Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne, ich möchte mich für den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses bedanken. Lieber Fritz, wie immer hast du hier einen ausführlichen Bericht vorgelegt und ich danke dir auch persönlich noch einmal dafür.
Insbesondere geht mein persönlicher Respekt, Dank und Anerkennung an alle Mitarbeiter des Geschäftsbereiches des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission, stellvertretend für alle an Sie, Herr Bräutigam, möchte ich bitten, dies auch noch einmal zu übermitteln an Ihre Mitarbeiter, wir sind mit Ihnen sehr zufrieden.
Durch die qualitative Beratung außerhalb der Ausschuss-Sitzungen und die fachliche Vorbereitung ist die Durchführung von hochwertigen und effizienten Petitionsverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger überhaupt erst möglich.
Parallel zu den Ausschuss-Sitzungen finden Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Besichtigungen in den Regionen statt. Diese Termine sind mir besonders wichtig, sie dokumentieren die Nähe zum Bürger und tragen dazu bei, sich vor Ort ein Bild von
den Sachverhalten zu machen. Sie geben letztlich der Petition ein Gesicht. Die Bürgersprechstunden sollten unbedingt fortgeführt werden und wir sollten als Petitionsausschuss prüfen, in welcher Form diese direkten Verbindungen zum Bürger weiter auszubauen sind.
Der Petitionsausschuss hat im Jahr 2012 ebenso zahlreiche Massen- und Sammelpetitionen beraten. Beispielhaft möchte ich die Initiative der Jungen Union hervorheben, welche die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung zum Inhalt hatte und von über 5.000 Personen, vor allem von jungen Menschen unserer Gesellschaft, mitgezeichnet wurde.
Der Petitionsausschuss hat diese Initiative beraten und sie gemäß § 17 Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben, dass diese die Möglichkeit haben, parlamentarische Initiativen im Sinne dieser Petition zu ergreifen. Die FDP-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode diesen Begehren bereits im Jahr 2011 Rechnung getragen und einen Gesetzentwurf zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung in den Thüringer Landtag eingebracht. Die FDP-Fraktion unterstützt das Anliegen der Petition, die Einführung einer Schuldenbremse ist notwendig und zeitgemäß. Es ist vor allem eine moralische Verpflichtung im Sinne der Generationengerechtigkeit, unseren Kindern und nachfolgenden Generationen keine Lasten in Form von Schuldenbergen aufzubürden, welche ihre Möglichkeiten der Zukunftsgestaltung aufgrund der Zinslasten einschränkt. Dieses wäre der finale Schritt eines erfolgreichen Petitionverfahrens und würde dem Begehren vieler junger Menschen gerecht werden.
Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt auch die Arbeit in der Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses. Für mich als Mitglied der Strafvollzugskommission ist hierbei vor allem der Besuch von Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs bzw. des Maßregelvollzugs sehr wichtig, um unmittelbar vor Ort Eindrücke zu gewinnen sowie Begehren von Strafgefangenen in Petitionen besser einschätzen und bewerten zu können. Hier auch noch einmal recht herzlichen Dank, Michael an dich, für deine gute Vorarbeit als Vorsitzender.
Grundsätzlich entwickelt sich die Ausstattung und die Möglichkeit für eine Resozialisierung von Strafgefangenen in den Thüringer Anstalten kontinuierlich und stetig weiter, wobei der Entwicklungsprozess in Zukunft fortgesetzt werden muss. Insbesondere möchte ich hier betonen die personelle Ausstattung in den sozialtherapeutischen und psychologischen Bereichen. Angesichts der verstärkt aufgetretenen Vorfälle bezüglich des Hungerstreiks
u.a. von Strafgefangenen, der Geiselnahme einer JVA-Bediensteten sowie der Diskussion über den Standort zukünftiger JVAs ist der Strafvollzug in Thüringen in einen erhöhten Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Dieses spiegelt sich auch in der Anzahl der Petitionen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzugs wider, welche im Berichtszeitraum 2012 eingegangen sind. Nahezu jede vierte Petition ist diesem Bereich zugeordnet. Positiv gesehen lässt sich in der quantitativen Betrachtung daraus schließen, dass das Instrument der Petition im Strafvollzugswesen bekannter geworden ist und auf eine größere Akzeptanz unter den Strafgefangenen stößt. In der inhaltlichen Betrachtung einer Petition muss der Petitionsausschuss wiederholt feststellen, dass wesentliche Aspekte des Strafvollzugsgesetzes in Zukunft, vorsichtig gesagt, eine erhöhte Priorität und Sorgfalt erhalten müssen. Die Arbeit im Petitionsausschuss im Jahr 2012 war geprägt durch die Änderung des Petitionsgesetzes, unter anderem durch die Einführung von Petitionen zur Veröffentlichung, welche zukünftig Menschen die Gelegenheit gibt, Petitionen im Internet mitzuzeichnen. Hier muss ich auch einmal betonen, dass es aber sehr wichtig ist, in der Vorprüfung zu prüfen, ob hier Datenschutz von Dritten oder Unbeteiligten unbedingt eingehalten wird, die dann sicherlich irgendwie nicht in die Öffentlichkeit geraten sollten.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Einführung dieses Instruments, da hierdurch das Petitionswesen an das sich verändernde Kommunikations- und Informationsverhalten der Gesellschaft angepasst wird,
wobei wir bereits im Gesetzgebungsverfahren die unterschiedliche Behandlung zu herkömmlichen Unterschriftensammlungen kritisiert haben sowie es als problematisch ansehen, dass aktuelle Diskussions- und Entwicklungsimpulse aus dem Deutschen Bundestag in unzureichender Form durch die Koalitionsfraktionen CDU und SPD berücksichtigt wurden.
Ich freue mich als Abgeordneter, dass am vergangenen Freitag die erste Online-Petition zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, wobei es unsere Aufgabe als Parlamentarier ist, in den kommenden Wochen einen aktiven Beitrag zu leisten, dass diese Möglichkeit der Petition bekannter wird. Ein weiterer Gesetzentwurf, welcher im Jahr 2012 im Petitionsausschuss beraten wurde, war der Gesetzentwurf der FPD-Fraktion zur Einführung einer Kinderund Jugendkommission. Dazu wird mein Kollege Marian Koppe noch kurze Ausführungen machen.
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss bedanken für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Petitionen, welche stets kollegial und
in der Regel einvernehmlich im Sinne des Petenten erfolgt. Der Ausschuss wird in der Öffentlichkeit oft als Kummerkasten der Nation und Petitionen als Seismograph für gesellschaftliche Stimmungen bezeichnet. Er ist ein wichtiger Ausschuss, welcher der Landespolitik hilft herauszufinden, wo vor Ort der Schuh drückt, staatliches Fehlverhalten korrigiert werden muss oder in welchen Bereichen Gesetzesänderungen empfehlenswert sind. Das Petitionswesen ist für mich als Abgeordneten vor allem ein Gradmesser für die Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen sowie die Frage, ob die Landespolitik vor Ort durch die Menschen verstanden wird und Verwaltungen vor Ort im Sinne eines modernen Dienstleisters in der Lage sind, den Bürgerinnen und Bürgern behilflich zu sein. Angesichts der Aktualität, die vorgezogene Wahl gestern des Bürgerbeauftragten, möchte ich bezüglich der Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Thüringer Bürgerbeauftragten für die FDP-Fraktion betonen, dass wir es durchaus als kritisch erachten, wenn zwei Parallelinstitutionen im Thüringer Landtag exakt dieselbe Aufgabe wahrnehmen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass ich vor der Arbeit der Frau Liebaug und vor allen Dingen auch der Mitarbeiter dieser Abteilung trotzdem meinen Hut ziehe. Sie haben ihre Arbeit ordentlich gemacht und ich betone, dass wir an der Arbeitsweise keine Bedenken haben. Noch mal schönen Dank für diese Tätigkeit.
Zum Abschluss möchte ich mich als Mitglied des Thüringer Landtags und des Petitionsausschusses an die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wenden. Ich appelliere an Sie, nehmen Sie Ihr Verfassungsrecht der Petition wahr und
oder von der neu geschaffenen Möglichkeit, Petitionen ebenso im Internet per Mausklick online zu unterstützen. Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag trägt maßgeblich zur Akzeptanz und zum Funktionieren der parlamentarischen Demokratie bei. Ich bin davon überzeugt, dass durch den einfachen Zugang zum Ausschuss durch die Eröffnung entsprechender Plattformen im Internet eine größere Bekanntheit, Transparenz und Bürgernähe des Petitionsverfahrens erreicht wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Schubert.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vergleiche den Petitionsausschuss gern mit einem trockenen Kuchen, in dem sich aber einige Rosinen verstecken. Mein Dank gilt den Mitarbeitern des Petitionsreferats, die uns sehr sachkundig dabei unterstützen, ja diesen Kuchen doch meist in großer Einigkeit zusammen zu verzehren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auf die Möglichkeit der Online-Petition ist hier schon von den Vorrednerinnen eingegangen worden. Ich möchte aber noch eine kritische Bemerkung machen angesichts der Tatsache, dass wir im letzten Ausschuss festgestellt haben, dass wir uns nicht ganz einig waren, welche Petitionen von allgemeinem Interesse sind und welche nicht. Ich möchte sehr davor warnen, ich möchte den Petitionsausschuss davor warnen, das eng auszulegen. Ich glaube, wir sollten uns sehr damit zurückhalten, Petitionen, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, inhaltlich bewerten zu wollen. Natürlich dürfen sie keine schutzwürdigen Interessen berühren, das ist klar. Aber ich glaube, die Herangehensweise des Ausschusses muss es sein, sehr konkrete Gründe nennen zu müssen, warum eine Petition nicht von allgemeinem Interesse ist. Ich glaube, alles andere wäre eine Einschränkung, die wir, glaube ich, nicht wollen und die uns auf die Füße fallen wird, weil wir dieses Instrument ja bewusst eingesetzt haben, damit Bürgerinnen und Bürger es leichter haben, in der Öffentlichkeit für ihr Anliegen Unterschriften zu sammeln.
Wenn man nach vorne sieht, dann komme auch ich nicht ohne Bemerkungen zur gestrigen Wahl aus. Ich war sehr verwundert, Herr Heym, über Ihre Pressemitteilung, über das angebliche Zusammenstehen bei der Wahl Ihrer Fraktionskollegen. Ich fand diese Pressemitteilung nicht sehr glaubwürdig. Diese Pressemitteilung ist genauso glaubwürdig, wie eine Pressemitteilung gewesen wäre, als es um die Wahl der Ministerpräsidentin ging, meine Damen und Herren. Und ich muss mich sehr wundern, dass eine Koalition nicht einmal angesichts dieses Debakels so viel Anstand hat, zusammen Verantwortung zu übernehmen, sondern sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen.
Ich habe es in der Aktuellen Stunde gesagt, dass Verantwortungsübernahme irgendwie oft nicht so opportun ist und finde, diese Kultur muss sich ändern. Das müssen Sie jetzt ausbaden. Darüber muss sich unsere Fraktion zum Glück keine Gedanken machen im Moment. Nichtsdestotrotz steht die
Reform des Petitionswesens an und die ist meines Erachtens nur zwingend mit einer Reform des Bürgerbeauftragtenwesens zu betrachten.
Dem Reformeifer der LINKEN sei Dank, haben wir einen Gesetzentwurf dazu im Ausschuss. Herr Untermann, ich finde, zu diesem Zeitpunkt zu sagen, dieses Amt der Bürgerbeauftragten wird abgeschafft, das finde ich eine etwas plumpe Herangehensweise.
Wir machen uns doch gerade die Mühe, mit einer sehr umfangreichen Anhörung genau das auszuloten. Denn es muss doch darum gehen: Wie schaffen wir ein Eingabewesen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen am besten hilft? Das muss doch das Ziel sein. Da finde ich Ihr Vorurteil sehr verfrüht. Ich nehme für mich in Anspruch, diese Anhörung abzuwarten, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir dazu eine - bitte?
Ich habe Ihnen zugehört. Ich habe ja auch Ihre Pressemitteilung gelesen. Sie sagen, es handelt sich um zwei parallele Einrichtungen. Aber Tatsache ist ja, dass die Aufgaben nicht parallel bearbeitet werden, Frau Liebaug hat durchaus andere Dinge als wir. Manchmal werden sie weitergeleitet, manchmal auch nicht. Wenn Sie jetzt schon davon überzeugt sind, gut, dann werden Sie sich vielleicht zurückhalten, wenn es um die Auswertung der Anhörung geht. Ich bin mir ziemlich sicher, nach allem, was wir hier schon dazu gesprochen haben, dass es eher darauf hinauslaufen wird, das Amt der oder des Bürgerbeauftragen zu stärken.
Es gab verschiedene Petitionen, in denen einfach sehr deutlich wurde, wie lange wir zum Teil im Petitionsausschuss brauchen, um eine Petition zu bearbeiten. Das ist vielleicht manchmal unvermeidlich. Aber an vielen Stellen hätte eine Bürgerbeauftragte schneller, effizienter handeln können, hätte sich mit den Betroffenen zusammensetzen können, ohne dass mehrere Ausschuss-Sitzungen vergehen und der Petitionsausschuss dann feststellt, wir müssten jetzt doch einmal einen Ortstermin machen. Deswegen abschließend, ich warte diese Anhörung ab, ich freue mich auf die Diskussion dazu, wie wir es besser machen können und erst dann werde ich zu einem abschließenden Urteil kommen, wie das Petitionswesen und das Amt der oder des Bürgerbeauftragten gestrickt sein muss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern habe ich mich kurz mit einem Journalisten draußen vor der Tür unterhalten und da sagt der, morgen Bericht Petitionsausschuss, ich sage ja, sagt er, na ja, das sind ja im Wesentlichen immer wieder dieselben Rituale, der Vorsitzende trägt vor und dann je nach Parteienfarbe wird kokommentiert oder werden eigene Deutungen vorgenommen und am Ende natürlich der Dank an die, die sich das ganze Jahr mit dem ganzen Petitionswesen befassen. Wir haben beide darüber geschmunzelt und deshalb unterlasse ich es heute auch an der Stelle hier noch groß einzusteigen und alle inhaltlichen Dinge noch mal aufzugreifen, die vom Vorsitzenden oder auch von Vorrednern angesprochen worden sind.
Einige Anmerkungen doch noch: Natürlich war das zu erwarten, Frau Skibbe, dass Sie noch mal hier Ihre Deutung wahrnehmen und sagen, dass Sie der Vorreiter gewesen sind für die Elemente, die wir in die Novellierung des Petitionsgesetzes hineingeschrieben haben.
Ja ja, na ja, ich sage mal, wir haben am Ende einen Gesetzentwurf verabschiedet, der gute Elemente auch von Ihrer Seite eingebracht hat, aber auch andere draußen gelassen hat. Das hatte ich damals auch in meiner Rede zu dieser Novellierung gesagt. Ich denke, dabei kann man es auch belassen.
Eine Anmerkung, was mir gerade auch für den Berichtszeitraum noch mal aufgefallen ist und das wird sich wahrscheinlich in dem Bericht für das laufende Jahr noch verstärken: Diese Petitionen sind schon ein Seismograf für Tendenzen, die wir auch haben. Es ist von Vorrednern in unterschiedlicher Intensität angesprochen worden, gerade im Bereich des Strafvollzugswesens haben wir Entwicklungen, die man aufgreifen muss, da sind wir auch dabei. Ich bin auch dankbar, dass wenigstens der Justizminister während der ganzen Diskussion über den Bericht des Petitionsausschusses hier im Plenarsaal anwesend ist. Ich denke, es hätte dem Rest der Landesregierung auch gut zu Gesicht gestanden,