Protocol of the Session on March 22, 2013

3. Wie ist der geplante Stellenabbau mit bereits betroffenen Vereinbarungen mit den Gewerkschaften vereinbart?

4. Wie soll, falls ein weiterer Stellenabbau an den Schulen geplant ist, bei einem Unterrichtsausfall von derzeit 5 bis 7 Prozent zukünftig eine Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Herr Staatssekretär Diedrichs, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst, mit Ihrer Erlaubnis, stelle ich der Beantwortung einige Vorbemerkungen voran. Mit dem Landeshaushaltsplan 2013/2014 und dem darin ausgewiesenen Abbau von zunächst 8.818 Planstellen und Stellen, setzt die Landesregierung den notwendigen Konsolidierungskurs im Personalhaushalt fort. Damit trägt sie zudem auch den Beschlüssen des Thüringer Landtags vom 30. April 2010 „Handlungsschritte für die Zukunft Thüringens“ sowie vom 15. Dezember 2011 „Haushaltskonsolidierung fortsetzen“ Rechnung. Allerdings enthält der Stellenabbaubericht zum Stellenabbaukonzept 2020 bereits eine Zielzahl von insgesamt 40.519 Stellen und Planstellen, was einem Abbau von ca. 11.500 Stellen und Planstellen im Kernhaushalt und den Sonderrechnungen entspricht. Daran hält die Landesregierung weiter fest.

In diesem Zusammenhang ist die von Ihnen angesprochene Aussage des Finanzministers zur Bewertung des jüngsten Tarifabschlusses zu sehen. Derartige Tariferhöhungen sind nur verkraftbar, wenn es gelingt, den Personalbestand im Landesdienst an den Durchschnitt der westlichen Flächenländer anzupassen.

Ich beantworte nun die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: In der Kürze der Zeit ist eine solche mehrstufige Abfrage leider nicht zu beantworten. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Angabe des Beschäftigungsumfangs für jede Entgeltgruppe und Besoldungsgruppe nach Schularten getrennt den Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage deutlich überdehnen würde.

Zu Frage 2: Das Stellenabbaukonzept weist den bereits beschlossenen Stellenabbau nach den betreffenden Bereichen aus. Hierzu verweise ich auf den dem Parlament im November des Jahres 2011 vorgelegten Bericht zum Stellenabbaukonzept 2020 für die Thüringer Landesregierung in der Drucksache 5/3538. Aus diesem Bericht hatte ich auch die Zahl von 40.519 Planstellen entnommen. Einen neuen Sachstand hierzu gibt es nicht.

Zu Frage 3: Der Stellenabbau wird auf Grundlage eines Regierungskonzeptes vorgenommen, eine Abstimmung mit den Gewerkschaften wird diesbezüglich nicht für erforderlich gehalten.

Zu Frage 4: Hierzu erlaube ich mir, auf die Antwort zu Frage 2 zu verweisen. Ein über dem im Stellenabbaukonzept vorgesehenen Stellenabbau ist derzeit nicht vorgesehen. Zur Abdeckung des Fehlbedarfes bei Langzeiterkrankungen werden zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Personalentwicklung im Schulbereich Möglichkeiten einer Abhilfe gesucht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Möller.

Vielen Dank. Darf ich Ihre Antwort zu meiner Frage 1 so interpretieren, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Antwort rechnen dürfen und wenn ja, wann wird das ungefähr sein?

Ich bitte hier, diese Abfrage noch mal zu überdenken, weil sie mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden ist, es handelt sich um 21.000 Lehrkräfte, für die eine entsprechende Datenerhebung durchgeführt werden müsste. Dies stellt einen ganz erheblichen und, wir meinen, für die Beantwortung der Frage auch unverhältnismäßigen Aufwand dar.

Herr Abgeordneter Möller, die zweite Nachfrage bitte.

Sehen Sie eine Möglichkeit, dass wir in einem Gespräch ein Verfahren klären könnten?

Ja. Ich denke, dass der zuständige Staatssekretär des Wissenschafts-/Kultusministeriums für ein solches Gespräch gern zur Verfügung steht.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Möller von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5866.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder II

Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder am 9. März 2013 sprach Finanzminister Dr. Voß davon, dass von den geplanten 8.818 Stellen nun nach dem Tarifabschluss 11.500 Stellen abgebaut werden müssen (Thüringer Allgemeine). Bayern und Hamburg haben bereits die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 im Bereich Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten und Beamtinnen beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welchem Umfang erfolgt die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamten und Beamtinnen?

2. Wenn keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung geplant ist, warum wird dies den verbeamteten Beschäftigten in Thüringen vorenthalten?

3. Wie viele Einstellungen werden in 2013 und 2014 in welchen Fächergruppen im Bereich der Lehrkräfte, sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher in den Schuldienst vorgenommen (bitte den genauen Einstellungszeitpunkt angeben)?

Für die Landesregierung antwortet wiederum das Finanzministerium und wiederum Herr Staatssekretär Diedrichs, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten!

Zu den Fragen 1 und 2 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Möller nehme ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt Stellung: Es ist noch keine Entscheidung bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten getroffen worden.

(Staatssekretär Diedrichs)

Zu Frage 3: Grundsätzlich stellt sich die Frage, was die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit der Verteilung von Einstellungen im Schuldienst zu tun hat. In den Jahren 2013 und 2014 werden Einstellungen jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahr, das Schulhalbjahr ist der Februar und das Schuljahr der August, zu diesen Monaten vorgenommen. Dabei werden pro Jahr 400 Einstellungen im Lehrerbereich vorgenommen. Im Bereich der sonderpädagogischen Fachkräfte und der Erzieher werden die frei werdenden Stellen bei entsprechendem Bedarf nachbesetzt. Die Verteilung auf die Schularten, staatlichen Schulämter sowie die Schulen und Fächer wird dabei, wie in den vergangenen Jahren auch, mit der Erfassung der jeweiligen Bedarfe an den staatlichen Schulämtern in Vorbereitung auf die genannten Termine festgelegt. Insofern ist für das Jahr 2014 zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage möglich. Zum Schulhalbjahr 2013 wurden folgende Einstellungen vorgenommen: 22 Erzieher, 2 sonderpädagogische Fachkräfte, 9 Lehrer für Thüringer Gemeinschaftsschulen, 32 Lehrer für Grundschulen, 9 Lehrer für Förderschulen, 31 Lehrer für Regelschulen, 32 Lehrer für Gymnasien/Gesamtschulen und 12 Lehrer für berufsbildende Schulen. Die Angaben zum Schuljahr 2013/2014 liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Eine Nachfrage bzw. zwei bezüglich Ihrer Antwort zur ersten Frage: Wann ist mit einer Entscheidung im entsprechenden Ministerium zu rechnen?

Zweitens: Welches sind die wesentlichen Kriterien, die dabei von dem zuständigen Ministerium bedacht werden, für eine entsprechende Entscheidung?

Zunächst einmal zur ersten Nachfrage: Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb der nächsten Zeit geschieht, zeitnah geschieht, innerhalb der nächsten Wochen.

Zum Zweiten: Die wesentlichen Kriterien sind bereits in der gestrigen Debatte in den Wortbeiträgen hier angeklungen, thematisiert worden. Es geht hier sicherlich zum einen um die Frage der Attraktivität des Arbeitgebers Freistaat Thüringen am Arbeitsmarkt. Es geht hier auch um das Anerkenntnis der Arbeit der Beamten. Es geht darum, dass hier Einkommen betroffen ist, aber es geht eben auch um die Situation des Haushalts und um dessen Handlungsmöglichkeiten.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage ist die Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5868.

Danke, Herr Präsident.

Wiederaufbau der Saalebrücke an der Linkenmühle?

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Emde in Drucksache 1/1149 vom 12. März 1992 sei der Wiederaufbau der Brücke an der Linkenmühle erforderlich für die Entwicklung der Region. 17 Jahre später, am 18. Juni 2009, erklärte Staatssekretär Richwien auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Landesregierung, dass geeignete Ingenieurbüros für Untersuchungen zur Machbarkeit des Projekts ausgewählt und entsprechende Verträge abgeschlossen würden. Weitere zwei Jahre später 19 Jahre sind wir jetzt schon -, am 13. April 2011, informierte Staatssekretärin Dr. Eich-Born in der Antwort auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck namens der Landesregierung darüber, dass die Landesstraße 1100 abgestuft werden müsse, weil sie wegen der zerstörten Brücke an der Linkenmühle nicht die Funktion und Bedeutung einer Landesstraße hätte. Die Abstufung sei bisher hinausgezögert worden, weil noch offen war, ob die zerstörte Brücke durch einen Neubau ersetzt werden könne. Ergebnis einer Machbarkeitsstudie sei jedoch, dass dies wirtschaftlich nicht vertretbar sei.

Nun frage ich 21 Jahre später die Landesregierung erneut:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Bemühungen um den Wiederaufbau der Saalebrücke an der Linkenmühle in wirtschaftlicher, in verkehrspolitischer und in touristischer Hinsicht?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Förderung dieses Vorhabens aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU möglich?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

(Staatssekretär Diedrichs)

Zu Frage 1: Die gegenüber der Landesregierung aus der Region vorgebrachten Wünsche nach dem Wiederaufbau der Brücke wurden zum Anlass genommen, die Wirtschaftlichkeit eines solchen Wiederaufbaus zu prüfen. Im Ergebnis der im Jahr 2010 durchgeführten Machbarkeitsstudie und der anschließenden verkehrsplanerischen und gesamtwirtschaftlichen Bewertung dieses Lückenschlusses im Zuge der L 1100 über die Hohenwartetalsperre bestand bei keinem der drei untersuchten Planfälle ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen der Maßnahme.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das war vor 20 Jahren auch schon so.)

Aus diesem Grund wurde entschieden, die Brücke als Landesstraßenbrücke aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht wieder aufzubauen. Darüber hinaus begleitet das Land seit dem Jahr 2011 eine Gesamtbetrachtung der Region im Rahmen eines kreisübergreifenden regionalen Entwicklungskonzepts. Einen wichtigen Aspekt stellt dabei die Steigerung der Attraktivität der Region für den Tourismus dar. Im Zusammenhang mit diesen Bestrebungen wird jedoch aus touristischer Sicht ein Wiederaufbau der Brücke als nicht zwingend erforderlich angesehen. Inwieweit im Zuge des Regionalen Entwicklungskonzepts die Wiederherstellung der Brücke eine Rolle spielen wird, kann seitens der Landesregierung derzeit noch nicht beurteilt werden.

Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht nachweisen lässt, kommt eine Förderung des Vorhabens nicht in Betracht.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.