(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Darf ich einen Antrag stellen? Wir lassen am Freitag die Mittagspause ausfallen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden mal schauen, wie wir durch diese Tagesordnung kommen. Aber wir stimmen darüber ab, den TOP 20 am Donnerstag nach der Beratung der Großen Anfrage zu beraten, das ist der Europapunkt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich auch niemand. Damit verfahren wir so, am Donnerstag nach der Beratung der Großen Anfrage den Tagesordnungspunkt 20.
Gibt es jetzt noch Änderungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 30
Die Fraktion der SPD schlägt für die Zeit der krankheitsbedingten Abwesenheit des Abgeordneten Peter Metz den Abgeordneten Frank Weber als Schriftführer vor. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/6102 vor.
Meine Damen und Herren, wir verfahren nach der Geschäftsordnung. Gibt es Widerspruch, dass wir mit Handzeichen abstimmen? Nein. Dann würde ich Sie jetzt um das Handzeichen bitten. Wenn Sie möchten, dass Herr Frank Weber für die Zeit der Abwesenheit des Abgeordneten Metz die Funktion des Schriftführers übernimmt, dann zeigen Sie das jetzt an. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist Herr Frank Weber gewählt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um etwas Ernsthaftigkeit. So viel Erheiterung löst so ein Schriftführer selten aus.
Wahl und ggf. Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/6100
Der Landtag hatte in seiner 78. Sitzung der 4. Wahlperiode gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Dr. Wolfgang Weisskopf als stellvertretendes Mitglied mit Befähigung zum Richteramt auf fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Herrn Dr. Weisskopf endet am 5. Juni 2013. Herr Dr. Weisskopf wurde durch die Fraktion der CDU für eine weitere Amtszeit auf fünf Jahre vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/6100 vor. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags. Dazu verfahren wir wie folgt: Ich erläutere Ihnen noch einmal den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jeder Abgeordnete einen Stimmzettel, er kann entweder ja, nein oder Enthaltung ankreuzen. Als Wahlhelfer fungieren die Abgeordneten Dr. Voigt, Frau Berninger und Herr Abgeordneter Meyer. Ich eröffne den Wahlvorgang und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen, und die Wahlhelfer, ihr Amt aufzunehmen.
Adams, Dirk; Dr. Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Dr. Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit;
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Dr. Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz,
Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner, Martina; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Dr. Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank, Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Jetzt werden noch die fehlenden Abgeordneten aufgerufen, ich bitte um Entschuldigung: Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Dr. Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Dr. Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowallek, Maik; Krauße, Horst.
Hatte jeder Gelegenheit, seine Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Wir haben ein Wahlergebnis, ich darf Ihnen das verkünden: Auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/6100, Dr. Wolfgang Weisskopf, entfielen Jastimmen 67, Neinstimmen 9, Enthaltungen 4. Damit ist die Zweidrittelmehrheit des Landtages erreicht und Herr Dr. Weisskopf ist zum Stellvertretenden Verfassungsrichter gewählt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid ableisten. Ich bitte das stellvertretende Mitglied Herrn Dr. Weisskopf nach vorn und ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich darf Ihnen als Erstes Ihre Ernennungsurkunde aushändigen. Nun verlese ich Ihnen den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Dies können Sie mit „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ oder „Ich schwöre es.“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
Ich danke Ihnen. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich zu diesem Amt und wünsche Ihnen eine gute Zeit.
Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5843 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/6091
Das Wort hat Frau Abgeordnete Meißner aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, durch Beschluss des Landtags vom 21. März dieses Jahres ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 17. April und in seiner 56. Sitzung am 15. Mai beraten.
In seiner 54. Sitzung am 17. April hat der Ausschuss beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Ausschussmitglieder verständigten sich auf ein zügiges Verfahren, damit der Gesetzentwurf in der heutigen Plenarsitzung verabschiedet werden und zum 1. Juni in Kraft treten kann. Aus diesem Grund wurde eine Anhörungsfrist von dreieinhalb Wochen bis zum 10. Mai festgelegt. Um Stellungnahme wurden gebeten der Thüringer Strafverteidiger e.V., der Thüringer Richterbund, Verband der Richter und Staatsanwälte, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, der Di
plompädagoge Peter Asprion, die Neue Richtervereinigung NRV, die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V., der Vizepräsident des Landgerichts Erfurt, Herr Schneider, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., der BSBD Landesverband Thüringen, der Leiter der Abteilung Justizvollzug des Hessischen Justizministeriums, Herr Dr. Roos, der Leiter des Kriminologischen Dienstes für den Justizvollzug in Thüringen, Herr Dr. Giebel, der stellvertretende Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e.V., Herr Dr. Dessecker sowie der Leiter der JVA Goldlauter, Herr Olfen.
Stellungnahmen gingen lediglich von den zuletzt genannten sechs Personen ein. In einer umfänglichen Diskussion wurden die Ergebnisse der teilweise kritischen Anhörung in der 56. Sitzung am 15. Mai ausführlich und kontrovers unter den Ausschussmitgliedern beraten. Im Ergebnis der Beratung hat der Justizausschuss sodann mit 5 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat die Frau Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen. Die Kollegen sind ja schon von Frau Meißner begrüßt worden. Schon in der ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich für die Fraktion DIE LINKE an dieser Stelle die Abschaffung der Sicherungsverwahrung gefordert.
Bereits in der Bundestagsanhörung im Juni vergangenen Jahres haben Anzuhörende wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und der seit Jahrzehnten in der Straffälligen- und Bewährungshilfe tätige Sachverständige Peter Asprion in ausführlichen und fundierten Stellungnahmen für die Abschaffung der Sicherungsverwahrung plädiert. Beide genannten Anzuhörenden waren auch für die Landtagsanhörung hier im Haus benannt worden. Peter Asprion war es wegen der sehr kurzen Anhörungsfrist nicht möglich, eine fundierte Stellungnahme zum Landesgesetz abzugeben. Das, diese Anhörungsfrist - die ist auch von Frau Meißner gerade erwähnt worden -, wirft nochmals ein Licht auf ein Grundsatzproblem der Gesetzesberatung hier im Landtag.