Daher möchte ich mich relativ kurzhalten zu dem Thema. Die Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich glaube sie wissen das auch, das habe ich vor vier Wochen auch schon einmal an der Stelle gesagt, dass Ihre Forderungen zum Teil überzogen sind und dadurch logischerweise auch schlussendlich für die Betroffenen kontraproduktiv sind, da sie nämlich keine Chance haben, irgendwann in Kraft zu treten, zum einen. Zum Zweiten wissen Sie aber auch - auch das war schon Thema vor vier Wochen -, dass die Landesregierung dazu selbst einen Entwurf vorbereitet und auch erarbeitet. Ich glaube, es wäre auch kein schlechtes Signal gewesen, wenn man schaut, dass man beide Gesetzentwürfe gemeinsam im Ausschuss berät. Das wäre im Übrigen auch Erfolg versprechender auch für Sie gewesen zu dem Zeitpunkt. Aber sei es, wie es ist.
Was ich trotzdem noch einmal sagen will, Kollegin Stange, die ja in der letzten Plenarsitzung zu dem Thema gesprochen hat, die auch die von allen Fraktionen oder von den anderen vier Fraktionen geäußerte Kritik als menschenverachtend bezeichnet hat, finde ich, dass zum einen für die Betroffenen eine solche Aussage nicht sehr hilfreich ist und zum anderen in der Sache auch nicht dienlich.
Ich denke im Übrigen auch, dass die Vertreter der Behinderten ganz genau die Zwänge der Politik kennen und ich glaube auch nicht, dass sie über dieses Manöver besonders erfreut gewesen sind,
denn, auch das gehört zur Wahrheit, es verstellt den Blick auf die wirklich wichtigen und auch berechtigten Forderungen der Menschen mit Behinderung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch immer behindern eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten und Barrieren den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger, sie schränken Teilhaberechte ein und verringern ihre Lebensqualität. Weil wir den Gesetzentwurf der LINKEN als willkommenen Anlass gesehen haben, genau das zu diskutieren, haben auch wir in der Einbringung des Gesetzentwurfs darum gebeten, darauf gedrungen, nennen Sie es, wie sie wollen, dass wir eine vernünftige Ausschussberatung dazu machen. Ich kann mich meinen Vorrednern eigentlich nur anschließen, der Gesetzentwurf hätte es verdient, im Ausschuss diskutiert zu werden.
Ich erneuere hiermit und an dieser Stelle auch unseren Wunsch und den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf im Ausschuss ausreichend, umfassend und vor allen Dingen sachlich miteinander zu diskutieren,
denn ein barrierefreies Lebensumfeld, das allen Menschen, egal ob jung oder alt, mit oder ohne Behinderung selbstbestimmt und gemeinsam nutzbar zur Verfügung steht, das kommt nicht von allein. Dafür braucht es Grundlagen und das ist auch unsere Aufgabe, soziale Teilhabe zu ermöglichen und Ausgrenzungen zu unterbinden. Das beginnt dabei, dass man sich in die Augen schaut und miteinander darüber diskutiert und das eben auch im Ausschuss.
Unser Ziel ist es, dass allen Menschen ein selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Leben ermöglicht werden kann. Dazu gehört auch, dass wir uns in den Alltag derjenigen hineindenken, denen es an verschiedenen Angeboten mangelt, weil sie unterschiedliche Handicaps haben. Ich finde, jeder und jede soll sehr wohl unterschiedliche Möglichkeiten haben und die Fragen abwägen können, die da heißen im Alltag, wie möchte er oder sie wohnen, auf welche Schule möchte er oder sie gehen, wo möchte er oder sie arbeiten und welche Hilfe wird individuell tatsächlich gebraucht. Individuelle Unterstützung ist das, was an erster Stelle stehen sollte, und wir haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention über die aktuellen Anforderungen gesprochen, dass es am Ende auch heißt und dass es vor allen Dingen auch für uns heißt, dass wir daran arbeiten müssen, das Verständnis von Behinderung auf der einen und auf der anderen Seite das Konzept von Zugänglichkeit, also Barrierefreiheit, im Rahmen von Inklusion und Partizipati
on von Menschen miteinander zu diskutieren. Ich finde, es geht eben nicht darum, Menschen mit Behinderung und die bestehenden Strukturen für Menschen ohne Behinderung zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass wir auch der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gleichermaßen gerecht werden. Da ist meine feste Überzeugung das Gleichstellungsgesetz, so wie es vorlag, auch wenn wir an einigen Stellen sicherlich mit den Forderungen nicht übereinstimmen, trotzdem aber eine gute Grundlage, um dahin gehend zu diskutieren. War das Thüringer Gleichstellungsgesetz in seiner ursprünglichen Version ja eher dazu gedacht, den Gedanken der Barrierefreiheit einzuführen, so muss es nun zu einem wirklichen Umsetzungsförderungsgesetz werden. Darum geht es. Ich weiß, das hört sich sehr sperrig an, aber das ist der nächste Schritt, den wir gehen müssen, und die Debatte dazu, die hätten wir im Ausschuss trefflich führen können
und die sollten wir auch führen, weil wir nur so eine echte Chance darauf haben, eine umfassende Fortentwicklung und Neujustierung des Gleichstellungsgesetzes miteinander auszudiskutieren. Deswegen noch einmal mein Plädoyer an dieser Stelle: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf der LINKEN als Grundlage nehmen, um über eine sinnvolle, nachhaltige und finanziell tragfähige - das ist mir wichtig - Novellierung miteinander zu sprechen. Auch diesen Punkt muss man berücksichtigen und eins, zwei Punkte der im Gesetzentwurf in den Zwischenzeilen steht, darüber müsste man wirklich diskutieren, ob das umsetzbar ist. Aber ich scheue diese Debatte nicht, finde es schade, dass die Koalitionsfraktionen die Debatte darüber mit Ihnen scheuen. Ich sage nur, es stünde dem Gesetz und auch dem Thüringer Landtag gut zu Gesicht,
Danke schön. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Die Frau Ministerin möchte auch nicht sprechen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es wurde eben beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Dann stimmen wir als Erstes über die Ausschussüberweisung ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der
Und Gleichstellungsausschuss. Gut, dann kommen wir zur Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung auch an den Gleichstellungsausschuss abgelehnt.
Die namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf, gut. Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Ich bitte die Schriftführer Ihres Amtes zu walten. Ich eröffne die Abstimmung.
Ich frage noch mal: Konnten alle ihre Stimme abgeben? Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt, und zwar zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“. Es wurden 68 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 18 gestimmt, mit Nein 44, es gab 6 Enthaltungen. Demzufolge ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt (namentiche Ab
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5967 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe wieder gezählt, der 12. Redebeitrag zu dem Thema Landeserziehungsgeld. Sie werden sich nicht wundern, meine und unsere Position bleibt unverändert. Bei der ersten Lesung im April hatte ich drei Thesen aufgestellt zu der Frage, was brauchen Familien. Ich spreche sie kurz an: Familien brauchen Anerkennung, Wertschätzung, Familien brauchen Wahlfreiheit und Familien brauchen Gerechtigkeit.
Heute will ich etwas sagen zu den Erwartungen an die Familienpolitik. Eine verlässliche Familienpolitik basiert auf drei Säulen: dem Faktor Zeit, dem Faktor Förderung und dem Faktor Infrastruktur. Denn alle familienpolitischen Maßnahmen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Privatleben der Menschen, sei es dadurch, dass Entscheidungen für Kinder durch die Schaffung spezifischer Möglichkeiten wie einer guten Kinderbetreuung oder auch durch die Möglichkeit der Reisefreiheit durch das Erziehungsgeld begünstigt werden oder dass Väter heute beispielsweise besser und häufiger an der Kindererziehung teilhaben können. Die Bevölkerung wünscht sich laut Allensbach von 2011 die Schaffung und die Bewahrung von klaren Rahmenbedingungen für ihre persönlichen Entscheidungen und nicht jedes Mal eine Veränderung. Generell wünschen sich Eltern vor allen Dingen mehr Zeit, die es Ihnen erleichtert, Familie und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. Entsprechend steht auf der Wunschliste der Bevölkerung zur Vereinbarkeit auch die Frage Vereinbarkeit zwischen Familienleben und Berufsleben. Sehr interessant ist die Studie des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung zum Thema „Lust oder keine Lust auf Kinder“, das heißt zur Geburtenentwicklung in Deutschland, wo sie gerade die Fragen - die drei, die ich aufgeworfen hatte - in einer Reihenfolge versucht zu analysieren, und zwar bei der Frage der Bevölkerung und vor allen Dingen bei der Frage von Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. Dabei haben vor allen Dingen diejenigen Fragen und diejeni
ge Positionen einen sehr hohen Stellenwert wie die Frage der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Unterstützung beispielsweise von Personen, die Familienangehörige pflegen das können Kinder als auch Senioren sein - oder auch drittens der Förderung von Familien. Das sind von zehn Fragestellungen immerhin die ersten drei und da zählt das Thema Förderung, wozu auch unser Landeserziehungsgeld zählt, dazu.
Meine Damen und Herren, dies sind nur drei Gründe, warum wir bei unserer Position bleiben. Ich denke, das Thema Familienpolitik wird uns in diesem Jahr und im Folgejahr noch mehrfach begleiten. Wir bleiben bei unserer Position: Das Familiengeld soll erhalten bleiben.