Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der FDP hatte mit Datum vom 28.09.2012 einen Antrag eingebracht unter dem Titel „Landesportal ‚thueringen.de’ weiterentwickeln“, Drucksache 5/5030. Danach soll die Landesregierung aufgefordert werden, erstens im Rahmen vorhandener Mittel eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank zu schaffen, wo veröffentlichungswürdige Entscheidungen Thüringer Gerichte kostenfrei zugänglich sind; zweitens, eine zentrale Plattform zu schaffen, wo Bürger in elektronischer Form auf das Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt, den Thüringer Staatsanzeiger und die Amtsblätter von Kultus- und Justizministerium zugreifen können; drittens, zu prüfen, ob eine zentrale Plattform geschaffen werden kann, wo Gerichtsaushänge den Bürgern nachrichtlich zur Verfügung gestellt werden können.
Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2012 ist der Antrag an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen worden. Der Justizund Verfassungsausschuss hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am 16. Januar 2013 erstmals beraten und die Landtagsverwaltung gebeten, per Umfrage in den deutschen Ländern die Inhalte, sowie die technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Online-Auftritte zu erfragen. Mit Ausnahme der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz haben alle Bundesländer sowie das Bundesverwaltungsamt bis zum 23. April 2013 auf die Anfragen der Landtagsverwaltung schriftlich geantwortet.
1. Mehrere Bundesländer haben eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank, die teilweise in Kooperation mit privaten Dritten betrieben wird.
2. Der elektronische Zugriff auf Gesetz- und Verordnungsblatt, Staatsanzeiger und Amtsblätter ist in mehreren Bundesländern möglich, wobei der Zugriff auf bestimmte Teile dieser Datenbanken bzw.
3. Kein Bundesland hat bisher eine zentrale Plattform, wo den Bürgern Gerichtsaushänge nachrichtlich zur Verfügung gestellt werden.
In der 54. Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 17. April 2013 bat die FDP-Fraktion Herrn Justizminister Dr. Poppenhäger zusätzlich um Ausführungen zum Informationsstand der Landesregierung zum Thema Gerichtstafeln aus der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik. In der schriftlichen Antwort des Justizministeriums am 17. Mai 2013 wurde mitgeteilt, dass zu diesem Thema bislang noch kein Beschluss der Kommission existiert. Das Thema wurde allenfalls im Rahmen von allgemeinen Überlegungen im Hinblick auf die zukünftige elektronische Ausstattung der Gerichte berührt. Nach einer kurzen Beratung zum Thema in der 56. Sitzung am 15. Mai 2013 hat der Justizund Verfassungsausschuss den Antrag dann in seiner 57. Sitzung am 12. Juli 2013 abschließend beraten. Die Diskussion im Ausschuss hat unter anderem gezeigt, dass das Anliegen der FDP-Fraktion von allen Fraktionen geteilt wird, die Realisierung aber Probleme verschiedener Art aufwirft. Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, das Einpflegen von Gerichtsentscheidungen in das Landesportal abzuprüfen. Gleichzeitig wurde seitens der Landesregierung auf die engen personellen Ressourcen im IT-Bereich hingewiesen. Zunächst müsse die Umsetzung von Programmen wie „forumSTAR“ zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Justiz Vorrang haben. Klarstellend wurde mitgeteilt, dass die Thüringer Staatskanzlei federführend für eine Umsetzung der Vorschläge der FDP-Fraktion im Landesportal verantwortlich ist. Die Ausschussmehrheit von CDU- und SPD-Fraktion hat deutlich gemacht, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Antrag ablehnt, da gemäß des im Dezember 2012 novellierten Informationsfreiheitsgesetzes ein Informationsfreiheitsregister per Gesetz eingeführt wurde und derzeit die Prüfung der Umsetzung läuft, wobei die Vorschläge der FDP-Fraktion mit aufgegriffen werden sollten. Der Justiz- und Verfassungsausschuss beschloss deshalb bei einigen Enthaltungen mehrheitlich, den Antrag der FDP-Fraktion „Landesportal ‚thueringen.de’ weiterentwickeln“ zur Ablehnung zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Frau Marx. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDP-Fraktion das Wort.
Herzlichen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Dezember 2012 haben wir den Antrag der FDP-Fraktion „Landesportal ‚thueringen.de’ weiterentwickeln“ erstmalig beraten. Ich will Ihnen anfangs noch einmal kurz die Intention des Antrags vorstellen. Der Antrag sollte dazu beitragen, das Landesportal „thueringen.de“ bürgerfreundlicher und informativer zu gestalten. Das Landesportal bietet bisher leider nur die Möglichkeit, nach Thüringer Gesetzen und Verordnungen kostenfrei zu recherchieren. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, um den heutigen Ansprüchen von Open Data und Open Government gerecht zu werden. Viele andere Bundesländer sind uns, wie die Anhörung gezeigt hat, schon einige Schritte voraus. Deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir in Thüringen hier endlich einmal die Handbremse lösen. In Thüringen existiert weder eine zentrale Rechtsprechungsdatenbank, auf der maßgebliche Entscheidungen Thüringer Gerichte kostenfrei abrufbar sind, noch eine zentrale Plattform, auf der den Bürgerinnen und Bürgern Thüringens das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen und der amtliche Teil der drei Amtsblätter der Thüringer Ministerien kostenfrei zugänglich gemacht werden. Von einer Gerichtstafel im Internet völlig zu schweigen.
Aber anstatt die Möglichkeiten zu nutzen, die uns das Landesportal bietet und die uns auch in der Anhörung aufgezeigt worden sind, wird vonseiten der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen im Sinne des Antrags gar nichts gemacht. Man lehnt den Antrag im Justizausschuss, so wie Sie gerade hören durften, einfach ab und verweist auf irgendwelche Probleme, die man aber nicht definieren kann oder will, die man auch nicht lösen will. Es ist wieder einmal ein trauriges Beispiel, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie man mit Anträgen von Oppositionsfraktionen umgeht.
Meine Damen und Herren, ich kann mich noch gut an die Debatte in der ersten Beratung erinnern. Die Debatte begann damals wirklich sehr positiv und verheißungsvoll. Es gab viele Anregungen und auch gute Ideen, was man alles noch zusätzlich zu unserem Antrag machen könnte und im Ausschuss diskutieren sollte und müsste. Die Kolleginnen Marx und Berninger, die Kollegen Scherer und Meyer waren voller Beispiele, was doch alles mit betrachtet werden müsse. Aber was ist im Ausschuss dann wirklich passiert? Das, meine Damen und Herren, spottet jeder Beschreibung. Ich will es Ihnen sagen, ein halbes Jahr Schweigen und Verharren von den Seiten, die vorher noch so viel zu dem Thema beitragen wollten. Zum Glück wurde zumindest eine Anhörung durchgeführt. Es gab überwiegend positi
ve Resonanz der anderen Bundesländer und auch die Bitte, das Ergebnis der Anhörung weiterzuleiten. Ich hoffe, der Bitte ist man vonseiten der Landesregierung nachgekommen. Peinlich wird es allerdings, wenn dann auch das Ergebnis der Beratung weitergeleitet wird und ich war dann einigermaßen überrascht, meine Damen und Herren, dass es nach der Anhörung plötzlich Ungereimtheiten gab, wer denn eigentlich für die Beantwortung von unseren Fragen zuständig ist. Die Staatskanzlei oder das Justizministerium und das zeigt mir wieder einmal, dass man sich nicht wirklich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hat.
Auch wenn das Vorhaben von allen Seiten begrüßt wurde, wird von der Landesregierung derzeit keine Umsetzungsmöglichkeit gesehen. Eine befriedigende Antwort, warum dies derzeit nicht geht, gab es bisher nicht und wird es auch heute wahrscheinlich nicht geben.
Nein, ganz im Gegenteil. Ein halbes Jahr nach Einbringen des Antrags, meine Damen und Herren, fällt dann auf einmal dem Justizstaatssekretär allen Ernstes - es war ihm noch nicht einmal peinlich ein, man müsse doch die Gerichte beteiligen. Ein halbes Jahr nach Einbringen des Antrags kommt er auf diese bahnbrechende Idee und das exakt in der Ausschuss-Sitzung, meine Damen und Herren, in der dieser Antrag dann vom Justizausschuss abgelehnt wurde. An Peinlichkeit ist das nicht zu überbieten und
ich sage Ihnen, ich nenne so etwas in der freien Wirtschaft Arbeitsverweigerung und in der freien Wirtschaft würde man als Auftragnehmer, wenn man so arbeitet, den Auftrag entzogen bekommen und auch nie wieder einen Auftrag erhalten.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass das Landesportal noch viel Potenzial hat, es informativer und bürgerfreundlicher zu gestalten. Wir sollten dieses Potenzial im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen und ausschöpfen. Nach meiner Auffassung wurde bisher kein einziges überzeugendes Argument vorgetragen, dem Anliegen und somit dem Antrag selbst nicht zuzustimmen. Wir lassen Potenziale einfach liegen und das trotz der knappen Mittel. Ich meine, es ist gerade mit Blick auf diese Mittel nicht tragbar und deswegen meine Damen und Herren, werbe ich noch einmal heute an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Als Nächstes hat jetzt der Abgeordnete Scherer für die CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der Einbringung des Antrags im Plenum bereits über die verschiedenen Einzelpunkte des FDP-Antrags diskutiert und haben noch im Ausschuss eine Länderumfrage gemacht, wie das in den anderen Bundesländern aussieht und daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass wir in Thüringen mit dem Landesportal bereits recht gut aufgestellt sind, aber - ja da können Sie lachen oder auch nicht. Jetzt warten Sie doch, ich habe doch „aber“ gesagt, es kommt ja noch was: Aber natürlich - sehen Sie, jetzt kommt das genau - ist im Onlinebereich noch vieles denkbar und es gibt hier in der Tat eine rasante Entwicklung und es liegt auf der Hand, dass dann, wenn zum Beispiel Gerichtsentscheidungen oder Maßnahmen oder sonstige Informationen in den Behörden schon online vorliegen - oder in digitaler Form, online ist der falsche Ausdruck -, dass es dann natürlich wesentlich einfacher ist, das dann auch online zu stellen und allen von uns sofort zugänglich zu machen.
Natürlich, in vielen Bereichen wird irgendwas schriftlich vorgelegt. Nehmen Sie mal den Gerichtsaushang. Das ist doch so ein Hobby von Ihnen, weil Sie sagen, so etwas haben wir noch nicht im Internet. Das könnten wir doch ins Portal aufnehmen, den Aushang von Gerichten, wo dann jetzt im Moment irgendwo an einem Gerichtssaal ein Zettel hängt, dass von 9.00 bis 10.00 Uhr die und die Sache verhandelt wird, von 10.00 bis 11.00 Uhr die und die Sache. Das hört sich ja ganz gut an, gibt es im Moment noch nicht in digitaler Form, aber denken Sie mal drüber … Ich habe es nicht verstanden.
Nein, die schreiben keine Schreibmaschine. Lassen Sie mich doch einfach mal ausreden. So, jetzt kann ich das natürlich nach Ihrer Vorstellung ins Internet stellen und hier ins Landesportal. Ist ja wunderschön. Haben Sie mal daran gedacht, was das für Folgen hat? Das sind nämlich Folgen, das sagt sich so einfach, das kann ich doch einfach online stellen und das ist doch wunderbar. Toll, das Informationsbedürfnis von allen ist gedeckt. Es gibt den schönen Satz: Das Internet vergisst nie. Wir machen uns Mordsgedanken, wie wir in welchen Zeitabständen zum Beispiel Strafrechtsregister löschen, weil man sagt, nach soundso viel Jahren sollte jemand
Wenn Sie hingegen diese Zettel, die bei den Gerichten an den Türen hängen, ins Internet stellen, da steht ja nur drauf, dass gegen Herrn Sowieso vom Amtsgericht um 9.00 Uhr eine Verhandlung wegen Diebstahls stattfindet. Was dabei herauskommt aus der Verhandlung, steht nicht darin. Dieser Zettel bleibt ewig im Internet, da können Sie im Strafregister löschen, was Sie wollen. Es kann ja auch sein, dass er freigesprochen worden ist. Das bleibt im Internet stehen. Das ist die Prangerwirkung im Quadrat, die Sie da haben wollen. Das muss man vorher gründlich bedenken, bevor man so etwas macht. Ich würde sagen, so ein Schritt ist auf alle Fälle unzulässig. Da sind wir wieder bei dem Thema, bei dem wir vorhin schon einmal waren - informationelle Selbstbestimmung.
So lange solche Fragen völlig offen sind und völlig ungeklärt ist, wie man so etwas im Internet dann auch einmal wieder heraus bekommt und löscht was ich mir gar nicht vorstellen kann, weil sich das ja vervielfacht im Internet. Sie können da eine Seite löschen, es sind 20 andere wieder da. Solange so etwas nicht geklärt ist, sollte man nicht ohne Not einfach so in den Raum stellen: Es wird ja nicht mehr mit der Schreibmaschine geschrieben, also kann ich doch alles ins Internet stellen. Also das ist sicher der falsche Weg und solange solche Fragen nicht geklärt sind, sollte man das Landesportal vorsichtig weiterentwickeln.
Man kann da auch eine Rechtsprechungsdatei aufbauen. Aber zum Beispiel dahin zu gehen und zu verlangen, dass alle Urteile, die irgendwo bei einem Thüringer Gericht gefällt werden, ins Internet gestellt werden, wäre ich zum Beispiel bei Familiensachen sehr vorsichtig. Auch da gibt es gute Gründe zu sagen, solche Urteile gehören nicht ins Internet. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Als Nächste hat jetzt die Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Dezember war die erste Beratung. Ich habe da geendet mit dem Satz: „Die Justiz wäre nicht mehr das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln, als das sie von vielen Menschen nicht ganz zu Unrecht beargwöhnt wird“, und meinte damit, wenn wir das Landesportal im Sinne der Vorstellung, die die FDP in einen Antrag geschrieben hat, verbessern.
Meine Damen und Herren, ein Rechts- bzw. Landesjustizportal, dass wirklich informativ und hilfreich ist für Recht- oder Informationssuchende, eines, das tatsächlich dazu beiträgt, dass Informationen zu Recht und Justiz kein Herrschafts- und Amtswissen bleiben, ein solches Justizlandesportal muss nach Ansicht meiner Fraktion folgende Eckpunkte aufweisen - es kann sein, dass Ihnen da manches bekannt vorkommt, weil manches habe ich so oder ähnlich schon im Dezember gesagt:
Es muss eine möglichst umfassende und aktuelle Datenbank zu rechtlichen Vorschriften bis hin zu Verwaltungsvorschriften und Richtlinien nicht nur aus Thüringen sondern auch bis hin zur europäischen Ebene enthalten. Es sollte eine möglichst umfassende und aktuelle Datenbank mit Urteilen Thüringer Gerichte inklusive auch weiterführender Urteile der Bundesgerichte in diesen Thüringer Fällen enthalten. Es muss umfassende und aktuelle Informationen zu allen Rechtsgebieten, zum Beispiel Merkblätter der Thüringer Justiz, Unterhaltstabellen und dergleichen enthalten sowie die Gerichtstafeln mit den Terminen der Gerichte und die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die der Abgeordnete Scherer jetzt angesprochen hat, die er leider nicht im Ausschuss zur Diskussion angemeldet hat,
hatte ich, wenn ich mich richtig erinnere, zumindest erwähnt in meiner Rede in der ersten Lesung, dass wir uns da mit dem Datenschutzbeauftragten auseinandersetzen müssen. Das hätten wir im Justizund Verfassungsausschuss sehr gut tun können, sicherlich auch mit einem Herrn Dr. Hasse, der da Lust drauf gehabt hätte, glaube ich.
Das Angebot, welches wir meinen, das Landesportal - es müsste allen Rechtsuchenden, sowohl Beklagten als auch Klägerinnen, aber auch einfach nur Neugierigen zur Verfügung stehen. Das heißt auch, es muss benutzerfreundlich gestaltet und aufgebaut sein, es sollte über eine zentrale Eingangsseite, eben dieses Portal, erreichbar und barrierefrei sein. Es gibt schon Informationsangebote im Netz, aber eher verstreut, auch Angebote von Thüringer Gerichten und Justizbehörden, wie zum Beispiel der Generalstaatsanwaltschaft, aber diese genügen den genannten Vorgaben eben leider nicht. Diese Kritik hatte ich während der ersten Lesung zum Antrag verbunden mit einer Reihe weiterer Vorschläge, von denen der Herr Bergner jetzt bedauert hat, dass wir die nicht auch im Ausschuss noch einmal eingebracht haben, hatte ich schon genannt.
Auch von anderen Rednerinnen wurden sowohl in der Debatte als auch im Ausschuss Defizite benannt bzw. Nachbesserungsbedarf attestiert. Insofern hätte eine Ausschussdiskussion mit greifbaren Ergebnissen auch wirklich Sinn gemacht und da
muss ich Herrn Bergner einfach Recht geben, weil trotz der langen Beratungszeit kam es leider außer einigen Informationszusagen der Landesregierung eben nicht zu greifbaren Ergebnissen im Ausschuss. Die Landesregierung vertröstete längere Zeit mit dem Verweis auf die Aktivitäten einer BundLänder-Kommission - ebenfalls schon angesprochen -, um dann Mitte Mai auf Nachfrage mitzuteilen, dass noch nicht entschieden sei. Aber unseres Erachtens wäre es auch ohne das Ergebnis dieser Bund-Länder-Kommission möglich gewesen und das ist es noch, sich an das Thema zu machen, aber die Ausschussmitglieder waren auch sehr geduldig, muss ich sagen. Ein wichtiger Gesichtspunkt für Fragen der Aus- bzw. Umgestaltung eines Portals in Thüringen ist aus der Antwort des Landes Berlin zu entnehmen, die auf die gestattete Länderumfrage einging. Und diese Antwort bestätigt auch meinen Eindruck als Nutzerin des aktuellen Thüringer Angebotes.
Berlin gibt zu bedenken, wenn die Gerichte in eigener Regie und ohne weitere Koordination der inhaltlichen Gestaltung ihre Internetangebote betreuen, kann - Zitat - „der Umfang stark variieren“. Das bedeutet natürlich auch, dass es deutliche qualitative Unterschiede geben kann und die haben wir bei dem derzeitigen Thüringer Angebot. Ich habe heute auch noch einmal ein bisschen Zeit genutzt, um mir die Thüringer Angebote anzuschauen. Da ist der Unterschied zwischen den einzelnen Gerichtsseiten, der ist zum Teil schon erheblich, wenn ich auf die Seite des Oberlandesgericht gehe beispielsweise, von da aus komme ich zu allen Landgerichten, Amtsgerichten, zur Fachgerichtsbarkeit etc. Es gibt diese Gerichtstafel für die Landgerichte und ein Amtsgericht, nämlich das aus Gera. Dort sind aktuell, im Moment sind es alle Julitermine, die dort veröffentlicht sind. Ich frage mich, warum sind nicht andere Amtsgerichte auch in der Lage, die Termine dort zu veröffentlichen.
Es gibt eine umfangreiche Entscheidungssammlung, ich meine 800 und ein paar zwanzig Entscheidungen sind beim OLG eingestellt und die kann man sich suchen nach aktuellen und auch nach Stichworten und da sind Stichwörter vorgegeben. Das finde ich auch sehr gut. Beispielsweise beim Oberverwaltungsgericht Thüringen ist es nämlich nicht so, da muss man sich die Stichwörter selber ausdenken und dann schauen, was einem dann präsentiert wird, wenn ich zum Beispiel das Wort „Verkehr“ eingebe oder „Strafsache“ oder so. Das ist nicht so gut.