Durch die Aufbringung erheblicher Mengen gipshaltiger Abfälle auf Thüringer Kali-Althalden besteht die Gefahr, die Bestrebungen in verschiedenen EUMitgliedstaaten zum Recycling zu unterlaufen. Zudem verstößt die Aufbringung möglicherweise gegen die fünfstufige Abfallhierarchie gemäß der Richtlinie 2008/98/EG. Nach einer Ermahnung der EU gab das Thüringer Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz am 26. November 2010 einen Erlass heraus, der eine Aufbringung von Baustoffen auf Gipsbasis zur Abdeckung von Kalihalden untersagt. Gegen diese Entscheidung haben mehrere Betreiber Rechtsmittel eingelegt.
1. Liegen Urteile zu den Verfahren gegen den oben genannten Erlass vor, wenn ja, wie lauten diese und wenn nein, kam es zu einem Vergleich und wie lautet das Ergebnis des Vergleichs?
3. Gab es bezüglich der Nutzung von gipshaltigen Abfällen zur Rekultivierung von Kalihalden von der EU und/oder des Bundes Anfragen an den Freistaat Thüringen und wenn ja, welchen Inhalt hatten sie und wie wurden sie beantwortet?
4. Ist eine erneute Zulassung des Einsatzes von gipshaltigen Abfällen zur Abdeckung geplant bzw. beabsichtigt und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage soll diese umgesetzt werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Meyer möchte ich voranstellen, dass die in der Einleitung zur Fragestellung enthaltene Aussage einer - ich zitiere - „Ermahnung der EU“ unzutreffend ist. Die Sachlage ist dadurch gekennzeichnet, dass der sogenannte Gipserlass vom 26.11.2010 datiert und erst mit E-Mail vom 21.12.2010 vom BMWI die Fragestellung zum Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission hier eingegangen ist, also ca. einen Monat später. Ich mache hier ausdrücklich auf den Unterschied bei den Begrifflichkeiten „Auskunftsersuchen“ und „Ermahnung“ aufmerksam. Dies vorausgeschickt, möchte ich jetzt zur Beantwortung der Fragen kommen.
Zu Frage 1: Gegen den oben genannten Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Jedoch haben die Kalihaldenbetreiber gegen die aufgrund des Erlasses getroffenen Entscheidungen des Thüringer Landesbergamtes, die Verwertung von gipshaltigen Abfällen bei der Kalihaldenabdeckung nicht mehr zuzulassen, zunächst Widerspruch eingelegt und später Klage erhoben. Der Betreiber der Halde Roßleben hat seine Klage inzwischen zurückgenommen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Verfahren daraufhin eingestellt. Über die Klagen der anderen Betreiber hat das zuständige Verwaltungsgericht bisher nicht entschieden.
1. Bezüglich der Nutzung von Gipsabfällen zur Kalihaldenabdeckung in Deutschland wurde dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mit E-Mail vom 21.12.2010 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission vom 12.11.2010 mit der Bitte um einen Antwortentwurf übersandt. Anhand detaillierter Fragen wurden dabei die Themen „Potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt“ und „Konformität mit dem Prinzip der Abfallhierarchie“ hinterfragt. Von besonderem Interesse waren die Mengen und Eigenschaften der Gipsabfälle, die Standorte der Kalihalden, die Einbaubedingungen, die Maßnahmen gegen negative Umweltauswirkungen, die Funktion der Gipsabfälle auf den Kalihalden, die Grundlage für eine Einstufung des Gipseinbaus als Verwertung und die Vereinbarkeit des Gipseinbaus mit der Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 der EG-Abfallrahmenrichtlinie. Ein entsprechender Antwortentwurf wurde mit Datum vom 14.01.2011 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übersandt. Darin wurde unter anderem auf die Besonderheiten und den Zweck der Kalihaldenabdeckung, die dabei zu beachtenden Anforderungen, mit denen auch die negativen Auswirkungen des Einbaus von Gipsabfällen vermieden werden, die kontinuierliche behördliche Überwachung und das Monitoring des Grund- und Haldensickerwassers sowie die Einstufung des Einsatzes von Abfällen bei der Kalihaldenrekultivierung als „sonstige Verwertung“ nach Artikel 4 der EG-Abfallrahmenrichtlinie hingewiesen. Im Hinblick auf die Verwertung von Gipsabfällen wurde abschließend angemerkt, dass dem Thüringer Landesbergamt mit Erlass des Ministeriums vom 26.11.2010 aufgegeben wurde, den Einsatz dieser Abfälle auf Kalihalden zu beenden.
2. Mit Schreiben vom 02.08.2012 wandte sich das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit mit Fragen zur Entsorgung von Gipsabfällen an die Mitglieder der Länderarbeitsgemeinschaft „Abfall“. Grundlage dafür war der Bericht der Firma Gypsum Recycling International „Die Handhabung von Gipsabfall in Deutschland“. Die dabei zur Verwertung von Gipsabfällen auf Kalihalden zu beantwortenden Fragen bezogen sich auf die Abfallmengen und Verwertungswege. Dem Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit wurde neben den Mengen und Verwertungswegen mitgeteilt, dass mit dem Erlass vom 26.11.2010 die Verwertung von Gipsabfällen auf Kalihalden zu beenden war und dass diese seit Ende des Jahres 2011 auch materiell beendet ist.
Herr Staatssekretär, darf ich die knappe Antwort zu Frage 4 so interpretieren, dass es bezüglich des Auslaufens der Kalihaldenrichtlinie keine Sonderbetriebspläne oder keine Anträge auf Sonderbetriebspläne in Thüringen oder aus Thüringen gibt, die dann quasi dazu führen, dass dann doch wieder Gipsabfälle auf Halden kommen?
Davon gehe ich nicht aus. Wir sind - ich in Person mit den Haldenbetreibern im Gespräch. Wir haben ihnen ein Papier übergeben. Wir werden am 02.04. - glaube ich, das war das Datum - eine Stellungnahme zu unserem Papier bekommen und danach werden wir uns weiter verständigen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass die Gipsabfälle auf den Halden weiterhin abgelagert werden, weil der Erlass draußen ist. Das habe ich Ihnen ja schon gesagt.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 5860.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2013 erneut darauf hingewiesen, dass das Unternehmen RCO Recycling GmbH seine Abfallverarbeitungsanlage in Bad Klosterlausnitz „weiterhin rechtswidrig betreibe“. Dies hätten Recherchen der DUH beim Thüringer Landesverwaltungsamt ergeben. Laut DUH fehlt der Firma RCO unter anderem eine emissionsdichte Verarbeitungshalle, die für die Behandlung gefährlicher und zum Stauben neigender Abfälle gesetzlich vorgeschrieben ist. Der entsprechende Bauantrag der Firma RCO wurde vom Landesverwaltungsamt aufgrund schwerwiegender Mängel abgelehnt. Durch eine vom Verwaltungsgericht Gera erlassene einstweilige Anordnung darf die Firma RCO zunächst auch ohne Halle weiterarbeiten. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass das Vorgehen des Landesverwaltungsamtes und des Umweltamtes des Landkreises gegen die Firma RCO ungerechtfertigt sein könnte, weil die Behörden jahrelang nichts zu beanstanden hatten.
Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises hatte eine Firma mit der Emissionsmessung von Stäuben und deren Inhaltsstoffen an einem Messpunkt im Umfeld der Abfallanlage der RCO Recycling-Cen
trum GmbH beauftragt. Nach mir vorliegenden Informationen ist das Unternehmen RCO Recycling GmbH im Januar 2013 als vorbildlicher Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert worden.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur oben genannten Einschätzung der DUH, wie begründet sie dies und welche Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls daraus?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Beanstandungen seitens der Thüringer Behörden zur o.g. Zertifizierung der Firma RCO als vorbildlichen Entsorgungsfachbetrieb?
3. Können durch die Messungen der vom Landratsamt beauftragten Firma Schadstoffdepositionen und erhebliche Beeinträchtigungen (TA-Luft Nr. 4.3 und 4.5) von Anwohnern in anderen anlagennahen Bereichen ausgeschlossen und ein rechtskonformer Betrieb abgeleitet werden?
4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Beantragung, Genehmigung und Realisierung der emissionsdichten Verarbeitungshalle?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Eine Vorbemerkung sei mir gestattet: Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wurde zuletzt im Dezember 2012 durch unser Haus über den aktuellen Stand bezüglich der RCO informiert. Die Pressemitteilungen vom Februar 2013 wurden durch mein Haus zur Kenntnis genommen. Im März 2013 wurde das Landesverwaltungsamt gebeten, im Rahmen seiner Fachaufsicht bis zum 10.04.2013 einen umfassenden Sachstandsbericht vorzulegen. Unter Einbeziehung der zuständigen Überwachungsbehörde, das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, ist hierbei insbesondere auf den Stand des Genehmigungsverfahrens, die Überwachungstätigkeit und die durchgeführten Messungen einzugehen.
Zu Frage 1: Die Landesregierung kommentiert Pressemitteilungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. nicht. Das wird Sie nicht überraschen. Die genannte Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe beurteilt das Ministerium auf der Grundlage der fachaufsichtlichen Bewertungen der Vorgänge. Dies sollte nach dem 10.04.2013 mit Vorlage des Sachstands
Zu Frage 2: Die RCO ist ein Mitgliedsbetrieb der Entsorgungsgemeinschaft Mitteldeutschland e.V. Halle. Nach § 11 Abs. 1 der Richtlinie für die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgungsgemeinschaften ist für die Anerkennung der Entsorgergemeinschaft die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde des Landes zuständig, in dem sich der Hauptsitz der Entsorgergemeinschaft befindet oder die von ihr bestimmte Behörde. Diese Zuständigkeit wurde von der obersten Abfallbehörde des Landes Sachsen-Anhalt auf das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt übertragen. Die Beanstandungen der Thüringer Behörden bezüglich RCO wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt mitgeteilt. Aufgrund derzeit noch offener Gerichtsentscheidungen zur Rechtmäßigkeit des aktuellen Anlagenbetriebes konnte die Zertifizierung nicht versagt werden.
Zu Frage 3: Die Firma Müller BBM hat im Auftrag des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis Luftmessungen durchführen lassen. Da uns der Messbericht noch nicht vorliegt, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beurteilung der Messergebnisse vornehmen. Eine Auswertung durch die Müller BBM liegt dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis und nach deren Aussage auch der Bürgerinitiative vor. Nach Ansicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis waren die Messergebnisse für eine abschließende Beurteilung nicht im vollen Umfang ausreichend. Das Landratsamt Saale-HolzlandKreis hat sich daraufhin an die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie gewandt. Diese hat eine Erweiterung des durch die TLUG betriebenen Staubniederschlagmessnetzes für den Zeitraum von einem Jahr zugesagt. Drei Messpunkte werden in der 12. KW gemeinsam mit der TLUG und der Bürgerinitiative festgelegt. Dadurch sollen möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen erfasst werden. Das Ergebnis dieser Messung ist logischerweise abzuwarten.
Zu Frage 4: Derzeit werden in Fortführung der bereits im Genehmigungsverfahren intensiv geführten Gespräche zwischen RCO und den Behörden erneute Gespräche geführt, in deren Ergebnis die RCO die Antragsunterlagen so erstellt, dass der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Gegenstand des Antrags muss aus Behördensicht die Errichtung einer geschlossenen Halle sein, in der Umschlag, Behandlung und Lagerung der gefährlichen Abfälle zu erfolgen hat. Aktuell stehen die brandschutzrechtlichen Belange für die neu zu errichtende Halle und die damit verbundene Neugliederung des Betriebsgeländes aus brandschutztechnischer Sicht im Mittelpunkt.
Herr Präsident, wenn Sie gestatten gleich beide. Zum einen, Herr Staatssekretär, da Sie Pressemitteilungen zum Beispiel von Theo Hahn nicht so ernst nehmen, was war denn der Anlass dafür, diesen Sachstandsbericht des Landesverwaltungsamtes bis zum 10.04. zu initiieren? Gab es da irgendwelche Dinge, wo Sie gesagt haben, da ist es wichtig, dass wir das noch einmal in die Wege leiten?
Die zweite Frage: In der Tat die Emissionsmesswerte liegen vor, aber es gibt einen heftigen Streit, ich frage: Ist Ihnen das bekannt? Zwischen dem Landratsamt, was die Messwerte so interpretiert, als ob da keine Gefahr besteht für die Bevölkerung, und der Firma, die das dort durchgeführt hat und die sagt, nein, im Gegenteil, es muss dort unbedingt gehandelt werden. Ist Ihnen diese Auseinandersetzung bekannt?
Da wir seit Mai 2008 nicht mehr für diesen Bereich verantwortlich sind, ist mir so eine Auseinandersetzung jetzt nicht mehr in dem Maße bekannt. Ich kann mich da gern noch einmal beim Landrat informieren und im Ausschuss, da liegt ja dieser Vorgang, dann berichten. Deswegen haben wir auch das Landesverwaltungsamt gebeten, das Ganze noch einmal zu erweitern und ich hatte gesagt, am 10.04.2013 liegt dann der Bericht vor, so dass man das durchaus im Ausschuss wieder aufrufen kann und die Landesregierung kann Ihnen dann dazu einen Sachstand geben. Das andere kann ich beim Landrat nachfragen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5865. Sie wird vorgetragen vom Abgeordneten Möller.
Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder am 9. März 2013 sprach Finanzminister Dr. Voß davon, dass von den geplanten 8.818 Stellen nun nach dem Tarifabschluss 11.500 Stellen abgebaut werden müssen (Thüringer Allgemeine). Bayern und Hamburg haben bereits die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 im Bereich Tarifvertrag für den öffent
1. Wie viele Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte sind, nach Schularten und - wenn möglich - Beschäftigungsumfang unterteilt, derzeit in welcher Entgeltgruppe und welchen Besoldungsgruppen beschäftigt (bitte die Angaben ohne die Beschäftigten in der passiven Phase der Altersteil- zeit geben)?