Protocol of the Session on July 11, 2013

Die Seiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit; die Verwaltungsgerichte Gera und Meiningen beispielsweise veröffentlichen Termine von Verhandlungen. Das Verwaltungsgericht Weimar leider nicht. Beim Verwaltungsgericht Weimar findet man aber etwas anderes, was ich ziemlich gut finde, nämlich dort sind die Erkenntnisquellenlisten veröffentlicht zu

Herkunftsstaaten. Das finde ich sehr gut und vermisse es bei den anderen Verwaltungsgerichten.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist ziemlich schlecht im Internet. Da erfahre ich nur, wo sich das jeweilige Arbeitsgericht befindet, wann Sprechzeiten sind und vielleicht noch eine Wegbeschreibung, das weiß ich jetzt nicht mehr genau.

Beim Finanzgericht beispielsweise ist der Verfahrensweg erklärt, dort gibt es den Link ebenso wie bei der Sozialgerichtsbarkeit mit häufig gestellten Fragen. Das finde ich gut. Das könnten andere Gerichte auch haben, weil es weiß ja nicht jeder Bürger und jede Bürgerin, wie funktioniert es, wie komme ich eigentlich zum Verwaltungsgericht oder welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Fall vor das Sozialgericht bringen zu können.

Die Homepage des Thüringer Justizministeriums genügt im Übrigen auch nicht allen Anforderungen an Aktualität, die ich stellen würde. Dort kommt man zu fast allen Thüringer Gerichten, nicht jedoch zum Thüringer Verfassungsgerichtshof. Das ist bestimmt nur ein Versehen, denn ich kann es nicht verstehen. Dort sind Links, zum Beispiel der Link zu Soziale Dienste Bewährungshilfe oder der Link zur Jugendstation nicht existent, da kommt eine Fehlermeldung, man kommt dort nicht hin. Und was die Schwerpunkte der Justizpolitik angeht, müsste man auch mal aktualisieren, dort ist in Bezug Sicherungsverwahrung immer noch von der Kooperation mit Burg die Rede.

Deswegen fänden wir es richtig, wenn es für Thüringen eine Koordinierungsebene bzw. die Erarbeitung einheitlicher Vorgaben gäbe, woran sich alle Gerichte orientieren könnten. Man kann ja auch voneinander abgucken, meines Erachtens ist das nicht schlimm.

Die meisten Länder - so das Bild nach Sichtung der Länderantworten - pflegen mit Blick auf Rechtsportale des Landes eine mehr oder weniger enge, Bayern wohl weniger enge Zusammenarbeit mit der privaten Juris GmbH. Eine solche Zusammenarbeit besteht ja für das vorhandene Thüringer Online-Angebot eben über die Seite des Thüringer Justizministeriums auch schon. Es sieht so aus, als ob die Vertragsbedingungen mit Juris und dem Staatsanzeiger-Verlag eine kostenlose Einbindung der Gesetz- und Verordnungsblätter und des Staatsanzeigers und eben auch von Gerichtstafeln in das JurisKonstrukt verhindern. Das lässt sich aus einer Zuschrift vom 17.05. und da aus den Äußerungen des Thüringer Justizministeriums im Justizausschuss am 12. Juni entnehmen. Deshalb wären zur Vervollständigung des Bildes auch Informationen zu den Vertragsbeziehungen mit Juris und dem Staatsanzeiger Verlag notwendig gewesen. Aber nach der langen Hängeparty zum Antrag und auch nach den Erfahrungen des Landtags hinsichtlich der eher gebremsten Auskunftsfreudigkeit der Lan

desregierung, wenn es um Verträge mit Privaten geht, war nicht mit einer Vertiefung der Diskussion zum Portal in dieser Hinsicht zu rechnen. Wir haben darauf verzichtet, im Ausschuss nachzufragen.

Zu klären wäre für Thüringen - zumindest wie es sich jetzt darstellt nach der Länderumfrage -, a) ob die mit Juris bestehende Vertragsbeziehung ausgebaut werden soll, ob damit das komplette Infoangebot einschließlich des Staatsanzeigers kostenfrei angeboten werden könnte oder b) ob Thüringen eine völlig eigenständige Lösung will wie Brandenburg, die auf einem eigenen System beruht und offensichtlich die Einbindung aller Informationskomponenten als kostenfreie Angebote erlaubt, bis hin zu Gerichtstafeln und Veröffentlichungen auf der Ebene des Staatsanzeigers. Hier gibt es natürlich eine Schattenseite, die Kostenfreiheit wird nämlich bei einem kommerziellen Anbieter durch dort ebenfalls vertriebene kostenpflichtige Angebote quersubventioniert sozusagen.

Meine Fraktion befürwortet klar eine eigenständige Variante. Allerdings müsste dann ein Modell gefunden werden ohne diese kommerzielle Schattenseite.

Der vorliegende Antrag hätte den Anstoß zum Aufbzw. Ausbau eines Thüringer Rechtsportals geben können, kann er eigentlich immer noch. Im Ausschuss zumindest wurde die Chance leider nicht genutzt, weder von den Regierungsfraktionen noch von der Landesregierung. Stattdessen haben wir im Ausschuss viel gewartet, mehrmals die Debatte verschoben, Kostenargumente gehört, über Aufwand und Nutzen diskutiert.

Ich finde es schade, dass der Ausschuss mehrheitlich den Antrag zur Ablehnung empfohlen hat, obwohl man das Anliegen teilte, wie ein Mitglied der Regierungsfraktionen im Ausschuss extra noch betont hatte. Wir haben dann ein wenig resigniert und haben auch nicht versucht, Herr Bergner, den Antrag noch zu ergänzen, da wir um die Sinnlosigkeit eines solchen Versuchs wussten.

Wir werden aber dem Antrag so, wie er ist, zustimmen, obwohl uns natürlich auch hier die Mehrheitsverhältnisse bewusst sind. Ich kann nur hoffen, dass das Justizministerium oder auch die Staatskanzlei die eine oder andere Anregung aus dieser Debatte aufnehmen und auch ohne Parlamentsbeschluss tätig werden und den Zugang zu Informationen in der Thüringer Justiz nach und nach verbessern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Als Nächster hat der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, eigentlich war die Überschrift dieses Antrags ja mit dem Thema „Landesportal ‚thueringen.de’ weiterentwickeln“ weiter gefasst als im engen Sinne Herr Bergner diskutiert hat und wir hier dann auch in unserem Ausschuss diskutiert haben. Die Intention, ich glaube, das ist relativ einstimmig hier auch durch die CDU dargestellt worden, ist sicherlich in Ordnung, keine Frage. Dass, jetzt einmal oben angefangen, das zentrale „thueringen.de“-Angebot einen Relaunch nötig hat, würde noch nicht einmal die Frau Ministerin bestreiten, schätze ich einmal. Über das Thema haben wir lange diskutiert, auch aus anderen Bereichen heraus. Ich kann nur sagen, ich spüre immer so den heißen Atem von Herrn Dr. Voß hier im Nacken, wenn er nicht da ist.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht mir wahrscheinlich wie der Landesregierung insgesamt. Ich will dazu einmal bemerken, wenn die Landesregierung ernst machen würde damit, dass sie Strukturen verändern will und zum Beispiel ihre Öffentlichkeitsarbeit tatsächlich verbessern will, dann wäre die Einstellung eines Kommunikationsfachmenschen in der Staatskanzlei eine gute Gelegenheit, dort auf den neuen Staatssekretär zu verzichten und das Geld zu benutzen, um endlich einmal ein vernünftiges „thueringen.de“Portal aufzubauen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da muss man ja nicht gleich wieder ein paar Hunderttausend Euro ausgeben für irgendeine fremde Werbeagentur, darauf kommt es nämlich da, glaube ich, gar nicht an. Frau Berninger hat übrigens sehr schön und übrigens auch Frau Marx hier schon die Sachargumente dargestellt, die uns in unserem Enthusiasmus so ein bisschen abgebremst haben, bei diesem unzweifelhaft wichtigen Thema weiterzumachen und zwar sowohl, würde ich einmal sagen, persönlich als auch als Parteien. Man merkt an der Beschreibung, die Frau Berninger gerade abgegeben hat, von der Frage, wenn man ins Netz geht und reinschaut, was eigentlich nur dieser eine kleine Bereich Justiz - hoch organisiert, hoch strukturiert, hoch formalisiert - nicht fertigbringt, diese Struktur, dieses Formelle auch rüberzutragen in etwas, was eigentlich nach Struktur und Formalismus verlangt, nämlich den Aufbau einer vernünftigen Internetpräsenz. Das kann man jetzt dem Minister vorwerfen, das kann man den einzelnen Gerichten vorwerfen oder meinetwegen auch irgendjemandem dort in der Öffentlichkeitsarbeit. Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich glaube, man kann es der Landesregierung insgesamt vorwerfen, denn wenn sie jetzt in die anderen Fachbereiche reingehen würden, wäre es ja just genauso. Wer von Ihnen kennt in einem Fachministerium ein

(Abg. Berninger)

gut aufbereitetes Internetportal, in dem die Rechtsproblematiken vorhanden sind? Also schauen Sie im Internet, beispielsweise beim Innenministerium, versuchen Sie einmal, beispielsweise für die Debatte heute zum Thema kommunale Gebietsreform die gängigen und einschlägigen Gerichtsentscheidungen einfach und schnell zu finden. Und zwar nicht nach einer Struktur, die sich jemand ausdenkt, weil sie zufälligerweise unserem Haushaltsrecht entspricht, sondern so, wie Bürger meinen, an das Thema rankommen zu wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Da könnten wir uns jetzt hier, was weiß ich, 100 Minuten lang Beispiele um die Ohren schlagen. Davon würde das Problem auch nicht gelöst werden. Das zentrale Problem scheint mir auch hier wieder zu sein, dass die Rahmenbedingungen mangelhaft sind. Da ist es eben nicht nur der Finanzminister mit seinen mangelnden Ressourcen. Es ist schon so, Frau Schubert hat mich gerade noch einmal darauf hingewiesen, diese verbale Unachtsamkeit unserer Kanzlerin spricht ja Bände. „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Das scheint immer noch das Grundtenorthema in den Ministerien zu sein. Es kümmert sich keiner darum, wenn sich einer darum kümmert, macht er es aus freien Stücken, dann gibt es eben ein Amtsgericht, was ein paar gute Ideen hat in der einen Richtung, das andere macht es in der anderen Richtung und beim dritten gibt es gar nichts. Das ist genau die Haltung, irgendwie finden wir das Netz alle wichtig, aber irgendwie wissen wir nicht, was wir da machen dürfen und können

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und schon gar nicht gibt es dafür Geld. Das zentrale Problem da ist natürlich, strukturiert gesprochen, es fehlt natürlich wieder die Aufgabenkritik. Da komme ich wieder zu meinem Bereich, wenn die Struktur klar wäre, würde man auch wissen, wer dafür zuständig ist. Aber wenn man fünf Aktenordner voll mit Aufgabenkritik von 2005 einfach nur vor sich hin vergammeln lässt, weil man genau weiß, dass sie nicht viel wert sind und keine neue macht, dann kann man eben auch nicht mit dem Finger auf jemand im Justizministerium zeigen oder in einem Amtsgericht und sagen, du und deine Abteilung, ihr seid dafür zuständig, dass jeder Bürger oder zumindest 80 Prozent derer, die auf eure Seite kommen, auch befriedigt finden, was sie finden wollen. Was für eine klare Aufgabenstellung, die ich aber heute und deshalb sage ich das hier so, wie ich hoffe, mit deutlich gebremster Zurückhaltung - eben niemandem zum Vorwurf machen kann, weil die Struktur von oben fehlt. Es geht nicht gegen die Mitarbeitenden in der Presseabteilung, in der Öffentlichkeit in den einzelnen Ministerien und auch nicht in der Staatskanzlei, sondern es geht darum, dass dafür überhaupt kein Bewusstsein da ist. Die Öffentlich

keitsarbeit des Landes insgesamt macht also ein Portal und wie es gefüttert wird, da schauen wir mal, was die Ministerien jeder für sich irgendwann da hineingeben. Das ist das eigentliche Problem, mit dem wir uns beschäftigen. Warum wir uns oder konkret ich mich für meine Fraktion dann im Ausschuss enthalten habe, was diesen konkreten Antrag der FDP-Fraktion angeht, der ja in diesem Fall nicht nur gut gemeint war, sondern mit der guten Absicht auch uns alle getroffen hat, liegt einfach dann daran, dass die drei Punkte, um die es hier geht, dann in ihrer Konkretisierung meiner Ansicht nach nicht ausreichend gewesen sind.

Herr Bergner, Sie haben im ersten Punkt Ihres Antrags geschrieben, „im Rahmen vorhandener Mittel“ und damit war der erste Punkt schon mausetot. Denn der Haushalt ist durch und vorhandene Mittel sind nicht da. Das klingt so blöd wie es ist. Dem kann man sinnvollerweise nicht zustimmen, weil damit hätte man nichts weiter getan als heiße Luft produziert, wenn man dann sagt, eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank aufbauen, ohne einen Haushaltsansatz zu haben. Ich muss, glaube ich, nicht darauf hinweisen, wie hoch der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium oder in der Staatskanzlei ist.

Dasselbe blöde Thema trifft dann auch im zweiten Bereich zu; „im Rahmen vorhandener Mittel“ das Thema des Gesetz- und Verordnungsblatts. Da sollen wir uns dann erzählen lassen, dass wir dort wahrscheinlich dann zumindest unserem kommerziellen Partner Kosten erstatten werden müssen. Damit ist das Thema totgeschlagen, wenn man nicht groß an das Thema rangeht, also sprich „thueringen.de“ von oben strukturiert, neu aufbaut und das kostet dann Hunderttausende. Wäre nötig, aber ist nicht gewollt.

Das dritte Problem, da bin ich ehrlich gesagt, doch ziemlich nah bei der Haltung der CDU. Ich halte das Datenschutzproblem auch nicht ganz für irrelevant, was das Thema der Gerichtstafeln angeht, auch noch aus einem anderen Thema heraus, nämlich der Aktualität. Man kann nur hoffen, dass alle Amtsgerichte und Landgerichte, die es tun und ihre Gerichtstafeln ins Internet stellen, sie auch tagesaktuell halten und halten können. Denn wenn sie das nicht tun, dann müssen sie ein ziemlich großes Zeichen dranmachen, dass sie völlig ohne Gewähr drinstehen. Ansonsten könnten Parteien auf diese Art und Weise davon abgehalten werden, ihren Gerichtstermin wahrzunehmen. Das wäre auch keine schöne Sache. Diese Probleme hat offensichtlich keiner bemerkt oder bisher nicht bemerkt außer Frau Berninger. Sie haben recht, alle miteinander, auch Herr Bergner hatte recht, als er gesagt hat, darüber hätten wir im Ausschuss reden können. Aber wenn man genau weiß, dass man mit diesem kleinen Thema nichts von dem Strukturproblem erschlägt und noch nicht einmal dazu die Mit

tel hat, weder das Bewusstsein noch die Bereitschaft und schon gar nicht die Finanzen, dann ist es eben so, dass man mit diesem Antrag leider nichts bewegen kann und deshalb haben wir uns entschlossen, uns zu enthalten. Das soll aber nicht heißen, dass wir das Thema nicht ernst nehmen und auch in diesem Fall nicht die Absicht die FDPFraktion. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Als Nächste hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich relativ nahtlos an Herrn Meyer anschließen. Wir brauchen ein Relaunch von „thueringen.de“, ein umfassendes und das muss aber von oben angelegt sein und kann nicht nur den Teilbereich der Justiz umfassen. Im Gegensatz zu der Stellungnahme von Herrn Meyer meine ich allerdings, dass es nicht stimmt, dass das keiner beabsichtigt und keiner auf dem Schirm hat. Ich meine vielmehr, dass das geschuldet ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, das wir verabschiedet haben. Das Landesportal Thüringen sollte so etwas sein wie ein Aushängeschild für Thüringen, eine erste sichtbare Marke, wie sich der Freistaat selbst sieht und präsentiert, wie er nicht nur Besucher empfängt, sondern auch seine Bürger ernst nimmt und ihnen ermöglicht, sich über unser Land und die Möglichkeiten und Rechtswege unter anderem zu informieren.

Da gab es auch mal eine Anfrage, die die FDP wahrscheinlich im Februar 2012 im Vorfeld ihres Antrags an die Landesregierung gerichtet hatte in Drucksache 5/4012. Da hatte Frau Ministerin Walsmann damals auch schon geantwortet und mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich kurz daraus zitieren. Es ging damals um ein moderneres Erscheinungsbild und dann hieß es weiter in der Antwort „ein weiterer wesentlicher Bestandteil wird die bessere Integration des bereits vorhandenen Serviceportals eGovernment sein. Darüber hinaus soll das moderne Erscheinungsbild der Homepage mit neuen Informationsangeboten den Portalcharakter unterstreichen und damit „thueringen.de“ künftig attraktiver und informativer werden lassen. Der Besucher des Landesportals soll bereits beim Aufruf der Startseite erkennen können, dass hier ein umfassendes Informations- und Interaktionsangebot über den Freistaat Thüringen verfügbar ist.“ Dann hatten Sie noch fortgeführt, Frau Ministerin, zu gegebener Zeit sollen dann auch mehrsprachige Informationsangebote implementiert und die Barrierefreiheit verbessert werden. Natürlich gehört auch für unsere

Fraktion zu einem umfassenden Informations- und Interaktionsangebot selbstredend eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank, wo veröffentlichungswürdige Entscheidungen Thüringer Gerichte kostenfrei zugänglich sind, und natürlich auch eine zentrale Plattform, wo Bürger in elektronischer Form auf Gesetze und auch auf das Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt, den Thüringer Staatsanzeiger und Amtsblätter zugreifen können. Wir haben das im Justiz- und Verfassungsausschuss auch klar deutlich gemacht und hier waren sich eigentlich auch alle Fraktionen einig. Unser Eintreten für ein umfassendes Informationsportal für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens ist aber nicht erst durch den Antrag der Liberalen entstanden und das wird hier so ein bisschen unterschlagen. Es wird so getan, als hätten die Liberalen jetzt mal einen Schub hereinbringen wollen, und wir wollen das jetzt nicht. Im Gegenteil, auch gerade wir als Sozialdemokraten haben bereits bei der Verhandlung um die Novelle, die Neufassung eines Informationsfreiheitsgesetzes uns eingesetzt und auch durchgesetzt, dass Thüringen ein Informationsfreiheitsregister schaffen soll. Dieses Informationsfreiheitsregister ist verbindlich in § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes enthalten, das der Thüringer Landtag am 14. Dezember 2012 verabschiedet hat. Da stehen nun drin über Verordnungen und Verordnungsblätter hinaus etwa Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, dann natürlich Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse, weitere geeignete Informationen. Und - wichtig - die Informationen von allen Landesbehörden, die eben wichtig sind, sind in ein öffentlich zugängliches zentrales Informationsregister aufzunehmen, das die Landesregierung nach den technischen und organisatorischen Möglichkeiten einrichtet. Dann muss das natürlich klargezogen werden. Dieses Informationsfreiheitsregister ist das Herzstück unseres Informationsfreiheitsgesetzes. Das modernisierte Landesportal „thueringen.de“ hat diesen umfassenden Anspruch umzusetzen und nicht nur in dem Teilbereich der Justiz nachzubessern. Natürlich kommen dann in dieses Landesportal schnell und ohne größere kettenartige Verlinkungen auch alle Informationen hinein, die gemäß § 11 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichen sind, und dann würden natürlich auch wichtige Urteile aller Thüringer Gerichte sowie Gesetz-, Verordnungsund Amtsblätter dort einzustellen sein. Die Zeiten, in denen Verträge mit Druckverlagen wie Staatsgeheimnisse behandelt werden und Vorwürfe von Interessenverquickungen bis heute nicht gegenüber dem Parlament ausgeräumt werden können, müssen natürlich auch der Vergangenheit angehören. Es kann nicht sein, dass Verträge mit den altertümlichen Printmedien uns bei dem Ausbau der Internetpräsenz oder des Internetangebots behindern.

Der Antrag der FDP vom 28.09. hat sich deshalb aus unserer Sicht durch die neue Gesetzeslage

(Abg. Meyer)

und die rechtlich verpflichtende Einführung eines Informationsfreiheitsregisters erübrigt. Er ist dort drin enthalten. Was zwingende Rechtslage ist, muss nicht noch einmal per Antrag für einen Teilbereich nachgeschoben werden und allein aus diesem formalen Grund könnte man schon den Antrag ablehnen. Trotzdem stehen wir, das haben wir immer wieder gesagt, das meinen wir auch ernst, innerlich an der Seite des Vorhabens. Wir würden jetzt allerdings noch mal intensiv darum bitten und auch erwarten von der Thüringer Staatskanzlei und Frau Walsmann, die für dieses Thüringenportal zuständig ist, dass sie versucht, die personellen und finanziellen Ressourcen in ihrem Haus zu bündeln und mit den anderen Ministerien zu kooperieren, damit das zentrale Informationsfreiheitsregister, das wir im Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam beschlossen haben, auch wirklich noch mal zeitnah an den Start gehen kann; in dieser Wahlperiode wäre schön. Die Prüfzeit für eine Umsetzung läuft nun schon seit einiger Zeit, wie gesagt, wir haben im Dezember das Gesetz verabschiedet und da sollte dieses Kind dann doch mal langsam geboren werden können. Alles andere wäre traurig und würde dem Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Information/Teilhabe nicht gerecht werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Marx. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDP-Fraktion. Sie haben noch 6:50 Minuten Redezeit.

Vielen Dank. Ich gebe mir auch Mühe, das nicht auszuschöpfen, aber meine Damen und Herren, ein paar Beiträge haben mich schon noch mal nach vorn getrieben. Beginnen möchte ich mit den Ausführungen vom Kollegen Scherer. Die Einwände, die Sie jetzt gebracht haben, die Sie heute gebracht haben; ich hätte mich sehr darüber gefreut, wenn wir diese Diskussion im Ausschuss geführt hätten. Wenn Sie sagen, Herr Kollege Scherer, das Internet vergisst nie, dann sind das genau auch Punkte, die wir im Ausschuss hätten diskutieren können, und dann hätten wir möglicherweise auch darüber diskutieren können, warum man nicht beispielsweise Namen schwärzen kann, so wie das auch bei bestimmten Gerichtsberichten immer wieder erfolgt. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, es war ein Prüfauftrag, den wir dort formuliert hatten. Wenn Sie den Ausführungen von Frau Kollegin Berninger gefolgt sind, für die ich mich ausdrücklich bedanken möchte, haben Sie dort auch gehört von der Art und Weise, wie Landgerichte und auch ein Amtsgericht mit dem Thema Gerichtstafeln umge

hen. Es wäre interessant gewesen, wenn wir uns gerade unter dem Blick, das Internet vergisst nie, auch darüber hätten im Ausschuss unterhalten können. Ich glaube, wir sollten das auch noch mal versuchen, wenn auch jetzt nicht mit diesem Antrag.

Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Berninger hat zu Recht angesprochen, dass die Ausschussmitglieder sehr geduldig gewesen seien. Auch ich selbst bin selbstverständlich sehr geduldig gewesen und ich will auch sagen, warum: Ich hatte Hoffnung, mit einer sachlichen Debatte, mit dem Einholen von allen notwendigen Informationen zu einem sachlichen Ergebnis kommen zu können. Ich sehe mich leider mit dieser Annahme und mit dieser Hoffnung getäuscht, meine Damen und Herren. Kollege Meyer hat das Missverhältnis zum Internet angesprochen, das offensichtlich auch in Landesbehörden immer noch eine große Rolle spielt, und da deckt es sich für meine Begriffe eins zu eins mit der Problematik der Internetzugänge beim Bereich der Thüringer Polizei. Wenn allerdings von vornherein behauptet wird, dass es nicht im Rahmen der vorhandenen Mittel ginge, habe ich meine Zweifel. Ich glaube, dass wir für das Thüringen-Portal schon eine extrem hohe Summe eingestellt haben, wo man manches möglicherweise auch effizienter und kostengünstiger machen könnte. Auch das hätte man sicherlich im Ausschuss diskutieren können, deswegen will ich das jetzt gar nicht so weit bestreiten. Man hätte sicherlich auch diesen Punkt ändern können. Was das Thema Amtsblatt anbelangt, meine Damen und Herren, da haben wir versucht, den Weg zu öffnen, indem ich beim Amtsblatt extra das per Änderungsantrag im Ausschuss zurückgenommen habe. Es hat leider nicht geholfen, die Diskussion überhaupt erst mal zu beflügeln oder in Gang zu bringen.

Und, Frau Kollegin Marx, das sind ja alles wohlfeile Worte, wirklich, aber für meine Begriffe blinken Sie bei dem Thema links und biegen rechts ab oder wie man das auch immer nennen will. Ich glaube, das ist dann schon eine peinliche Nummer, wenn Sie bestreiten, dass die Liberalen hier versucht haben, Bewegung in das Thema zu bringen. Die Bewegung, die Sie hereingebracht haben, ist mir bislang wirklich noch nicht aufgefallen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich empfinde das schon fast als eine Art Nebelbombe, was Sie hier gelegt haben. Aber ich will auch positive Signale aufnehmen. Ich hatte den Eindruck, auch von Zwischenrufen von Frau Ministerin Walsmann, dass durchaus Interesse an dem Thema besteht. Deswegen will ich jetzt auch mit Blick auf die Uhr das Thema nicht auswalzen und hoffe,

(Heiterkeit im Hause)

(Abg. Marx)

- na wir werden doch noch ein bisschen was abarbeiten wollen, oder? -, dass wir in der Lage sein werden, diese Thematik trotzdem im Land Thüringen voranzutreiben. Frau Ministerin, ich verspreche Ihnen, dass wir das auch sehr aufmerksam und kritisch begleiten werden und versuchen trotzdem, uns in die Waagschale zu werfen, damit bei dem Thema es in Thüringen weitergeht. Danke schön.