Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Verkehrsteilnehmern ab 65 Jahren unter Einbeziehung der Bagatell-Unfälle liegt erst ab 2008 vor. Vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 hat sich die Zahl von 7.409 Unfällen auf 8.331 Unfälle erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 11,2 Prozent.
Zu Frage 2: Im Bundesgebiet gibt es verschiedene Untersuchungen, die geprüft haben, worin die Ursachen für diese Entwicklung liegen könnten. So hat beispielsweise die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten“ die statistischen Zahlen für das gesamte Bundesgebiet ausgewertet. Danach liegt die Hauptursache für den Anstieg der Verkehrsunfälle unter Beteiligung der Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahren in der demografischen Entwicklung, also in der höheren Zahl an Pkw-Besitzern der Altersgruppe ab 65 Jahren.
Zu Frage 3: Nach derzeitiger Erkenntnis rechtfertigen die relevanten unfallstatistischen Erhebungen keine allgemeine Altersbefristung der Fahrerlaubnis und keine generelle verdachtsfreie Pflichtuntersuchung. Zu den Zahlen im Einzelnen verweise ich auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 1837 der Abgeordneten Schubert aus dem Jahr 2011.
Zu Frage 4: Nach wie vor hält die Landesregierung eine Pflichtuntersuchung von Verkehrsteilnehmern über 65 Jahren für nicht angezeigt. Dieser Ansicht ist auch Herr Innenminister Geibert. Sinnvoll sind jedoch ohne Frage freiwillige Untersuchungen nach Bedarf und Befinden der Betroffenen.
Herr Staatssekretär, da hat Herr Minister Geibert offensichtlich seine Meinung geändert? Weil, ich beziehe mich auf eine Aussage, in der es um verpflichtende Fahrtests geht bzw. es ging um Sehtests ab 70 Jahren.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, könnten Sie die Auffassung der Deutschen Verkehrswacht teilen, dass mit dem Umtausch der Führerscheinpapiere ein möglicher Sehtest oder eine Gesundheitsuntersuchung eingeplant bzw. auch auf den Weg in die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebracht werden könnte?
Ich habe ja eben zum Ausdruck gebracht, dass Pflichtuntersuchungen nicht für erforderlich gehalten werden, egal aus welchem Anlass.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Oh, Entschuldigung. Frau Schubert bitte.
Angesichts der steigenden Zahlen von Senioren und deren Beteiligung an Unfällen, Sie haben das ja unter 1 ausgeführt, was ist denn aus Ihrer Sicht notwendig, um die Verkehrssicherheit und damit auch den möglichst umfassenden Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, ihres Lebens, zu fördern?
Hier gilt das, was für alle Verkehrsteilnehmer gilt, also der ständige Appell zum vorsichtigen Fahren; aber ich sehe keine Veranlassung, hier bestimmte Personengruppen besonders herauszupicken.
So, aber jetzt gibt es keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ramelow von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5811.
In der Plenarsitzung am 14. Februar 2013, Tagesordnungspunkt 14, „Anforderungen an die Kommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG“, hat der Abgeordnete Barth (FDP) eine Zwischenfrage gestellt. Sie bezog sich auf den in mehreren Redebeiträgen erwähnten Wirtschaftsprüfer Klemens Bellefontaine, von der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) beauftragter Berater. Herr Barth fragte: „Weil der Name jetzt schon mehrfach fiel, auch beim Herrn Staatssekretär, können Sie zumindest ansatzweise nachvollziehen und vielleicht das auch einmal abstrakt auf irgendwelche anderen Fälle übertragen, dass es schon Anlass zu einer Sorge gibt, wenn jemand Käufer berät und angeblich unabhängig berät, der auf der Gehaltsliste des Verkäufers steht?“
1. Sind der Landesregierung im Zusammenhang mit der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Kommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG Hinweise darauf bekannt geworden, dass der oben genannte
Berater der KEBT AG bei diesem Übernahmegeschäft „auf der Gehaltsliste des Verkäufers steht“, also der E.ON Thüringer Energie AG?
2. Sind der Landesregierung darüber hinaus Hinweise bekannt, dass der oben genannte Berater der KEBT AG „auf der Gehaltsliste“ der E.ON Thüringer Energie AG steht?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow beantworte für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Nein. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der oben genannte Berater der KEBT AG bei dem in Rede stehenden Transaktionsgeschäft auf der „Gehaltsliste“ der in der Frage genannten E.ON Thüringer Energie AG oder der Verkäuferin der E.ON Energie AG steht.
Frage 2 kann ich auch mit Nein beantworten. Der Landesregierung ist nicht bekannt geworden, dass der Berater der KEBT AG in einer anderen als der unter Frage 1 genannten Vertragsbeziehung zu der E.ON Thüringer Energie AG steht bzw. stand.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es ist nicht bekannt. Ist das recherchiert worden oder haben Sie nur auf Ihrem Schreibtisch da nachgeschaut, und da stand nichts. Also, wie sind Sie zu der Antwort gekommen? Nicht, dass die FDP dann wieder sagt, Sie haben es gar nicht recherchiert, also ist es recherchiert worden in Beantwortung dieser Frage.
Wir bewegen uns ja hier auf der Ebene zivilrechtlicher Beziehungen. Das ist nicht Teil der rechtsaufsichtlichen Prüfung. Ich kann deswegen nur sagen, alle Unterlagen, die wir haben, geben keinen Anhaltspunkt für etwas dergleichen - Null.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt jetzt die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion
Meldungen auf der Homepage des NPD-Landesverbandes zufolge fand am 11. März 2013 in der Nähe von Arnstadt ein Treffen der Thüringer NPD statt, auf dem die Gründung einer Landesgruppe des sogenannten Ring Nationaler Frauen (RNF) geplant wurde. Eingeladen haben soll eine Beisitzerin im Thüringer NPD-Landesvorstand. Ebenfalls soll ein Mitglied des Bundesvorstands des RNF anwesend gewesen sein. Der RNF erklärt sich selbst zum Sprachrohr sogenannter nationaler und politisch interessierter Frauen in der Partei. Finanzieren soll sich der RNF angeblich über Spenden und Zuschüsse der NPD. Als Ziel benennt der RNF, in der Öffentlichkeit auf die Anliegen sogenannter Nationalistinnen aufmerksam machen zu wollen. Bisher gab es offenbar keine Regionalgruppe des RNF in Thüringen.
1. Wo genau fand dieses Treffen mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus welchen Orten statt und welche Ergebnisse sind der Landesregierung dazu bekannt?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage: „Wir lassen uns aber nicht als Lückenfüller abstempeln, sondern zeigen, dass wir auch ohne Quote inhaltlich, strukturell, aktivistisch und organisatorisch mithelfen - sei es im Landesverband der NPD, in Elternvertretungen, der Feuerwehr oder bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten.“, und was unternimmt sie gegen solche Vorhaben bzw. Entwicklungen?
3. Welche Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen unternimmt die Landesregierung, um über die gezielte Strategie des RNF, Frauen in ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Strukturen einzuschleusen, zu informieren und die demokratischen Abwehrkräfte in selbigen zu stärken?
4. Sind der Landesregierung bereits Vereine, Elternvertretungen, Feuerwehren etc. in Thüringen bekannt, in denen rechtsextreme Frauen aktiv geworden sind und wenn ja, wie hat sie sich dazu verhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die auf der Homepage der Thüringer NPD angegebene Lage „in der Nähe von Arnstadt“ lässt auf die sogenannte Erlebnisscheune in Kirchheim als Veranstaltungsort schließen. Weitere Informationen hierzu liegen nicht vor.
Zu Frage 2: Der Ring Nationaler Frauen RNF trägt als Frauenorganisation der NPD deren antiemanzipatorischen Kurs mit. Die Frau ist dabei vor allem Mutter und für den häuslichen Bereich verantwortlich. In einer Rede auf dem Landesparteitag der NPD Ende Februar 2013 sagte die Bundesvorsitzende des RNF, Sigrid Schüßler, hierzu, Zitat: „Wir sind die Partei des einzig richtigen Weltbildes des Natürlichen.“ Gleichzeitig bezeichnete sie Angehörige von Frauenbewegungen als - Zitat „FeminismusFaschistinnen“. Innerhalb der NPD zeigt der RNF bislang wenig Profil. Sein Einfluss auf die Politik der Partei ist gering, seine öffentlichen Aktivitäten bleiben meist auf Informationsstände bei NPD-Veranstaltungen beschränkt. Die zitierte Äußerung wird als intern kommunizierte Zielstellung für die Zukunft verstanden. Es ist fraglich, ob der RNF in der Lage sein wird, diese Ankündigung umzusetzen. Frauen sind innerhalb der Thüringer NPD nur wenig repräsentiert. Mit Monique Möller gibt es eine Frau in der Funktion einer Kreisverbandsvorsitzenden. Sie gehört zudem dem NPD-Landesvorstand an. Die Thüringerin Gabi Zellmann ist Mitglied des Bundesvorstandes des RNF. Beide wurden auf dem Landesparteitag der NPD am 16.02.2013 auf die Landesliste der NPD zur Bundestagswahl 2013 gewählt. Außer ihnen treten Frauen in der Thüringer NPD kaum in Erscheinung. Dies wird nicht nur in der Besetzung von Funktionen deutlich. Auch bei den Teilnehmern des letzten Landesparteitags der NPD lag der Frauenanteil lediglich bei 10 Prozent. Ich weise darauf hin, dass sich in Thüringen bereits 2010 eine Regionalgruppe des RNF gründete. Diese löste sich offenbar wieder auf, ohne nennenswerte Aktivitäten entfaltet zu haben. Falls die angekündigte Gründung einer RNF-Landesgruppe umgesetzt werden sollte, bleibt abzuwarten, ob sie danach tatsächlich wahrnehmbar in Erscheinung treten wird.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass von einem erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren auch der RNF erfasst wäre, denn ein uneingeschränktes Parteienverbot nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz umfasst die Teilorganisationen auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Urteil. Dass es sich beim RNF um eine Teilorganisation der NPD handelt, steht außer Frage. Dass Thüringen im Bundesrat den Antrag zur Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens maßgeblich unterstützt, ist Ihnen bekannt.
Zu Frage 3: Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bereits über den RNF informiert und wird dies gegebenenfalls auch anlassbezogen im Rahmen seiner Vortragstätigkeit zum Thema Rechtsextremismus weiterhin tun.
Zu Frage 4: Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, nach denen rechtsextremistische Frauen in Vereinen, Elternvertretungen und Feuerwehren etc. in Thüringen aktiv wurden.