Alles seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gut. Dann stimmen wir zuerst über die Ausschussüberweisung ab und Sie hatten den Justiz- und Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
Als Erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs abgelehnt.
Die Ausschussüberweisung des Änderungsantrags. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen sind die FDP, die CDU und die SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist das auch abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und dann stimmen wir noch mal über den Entschließungsantrag ab.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6004. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5845 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung dieses Gesetzentwurfs. Wer dem in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und es enthält sich Frau Abgeordnete König von der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Sie möchten den Entschließungsantrag in den Ausschuss haben, den Justizund Verfassungsausschuss. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6005. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Entschließungsantrag von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5927 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten jetzt das Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten. Es ist die erste Lesung, es wird dann sicherlich auch in Ausschüssen weiterberaten. Insofern will ich mich heute und an dieser Stelle nur auf wenige Anmerkungen beschränken und in diesen Anmerkungen deutlich machen, wo unsere Fraktion DIE LINKE noch Klärungsbedarfe sieht. Zum einen soll geregelt werden, dass die Orte, bei denen die Voraussetzungen für die Ankerkennung als Kurort entfallen sind, den Namensbestandteil „Bad“ weiterführen sollen. Sie müssen aber immer in allen Dokumenten und bei Repräsentationen darauf hinweisen, dass diese Bezeichnung nichts mehr mit der staatlichen Anerkennung als Kurort zu tun hat. Das sehen wir problematisch und sehen dort noch Klärungsbedarf, ob eine derartige Regelung tatsächlich praxistauglich ist.
In § 7 wird die Landesregierung ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die die Bedingungen und Voraussetzungen definiert, damit eine Gemeinde, eine Stadt den Status „Kurort“ erhalten kann. Das sind zehn Punkte, die dort zu erfüllen sind. Hier machen wir noch einmal darauf aufmerksam, dass wir in einer früheren Diskussion schon im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich darüber debattiert haben, ob Kurorte nicht hier, wenn sie diesen Status erhalten, sich im Bereich der Pflichtaufgaben befinden, also diese Aufgaben zwingend realisieren müssen, damit sie auch den Kurortstatus behalten, und wenn dem so ist, ob das nicht in der Systematik des Finanzausgleichs zu berücksichtigen wäre. Das wurde verneint, der Finanzminister hat dargelegt, es gab Untersuchungen und die Wirkungsmechanismen innerhalb des Finanzausgleichs, wenn die Kurorte berücksichtigt werden würden, wären zu gering, um das abzubilden. Andererseits haben wir die Situation, dass von den 19 Kurorten in Thüringen sich 18 in einer mehr oder weniger angespannten Finanzsituation bewegen. Eine einzige Ausnahme bildet Bad Sulza, zumindest gegenwärtig. Das muss uns als Gesetzgeber schon zu denken geben, wenn die übergroße Mehrzahl der Kurorte sich in einer angespannten Situation befindet, ob das nicht mit dem Kurortstatus im Zusammenhang zu sehen ist und wir deshalb nicht auch verpflichtet sind, mit diesem Gesetz darüber nachzudenken, inwieweit dort finanzielle Abfederungen möglich sind. Eines der Extrembeispiele ist sicherlich Bad Liebenstein, wo mit hoher Landesförderung ein Kurmittelhaus errichtet wird, das nach zwei Jahren geschlossen werden muss,
weil die Stadt Bad Liebenstein nicht in der Lage ist, die laufenden Kosten zu tragen. Jetzt hat sich dort eine neue Gemeinde gebildet, Altensteiner Oberland. Jetzt muss man sehen, ob dort die Leistungskraft ausreicht, diese Einrichtung wieder zeitnah in Betrieb zu nehmen. Aber das ist ein Beispiel dafür, dass es offenbar nicht so funktioniert, wie sich das die Landesregierung und die Regierungskoalition denken, dass man sagt, wer Kurort werden will, der entscheidet sich dafür freiwillig, und wer das macht, muss auch sehen, wo er das Geld herbekommt. Dabei verschweigen wir natürlich nicht, dass für einzelne Investitionsmaßnahmen das Land natürlich auch in den Kurorten erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Darum geht es im Grundsatz nicht, es geht ja im Regelfall um den laufenden Betrieb und nicht um die Investitionskosten. Das Beispiel des Kurmittelhauses in Bad Liebenstein hat das verdeutlicht, dass nicht die Investition das Problem war - das geht auch kaum bei der Höhe der Förderung -, sondern der laufende Betrieb. Also hier wollen wir in der Ausschussberatung mit der Landesregierung in den Dialog treten, inwieweit insbesondere aus § 7 und der Rechtsverordnungsermächtigung und damit der Definition von Voraussetzungen, um diesen Kurortstatus zu erhalten, sich nicht zwingend ergibt, dass es sich dann um Pflichtaufgaben handelt und das dann in der Systematik des Finanzausgleichs zu berücksichtigen wäre. Übrigens dürfte das dem Land gar nicht so schwer fallen, denn es würde nicht zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts, sondern nur zu einer Umverteilung innerhalb der Finanzmasse führen oder - wenn man es über die Schlüsselzuweisungen macht - in der Schlüsselmasse. Also insofern würden dann einige Gemeinden weniger Geld bekommen und die Kurorte dann einen geringen Beitrag mehr, so dass sie dann auch die Infrastrukturmaßnahmen, die erforderlich sind, um den Kurortstatus zu erhalten, realisieren können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, was lange währt wird endlich gut. Das war meine erste Reaktion, als ich davon hörte, dass der vorliegende Gesetzentwurf im April-Plenum eingebracht wird. Als Saalfelder Landtagsabgeordneter bin ich seit geraumer Zeit an dem Thema dran und ich freue mich einfach, dass wir heute darüber reden können. Die letzten Änderungen sind schon über zehn Jahre her und damit bestimmte Regelungen im Gesetz nicht mehr auf dem aktuellen
Stand. Die Anforderungen an Kur- und Erholungsorte haben sich geändert und die Begriffsbestimmungen müssen überarbeitet werden. Es ist weiterhin beabsichtigt, einen Teil der bisherigen Regelungen durch eine Rechtsverordnung festzuschreiben. Die Rechtsverordnung sollte keine zu hohen bürokratischen Hürden setzen und die Beteiligten vor Ort nicht überfordern. Nach den Äußerungen von meinem Vorredner müssen wir da auch in den Ausschussberatungen ins Gespräch kommen, aber ich gehe davon aus, dass das Wirtschaftsministerium entsprechende Regelungen in der Rechtsverordnung treffen wird.
Im Freistaat gibt es 19 staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder. Mit ihren Angeboten tragen die verschiedenen Einrichtungen dazu bei, Thüringen als einen attraktiven Standort für Kuren und Wellness zu präsentieren. Nicht zuletzt hat es dann auch Auswirkungen auf Übernachtungszahlen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden allein durch die Heilbäder und Kurorte rund 30 Prozent der Gästeübernachtungen in Thüringen generiert. Anfang des Jahres hat das Thüringer Wirtschaftsministerium eine positive Bilanz des Tourismusjahres 2012 gezogen. In dem Zusammenhang gab es das Themenjahr „Heute ich - Gesundheit und Wellness in Thüringen“. Durch Marketingmaßnahmen konnten die Zahlen der Gästeankünfte und Übernachtungen in den Kur- und Erholungsorten unseres Freistaats gesteigert werden. Die Bedeutung der Beschäftigtenzahlen, der Arbeitsplätze in diesem Bereich dürfen wir ebenfalls nicht vernachlässigen und müssen diese beachten. Hier sehe ich für die Zukunft noch eine ganze Menge Potenzial und die Novellierung des Thüringer Kurortegesetzes ist ein weiterer Schritt in diesem Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs sind wir fast am Ende eines langen Weges. Mittlerweile ist es fast drei Jahre her, dass mir der Thüringer Wirtschaftsminister auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat: Ja, gegenwärtig wird ein Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dies bezog sich auf meine Frage zur Aufnahme des Prädikats „Ort mit Heilstollen Kurbetrieb“. Mit den Saalfelder Feengrotten und dem Schmiedefelder Morassina Schaubergwerk mit dem Heilstollen Sankt Barbara haben wir in unserem Freistaat zwei Heilstollen, die mit ihren Therapien zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen und Allergien helfen können, beide sind Mitglied im Deutschen Heilstollenverband. „Medizin ohne Beipackzettel“ wird das bei uns vor Ort benannt. Andere Bundesländer haben bereits seit mehreren Jahren die Artbezeichnung „Ort mit Heilstollen Kurbetrieb“ festgeschrieben.
Hier ist eine Änderung des Gesetzes notwendig und ich werbe darum, dass dies von den Mitgliedern unseres Hohen Hauses unterstützt wird. Es
wäre ein gutes Geburtstagsgeschenk, denn mittlerweile begehen die Heilstollen in meiner Heimat ihr 20-jähriges Jubiläum. Die Feengrotten selbst werden 2014 ihr hundertjähriges Bestehen feiern.
Für die betroffenen Orte ist es eine weitere Möglichkeit, auf touristischem Gebiet zu werben. Die Regionen in Thüringen, die in den Bereich des Thüringer Kurortegesetzes fallen, sind auf der einen Seite gesegnet mit den Voraussetzungen, die sie haben, andererseits ist es eine Herausforderung, die unsere Kommunen leisten müssen. Wir können und müssen hier unterstützen. Es sind immer kleine Bausteine, die auch positive Wirkung haben. Gerade Orte wie Schmiedefeld bei Neuhaus haben schwer zu tragen. Oftmals fehlen Eigenmittel für Investitionsvorhaben, wobei auch hier die Realisierung des Gesundheitszentrums ohne die Unterstützung des Freistaats schwer möglich gewesen wäre.
In dieser Woche hatten wir hier auch eine Hiobsbotschaft, das Schmiedefelder Schaumglaswerk wird schließen und das bedeutet das Aus für 60 Arbeitsplätze. In kurzer Zeit haben in dieser Region im ländlichen Raum Betriebe geschlossen und das ist natürlich auch ein herber Schlag für die Region. Unterstützung gerade im touristischen Bereich ist da wichtig, es kann natürlich immer nur ein Baustein sein. Aber auch hier bitte ich das Thüringer Wirtschaftsministerium, dass wir weiter im Gespräch bleiben.
An dieser Stelle auch ein Dank an die Landesregierung, alle Beteiligten, die sich in den letzten Jahren stark gemacht haben für eine Novellierung des Kurortegesetzes. Die Landesregierung hat auch bereits schriftlich darüber informiert, dass eine Anhörung der Verbände stattgefunden hat. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine wesentlichen inhaltlichen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.
Die CDU-Fraktion beantragt zur weiteren Beratung die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. In den Ausschüssen werden wir dann weiterhin die Möglichkeit haben und wahrnehmen, auf eventuelle Fragen noch weiter einzugehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, eine wichtige Debatte über ein sehr spezielles Thema, hier diese Gesetzesnovellierung. Deshalb - ich glaube, da haben wir große Einigkeit werden wir diese Debatte auch im Ausschuss fortführen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Sache sehen wir als GRÜNE - und das wollen wir in dieser Ausschussberatung noch erhellen - eher kritisch. Herr Kollege Kowalleck hat gerade davon gesprochen, dass wir durch das Einführen einer Rechtsverordnung weniger Bürokratie haben. Das würde heißen, dass überall da, wo wir noch ein Gesetz haben, die Bürokratie überbordet. Auf jeden Fall haben wir dort, wo wir eine Rechtsverordnung haben, keine Parlamentsbeteiligung mehr und damit in jedem Fall weniger Transparenz, aber auch weniger Transparenz nicht nur für uns als Parlament, sondern auch für den Bürger, der sich fragt, was sind denn die einzelnen Kategorien, die hier in Thüringen angeboten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige neue Artbezeichnungen kommen hinzu, zum Beispiel kommt zur Heilquelle jetzt der Kurheilstollen hinzu. Oder die Frage: Was ist denn eigentlich für uns in Thüringen das Besondere beim Erholungsort? Welchem Ort werden wir, eine neue Kategorie hier drin, dann die Möglichkeit geben, den Namen Erholungsort tragen zu können? All das ist noch unklar und darüber, glaube ich, lohnt es sich, im Ausschuss intensiv mit den Fachleuten zu diskutieren. Vor dem Hintergrund der Tourismuskonzeption, die das Land ja vorgestellt hat, wagen wir allerdings auch noch einmal die Frage zu stellen: Hilft es uns wirklich, hier eine weitere Diversifizierung vorzunehmen, also noch mehr Artbezeichnungen von Kurorten hinzuzufügen, oder wäre es nicht sinnvoller, als Leuchttürme bestimmte Kurortbetriebe mit einer sehr klaren und sehr starken Unterstützung hier voranzutreiben, um das Kurortsystem in Thüringen eher zu stärken? Über all das wollen wir mit Ihnen im Ausschuss beraten und hoffen auf eine Überweisung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Freizeit- und Gesundheitstourismus gewinnt zunehmend an Bedeutung auf dem Tourismusmarkt. Einer der ursächlichen Gründe dafür ist
ein steigendes Bewusstsein der Menschen für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. In einem Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit dem Titel „Innovativer Gesundheitstourismus in Deutschland“ aus dem Jahre 2011 wird festgestellt, dass sich der Gesundheitstourismus in Deutschland zunehmend dynamisch entwickelt. So ist der Gesundheitstourismus aufgrund derzeitiger gesellschaftlicher Entwicklung eine ökonomische und strukturelle Perspektive für Kurorte, die im Ergebnis positive regionale Wirtschafts- und Beschäftigungseffekte erbringen kann und momentan auch schon erbringt. Schaut man sich die Verteilung unserer Kurorte an, stellt man fest, dass sich diese ausschließlich im ländlichen Raum befinden. Diese Potenziale können für die Region positiv genutzt werden.
Bemerkenswert ist, dass sich hinter den 19 staatlich anerkannten Heilbädern eine Vielfalt von Kurorten verbirgt, darunter Luftkurorte, Moorbäder, Heilquellen, Solequellen, Schwefel-Sole-Heilbäder. Diese Standorte - das wurde schon gesagt - machen rund ein Drittel der touristischen Übernachtungen in Thüringen aus. Ausgehend von den jetzigen Tendenzen liegen auch hier große Potenziale für eine weitere Entwicklung dieser Orte und deren Umgebung.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben wurde am 19. März dieses Jahres im Kabinett beschlossen und liegt nun dem Landtag zur Beratung vor. Einer Novellierung des Kurortegesetzes bedarf es, da die derzeitigen Regelungen des geltenden Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten vom 10. Juni 1994 in Teilbereichen nicht mehr aktuell ist. Die Überarbeitung der Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards durch den Deutschen Tourismusverband und den Deutschen Heilbäderverband aus dem Jahre 2005 erfordert eine Überarbeitung des jetzigen Thüringer Gesetzestextes.
Nun könnten die thüringischen Kurorte auch das Prädikat „Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen“ oder „Staatlich anerkannter Luftkurort“ tragen. Demnach würden Kurorte und Luftkurorte nach einer landesweiten einheitlichen Überprüfungspraxis ausgewertet werden. In den einzelnen Bestimmungen wird sich mit der Qualität und der Beschaffenheit der Ortschaft auseinandergesetzt und damit einhergehend mit deren Eignung als Kurort. Diese werden künftig durch eine Rechtsverordnung geregelt; diese wiederum legt die speziellen Anforderungen an die jeweiligen Kurorte dar, aber auch die Zusammensetzung des Landesausschusses für Kur- und Bäderwesen, der die Voraussetzungen für die Erlangung des Prädikats nach bestimmten Kriterien überprüft.
bewirksamkeit einen hohen Imagegewinn durch das neue Prädikat erzielen. Andere Bundesländer wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Bayern sind diesem Beispiel bereits gefolgt. Meine Fraktion unterstützt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ich persönlich freue mich auf eine rege Diskussion zur Zukunft unserer Kurorte und Tourismuslandschaft, die dann auch in diesem Zusammenhang stattfinden kann. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, ich denke, die Bedeutung des Tourismus für unser schönes Heimatland Thüringen kann man nicht oft genug hervorheben und auch hier waren wir als Vertreter des Wirtschaftsausschusses, und damit in Vertretung des Landtags, Zeuge, dass der Thüringer Tourismus auf der ITB in Berlin mit höchsten Weihen ausgezeichnet worden ist, dass z.B. Bad Langensalza als der attraktivste Kurort für den sogenannten Mystery Check ausgewiesen worden ist, aber auch alle Tourismuszentren in Thüringen dafür gesorgt haben, dass Thüringen das Bundesland mit der höchsten Servicequalität in Deutschland ist. An dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an alle, die sich hier verdient gemacht haben und insofern den Namen Thüringen über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt und beliebt gemacht haben.