Protocol of the Session on February 26, 2010

Unbestritten dauert der Verfahrensprozess in der Regel viel zu lang. Eine schnelle Entscheidung mit einer kompetenten, sachorientierten, verfassungsgemäßen und menschenwürdigen Herangehensweise ist anzustreben im Interesse aller. Dabei soll sicher

gestellt werden, dass für die Antragsteller eine menschenwürdige Unterbringung und eine lebensnotwendige Daseinsvorsorge geleistet wird. Dies umfasst den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheit, Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse. Dass diese Grundleistungen, wie wir schon gehört haben, seit 1993 unverändert geblieben sind und nicht üppig ausfallen, ist unstrittig. Auch hier stimmen wir sicher überein. Für eine Anpassung setzt sich die SPD seit längerer Zeit ein und sie wird es auch weiterhin tun. Diese Grundleistung aber jetzt mit der Diskussion zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz IV-Sätzen zu verknüpfen, halte ich und hält meine Fraktion für nicht zielführend.

(Beifall SPD)

In diesem Urteil geht es, wie wir bereits gestern gehört haben, um das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

(Unruhe DIE LINKE)

Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Hilfsbedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen und politischen Leben unerlässlich ist.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wie denn?)

Und genau hier müssen wir differenzieren. Während des Prozesses des Asylverfahrens geht es ganz sicher um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, also die Sicherung von Grundbedürfnissen, aber es geht noch nicht um die nachhaltige Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen und politischen Leben. Es kann ja gar nicht darum gehen und die Gründe liegen in der Natur der Sache selbst. Einerseits rein formal in der Vorläufigkeit des Aufenthaltsstatus bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Hier müssen wir ansetzen. Aus diesem Grund halte ich die größtmögliche Beschleunigung des Verfahrens für wichtig und unabdingbar.

Andererseits muss ich ganz deutlich sagen, ein Hartz-IV-Empfänger ist kein Flüchtling oder Asylbewerber. Es liegen hier ganz unterschiedliche Bedingungen vor, angefangen z.B. von der Residenzpflicht bis zum Aufenthaltsstatus. Natürlich steht hinter jedem Aufenthaltsstatus, hinter jeder Vorläufigkeit und jedem Asylantrag ein persönliches Schicksal, das

ist unbestritten. Aber das Wort „Asyl“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet Zufluchtsstätte. Menschen suchen Zuflucht. Natürlich steht hinter jedem zahlenmäßig erfassten Asylbewerber auch Lebenszeit. Natürlich stehen dahinter auch individuelle Entwicklungschancen und möglicherweise hängen davon auch Entwicklungsbiographien und Schicksale von Kindern ab. Die alleinige Erhöhung der Leistungssätze ist aber kein probates Mittel, um die Situation der Menschen zu verbessern. Nur ein transparentes Verfahren mit einer möglichst schnellen Entscheidung und einem klaren Kostenrahmen gibt den Antragstellern frühzeitig Sicherheit über ihr eventuelles weiteres Leben in Deutschland, über eine Zukunft, die sie frei gestalten können.

Ich unterstütze es ausdrücklich, dass sich die Thüringer, ob als Regierung oder Bundestagsabgeordnete, für eine Anpassung des Kostenrahmens bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzen. Ich halte es aber für absolut nicht zielführend, dies mit den Leistungen nach Hartz IV zu verknüpfen.

(Beifall CDU)

Asylbewerber können und dürfen nicht dem Anspruchsberechtigten nach Hartz IV gleichgesetzt werden. Dringender ist die beabsichtigte Novellierung der Thüringer Kostenerstattungsverordnung mit einer Anhebung der Kostenerstattungspauschale für die Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Und auch heute konnten wir ja lesen, dass die Thüringer Verordnung über Mindestbestimmungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung von Flüchtlingen in Kürze vorliegen soll. Aus diesen Gründen wird die Fraktion der SPD diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Kanis. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir sind als Liberale felsenfest davon überzeugt, dass es ein menschenwürdiges Grundrecht auf Asyl geben muss. Die Erfahrungen unseres Landes mit zwei Diktaturen hintereinander zeigen uns, dass Asyl ein Grundrecht ist, auf das die Bedürftigen unbedingt Anspruch haben müssen.

(Beifall FDP)

Dabei sehen wir durchaus das verfassungsrechtliche Problem der Unterschreitung des Existenzminimums und wir sehen eine grundsätzliche Regelungsbedürftigkeit. Ihr Antrag aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, ist aufgrund des falschen Ansatzes abzulehnen. Der Antrag spiegelt im Grunde die typische Sozialpolitik Ihrer Seite wider,

(Beifall DIE LINKE)

einfach ein bisschen mehr Geld auf die Schippe und schon ist das Ganze wieder geregelt. Wir sind der Meinung, dass es um Menschenwürde gehen muss. Wir sind der Meinung, dass menschenwürdige Bedingungen nicht einfach etwas mit Almosen zu tun haben, sondern dass es etwas damit zu tun haben muss, einen besseren Arbeitsmarktzugang, als es bis jetzt möglich ist, bekommen zu können.

(Beifall FDP)

Wir sind deswegen der Meinung, dass das der richtige Ansatz sein muss. Es müssen Asylbewerber, die mit Recht ihren Zugang hier zu unserem Land haben, auch einen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt bekommen. Dazu ist es notwendig, die bestehende Residenzpflicht, also die Aufenthaltspflicht in einer Stadt, in einem Landkreis für mehr Mobilität von Asylbewerbern zu lockern und das, denke ich, ist auch dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Rothe-Beinlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich sehr, dass wir neue Mitstreiterinnen für die Abschaffung der Residenzpflicht gefunden haben und hoffe darauf, dass wir bald eine geeignete Initiative dazu auf den Weg bringen, meine Damen und Herren von der FDP. Die Würde des Menschen ist unantastbar, so wurde dieser Antrag schon eingeführt. Deswegen unterstützt meine Fraktion auch voll und ganz den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE für eine soziale Grundsicherung, für Empfängerinnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber nicht nur das, wir gehen noch weiter, denn da haben einige Rednerinnen und Redner hier durchaus recht gehabt. Wir meinen, es

ist höchste Zeit für die Abschaffung dieses Gesetzes, welches seit seinem Inkrafttreten 1993 Ungleichheit unzulässig manifestiert.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Kanis, Sie haben vorhin die Zahlen der Asylbewerberinnen genannt und deren Quote der Aufnahme hier in unserem Land. Haben Sie sich auch einmal angeschaut, wie wenig Menschen überhaupt noch die Chance haben bis hierherzukommen aufgrund der rigiden Drittstaatenpraxis, die wir haben, die viele Menschen schon auf dem Weg an den Grenzen Europas sterben oder verzweifeln lässt. Das ist eine Praxis, die wir uns auch immer wieder vor Augen führen müssen und die tödlich ist in vielen Fällen. Und sie ist tatsächlich, finde ich, ganz und gar kein Ruhmesblatt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dieses Jahres lässt hoffen, hat aber auch einer teilweise unsäglich geführten Sozialneiddebatte Tür und Tor geöffnet, das muss man sagen. Deshalb stelle ich für unsere Fraktion unmissverständlich klar, es ist höchste Zeit für gleiche Rechte und ein Ende der Diskriminierung von Asylsuchenden, denn die erleben wir im Moment. Daher erteilen wir auch Vorhaben wie der Einführung von Gutscheinen oder anderen bargeldlosen Leistungen, insbesondere für Asylbewerberinnen eine ganz klare Absage. Wir hatten diese Debatte ja auch schon in diesem Haus.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern endlich gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Für uns steht fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für alle gelten muss, deshalb Schluss mit der Diskriminierung qua Gesetz und der Vergabe von Gutscheinen oder von Geldern, die so gering sind, dass kein Mensch davon auch nur annähernd menschenwürdig leben kann.

Wir wollen, dass alle Menschen, die Hilfe benötigen, Anspruch auf eine Grundsicherung haben, die Teilhabe und Existenzsicherung tatsächlich garantiert. Deshalb hat unsere Fraktion im Bundestag im letzten Jahr die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert und eine öffentliche Anhörung dazu veranstaltet. Eine klare Mehrheit der Sachverständigen, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände hat bereits im Mai 2009 den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützt. Seit nunmehr 17 Jahren - vorhin ist es genannt worden - führt dieses Gesetz zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden und Geduldeten aus der Sozialhilfe und der Grundsiche

rung für Arbeitsuchende. Die Leistungen betragen nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und Empfänger. Zudem - und dieser Aspekt ist heute noch nicht erwähnt worden - ist die medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung „akuter Schmerzzustände“ beschränkt. Der Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge konnte in der eben benannten Anhörung keine gesicherten oder wissenschaftlichen Belege, sondern nur individuelles Erfahrungswissen vorweisen, inwiefern dieses Gesetz überhaupt dazu geeignet ist, die mit ihm verbundenen Zielsetzungen zu erreichen, denn erinnern wir uns, die waren nämlich, die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu reduzieren bzw. abgelehnte Asylsuchende bzw. geduldete zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen. Das belegen auch nicht zuletzt die mitunter jahrelang, manche sogar Jahrzehnte andauernden Verfahren, die diese Menschen durchleben müssen.

Ähnlich übrigens bei der Frage der Kosten, die bei einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen würden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatten lange behauptet, dass es im Zuge einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ungeahnten Mehrkosten kommen würde. Für dieses Schreckensszenario gab es in der Anhörung allerdings keinerlei Belege.

Wir bleiben dabei: Ein Gesetz, das offenkundig weder geeignet noch erforderlich ist, um mit verhältnismäßigen Mitteln den Zweck dieses Gesetzes zu erfüllen, ist aufzuheben. Wer das Asylbewerberleistungsgesetz dennoch beibehalten möchte, zeigt, dass es ihm oder ihr weniger darum geht, den angeblichen Asylmissbrauch zu bekämpfen, als vielmehr darum, Asylsuchende und Geduldete in Deutschland faktisch zu schikanieren und zu diskriminieren, denn nichts anderes tut dieses Gesetz.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dagegen gilt es, fraktionsübergreifend Mehrheiten zu gewinnen, und das will ich auch von dieser Stelle versuchen, Frau Kanis, und bin sehr enttäuscht darüber, dass die Fraktion der SPD offenkundig beschlossen hat, diesen Antrag abzulehnen. Ich möchte Sie darum bitten, noch einmal darüber nachzudenken.

Bis es jedoch eine Mehrheit für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes inklusive Residenzpflicht - dass wir deren Aufhebung schon lange fordern, ist ja bekannt - gibt, liegt es auch an uns hier in diesem Hause, zumindest das tagtägliche Leben der Betroffenen leichter zu machen. Eine soziale

Grundsicherung, die das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellt, ist daher ein erster wichtiger Schritt. Denn nach wie vor gilt: Der demokratische Gehalt einer Gesellschaft lässt sich daran ermessen, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Deshalb werben wir um Zustimmung zu diesem Antrag der LINKEN. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mit zwei eigentlich rhetorischen Fragen beginnen. Die erste Frage: Ist es tatsächlich notwendig, zu erklären, dass 130 € zur Existenzsicherung für ein Kind nicht ausreichend sind und das Grundrecht dieses Kindes auf ein Leben in Würde verletzen?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

130 €, davon etwa 110 € monatlich sogar noch als Wertgutschein. Die zweite Frage: Ist es wirklich notwendig, zu erklären, dass 220 € zur Existenzsicherung für einen erwachsenen Menschen nicht ausreichend sind und das Grundrecht dieses Erwachsenen auf ein Leben in Würde verletzen? Von diesen 220 € sind 180 € im Monat in Form von Wertgutscheinen.

Die Tatsache, meine Damen und Herren, dass man in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt darüber reden muss und dieses erklären muss, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang eines der reichsten Länder der Welt mit hilfebedürftigen Menschen. Auch Ihre Art der Debatte, Frau Kanis, Herr Kollege Bergner, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unseres Sozialstaats.

Ich möchte Ihren Blick auf die Hintergründe des Asylbewerberleistungsgesetzes lenken. 1993 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP in den Bundestag eingebracht. Ausgehend von den Verhandlungen um den sogenannten Asylkompromiss, der ja mit den Stimmen der SPD das Asylrecht in Deutschland de facto abgeschafft hat, wollte man vermeintlichen Asylmissbrauch durch Kürzungen und Schlechterstellung im Leistungsbezug bekämpfen. In dem Gesetzentwurf las sich das dann folgendermaßen - ich zitiere: „In

einem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Sicherstellung des Lebensunterhalts für Asylbewerber den speziellen Bedürfnissen dieser Personengruppe angepasst.“ In der Begründung des Gesetzentwurfs wurde man deutlicher. Hier ist als Ziel nicht mehr von Bedürfnissen der Asylsuchenden die Rede, sondern ganz klar definiert - ich zitiere erneut: „Mindestunterhalt während des Asylverfahrens wird gesetzlich eigenständig geregelt mit dem Ziel, dass eine deutliche Absenkung der Leistung erfolgt.“ Schwarz-Gelb hat damals Einsparungen in Höhe von 2 Mrd. DM jährlich erwartet und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung. Das Ziel war es, Ausländerinnen aus der Bundesrepublik fernzuhalten. Auch heute noch werden die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz damit gerechtfertigt, diesen vermeintlichen Asylmissbrauch zu bekämpfen. Dabei wird unter anderem häufig auf die geringen Anerkennungsquoten verwiesen. Dabei ist die Situation gar nicht so eindeutig in dieser Richtung interpretierbar, meine Damen und Herren. Von Januar bis November 2009 beispielsweise wurde laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in 33,1 Prozent der Entscheidungen positiv im Sinne eines Aufenthaltsrechts entschieden, zusammengesetzt aus den Anerkennungen nach Artikel 16 a des Grundgesetzes, nach anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach Feststellung von Abschiebungshindernissen. Im Jahr 2008 hat dieser Anteil sogar 37,7 Prozent betragen.

Bis 1993 waren die Leistungen für Asylsuchende über § 120 Bundessozialhilfegesetz geregelt. Nun wollte Schwarz-Gelb dies vorgeblich vereinfachen und - ich zitiere: „auf die Bedürfnisse eines hier in aller Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthaltes“ sollte abgestellt werden, „wobei“ - und das liest sich tatsächlich in dieser Gesetzesbegründung wie eine Realsatire - „die fürsorgerischen Gesichtspunkte der Leistungen an Asylbewerber allerdings gewahrt bleiben.“ Die Rede vom hier in aller Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalt - das hat auch Frau Kanis vorhin angesprochen - wurde noch in dem Gesetzgebungsverfahren und dann später auch noch dadurch konterkariert, dass man in § 2 36 Monate, seit 2007 48 Monate, also vier Jahre, festgeschrieben hat, ehe ein Asylsuchender Anspruch auf Leistungen analog der Sozialgesetzgebung hat. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zwischenzeitlich versucht hatten, diesen § 2 ganz abzuschaffen.

Meine Damen und Herren, das Asylbewerberleistungsgesetz ist Diskriminierung per Gesetz.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist ein Flüchtlinge diskriminierendes Gesetz und es verunmöglicht, dass Menschen in Würde leben, die Verfolgung und Not ausgesetzt waren. Dieses Gesetz gehört abgeschafft.