Protocol of the Session on July 10, 2013

Es ist ein Thüringer Sonderfondsgesetz, welches dazu dienen soll, auf rechtssicherer und allerdings auch auf transparenter Grundlage die Bundesmittel hier in Thüringen zu vollziehen auf klarer Rechtsgrundlage und eben auf der Basis eines transparenten Buchungssystems. Selbstverständlich haben wir auch die Frage des Nachtrags geprüft, aber hier muss ich sagen, es wäre uns nicht mehr möglich gewesen, uns vor der Sommerpause handlungsfähig zu gestalten. Das ist der tiefere Sinn dieses Fondsgesetzes. Wir werden noch vor der Sommerpause handlungsfähig, wenn das Parlament am Freitag dieser Woche dieses Gesetz vollzieht. Ich bin den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sehr dankbar, ich bin den Mitgliedern des Hauses insgesamt sehr dankbar, dass diese Verabredung hier möglich war.

Ich habe in der Presse schon gesagt, wir sind es den Menschen schuldig und ich denke, es empfindet hier in diesem Haus sicherlich niemand anders. Wir sind es ihnen schuldig. Wir können nicht in den Urlaub fahren oder in die Sommerpause gehen, ohne dass die Verwaltung auf rechtssicherer Grundlage weiter agieren kann.

(Beifall CDU, FDP)

Ich sage noch mal, das ist der tiefere Sinn, dass wir handeln können. Ich bedanke mich recht herzlich bei den Fraktionen, dass sie hier mitziehen, das gesamte Parlament, und ich denke, das ist auch ein Zeichen, ein Thüringer Zeichen an unsere Menschen in den Gebieten, die eben dann doch sehr stark in Mitleidenschaft gezogen sind. Ich sage noch mal: Haben wir unmittelbar und sofort jetzt mit Zahlungen bundesseitig zu rechnen? Ich sage mal, ich vermute in Form einer Abschlagszahlung ja, sonst hätte die Eile auf Bundesebene keinen Sinn und dann wäre auch unsere Eile nicht ganz sinnvoll. Wenn ich mich an 2002 erinnere, wird der Bund eine Art Abschlagszahlung dann auch in den Fonds geben, noch sehr pauschal alles, weil weder die Schadensbilanzen insgesamt vorhanden sind, noch dass wir einzelne Förderrichtlinien vielleicht zur Verfügung haben. Aber wir können doch dann wenigstens in zwingenden Fällen handeln und tragen damit dazu bei, dass es keinen Abriss zwischen Soforthilfe und geordnetem Wiederaufbau gibt. Ich möchte mich noch mal bei allen Beteiligten für den ambitionierten Zeitplan bedanken und ich

(Minister Dr. Voß)

denke, das ist ein ganz tolles Zeichen, was wir, was Sie in Richtung der betroffenen Menschen geben. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Lehmann das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz wird ein Sondervermögen „Aufbauhilfefonds Thüringen“ errichtet. Damit werden eine transparente und rechtssichere Verwaltung der Finanzmittel sowie eine schnelle Handlungsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt. Der Minister hat die Abläufe bereits geschildert. Korrespondierend mit dem auf Bundesebene geplanten Fonds muss in Thüringen ein Sondervermögen für die Verwaltung und Auszahlung der Bundesmittel geschaffen werden. Die Bundesmittel und auch die weiteren Mittel von der EU fließen direkt in das Sondervermögen. Nach dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens werden die Mittel auf die verschiedenen Ausgabenprogramme dann verteilt und an die Betroffenen ausgezahlt. Das Nähere soll eine Rechtsverordnung klären und regeln, die unter dem Zustimmungsvorbehalt unseres Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags steht. Der Landeshaushalt ist weder in den Einnahmen noch in den Ausgaben von der Errichtung des Sondervermögens betroffen. Eines Nachtragshaushalts bedarf es daher nicht. Das Sondervermögen finanziert sich ausschließlich aus den finanziellen Mitteln Dritter. Insofern ergeben sich keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Erwähnen möchte ich zur Gesamtsituation noch, dass wir uns auch letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss in drei Tagesordnungspunkten mit den Auswirkungen des Hochwassers intensiv beschäftigt haben. Die Schadensaufnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen, aber auch dazu werden wir sicherlich nach der Sommerpause die genauen Zahlen noch bekommen. Wichtig ist mir auch noch zu erwähnen, dass unsere Ministerpräsidentin zurzeit Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz ist und sie sich schnell um das Thema gekümmert hat, alle Ministerpräsidenten zusammengerufen hat, um eine gute Lösung zu diesem schwierigen Thema zu finden. Die ist auch unter ihrer Federführung erarbeitet worden. Insgesamt gibt es daher jetzt dieses 8-Milliarden-Paket gemeinsam mit dem Bund und Beteiligung aller Bundesländer. Die Länder haben einen Anteil von 3,25 Mrd. € und der Bund ebenso. Dazu kommt, dass der Bund für seine Infrastruktur, die wieder instand gesetzt werden muss, in dem Fonds etwa 1,5 Mrd. € aufbringt. Für Thüringen bringt die Rückzahlung der Mittel zunächst eine Belastung

von 20 Jahren mit sich. Pro Jahr sind hier 5,2 Mio. € veranschlagt, die vom Umsatzsteuervorwegabzug gezahlt werden sollen, insgesamt 108 Mio. €. Es ist aber auch vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 der Abtrag dieser Verpflichtung auch schneller erfolgen kann.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ganz genau.)

Das ist wichtig, wir müssen sehen, wie unsere Finanzlage in Thüringen dann ist und es ist ja auch unser Bestreben, dass wir möglichst viele Rechtsverpflichtungen so schnell wie möglich abzahlen, um auch wieder andere Handlungsspielräume im Haushalt zu haben.

Wichtig ist mir noch, zu dem Gesetzentwurf, der Ihnen allen vorliegt, auch darauf hinzuweisen, insbesondere in der Begründung zu § 2 finden Sie das, was alles damit abgedeckt werden soll. Das war ja auch der CDU-Fraktion ganz wichtig, dass neben den geschädigten Privathaushalten und den Unternehmen auch die Vereine, Stiftungen, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft, die keine Entschädigung von dritter Seite, also von Versicherungen erhalten, hier auch mit abgedeckt werden. Gleiches trifft natürlich auch auf die eigene Infrastruktur des Landes zu, aber auch die der Gemeinden und weiterer öffentlich rechtlicher Körperschaften, Zweckverbände und anderer Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Das ist mir noch einmal wichtig gewesen, darauf hinzuweisen. Wir wollen also voll umfänglich mit dem Gesetz über das Sondervermögen auch diese Dinge abdecken. Damit das alles zügig vonstatten geht, haben wir im Ausschuss vorgeschlagen - ich bin auch den Kollegen sehr dankbar, dass wir uns auf diese Zeitschiene so kurzfristig verständigen konnten -, dass wir heute die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragen Frau Präsidentin, das möchte ich hiermit tun - und morgen Abend nach der Plenarsitzung im Rahmen einer Sondersitzung unseres Ausschusses das Gesetz beraten und eine Empfehlung für den Landtag abgeben, so dass wir das Gesetz dann am Freitag in zweiter Lesung verabschieden wollen. Ich denke, das sind wir den Betroffenen schuldig und damit haben wir auch die Landesregierung in eine Handlungsfähigkeit versetzt, so dass in den nächsten Wochen nach der Soforthilfe nun die Aufbauhilfe und der Wiederaufbau starten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Barth das Wort.

(Minister Dr. Voß)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hochwasser - wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen - hat Schäden, die sich in dreistelliger Millionenhöhe auf jeden Fall bewegen werden, verursacht. Genaues kann man zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht sagen, das ist ganz klar. Ich glaube, Herr Minister, das haben Sie sicherlich auch an der Zustimmung hier im Haus gemerkt, dass es Wille aller Beteiligten hier im Hause ist, genau dafür zu sorgen, nämlich dass die Betroffenen auch Rechtssicherheit haben, wenn Sie Geld ausbezahlt bekommen. Das ist der entscheidende Punkt dabei, dass Sie Geld bekommen. Es ist ja mit den Abschlagszahlungen zunächst einmal gesichert, aber es gehört ja auch zu der Frage, ob ich irgendwo hingehe und Geld beantrage, dass ich weiß, dass ich auch einen Rechtsanspruch darauf habe und nicht, dass ich unsicher bin, muss ich da vielleicht irgendetwas zurückzahlen, ist das jetzt erst mal nur eine Abschlagszahlung, die dann irgendwie verrechnet wird. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Sache und deswegen ist das Verfahren auch mit der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses dann auch so das Richtige.

Ich will ausdrücklich auch für meine Fraktion sagen, dass wir das Verfahren auch mit den Sofortmitteln für richtig gehalten haben, und das zum Anlass nehmen, mich ausdrücklich bei der aus CDU und FDP bestehenden Bundesregierung zu bedanken, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern so schnell und in Anbetracht der doch nicht unerheblichen Mittel, um die es geht - 8 Mrd. € sind ja nicht so das Taschengeld, welches man eben nebenbei schnell verteilt -, sehr zügig und relativ reibungslos über die Bühne gegangen sind. Dass es bei so einer Summe, das hatte ich ja auch bei der Regierungserklärung schon gesagt, natürlich mal eine Meinungsverschiedenheit gibt, das liegt in der Natur der Sache, das will ich da auch gar niemandem in irgendeiner Form vorwerfen oder nachtragen. Trotzdem glaube ich, dass wir Anlass haben, dem Bund in mehrfacher Hinsicht zu danken, der Bundesregierung zu danken. Zum einen, es wird ja immer darüber geredet, dass wir 8 Mrd. € haben, die fifty-fifty finanziert werden. Aber ganz so ist es ja gar nicht. Es gehen ja von den 8 Mrd. € erstmal etwa 1,5 Mrd. € ab, die der Bund selbst zur Finanzierung der Schäden, die an der Bundesinfrastruktur entstanden sind, zu 100 Prozent finanziert. Jetzt kann man sagen, klar, das ist dem Bund seine Infrastruktur, muss er auch selber bezahlen. Aber die Länder profitieren ja auch von dieser Infrastruktur, die versorgt ja auch uns. Deswegen ist das ein Punkt, den man, glaube ich, nicht ganz unter den Tisch kehren sollte, denn es bleibt dann am Ende bei den 8 Mrd. € eine Verteilung, dass also 4,75 Mrd. € der Bund übernimmt und den Rest, al

so 3,25 Mrd. €, die Länder. Zum anderen muss man auch mal festhalten, dass der Bund darüber hinaus auch den Einsatz der Bundeswehr, der der größte Einsatz der Bundeswehr im Inland zu einer Katastrophenbeseitigung gewesen ist, komplett selbst bezahlt, darauf verzichtet, den Ländern diese Kosten in Rechnung zu stellen, und auch damit, glaube ich zumindest, für eine erhebliche Entlastung, für eine erhebliche zusätzliche Entlastung der Länder sorgt.

(Beifall FDP)

Bundesrat und Bundestag haben das dann auch sehr zügig über einen Nachtragshaushalt gemacht, ich will das Wort in meiner Rede nicht allzu oft erwähnen, Herr Minister, das ist versprochen, aber trotzdem muss man noch mal zur Geschichte und auch zur Vollständigkeit sagen: Was ich nicht ganz verstanden habe, vielleicht kann das ja dann mal irgendjemand von den Kollegen erklären, war der Vorgang, dass die SPD sich im Haushaltsausschuss im Bundestag zumindest mehrheitlich gegen diese Fluthilfe entschieden hat. Im Plenum hat sich dann offenbar die Vernunft durchgesetzt, und wenn diese Erklärung kommen sollte, wäre ich nach wie vor sehr dankbar dafür, wenn mir mal jemand erklären könnte, warum die EFRE-Mittel in Thüringen in dem gemeinsamen Antrag nicht aufgenommen worden sind, warum die SPD-Fraktion sich so vehement dagegen gewehrt hat.

(Beifall FDP)

Ich kann mich daran erinnern, dass es einen Staatssekretär gegeben hat, der, als ich die Frage beim letzten Mal gestellt habe, sich hier sehr aufgeregt hat. Und getreu dem Motto „Getroffene Hunde bellen“ habe ich nach wie vor die Vermutung, irgendetwas wird schon dran sein an der Vermutung, dass es natürlich auch nicht ganz ohne ist, wenn man dann selber im Wahlkampf mal rumlaufen kann und noch ein bisschen Geld hat, was nicht in den Gesamtmitteln irgendwo schon mit verteilt wird.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, für Thüringen bedeutet die Beteiligung an den Gesamtkosten eine finanzielle Belastung von 108 Mio. €, die wir über 20 Jahre zurückzahlen. Die ersten Jahre wird es gleich vorab erledigt, Vorabsteuerabzug, der Bund behält also Anteile unseres Umsatzsteueranteils gleich ein, und ab 2020 muss das dann jährlich aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ich will an der Stelle einfach mal sagen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Lehmann hat das eben auch schon angesprochen, wir müssen das nicht über 20 Jahre machen, sondern man kann das natürlich nach 2020 auch schneller machen. 5,4 Mio. €, das ist natürlich auch für den Einzelnen zunächst mal viel Geld, aber im Landeshaushalt ist es jetzt keine so namhafte Summe.

Das gehört ja auch zur Wahrheit. Und wenn ich mir mal anschaue, für was wir in den letzten Jahren so alles Geld ausgegeben haben, dann, sage ich, sind 108 Mio. € - oder eben dann entsprechend 2020 werden es vielleicht noch irgendwas bei 60 Mio. € sein, wenn ich es jetzt mal ganz schnell Pi mal Daumen überschlage - in Anbetracht der Summen, die wir für andere Dinge ausgeben, nicht die Summe, die wir zwingend über so einen langen Zeitraum abfinanzieren müssen. Ich will nur mal an das Erziehungsgeld erinnern, das haben wir ja gelegentlich diskutiert, da haben wir über 140 Mio. € geredet. Wir haben ein Landesarbeitsmarktprogramm von fast 50 Mio. € aufgelegt, eine GreenTechAgentur, 1000-Dächer-Programme für jeweils 12 Mio. €. Also schon aus diesen Kosten könnten wir zwei solche Hilfsprogramme auflegen. Deswegen ist mein ausdrücklicher Appell und meine eindringliche Bitte, dass wir die Haushalte in den nächsten Jahren so gestalten, dass es uns gelingt, nach 2020 die Restsumme auch möglichst schnell entsprechend zu tilgen.

(Beifall FDP)

Und es ist natürlich auch zu hoffen, dass es in der Zwischenzeit nicht noch einmal ein neues entsprechendes Ereignis gibt. So eine Katastrophe ist immer eine Zäsur, die natürlich auch die Frage stellt, wie wir damit umgehen, wenn so etwas wieder passiert. Ich glaube, dass gerade auch mit Blick auf das derzeitige Zinsniveau ein gesonderter, ein erweiterter Katastrophenschutzfonds - wir haben ja einen, aber der hat eine bestimmte Funktion; man kann ja darüber nachdenken, den zu erweitern. Bei Zinsen irgendwo nahe bei null macht das natürlich relativ wenig Sinn. Deshalb, das wird jetzt nicht so sehr überraschen, mein Appell ist unser Appell, dass wir bei den künftigen Haushalten alle Anstrengungen unternehmen, um insbesondere Schulden zu tilgen. Denn das Zinsniveau wird wieder steigen, auch Herr Draghi lebt nicht ewig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Je weniger Schulden wir dann haben, wenn dieser Tag eintritt, und er wird kommen, je weniger Schulden wir dann haben, umso weniger brauchen wir dann natürlich auch entsprechend irgendwelche zusätzlichen Schulden aufzunehmen bzw. umso weniger haben wir Schwierigkeiten, weil wir viel Geld in Zins und Tilgung stecken müssen, um dann mit entsprechend neuen Schäden auch umzugehen.

(Beifall FDP)

Zum Gesetz selber will ich an dieser Stelle in der ersten Lesung nur einen einzigen Punkt konkret anmerken. In § 6 im Wirtschaftsplan sind wir durchaus der Meinung, dass der Landtag den Wirtschaftsplan auch für 2013 und 2014 nicht nur zur Kenntnis nehmen sollte. Es ist ja ab 2015 vorgesehen, dass ihn der Landtag beschließt, aber ich glaube, mit Blick auf die Eilbedürftigkeit kann man vielleicht auf den

Punkt einmal verzichten. Aber dass es wenigstens im Haushalts- und Finanzausschuss zu einer Beschlussfassung über den Haushaltsplan für die beiden Jahre kommt, das, glaube ich, wäre ein Mittelweg, der mir zumindest diese Bemerkung und auch im Ausschuss dann mit Sicherheit einen entsprechenden Antrag wert sein wird. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da musste ich doch mit dem Kopf schütteln. Ich schlug morgens die Tageszeitung auf und las die Überschrift „Fluthilfe ist Verschwendung“. Und zitiert wurde der Präsident des Rechnungshofs - Herr Dr. Dette ist leider jetzt bei der Debatte nicht anwesend - mit den Worten: „Die Landesregierung ist nicht die Superversicherung des Bürgers.“

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Jetzt ist er da.)

Und einige Sätze weiter wurde der Präsident zitiert mit: „Wer direkt an einem Fluss oder an einer Aue wohnt, weiß um das Risiko.“ Herr Präsident, das ist die Theorie. Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Dort, wo ich wohne, da stehen die Häuser direkt an den Flüssen, die dort noch sehr schmal sind. Dort sind auch einige neu gebaut. Die Masse ist aber älter und sie sind gekauft worden oder die allermeisten Häuser werden von Generation zu Generation weitergegeben. Das Gleiche gilt für Betriebsgelände und Ähnliches. Und plötzlich ist der kleine beschauliche Bach ein reißendes Ungeheuer. Und die Flut aus Wasser und Schlamm geht quer durch das Wohnzimmer. Wenn ich persönlich betroffen wäre von so einem Unglück oder auch von einem anderen Unglücksfall, ob das Erdbeben oder Erdfall oder Sonstiges sein würde, ich würde auch nach Hilfe und Unterstützung schauen. Zum Glück sehen das Millionen Menschen ganz genauso. Sie waren hilfreich im Einsatz. Es gab eine Woge der Spendenbereitschaft. Herr Dr. Dette, deshalb muss ich Ihnen sagen, mit Ihrer Position sind Sie fern jeder Realität.

(Beifall SPD)

Das wollte ich einfach hier ausführen, bevor ich zum eigentlichen Sachverhalt komme.

Meine Damen und Herren, nach den verschiedenen Maßnahmen der Soforthilfe nach der Flutkatastrophe steht nun der Wiederaufbau im Vordergrund. Bund und Länder haben sich auf umfangreiche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Hochwasserka

(Abg. Barth)

tastrophe geeinigt - es ist hier schon gesagt worden -, das Sondervermögen des Bundes, das aufgelegt worden ist, mit einem Volumen von 8 Mrd. € und es wurde im Nachtragshaushalt beschlossen. Herr Barth war voll des Lobes, was ich so nicht teilen kann. Es ist wichtig, dass das Geld bereitsteht, aber die 8 Mrd. wurden einfach als neue Schulden aufgenommen. Es wurde überhaupt nicht darüber nachgedacht, nicht mal ein Versuch unternommen, eine Gegenfinanzierung zu finden,

(Heiterkeit FDP)

sondern es wurde einfach Politik zulasten künftiger Generationen gemacht. Die Neuverschuldung wurde um 8 Mrd. € erhöht von 17,1 auf 25,1 Mrd.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist ja nicht zu fassen.)

In dieser Wahlperiode, wo wir sprudelnde Steuereinnahmen haben, wo wir niedrigste Zinsen haben, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung 109 Mrd. € neue Schulden gemacht. Und Sie sagen, das ist nicht zu fassen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ihre Rede ist nicht zu fassen. Wenn ich an Ihre Rede zum Haushalt denke. Das ist ja unverschämt.)

Wir haben das anders erlebt, Herr Barth. Bei der letzten großen Flutkatastrophe hatte die rot-grüne Regierungskoalition - damals unter Bundeskanzler Gerhard Schröder - eine solide Gegenfinanzierung im Haushalt für die Fluthilfen beschlossen. So viel zu Ihrer soliden Haushaltspolitik und wer da Ahnung davon hat.

(Beifall SPD)

Ich sage Ihnen, wir machen das in Thüringen besser. Der Aufbauhilfefonds Thüringen wird in maximal 20 Jahren - wenn es geht schneller - abgestottert, aber aus den laufenden Einnahmen und ohne einen Cent Kreditaufnahme.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die gesetzliche Grundlage hier in einen Text gegossen. Sie hat sich für das Sondervermögen entschieden - für meine Fraktion, die sich ja immer gegen diese Schattenhaushalte gewandt hat, ein weiterer Schattenhaushalt -, aber es hat eben auch eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Landeshaushalt ist weder in Einnahmen noch Ausgaben von der Gründung des Sondervermögens und der Auszahlung der Fluthilfe betroffen. Eine überjährige Bereitstellung der Mittel kann unabhängig von der Geltung des Haushaltsplans erfolgen und gegenüber einem Nachtragshaushalt wird viel schneller - und darauf hat Finanzminister Dr. Voß schon hingewiesen volle Handlungsfähigkeit erreicht. Diese Vorteile überwiegen bei Weitem andere Bedenken.