Protocol of the Session on July 10, 2013

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb, Herr Staatssekretär, falls Sie dann die Rede halten, zwei Hinweise: Zum einen, sollte man vielleicht mit dem Bund anders reden oder auch verhandeln und nicht immer wieder sagen, wir haben da einen Vertrag, den wir angeblich nicht kennen. Das, was der Minister in seiner Rede in der Aktuelle Stunde, 66. Sitzung, am 12.10.2011 an Dingen hier dargelegt hat, lässt für mich nur zwei Schlussfolgerungen zu. Entweder Sie kennen den Vertrag, dann müssen Sie es aber auch sagen, oder er hat dort ganz hoch spekuliert und dann muss man die Zeit seit 2011 genutzt haben, um die Dinge, die er damals versprochen hatte und die er hier in den Raum gestellt hat, auch erklären zu können. Deshalb noch einmal die deutliche Aufforderung, wir fordern hier Aufklärung und es bleibt dabei, am 02.07. sind dort nicht viele Fakten geklärt worden, sondern für uns sind viele Fragen offengeblieben und wir hoffen, dass das jetzt hier auch zur Sprache kommt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Seitens der Fraktionen habe ich keine weiteren Redeanmeldungen. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Richwien bitte.

Ich bin seit vorhin so auf Staatssekretär gepolt, dass ich ständig dieses Wort sage. Entschuldigen Sie bitte.

Das geht mir auch immer wie Öl runter, Frau Präsidentin.

(Heiterkeit im Hause)

Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu der eigentlichen Frage komme, lassen Sie mich kurz die Vorgeschichte rekapitulieren.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber nicht in Echtzeit bitte.)

Das wird nicht ganz reichen. Ich hätte mich vorhin auch ganz gerne noch einmal zu Wort gemeldet, Herr Abgeordneter, aber es ist vielleicht für Sie ganz gut gewesen, dass ich es nicht gemacht habe.

Kommen wir aber wieder zum Thema zurück. K+S Kali GmbH bekommt vom Freistaat den Aufwand für die sogenannte Altlastensanierung erstattet. Grundlage ist zum einen der Privatisierungsvertrag zwischen Bund, BvS und K+S, zum anderen der Altlastenfreistellungsvertrag zwischen dem Freistaat, der BvS und K+S Kali GmbH. In einem später hinzugetretenen Vertrag zwischen BvS und Freistaat hatte sich der Freistaat verpflichtet, gegen eine erhebliche Einmalzahlung durch die BvS künftig auch auf die bundesseitige Verpflichtung gegenüber K+S Kali GmbH zu zahlen. Der Sanierungsaufwand, meine Damen und Herren, von dem insbesondere beim Abschluss des Generalvertrags ausgegangen worden war, wurde im Vorjahr erreicht und seitdem überschritten. Thüringen hat daraufhin das Gespräch mit K+S Kali GmbH als auch mit der BvS gesucht, um einen gemeinsamen Weg zu finden, wie mit der Kostenentwicklung künftig umgegangen werden soll. An der Klärung besteht landesseitig ein hohes Interesse, da sich die endgültigen Sanierungskosten derzeit nicht sicher feststellen lassen. Auf alle Fälle ist mit namhaften Kostenüberschreitungen zu rechnen. Aus Landessicht ist der Bund gehalten, die generalvertragliche Regelung zu modifizieren, um sich nicht nachhaltig von der Kostenbeteiligungsquote zu entfernen, welche Anfang der 90er-Jahre zwischen Bund und Ländern vereinbart worden war. Bis zur Klärung der aufgeworfenen Fragen hat der Freistaat die Zahlungen an K+S Kali GmbH zunächst ausgesetzt. Zwischenzeitlich hat die Bundesseite eine Verpflichtung zur Vertragsanpassung zurückgewiesen. K+S Kali GmbH hat den Freistaat Mitte 2012 auf Zahlung damals rückständiger rund 7 Mio. € zuzüglich Zinsen verklagt und im April 2013 eine sogenannte Feststellungsklage nachgeschoben, mit der die umfassende Finanzierungspflicht des Freistaats gerichtlich festgestellt werden

(Abg. Dr. Augsten)

soll. Gleichzeitig hat das Unternehmen angekündigt, weitere Ansprüche gegebenenfalls klageweise geltend zu machen, sollte der Freistaat bei Fälligkeit nicht unverzüglich zahlen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund entschlossen, die Zahlungen an K+S Kali GmbH wieder aufzunehmen und auch den eingeklagten Betrag überwiegend zu zahlen. Der Grund für die Wiederaufnahme der Zahlungen liegt ausschließlich darin, das hohe Kosten- und Zinsrisiko, das mit mehreren Gerichtsverfahren notwendig verbunden ist, nicht ausufern zu lassen. Die laufenden Verfahren werden fortgesetzt. Die von uns vertretene Rechtsauffassung halten wir weiterhin aufrecht. Wir gehen weiterhin davon aus, dass es letztendlich gelingen wird, im Hinblick auf die Kostensteigerung zu einer Anpassung des Generalvertrags und damit zu einer deutlichen Reduzierung der anfallenden, allein den Freistaat treffenden Mehrbelastungen zu gelangen.

Eine kleine Nachbemerkung noch: Ich glaube, dass die Aktuelle Stunde bei diesem Thema auch nicht ausreichend ist, um sich zu verständigen. Über Fragen kann man durchaus im Ausschuss reden und nicht in der Aktuellen Stunde. Frau Mühlbauer hatte ja einige Fragen gestellt, sie ist aber leider nicht mehr da. Ich glaube, das kann man im Ausschuss klären. Ich glaube, Dr. Augsten und viele andere werden das genauso sehen. Da sollte man mehr Zeit zur Verfügung haben, um in der Sache zu diskutieren, um vielleicht auch die eine oder andere Erklärung zu geben. Da ist eine Aktuelle Stunde nicht hilfreich. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich schließe den vierten Teil der Aktuellen Stunde und damit die Aktuelle Stunde als Ganzes.

Wir hatten heute vereinbart, dass wir nun fortsetzen mit dem Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Thüringen“ zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden (Thüringer Aufbauhil- fefondsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6297 ERSTE BERATUNG

Herr Minister Dr. Voß hat mir vorhin angekündigt, dass er diesen Gesetzentwurf begründen möchte.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soll er das einmal machen.)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reinzitieren, was sonst?)

Können wir einmal einen ganz kleinen Moment warten, vielleicht ist er wirklich nur im Vorraum.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, er ist nicht im Vorraum.)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das geht nicht. Jedes Mal fehlen die zuständigen Mi- nister.)

Moment mal, ich habe doch gesagt, ich warte einen kleinen Moment und da dieser kleine Moment jetzt vorbei ist, würde ich einfach ohne die Einbringung durch die Landesregierung die Aussprache eröffnen. Es gab aber einen Geschäftsordnungsantrag.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Frau Präsi- dentin, ich würde gern … Dann ziehe ich zu- rück.)

Dann eröffne ich jetzt die Aussprache und als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Kalich.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, in der Drucksache 5/6297 liegt uns heute das Thüringer Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Thüringen“ zur Beseitigung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden vor.

Frau Präsidentin, meine werten Abgeordneten, das Hochwasser, das weite Teile des Freistaats ab dem 27. Mai 2013 heimsuchte, war das zweite in den letzten 11 Jahren. Eine schnelle und relativ unkomplizierte Hilfe für die betroffenen privaten Haushalte, die Kommunen mit teilweise erheblichen Schäden, die Industrie wie auch kleinere Handwerksund Gewerbebetriebe ist notwendig, im weiteren Sinn auch Vereine, Verbände in die Regelung einzubeziehen und in den Hilfen nicht zu vergessen. Das Sondervermögen soll ein Gesamtvolumen von 200 Mio. € umfassen. Davon kommen 108 Mio. € vom Land und 98 Mio. € vom Bund. Für mich und meine Fraktion stellen sich, ohne das Gesetz infrage zu stellen, trotzdem zwei Fragen: Reicht das Volumen aus, wenn ich heute durch die Presse gemeldete Zahlen allein von Gera von 58,4 Mio. € lese? Dazu, Herr Minister, müsste seitens der Landesregierung, es betrifft ja nicht nur das Finanzministerium, Auskunft gegeben werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mitteln und den dazugehörenden notwendigen Kontrollen sollte selbstverständlich sein.

Ein zweites Problem sehen wir in der langen Rückzahlung an den Bund. Ich will keine zusätzlichen Unwetter und Überschwemmungen herbeireden,

(Staatssekretär Richwien)

aber 20 Jahre Laufzeit, die Sie ja selber auch auf 10 Jahre eher zielbringender beziffert haben für eine Rückzahlung, geben mir dann doch zu denken. Der relativ kurze Abstand der Jahrhunderthochwasser lässt mich Gutes hoffen. Stauen wir mit solchen langen Zeiten am Ende nicht nur Wasser, sondern auch zusätzliche Schulden? Zumindest nachdenken sollte man auf Bundesebene und in den Landesregierungen nochmalig darüber.

Herr Minister, meine Damen und Herren, meine Fraktion wird dem Gesetz zustimmen, um schnelle Hilfen an die Betroffenen zu gewähren. Die morgige Ausschuss-Sitzung sollte aber möglichst exakte Auskunft über die beantragten Hilfen nochmalig geben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat Minister Dr. Voß das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich ein paar Minuten zu spät gekommen bin. Ich möchte das Gesetz einbringen zum Sondervermögen „Aufbauhilfe Thüringen“. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die durch das Hochwasser im Mai und Juni dieses Jahres verursachten Schäden zu beseitigen bzw. den Betroffenen möglichst schnell Hilfe zukommen zu lassen, damit ein geordneter Wiederaufbau möglichst reibungslos vonstatten gehen kann.

Lassen Sie mich ganz knapp noch mal auf die Geschehnisse und auf die eingetretenen Schäden eingehen. Durch den Dauerregen im Mai und im Juni sind im Freistaat erhebliche Zerstörungen und Schäden an öffentlichen Einrichtungen, an Betrieben, Unternehmen, an Privateigentum, aber auch im Bereich der Landwirtschaft und bei den Hochwasserschutzanlagen respektive bei der Landesund Kommunalinfrastruktur entstanden. Betroffen waren vor allem die Einzugsgebiete von Saale, Weiße Elster, Ilm, Werra, Unstrut einschließlich Gera und Pleiße. In diesen Gebieten hat der Regen zur Überflutung der Flüsse geführt - die Flüsse sind über ihre Ufer getreten - und erhebliche Schäden verursacht. Die Übertretungen und Überschwemmungen waren in einigen Landkreisen dermaßen groß, dass Katastrophenschutzalarm ausgerufen werden musste. Dies erfolgte in den Landkreisen Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Altenburger Land und in der Stadt Gera. Dass in anderen Gebieten kein Katastrophenschutz ausgerufen wurde, heißt jedoch nicht, dass dort keine Schäden ent

standen sind, sondern ganz im Gegenteil, wie wir alle wissen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal stellvertretend für die Landesregierung Dank sagen an alle, die sich bisher an der Beräumung des Schlammes, der Entsorgung von Unrat, an der Unterstützung der Betroffenen beteiligt haben, Spender genauso wie jene, die persönlichen Einsatz geleistet haben, und allen, die sonstige Hilfe geleistet haben.

(Beifall im Hause)

So schwer eine solche Katastrophe für die Betroffenen auch ist, die große Solidarität der Thüringerinnen und Thüringer zeigt, die Menschen in diesem Lande lassen sich eben nicht entmutigen, sondern sie packen an. Ich denke, die Bilder sind uns alle noch vor Augen. Es wurde in den vergangenen Wochen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass wir uns - wie gesagt - nicht entmutigen lassen. Recht herzlichen Dank!

Wir sind mittlerweile in der Phase der Ermittlung der Schadensbilanzen. Wir sind nicht mehr so wenn Sie so wollen - unwissend, was denn wirklich hier an Schäden im Einzelnen und in einzelnen Bereichen angerichtet worden ist. Wir sind in den Erhebungen. Man darf wohl heute sagen - ganz vorsichtig ausgedrückt -, dass wohl ein Schaden von insgesamt doch 300 Mio. €, wenn nicht sogar mehr, hier entstehen wird. Wir werden in ein paar Tagen mehr wissen. Also nicht mehr 100 Mio. €, wie wir am Anfang gedacht haben. Auch Gera hat ja jetzt wieder neu gemeldet. Also wir müssen von 300 Mio. €, vielleicht auch noch ein Schnaps obendrauf, an Gesamtschaden ausgehen.

Wir wissen und wir haben das auch vorangetrieben, in solchen Fällen ist natürlich schnelles Handeln notwendig und die Landesregierung, die Regierungschefin an der Spitze, wir haben schnell gehandelt. Ich bedanke mich auch bei meinen Kollegen Geibert, Machnig und Carius, auch Herrn Reinholz, die insbesondere im Bereich der Soforthilfe hier überlegt haben, was unmittelbar getan werden kann. Wir haben schon am 7. Juni die Soforthilfe in Höhe von 20 Mio. € herausgelegt. Ich denke, auch das ist ein wichtiger Beweis, dass wir schnell handeln können, dass wir schnell und fachgerecht handeln wollen. Jedenfalls hat die Soforthilfe für die Kommunen und für die Privaten mitgeholfen, dass die Hoffnung nicht schwindet und dass die Leute wissen, dass sie nicht allein sind, sondern dass auch die Landesregierung hier das Ihrige tut. Dem schließt sich nunmehr die Soforthilfe für Wirtschaft und Landwirtschaft an.

Meine Damen und Herren, wir haben bisher auf der Basis, Frau Siegesmund, von außerplanmäßigen Ausgaben gehandelt, die ich genehmigt hatte. Es war aber hier der Handlungsdruck, der wohl, glaube

(Abg. Kalich)

ich, für alle augenfällig war. Ich denke, in diesem Fall dürfte das Notbewilligungsrecht des Finanzministers außer Frage stehen. Jedenfalls haben wir dieses auch den Mitgliedern und überhaupt dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgetragen. Ich darf wohl sagen, über die Parteigrenzen hinweg gab es hier auch Verständnis, Herr Huster, und auch keine Kritik. Wir mussten schnell handeln. Wir haben das getan, aber wir sind jetzt einen Schritt weiter, wir verlassen langsam das Segment der Soforthilfe. Natürlich wirkt die noch fort, natürlich ist das Geld noch alles nicht verarbeitet. Erste Instandsetzungsmaßnahmen an kommunaler Infrastruktur werden in Auftrag gegeben und durchgeführt. Aber ich sage noch mal: Wir müssen jetzt einen Schritt weitergehen. Wir müssen von der Soforthilfe zu einem geordneten Szenarium des Wiederaufbaus kommen, die Betonung liegt auf „geordnet“. Insofern stehen wir vor einer organisatorischen und einer finanziellen Zäsur, die wir jetzt durchzuführen haben. Und wir wollen keinen zeitlichen Abriss. Deswegen auch die Eile des Gesetzes, um uns hier auf Thüringer Seite handlungsfähig zu gestalten und in den Stand zu versetzen, auch in der Sommerpause zu handeln.

Die Bundesregierung hat ebenfalls sehr schnell gehandelt. Ich denke, das wird man nicht in Abrede stellen können. Sie hat ihrerseits einen Aufbauhilfefonds dargestellt, auf den Weg gebracht und mit 8 Mrd. € in der Spitze gefüllt. Sie wissen, dass es hier sehr konfliktbezogene Verhandlungen gegeben hat. Hier muss ich doch noch mal an unsere Ministerpräsidentin erinnern, die sehr schnell als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz die Verhandlungen mit gestaltet hat, mit vorangetrieben hat und auch ein sehr zeitnahes Verhandlungsergebnis mit erzeugt hat.

Nun gut, es wird 8 Mrd. € geben. Für die Infrastruktur der Gemeinden und der Länder werden von den 8 Mrd. € 6,5 Mrd. € zur Verfügung stehen, die anderen anderthalb Milliarden wird der Bund für seine Infrastruktur in den Überflutungsgebieten benötigen. Von den 6,5 Mrd. € haben die Länder in der Gesamtheit 3,25 zu stemmen. Auf den Freistaat Thüringen werden die nächsten 20 Jahre dann 5,4 Mio. € jährlich entfallen und wir werden dieses schultern.

Momentan ist man auf Bundesebene dabei, zur Bewirtschaftung des Fonds und zur Schaffung von weiterer Klarheit die Rechtsverordnung auch bundesweit zu verhandeln. Für welche Säulen, was ist die innere Struktur? Es wird sicher eine Säule für private Gebäudeschäden geben. Es wird sicherlich eine Säule für kommunale Infrastrukturschäden geben. Es wird eine Säule für die gewerbliche Wirtschaft geben und es wird auch eine Säule für den Hochwasserschutz geben. Die Abstimmung dieser Rechtsverordnung wird wohl im September durch den Bundesrat gehen.

Ja, der Bund hat schnell gehandelt. Er hat Rechtssicherheit geschaffen am 5. Juli eben dieses Monats. Auch ein ermutigendes Zeichen für jene, die von dieser Flut betroffen sind. Aber es liegt jetzt auf der Seite der Länder, ebenfalls hier in den Anstrengungen nicht nachzulassen. Sie müssen ebenfalls die Vorkehrungen und Voraussetzungen für einen weiteren Wiederaufbau auf rechtssicherer Grundlage schaffen. Genau dem dient das hier von mir jetzt eingebrachte Gesetz.