ist gut, dass der Innenminister in seiner Fraktion Herr Fiedler hat das ja eben noch mal deutlich gesagt - die entsprechende Überzeugungsarbeit geleistet hat und dass sie ihm jetzt in Gänze folgt. Aber diese Überzeugungsarbeit ist auch im Kabinett zu leisten.
Zweitens: Es gibt von Anfang an die SPD-Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Einsatz und zum Führen von V-Leuten. Ist das nun umfänglich umgesetzt in dieser Gesetzesnovelle? Auch das ist doch natürlich im Kabinett zu diskutieren, bevor alle Minister und Ministerinnen eventuell dazu die Hand heben. Und dass insbesondere der Innenminister, die anderen dürfen ihn ja nicht kennen, natürlich den Engel-Bericht dazu abgewartet hat, ist doch vollkommen selbstverständlich. Mich würde auch mal interessieren, wie im Übrigen die Vorsitzenden der Untersuchungsausschüsse dazu stehen. Sind denn noch Erkenntnisse zu solchen Fragen aus den Untersuchungsausschüssen zu erwarten, die in eine - ich frage, ich stelle nichts fest solche Debatte mit hineingehören?
Und ein letzter Punkt, zu dem ich eine entsprechende Debatte auch nachvollziehen kann, ist zum Beispiel die Frage nach einem Verfassungsschutzbeauftragten.
Es gibt ja die Empfehlung einer Expertenkommission aus Sachsen, die dem Parlament vorschlägt, ich zitiere: „Zur Unterstützung der parlamentarischen Kontrolle wird empfohlen, beim Sächsischen Landtag einen sogenannten Verfassungsschutzbeauftragten zu berufen.“ Das war immerhin eine Generalbundesanwältin a.D. Dass darüber das Kabinett diskutiert, ist doch nach meiner Auffassung vollkommen normal.
Meine Damen und Herren, all das und einiges mehr hat das Kabinett zu debattieren, natürlich in der gebotenen Zeit, aber auch in der gebotenen Tiefe. Für meine Fraktion gibt es keine Anzeichen, dass sich das Kabinett da anders verhält. Danke.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Reform des Verfassungsschutzes - keine Gestaltungskraft der Landesregierung“ greift die Thematik der Zukunft des Thüringer Verfassungsschutzes auf. Der Verfassungsschutz
in Thüringen hat leider seit vielen Jahren immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtags beschäftigen sich auch mit möglichem Fehlverhalten des Verfassungsschutzes. Ohne den abschließenden Berichten der beiden Untersuchungsausschüsse vorgreifen zu wollen, kann gleichwohl jetzt schon festgestellt werden, dass der Verfassungsschutz grobe Fehler begangen hat. Kaum einer im Parlament wird bestreiten, dass Handlungsbedarf besteht. Es stellen sich, vereinfacht gesagt, aus meiner Sicht mindestens zwei Fragen. Erstens, welche Struktur soll der Verfassungsschutz haben? Zweitens, wie kann der Verfassungsschutz seinen Auftrag erfüllen? Artikel 97 der Thüringer Verfassung bestimmt, ich zitiere: „Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten.“ Bund und Länder haben verschiedene Strukturen eingerichtet. Der Bund beispielsweise hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine eigene Behörde eingerichtet. Einzelne Länder haben dagegen den Verfassungsschutz als eigene Abteilung im Innenministerium verankert. Beide Modelle, meine Damen und Herren, haben Vor- und Nachteile. Und beide Modelle sind nicht dagegen gefeit, dass Fehler und Gesetzesverstöße beim Verfassungsschutz festgestellt werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, für die FDP-Fraktion kann ich daher nur feststellen, es kommt nicht darauf an, wie der Verfassungsschutz organisiert ist, sondern es kommt darauf an, wie die Arbeitsabläufe organisiert sind. Ob und wie Kontrollmechanismen installiert und auch wahrgenommen werden,
ob qualifiziertes Personal im Verfassungsschutz eingesetzt wird und dieses Personal eben auch nach Recht und Gesetz arbeitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Parlament hat nur Einfluss über die Haushaltsberatungen. Die Strukturentscheidung muss nicht durch das Parlament erfolgen. Herr Innenminister, es hindert Sie aber niemand daran, auch nicht das Gesetz, für das Gesetz das Parlament mit in die Entscheidung einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, ich würde aber dafür plädieren, dass wir auch die Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse abwarten, um diese auch in die zukünftige Gestaltung des Verfassungsschutzes einzubeziehen. Das, glaube ich, sollte auch der Sinn dieser Untersuchungsausschüsse sein. Ich danke Ihnen.
Die Rednerliste aus den Fraktionen ist damit abgeschlossen. Für die Landesregierung Herr Innenminister Geibert, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Verfassungsschutz bedarf als notwendige Institution der Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland einer grundlegenden Neuausrichtung und Weiterentwicklung. Das Versagen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Entstehung der und der Fahnung nach der Terrorgruppe, die sich selbst Nationalsozialistischer Untergrund nannte, wurde durch diverse Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und auf Länderebene in Zwischen- und Abschlussberichten eindrucksvoll dokumentiert. Auch die bekannt gewordenen Ergebnisse aus den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts haben gezeigt, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland neu justiert werden muss.
Die von der Innenministerkonferenz sowie der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ hat diesen Komplex ebenfalls untersucht, und ist in ihrem Abschlussbericht vom April 2013 auch zu abschließenden Bewertungen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen für eine veränderte Sicherheitsarchitektur und damit auch der Sicherheitsgesetzgebung gekommen. Auch auf der Ebene der Innenministerkonferenz und der zuständigen Arbeitskreise wurden entsprechende Konzepte und Papiere erarbeitet, die die Grundlage bilden, um eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes auch in Thüringen vornehmen zu können.
Auf Landesebene hat die Kommission um den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Herrn Dr. Schäfer, in einem Gutachten die Fehler der Thüringer Sicherheitsbehörden um die Jahrtausendwende im Zusammenhang mit der Entstehung und der Fahndung nach dem Zwickauer Trio untersucht. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Gutachten die Funktions- und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes in Thüringen von Herrn Dr. Schäfer und seinen Experten kritisch unter die Lupe genommen. Die von den oben erwähnten Ausschüssen und Kommissionen gezogenen Schlussfolgerungen lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen:
1. Es bedarf einer strengeren und effektiveren rechtsstaatlichen Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Dabei stehen sowohl die innerbehördliche Kontrolle als auch die parlamentarische Kontrolle im Sinne einer Stärkung und Präzisierung entsprechender Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission im Fokus.
2. Die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei sowie den übrigen Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind im Sinne eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses, muss durch entsprechende Regelungen intensiviert und stärker institutionalisiert werden. Dabei ist das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei strikt einzuhalten.
3. Schließlich bedarf es auch gesetzlicher Regelungen, die den Verfassungsschutz noch besser in der Mitte der Gesellschaft positionieren, seine gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen und ihn zum ständigen Ansprechpartner für Einrichtungen und Initiativen der Zivilgesellschaft machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will eines hier klarstellen: Dass es eines leistungsfähigen, transparenten und gesellschaftlich akzeptierten Verfassungsschutzes auch in der Zukunft bedarf, wird in keinem der genannten Berichte und Gutachten in Zweifel gezogen. Der Verfassungsschutz als Institution ist zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch weiterhin unerlässlich. Die wehrhafte Demokratie ist eine übergreifende Staatsaufgabe, die nicht nur, aber eben auch von einer Einrichtung wie dem Verfassungsschutz von Verfassungs wegen wahrgenommen werden muss.
Auch die Thüringer Verfassung hat in Artikel 97 dem Gesetzgeber und der Exekutive den Auftrag erteilt, einen effektiven und transparenten Verfassungsschutz in Thüringen als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Landes aufzubauen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Dieser Aufgabe ist in gleicher Weise die Legislative wie die Exekutive verpflichtet. Der Verfassungsschutz, wie er gegenwärtig in Thüringen organisiert ist, ist natürlich nicht vergleichbar mit dem Verfassungsschutz, wie er um die Jahrtausendwende im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Entstehung und mit der Fahndung nach der Terrorzelle bestand. Das damalige Landesamt war nicht zuletzt aufgrund einer extrovertierten Amtsführung durch den seinerzeitigen Präsidenten schlecht organisiert und letztlich nur eingeschränkt einer solchen Aufgabe gewachsen. Gleichwohl ergibt sich auch heute bei Betrachtung des gegenwärtigen Zustands des Verfassungsschutzes in Thüringen unter Berücksichtigung der oben genannten Berichte und Ergebnisse Reform- und Änderungsbedarf im Bereich des Verfassungsschutzes.
Der vom Thüringer Innenministerium erarbeitete Entwurf einer Neuordnung des Verfassungsschutzes greift die Ergebnisse dieser Reformdiskussion auf. Inhaltlich dient der Gesetzentwurf der Schaffung präziser parlamentsgesetzlicher Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Verfassungsschutzes in Thüringen. Der Verfassungsschutz wird im Einklang mit den Beschlüssen
der Innenministerkonferenz vom Mai 2013 zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes verstärkt auf die Präventionsarbeit hin ausgerichtet. Der vorliegende Entwurf enthält einheitliche und klare Regeln für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Allgemeinen und von V-Leuten im Besonderen.
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Gewährleistung einer wirkungsvollen parlamentarischen und innerbehördlichen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Organisatorisch sollen die Aufgaben des Verfassungsschutzes zur Optimierung der Kommunikationsstrukturen künftig in eine selbstständige Organisationseinheit in Form eines Amts für Verfassungsschutz beim Innenministerium integriert werden. Der vorliegende Entwurf war Gegenstand der Kabinettssitzung Anfang September. Von fehlender Gestaltungskraft kann hier also nicht die Rede sein.
Naturgemäß bedürfen die einen oder anderen Regelungen noch einer Diskussion. Die Tatsache, dass in Nordrhein-Westfalen und Bremen zwischenzeitlich mit dem Entwurf des Thüringer Innenministeriums weitgehend deckungsgleiche Gesetzentwürfe bereits beschlossen, so NRW, bzw. in den parlamentarischen Prozess eingebracht wurden, so Bremen, lässt erwarten, dass auch in Thüringen die noch ausstehenden Gespräche innerhalb der Regierung in den nächsten Wochen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können. Vielen Dank!
Damit ist der vierte Teil der Aktuellen Stunde und damit die gesamte Aktuelle Stunde zu Ende. Ich schließe sie demzufolge und ich rufe auf als Tagesordnungspunkt 1 a
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6283 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/6616
Zum Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hat der Abgeordnete Hey das Wort. Den bitte ich erst einmal zu diesem Bericht und danach würde ich die Aussprache eröffnen.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 11. Juli 2013 ist der Entwurf für ein Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung noch am gleichen Tag, also am 11. Juli 2013, und in seiner 67. Sitzung am 12. September 2013, beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss beschloss dabei die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf unter Einbeziehung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Übernahme des Tarifabschlusses für alle Beschäftigten“ in der Drucksache 5/5953 und des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes“ in der Drucksache 5/4850 durchzuführen. Einvernehmlich einigten sich die Ausschussmitglieder auf eine umfangreiche Liste mit Anzuhörenden, insbesondere bestehend aus Interessenverbänden der Beamten- und Richterschaft. Zu einzelnen Punkten wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und der Bund der Steuerzahler angehört. Den Anzuhörenden wurde auch wegen der anstehenden Sommerpause ausreichend Zeit für ihre jeweilige Stellungnahme eingeräumt, nichtsdestotrotz nutzten nicht alle Anzuhörenden die Möglichkeit einer Stellungnahme. Da im Rahmen der nachfolgenden Debatte zum Gesetz die bestehenden inhaltlichen Differenzen mit Sicherheit dargestellt werden, will ich an dieser Stelle auf Ausführungen dazu weitgehend verzichten. Die Anhörung wurde durch die Fraktionen ausgewertet. Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der Intentionen von Anzuhörenden im Hinblick auf die zeit- und inhaltsgleiche Besoldungsanpassung aufgenommen hatte, fand im Ausschuss nicht die nötige Mehrheit.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt deshalb, den vorliegenden Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Renner auf.
Frau Präsidentin, liebe SPD-Fraktion, ich glaube, Sie können sich jetzt freuen, ich werde Sie jetzt mehrfach zitieren müssen. Zuerst einmal aus einer Pressemitteilung vom 20. März 2013: Die SPDLandtagsfraktion spricht sich für zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis aus. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder als gutes Ergebnis gewürdigt. Ja, ganz richtig, es geht hier um Inflationsausgleich. Der muss allen Beschäftigten, auch den Beamtinnen und Beamten zustehen. Und wenn Sie dann damals weiter formulierten: Auch wenn es ein erheblicher finanzieller Kraftakt für das Land ist, sollten wir die Beamtenbezüge zeitnah angleichen, um die Vergütung von Angestellten und Beamten nicht auseinanderdriften zu lassen. Ja, dann ist das auch richtig, weil Geld da ist, wenn man will, das haben wir ja auch an vielen Stellen klargemacht. Und es gibt den Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den Sie hier abstellen. Und dann gehen Sie in der Pressemitteilung auch noch darauf ein, dass angesichts der Herausforderungen, die im Land anstehen oder schon vollzogen wurden, nämlich die Strukturveränderungen, ich verweise nur auf die Polizeistrukturreform oder die notwendige Debatte zur Gemeinde-, Funktional- und Verwaltungsreform, natürlich auch auf die Beamten und Beamtinnen eine besondere Verantwortung zukommt und man natürlich auch in diesen anstehenden Reformprozessen deren Arbeit würdigen sollte, auch durch eine entsprechende zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses. Wir haben dann auch im Plenum nichts anderes von Ihnen gehört. Herr Kollege Pidde hat am 11.07. hier im Thüringer Landtag gesagt, als wir die erste Beratung durchgeführt haben, ich zitiere: „Der Finanzminister hat seine Arbeit gemacht und er hat hier einen ordentlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt sind wir an der Reihe und bisher haben die wenigsten Gesetze ohne Veränderung den Landtag wieder verlassen. Jetzt sind wir an der Reihe, das, was der Finanzminister uns vorgelegt hat, zu beraten und zu bewerten.“ Und weiter: „Wir haben hier im Hohen Haus schon mehrfach darüber diskutiert, auch in der Aktuellen Stunde, und ich habe mich
auch dafür ausgesprochen, dass nicht nur die inhaltsgleiche Übertragung erfolgen soll, sondern dass die Beamten gleichgestellt werden sollen, also auch zeitgleich. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Deshalb sehe ich jetzt den Landtag am Zug.“ Also gleich an drei Stellen wurde auf den Landtag verwiesen und die Chancen hätten bestanden, zum Beispiel entsprechende Änderungsanträge in den Ausschussberatungen vorzunehmen. Ich wüsste nicht, dass das geschehen ist, außer von unserer Seite. Aber die Versprechen waren da und das Primat des Landtags wurde nicht eingehalten. Ich würde gerne dann nachher auch in dem Redebeitrag der Kolleginnen und Kollegen aus der Sozialdemokratie einmal etwas hören,
was mit den Äußerungen in dieser Pressemitteilung und mit diesen Äußerungen in der ersten Beratung ist und wie man in den Ausschüssen gekämpft hat und warum man dann schließlich umgefallen ist. Wir geben noch mal eine Chance, wir haben heute noch mal einen Änderungsantrag vorgestellt. Mit unserem Änderungsantrag entsprechen wir ganz genau den Forderungen der SPD, wie sie von Ihnen in den vorangegangenen Debatten formuliert wurden. Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten des Landes, nicht mehr und nicht weniger. In Punkt 1 soll die Besoldungserhöhung zum gleichen Zeitpunkt gelten wie für die Angestellten, das ist einfach gerecht, das muss nicht weiter erklärt werden. In den Punkten 2 bis 4 ist geregelt, dass die Anwärter in Thüringen, genau wie die Azubis, im Jahr 2013 eine Erhöhung von 50 € bekommen und nicht, wie die Landesregierung das vorsieht, nur ca. 20 bis 30 € je nach Eingangsamt. Warum ausgerechnet bei den Anwärtern gespart werden soll und nicht etwa bei den Staatssekretären oder Präsidenten mit einer B-Besoldung, ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Wir wollen, das ist der Kern unseres Änderungsantrags, die tatsächliche Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten und das heißt nicht, dass wir unsere grundlegende Kritik am Beamtentum nun hinten anstellen oder vergessen haben. Aber dieses Gesetz, wo es um die Besoldung geht, ist unserer Meinung nach nicht geeignet, die notwendige Debatte um die Zukunft des Beamtenrechts und die Zukunft des Beamtentums zu führen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann Sie nur auffordern, unserem Änderungsantrag heute nachzukommen. Damit stimmen Sie einer SPDForderung zu. Dies können sie einmal ausnahmsweise damit tun, indem Sie einem LINKEN-Antrag zustimmen. Aber vielleicht folgen dann den vielen Worten in Pressemitteilungen, Reden und Erklärungen tatsächlich auch Taten, das wäre im Interesse der Beamtinnen und Beamten. Und ich weiß, die schauen heute in diesen Plenarsaal und hoffen auf