muss einfach noch einmal zu Ihrem etwas sagen, weil Sie in einem Punkt davon sprechen, dass Sie es der Landesregierung oder den Häusern zutrauen, dass Sie möglicherweise dann, wenn die Staatssekretäre in die
Regierung kommen, Ihre Häuser aufblähen. Das sind Vermutungen und über Vermutungen sollte man einfach nicht reden, sondern man sollte von Gesetzestexten reden und man sollte von Vorschriften reden an dieser Stelle. Und dieses wäre ganz klar an dieser Stelle auszuschließen und hier geht es nicht um Vermutungen.
Eine zweite Geschichte: Sie machen in Ihrer Rede die Staatssekretäre zu Verwaltungschefs der Häuser. Entschuldigung, Sie sind nicht die Verwaltungschefs der Häuser. Sie sind im Endeffekt Stellvertreter der Minister - ich weiß, dass es nicht im Gesetz so ist, aber sie treten für die Minister auf und sie sind die Einzigen und ich sage hier, die Einzigen, die Rederecht hier im Plenum haben. Also Entschuldigung, wenn die politischen Beamten Staatssekretäre Rederecht im Plenum haben, warum haben dann die anderen politischen Beamten kein Rederecht hier im Plenum?
Das ist eine Frage, die man sich hier einfach stellen muss an dieser Stelle. Warum gibt es diese Unterschiede? Und wir sagen ganz klar, diese Unterschiede könnten durch unseren Gesetzentwurf beseitigt werden.
Zu den Versorgungsleistungen für Staatssekretäre: Zu den Versorgungsleistungen der Staatssekretäre ist ganz klar gesagt, es geht nicht darum, hier irgendwelche Kürzungen vorzunehmen oder sie schlechter zu stellen, sondern sie auf einer gesetzlichen Grundlage im Ministergesetz mit festzuhalten, im Ministergesetz, nicht im Beamtengesetz festzuhalten. Und insgesamt ist doch bei den gesamten Reden heute hier zum Ausdruck gekommen, dass es eigentlich nur um wenige Punkte geht, die strittig sind. Es sind etliche Punkte da, wo auch die Regierungskoalition sagt, wo es Veränderungen geben muss. Dann lassen Sie uns doch über diese Veränderungen auch in den Ausschüssen reden.
Und da komme ich zu meinem Letzten: Herr Minister Geibert, also Ihre Aussage, die Überweisung wurde in der ersten Lesung schon abgelehnt mit der Begründung, dass die Landesregierung etwas vorlegt. Entschuldigung, das halte ich für platt, peinlich und ideenlos.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich zunächst die Aussprache zur zweiten Beratung schließen kann. Es gab mehrere Anträge auf Ausschussüberweisung, die ich jetzt zur Abstimmung stellen möchte, und zwar geht es um die Ausschussüberweisung der genannten Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Verfassung, an den Innenausschuss, an
den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Gleichstellungsausschuss. In der Reihenfolge stimmen wir das jetzt auch ab.
Wer möchte die Drucksache 5/6591 an den Justizund Verfassungsausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das waren Gegenstimmen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung der genannten Drucksache an den Innenausschuss ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Das sind die Stimmen von SPD und CDU. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer stimmt dem zu? Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Die Fraktion der FDP enthält sich. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.
Abschließend stimmen wir über die Überweisung der genannten Drucksache an den Gleichstellungsausschuss ab. Wer stimmt dem zu? Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Die Gegenstimmen kommen von SPD und CDU. Wer enthält sich? Die FDP-Fraktion enthält sich. Damit ist auch die Überweisung der genannten Drucksache an den Gleichstellungsausschuss abgelehnt.
Durchaus, durchaus. Da es nicht zu einer Ausschussüberweisung gekommen ist, schließe ich die zweite Beratung zur Drucksache 5/6591 und eröff
ne die gemeinsame Aussprache zur dritten Beratung dieser Drucksache und zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/6592. Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.
Wir stimmen jetzt direkt ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6591, das ist dieses verfassungsändernde Gesetz, in dritter Beratung. Wer möchte der Drucksache 5/6591 zustimmen? Den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen dieses Gesetz? Es gibt Gegenstimmen von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Logischerweise enthält sich dann die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme. Ich stelle fest, dass die Mehrheit von zwei Dritteln des Landtags, nämlich von 59 Stimmen, zur Verabschiedung dieses Gesetzes und zur Änderung der Verfassung nicht erreicht wurde. Damit ist die Drucksache 5/ 6591 abgelehnt und wir gehen in die Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Nein, das brauchen wir gar nicht mehr. Ich stelle einfach fest, dass durch die Ablehnung des verfassungsändernden Gesetzes die Abstimmung zur Drucksache 5/6592 obsolet geworden ist und schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Ich schließe damit auch die heutige Sitzung mit natürlich dem Hinweis darauf, dass wir um 19.00 Uhr einem Höhepunkt unserer parlamentarischen Abende entgegenschauen, nämlich dem parlamentarischen Abend des Thüringer Feuerwehrverbands. Ich hoffe, dass wir uns zahlreich dort wiedersehen. Wenn es aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, sehen wir uns morgen um 9.00 Uhr hier in dem Raum wieder. Guten Nachhauseweg.