Protocol of the Session on May 23, 2013

Diese Anfrage wird durch die Staatskanzlei, und zwar durch Frau Ministerin Walsmann beantwortet.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich wie folgt, die Fragen eins bis drei werde ich dabei zusammenfassen:

Der Bundesrat hat am 3. Mai 2013 beschlossen, der Bundesregierung eine Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung mit dem Titel „Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“ zuzuleiten. Das federführende Bundesministerium wird die Vorlage nun prüfen und entscheiden, ob und wenn ja - in welcher Fassung eine solche Verordnung erlassen wird oder nicht. Über diese Entscheidung wird der Bundesrat in Kenntnis gesetzt. Der Verordnungsentwurf war am 24. April 2013 vom Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg im Namen der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in das Bundesratsverfahren eingebracht worden. In dem Einbringungsschreiben wurde beantragt, ich zitiere, „die Vorlage auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 3. Mai 2013 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen“. Deshalb ging die Landesregierung davon aus, dass das Für und Wider oder mögliche Änderungen des Verordnungsantrags zunächst in den Bundesrats

ausschüssen erörtert würden. Eine mögliche Mitantragstellung Thüringens wurde nicht diskutiert. Im Vorfeld des Bundesrats wurde dann allerdings durch die Freie und Hansestadt Hamburg beantragt, auf die Ausschussbefassung zu verzichten und bereits am 3. Mai 2013 über die Initiative abzustimmen. Dies konnte ein Teil der Landesregierung nicht mittragen. Angesichts der Bedeutung des Themas und des bisherigen Engagements der Landesregierung für „Gute Arbeit“ hätte auch ich mir vor der Beschlussfassung eine vertiefte fachliche Erörterung gewünscht. Vor diesem Hintergrund hat sich Thüringen sowohl zu dem Antrag ohne Ausschussberatung sofort in der Sache zu entscheiden, als auch zur Frage der Zuleitung der Verordnung an die Bundesregierung enthalten.

Zu Frage 4: Das Erkennen und Behandeln von Depressionen als eine Form psychischer Erkrankungen ist seit 2007 fester Bestandteil im Thüringer Gesundheitszieleprozess. So befasst sich im Rahmen des Thüringer Gesundheitsziels 3 „Depressive Erkrankungen verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln“ eine dazu eingesetzte Arbeitsgruppe seit 2012 schwerpunktmäßig mit dem Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Hierzu gehören auch das Thema arbeitsbedingter Stress als Auslöser von Burnout-Syndrom und Depressionen. Dabei arbeitet die Arbeitsgruppe insbesondere mit allen großen Krankenkassen in Thüringen zusammen, um die vorhandenen aktuellen Informationsund Schulungsangebote der Krankenkassen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zusammenzustellen und über eine Website www.gesundheitszielethueringen.de allen Interessierten und Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Danke schön.

Es gibt dazu Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, und auch Ihnen herzlichen Dank für die Information. Ich habe eine Frage, und zwar, wenn es an das zuständige Bundesministerium weitergeleitet wurde, dieser Verordnungsentwurf, gibt es dafür Fristen oder haben Sie Kenntnis, wann dann letztendlich mit einer solchen Verordnung zu rechnen ist? Kann man dazu was erfahren?

Nein. Also insofern ist das zuständige Bundesministerium natürlich gehalten, schnellstmögliche Prüfung auszuführen und vorzunehmen, weil es ja ein Auftrag des Bundesrats war, aber mir liegen jetzt

(Abg. Blechschmidt)

keine Erkenntnisse vor, wann damit zu rechnen wäre.

Es gibt keine weiteren Nachfragen dazu.

Wir gehen jetzt in die Pause bis 13.30 Uhr. Ich verweise noch einmal auf den Ausstellungsbeginn um 13.00 Uhr und den Präsentationsbeginn um 13.00 Uhr, auf den die Präsidentin heute Morgen bei der Eröffnung der Tagesordnung schon hingewiesen hat im Foyer vor dem Plenarsaal. 13.30 Uhr geht es weiter.

Wir machen weiter mit der Fragestunde. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6089.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Programmierung des Europäischen Sozialfonds in Thüringen für die Förderperiode 2014 bis 2020

In der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird der Europäische Sozialfonds (ESF) eine zentrale Rolle bei der Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration spielen. Angesichts des bis 2020 deutlich schrumpfenden Landeshaushalts einerseits sowie Auswirkungen des demografischen und soziokulturellen Wandels andererseits werden die ESF-Mittel sehr wahrscheinlich zukünftig noch wichtiger werden als in der Vergangenheit. Eine sorgfältige Planung unter aktiver Einbindung des Parlaments und der Wirtschafts- und Sozialpartner ist deshalb unbedingt erforderlich, um mit begrenzten Mitteln optimale Ergebnisse zu erzielen. Die ESF-Verwaltungsbehörde im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ist derzeit dabei, den Programmentwurf zum Einsatz der Mittel aus dem ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Detail zu planen. Im Begleitausschuss ESF/ Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) am 21. März 2013 wurde angekündigt, dass der Entwurf des Thüringer Operationellen Programms bis zur Sommerpause vorliegen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird der Entwurf des Operationellen Programms so rechtzeitig vorliegen, dass sich das Parlament noch vor der Sommerpause (letzte Ausschuss-Sit- zungen in der 27. Kalenderwoche, letztes Plenum in der 28. Kalenderwoche) ausführlich damit auseinandersetzen kann?

2. Wie beabsichtigt die Verwaltungsbehörde, die Wirtschafts- und Sozialpartner und die Vertreter der

Zivilgesellschaft in den weiteren Planungsprozess zur Priorisierung und Konkretisierung der bislang vorliegenden Vorschläge einzubinden?

3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte beabsichtigt die Verwaltungsbehörde für den ESF in Thüringen zu setzen?

4. Wie wird angesichts der gravierenden Probleme im ländlichen Raum (Stichwort: demografischer Wandel) eine enge Verzahnung mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gewährleistet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten zahlreich erschienenen Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wesentliche Grundlagen der Programmplanung wie die Festlegung der finanziellen Mittel sowie endgültige Verordnungstexte seitens der EU liegen nach wie vor nicht vor. Das ist ja unser Problem. Daher haben wir uns auch als Landesregierung darauf verständigt, die vorliegenden strategischen Überlegungen zur Programmplanung vor der Sommerpause noch in den jeweils zuständigen Ausschüssen des Landtags vorzutragen, soweit uns eben die Sachen vorliegen.

Zu Frage 2: Die bisherigen Gespräche und Beratungen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern werden fortgeführt. Im Anschluss an die Onlineumfrage, die sich vorrangig an Vertreter der Zivilgesellschaft richtete, wurden die Ergebnisse veröffentlicht. Regelmäßiges Informieren erfolgt darüber hinaus im Rahmen der Publikationen „WIR“ und „Gute Arbeit“.

Zu Frage 3: Da möchte ich erst mal betonen, dass die inhaltliche Schwerpunktsetzung nicht durch die Verwaltungsbehörde ESF erfolgt, durch diese erfolgt ja nur die Koordinierung. Die Schwerpunktsetzung ist das Ergebnis umfassender und intensiver Abstimmungsprozesse mit den Ressorts der Thüringer Landesregierung, den Wirtschafts-, Sozialpartnern und anderen Partnern. Die Schwerpunktsetzung spiegelt sich in der Auswahl der Investitionsprioritäten auf Grundlage des Entwurfs der ESF-Verordnung wider.

Es handelt sich hierbei um die folgenden Investitionsprioritäten:

(Ministerin Walsmann)

- Selbstständigkeit, Unternehmertum, Existenzgründungen,

- Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen, Unternehmerwandel,

- aktive Eingliederung,

- auf örtlicher Ebene betriebene Strategie für lokale Entwicklung,

- Verringerung der Zahl der Schulabbrecher,

- Förderung des Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung sowie last, but not least

- Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Zu Frage 4: Zum einen ist die Verwaltungsbehörde der ESF in einem stetigen Austausch mit der Verwaltungsbehörde des ELER. Die Verwaltungsbehörde ELER ist vertreten in der IMAG des ESF/ EFRE. Zum anderen nimmt auch die Verwaltungsbehörde ESF an Workshops mit dem Partner des ELER teil. Dadurch wird die Koordinierung gewährleistet, weil wir auch Doppelförderungen verhindern wollen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste bezieht sich auf die Spielräume, die Sie sehen zu den Veränderungen des Operationellen Programms nach der Veröffentlichung des Entwurfs. Welche sind dort noch möglich? Das wäre die erste Frage.

Die zweite Frage wäre: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der von der Kommission vorgeschlagenen Ausweitung des LEADER-Prinzips auf ESF und EFRE?

Das Zweite habe ich jetzt rein akustisch nicht verstanden.

Ich mache es noch mal: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der von der Kommission vorgeschlagenen Ausweitung des LEADER-Prinzips auf ESF und EFRE?

Zur ersten Frage: Es ist ein Prozess. Ich weiß jetzt nicht, was Sie unter Spielraum verstehen. Es gibt einen Entwurf und dann wird weiterdiskutiert, aber es sind dann Grundlagen schon festgelegt. Aber das ist jetzt nicht in Beton gegossen. Der Prozess geht dann auch weiter. Wir können da schon eine gewisse Koordinierung vornehmen.

Zur zweiten Frage: Wir werden hier durchaus die Vorstellungen insgesamt in der Regierung - ich habe noch mal zu dem Kollegen, der für ELER zuständig ist, hingeschaut, er hat auch genickt - unterstützen. Wir werden uns nicht dagegenstellen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, am 29.04. fand in Ihrem Haus eine EFRE-Auswertungsrunde statt zu dem Konstellationsprozess im Internet - eine sehr gute Veranstaltung. WISO-Partner oder Wirtschafts-/Sozialpartner waren eingeladen. Da ist unter anderem bekannt geworden, dass eine Woche vorher eine ESF-Beratung nicht unter Einbeziehung der Wirtschafts-/Sozialpartner stattgefunden hat. Ein Ergebnis dieser ESF-Beratung soll gewesen sein - ich frage nach, ob das stimmt -, dass man den Bereich „Lebenslanges Lernen - Bildung für nachhaltige Entwicklung“ aus dem ESF herausnehmen möchte, in den EFRE hineintun soll. Das ist ein Hinweis der Evaluatoren. Können Sie das bestätigen? Wie ist der Stand der Diskussion?

Das wird gerade noch diskutiert. Das kann ich bestätigen. Da gibt es solche Ideen, dass man da etwas umschichten kann. Es wird aber auch immer wieder darum gehen: 1. Um was geht es da genau? Wenn es zum Beispiel um Investitionen geht, um klassische in dem Bereich, dann muss man eher auf EFRE-Programme zurückgreifen als auf ESF. Aber wir sind insofern da wirklich in einem Diskussionsprozess, weil wir noch nicht einmal genau die Aufteilung wissen. Wir wissen weder die Höhe der Gelder, noch kennen wir die genaue Aufteilung. Es wird so zwischen 30 und 35 Prozent ESF sein im Verhältnis zum EFRE, aber wir wissen es noch nicht hundertprozentig. Wir wissen auch noch nicht die genauen Summen. Insofern ist jetzt alles Spekulation, wenn wir sagen, wie soll das dann künftig ausschauen, weil man braucht erst einmal die festen Rahmenbedingungen. Das ist eine Option, die da andiskutiert wurde, aber noch nicht abschließend gehandelt wurde.

(Staatssekretär Staschewski)

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Augsten.

Noch mal darauf zurückkommend: Es gibt natürlich bei den Trägern, die diese Maßnahmen in den letzten sechs oder sieben Jahren durchgeführt haben, die Befürchtung, dass sich die Landesregierung insgesamt von der Idee oder von dem Programm verabschiedet. Wenn ich Sie richtig verstehe, man steht als Landesregierung dazu, sagt, es gibt aber auch gute Gründe, das aus dem ESF herauszulösen in EFRE und wird möglicherweise in gleichen oder höheren - das müssen Sie nicht versprechen Beiträgen diese Initiative unterstützen.

Es gibt Argumente, die dafür sprechen, und wir müssen jetzt prüfen, was da möglich ist.