Protocol of the Session on February 15, 2013

Genauso werden wir sagen, was ist denn das Bemessungskriterium, das dann im Krankenhausplanungsausschuss zu einem Krankenhausplan führt, in dem dann im Benehmen zwischen den Trägern und den Kassen und weiteren Beteiligten eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden wird, wie die Krankenhauslandschaft, nach welchen Kriterien, nämlich konkreten Kriterien erst im Krankenhausplan in der zweiten Stufe dann verankert wird. Heute geht es um das Gesetz, das den grundsätzlichen Rahmen nur eröffnet, über Qualität als Kriterium aufzunehmen. Und das ist eigentlich die grundsätzliche Frage, um mehr geht es nicht. Das heißt, Ihre Sorge ist im Augenblick unberechtigt. Sie kommt aber - und das sage ich einfach - in das gemeinsame Gremium Krankenhausplanungsausschuss. Da würde ich mir ein Ereignis wünschen, was wir gerade in der letzten Woche hier hatten, dass die Konkurrenten oft, weil sie von unterschiedlichen Seiten aufgetreten sind, dieses Mal gemeinsam aufgetreten sind im gemeinsamen Gremium und haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, nämlich die Kassen und die KV. Das war für mich ein erstmalig und wirklich bemerkenswertes Ereignis, dass sie eine gemeinsame Position gefunden haben, die früher immer sehr konträr war. Ich wünsche, dass das in dem Gesetz so erfolgen kann. In dem Sinne, denke ich, haben wir etwas auf den Weg gebracht, und vielleicht kann Frau Ministerin noch einige Ausführungen dazu machen. Ich merke, Sie wartet schon darauf. Vielen Dank.

Ja, die Frau Ministerin drängt es, etwas dazu zu sagen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will schon die Spannung lassen, also nicht alles wird

(Abg. Dr. Hartung)

heute verraten. Aber ich wollte Herrn Meyer antworten, damit er nicht so lange auf Antwort warten muss.

Zum Ersten ist es so, dass ich nicht gemeint habe, dass wir irgendwann am Jahresende das Gesetz einbringen wollen, sondern wir haben schon den zweiten Kabinettsdurchgang, Herr Meyer, also es wird jetzt noch mal rechtsförmlich geprüft - Justiz, Sie wissen - und danach wird es im Kabinett quasi beschlossen und dann kann es sofort dem Landtag weitergeleitet werden, also wir werden, denke ich, mit Sicherheit auch den April erreichen. Insofern geht es nicht darum, jetzt irgendwas zu verzögern, sondern da schnell zu handeln.

Ein Zweites: Die Investitionen sind klar festgelegt im Doppelhaushalt 2013/2014. Wir werden in jedem Fall die 50 Mio. € bis 2020 ausgeben und auch ausgeben müssen. Es geht einmal um die pauschale Förderung der Krankenhäuser, die nach den Leistungen, die sie erbracht haben, ausgereicht werden in allen Fachgebieten oder in entscheidenden Fachgebieten, und zum Zweiten um die Einzelförderung. Da ist mir einfach wichtig, wir haben noch mindestens zwei Baustellen, die in dem Plan mit drin sind. Sie wissen, dass solche Pläne, weil der Träger sich meistens ein Stück weit beteiligen muss, auch manchmal wanken, aber dennoch, das eine ist die Psychiatrie in Mühlhausen, ein Komplex, den man so erhalten sollte, wie er da ist und auch muss. Das heißt, er ist ein kleines bisschen intensiver im Preis, weil viele einzelne Häuser stehen. Er ist aber auch insofern gut, weil es die Psychiatrie betrifft und da die Struktur auch durchaus gut geeignet ist. Zum Dritten haben wir in Altenberg ein hoch modernes Krankenhaus stehen und haben ein altes Bettenhaus dazu. Sie müssen einfach mal hingehen, wenn Sie sich mit dem Direktor vereinbaren, der führt Sie mit Sicherheit in das Zimmer, in dem ich auch war, es ist so klein und so niedrig, dass da gar nichts mehr geht. Das ist also Platte, die ist auch nicht so einfach sanierbar, da muss ein Neubau hin. Da sind schon mal 70 Mio. € fast verplant. Sie sehen, es sind in dem Bereich noch wirkliche Notwendigkeiten. Es gibt viel mehr Anträge auf Krankenhauserweiterungen, auf Umbau und dergleichen, die wir in diesem Plan gar nicht drin haben, drin haben können, aber das ist das Mindeste, was wir, denke ich, tun müssen, dass in allen Krankenhäusern, die jetzt im Krankenhausplan stehen, auch Standards umgesetzt werden können, die die Patienten erwarten können. Das ist so das Zweite und über die Inhalte möchte ich jetzt nicht noch weiter sprechen, da sind wir dann relativ wieder schnell im Gespräch.

(Beifall SPD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen, so dass ich die Aussprache zum Sofortbericht und zum Antrag als Ganzes schließen möchte. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Fortberatung des Berichtes ist nicht beantragt worden, aber wir haben noch zu Nummer 2 des Antrags zu entscheiden. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen stimmen wir direkt über die Nummer 2 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5697 ab.

Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist diese Nummer 2 des Antrags abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5698 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5750

Die Fraktion DIE LINKE hat signalisiert, dass Abgeordneter Hausold die Begründung des Antrags vornehmen möchte. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frage ich, soll der Alternativantrag begründet werden? Nein. Dann bitte, Herr Abgeordneter Hausold.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Anlässen für diesen Antrag, den wir heute hier zur Beratung stellen. In der vorigen Woche haben sich bekanntlich die Mitgliedstaaten beim Ratsgipfel auf einen Kompromiss zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 mit einer Obergrenze von rund 960 Mio. € Zahlungsverpflichtungen geeinigt. Andererseits bleibt natürlich abzuwarten, wie die Entscheidung des Europäischen Parlaments zu diesem mehrjährigen Finanzrahmen ausfallen wird, da erstmals das Europäische Parlament zustimmen muss. Mit einer möglichen Zustimmung des EUParlaments im März zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Kommission werden die Grundlagen für die EU-Förderprogramme, das ist der Kern der Dinge, der Mitgliedstaaten geschaffen.

(Ministerin Taubert)

Trotz einer gewissen nach wie vor Unbekannten in der Entwicklung der Förderperiode ist es selbstverständlich richtig und es findet ja auch statt, diese inhaltlich vorzubereiten. Wir alle wissen, dass die Mittel nicht größer, sondern im Gegenteil eher geringer werden und deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielgenau und mit Nachhaltigkeit zur Anwendung gebracht werden auch bei uns in Thüringen. Das von der Europäischen Kommission im Entwurf im Oktober 2011 vorgelegte Verordnungspaket steckt den Rahmen für die Kohäsionspolitik in den Jahren 2014 bis 2020 ab und enthält u.a. einen Verordnungsvorschlag für gemeinsame Bestimmungen über die EU-Strukturfonds. Auch in Thüringen läuft diese Vorbereitung der neuen Förderperiode bekanntlich auf Hochtouren. Die Operationellen Programme für EFRE und ESF werden in Thüringen vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit erarbeitet. In Thüringen wurde im Dezember 2011 eine interministerielle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Programmplanung eingesetzt und Vorschläge erarbeitet zur zukünftigen EFREund ESF-Förderung in unserem Land. Die Vorschläge der Landesregierung für die Eckpunkte der EFRE-, ESF- und der ELER-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden von dem Europaausschuss des Landtags bekanntlich Anfang dieses Monats zur Verfügung gestellt. Also vom 07.01.2013 bis 15.02.2013 gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eine Online-Umfrage zu dem zukünftigen Problem der Förderperiode 2014 bis 2020. Ziel dieser Umfrage soll sein, die breite Öffentlichkeit und unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpartner in den laufenden Konsultationsprozess mit einzubinden. Insofern ist festzustellen, dass die Information und Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner in die Vorbereitung zur Erarbeitung der Operationellen Programme in Thüringen gegenüber der letzten Wahlperiode eine neue Qualität erreicht hat, was wir selbstverständlich befürworten. Aber dann steht eben für uns auch die Frage, dass es jetzt aus unserer Sicht an der Zeit ist, dass bei der Einrichtung der Monitoringausschüsse je ein Vertreter der Thüringer Landtagsfraktionen stimmberechtigt einzubeziehen ist. Das sehen wir als wichtig für die Arbeit dieses Parlaments an.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist auch Teil I unseres Antrags. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne nun die Aussprache und rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Wucherpfennig auf.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, ein zumindest ansatzweise entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratung in der 88. Plenarsitzung am 1. Juni 2012. Bereits damals hatte ich darauf hingewiesen, dass es beim ELER kein Operationelles Programm, sondern ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum gibt. Aber das ist marginal. Bedeutender ist für mich jedoch die Frage der Beteiligung von Fraktionsvertretern in den Monitorings bzw. Begleitausschüssen zum EFRE, ESF und ELER. Für mich ist dies eine Frage des Selbstverständnisses des Parlaments in unserer Gewaltenteilung in Deutschland. Ich bin der Auffassung, dass wir unsere Gewaltenteilung, die damit verbundenen jeweiligen Aufgaben nicht vermengen und vermischen sollten. Ich bin für klare Zuständigkeiten und für klare Aufgabenwahrnehmung. Deshalb sollte der Aufforderung nach I des Antrags auch nicht entsprochen werden.

Im Übrigen soll die Exekutive, sollen IMAG und Begleitausschüsse möglichst transparent arbeiten (vgl. dazu auch die Online-Umfrage) , den Landtag entsprechend unserer Geschäftsordnung beteiligen und uns Abgeordnete aktiv und umfassend informieren. So ist die Landesregierung bisher ihren Berichtspflichten auch nachgekommen und hat zusätzlich auch die Online-Umfrage durchgeführt. Somit habe ich keine Zweifel daran, dass dieses künftig anders sein sollte. Ich sehe deshalb auch keinen Veränderungsbedarf und halte die Aufforderung nach II des Antrags für überflüssig. Wenn eine Fraktion meint, mehr Informationen haben und sich mit dem Thema intensiver beschäftigen zu müssen, bleibt es ihr unbenommen, einen Selbstbefassungsantrag zu stellen und davon sind auch etliche gestellt worden im Europaausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

(Beifall CDU)

Was III des Antrags betrifft, die Berücksichtigung der Punkte 1 bis 4 kann ich nur sagen, zur Verbindung von EFRE, ESF und ELER weise ich auf den Gemeinsamen Strategischen Rahmen der EU und die übergeordnete Verordnung der EU-Kommissionspolitik hin. So sind die vorhandenen Instrumente im Bereich von EFRE, ESF und ELER geeignet, sowohl ein großes Spektrum an Investitionsmöglichkeiten zu haben, als auch konzentriert Schwerpunkte setzen zu können, z.B. in den Bereichen nachhaltige, ressourcenschonende Entwicklung, Forschung und Technologie oder auch Innovation. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Vorlagen, die sehr umfangreich sind und in den letzten Wochen uns erreicht haben, 5/3198 und 5/3214 mit dem Thema „Stand der Vorbereitung der EU-Strukturfonds zur Förderperiode 2014 bis 2020“ usw. Einen Bedarf, zusätzlich Multifonds einzusetzen,

(Abg. Hausold)

vermag ich nach Sichtung der Unterlagen nicht zu erkennen. Im Übrigen wollen wir doch alle weniger Richtlinien und Bürokratie, so wie es auch im Punkt 4. des Antrags enthalten ist.

Zu Punkt 3, der Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft verweise ich wieder auf die beiden zuvor genannten Vorlagen mit den Vorschlägen zur künftigen EU-Förderung in Thüringen. Wenn wir diese Vorschläge geprüft und uns diese Papiere näher angeschaut haben, dann dürfte die erhobene Forderung auch bereits erfüllt sein.

Was die Armutsbekämpfung betrifft, erinnere ich an die Europa-2020-Strategie und die darin enthaltenen sieben Leitinitiativen. Eine davon ist die Armutsbekämpfung und diese ist verbindlich für die EU, verbindlich für die Mitgliedstaaten und auch natürlich dann verbindlich für Thüringen. Danach sind mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel für die soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung einzusetzen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen daran, die Rahmenbedingungen ermöglichen grundsätzlich ein effektives Handeln. Aus den genannten Gründen bitte ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE insgesamt abzulehnen, den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf den ich aufgrund der bereits intensiven Diskussion im JuniPlenum 2012 nicht näher eingehen werde, bitte ich ebenfalls abzulehnen. Er beinhaltet zudem viele Elemente des bereits im Juni-Plenum 2012 abgelehnten Antrags in der Drucksache 5/4466. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Barth zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zunächst will ich sagen, dass ich es bemerkenswert finde, dass bei einem Thema - es geht auch um ein paar Euro und auch um Entwicklungsmöglichkeiten und -richtungen für unser Land - immerhin vier Staatssekretäre und nicht ein einziges Mitglied der Landesregierung den Debatten folgt.

(Beifall FDP)

Das, glaube ich, ist auch ein Zeichen, wie damit umgegangen wird. Deswegen, lieber Kollege Wucherpfennig, kann ich an der Stelle, wie das Verhältnis von Landesregierung zum Landtag auch in diesen Fragen ist, Ihren Optimismus nicht ganz teilen, obwohl ich grundsätzlich vieles von dem unterstütze,

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was Sie gesagt haben. Aber im täglichen Leben sieht es eben dann doch ein bisschen anders aus. Vielleicht ist es, ohne dass man jetzt jedes Mal die Sitzung unterbrechen muss, wieder mal ein Punkt, bei dem sich die Landesregierung auch mal selber fragt, ob die Wahrnehmung, das Verhältnis zwischen der Volksvertretung und der Landesregierung hier in dem Haus noch in Ordnung und richtig gewahrt ist.

Die Förderperiode wird gekennzeichnet sein von drastisch zurückgehenden Mitteln. Das ist für Thüringen, für die neuen Länder insgesamt, aber speziell für Thüringen, der wesentliche Punkt. Das ist jetzt auch nicht völlig überraschend. Das ist seit Langem bekannt, dass das so kommen wird. Trotzdem müssen wir uns darauf einstellen. Ich glaube, dass der Antrag zumindest in einigen Punkten auf richtige und wichtige Dinge hinweist. Er wird, denke ich, wenn wir ihn an den Ausschuss überweisen, dann dort auch durchaus eine Grundlage sein, dass wir uns an einigen Punkten immer auch wieder mit den Dingen beschäftigen.

Was ich ausdrücklich teile von dem, was Kollege Wucherpfennig gesagt hat, ist, dass ich es auch nicht für nötig und sinnvoll halte, dass die Fraktionen sich jetzt mit entsendeten Vertretern, ob das nun Abgeordnete sind oder, wie es im Alternativantrag heißt, benannte Vertreter sind, noch in diesen Begleitausschüssen bzw. dann Monitoringausschüssen beteiligen, weil ich glaube, wenn wir das, was ich eingangs gesagt habe, nämlich uns als Gesetzgeber und als Richtliniengeber in der Politik verstehen, der Landesregierung, die über die Ministerien, über Mitarbeiter dort vertreten sind, auch die entsprechenden Aufträge zu erteilen, dann müsste eigentlich sichergestellt sein, dass die Interessen des Landes, die nicht nur über diese Vertreter, sondern auch über Verbände usw. entsprechend wahrgenommen werden, dort auch entsprechend wahrgenommen werden. Viele andere Punkte, revolvierende Fonds ist eine alte FDP-Forderung. Gerade in Zeiten zurückgehender Mittel ist es sinnvoll, dass man diese Mittel natürlich auch nachhaltig entsprechend einsetzt. Ich will es an der Stelle auch nicht länger machen, als es unbedingt notwendig ist.

Ich werbe dafür, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Wir könnten insbesondere dann auch den letzten Punkt, nämlich den Bürokratieabbau zum Dauerthema machen. Wir hatten gestern eine Debatte um das Gleichstellungsgesetz. Da hat der Bürokratieabbau irgendwie eine andere Rolle gespielt als jetzt hier in dem Antrag. Wenn wir das auch mit einer gewissen Konsequenz dann gelegentlich machen, dann wäre es auch schön. Gelegentlich kann man das dann vielleicht auch mal zitieren.

(Beifall FDP)

(Abg. Wucherpfennig)

Ich beantrage - ich weiß nicht, ob es schon geschehen ist -, den Antrag an den Europaausschuss und natürlich auch an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir behandeln heute hier zwei Anträge, einen von der Fraktion DIE LINKE und einen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zur Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Das Studium der Anträge der letzten Wochen und die aktuelle Berichterstattung - Herr Hausold hat das auch schon gesagt - zeigen mir, dass beide Fraktionen meinen, sie sind nicht ausreichend informiert oder sie verfolgen die Debatten in den Ausschüssen nicht. Die Regierungsfraktionen haben in allen Ausschüssen Anträge gestellt, die regelmäßig behandelt werden, wo die Landesregierung regelmäßig berichtet, vornehmlich auch im Wirtschaftsausschuss. Alle Fraktionen waren mit dieser Berichterstattung zufrieden. Von dem, was ich heute hier in den Anträgen lese, habe ich noch keine Fragestellung in den Ausschüssen gehört.

Nun zu den Anträgen - ein Antrag der LINKEN zu Punkt I - Beteiligung des Landtags: Ich muss Sie einfach darauf hinweisen, mal die Verordnung zu lesen. In Artikel 5 steht genau geschrieben, von der EU vorgegeben, wer Mitglied in der Partnerschaftsvereinbarung ist und wer Mitglied in den Monitoringausschüssen ist. Dann sagen Sie Ihren Europaabgeordneten, dass sie das ändern müssen, dass Sie auch die Parlamentsvertreter dort mit drin haben wollen. Aber stellen Sie doch nicht hier im Landtag einen Antrag, wo uns die Hände gebunden sind, wir können es gar nicht, weil die EU-Verordnung was ganz anderes sagt. Sie sagt nämlich in Artikel 42: Der Monitoringausschuss setzt sich aus Vertretern der Verwaltungsbehörde und der zwischengeschalteten Stellen und aus Vertretern der Partner zusammen. Jedes Mitglied des Monitoringausschusses ist stimmberechtigt. Das ist nun mal eine Vorgabe, Sie können sich darüber hinwegsetzen. Wir tun das nicht. Zudem würde meines/unseres Erachtens auch, wenn wir das Operationelle Programm auch hier im Landtag noch behandeln würden, das noch mal zu einer Verlängerung der Bestätigung des OPs kommen mit allen Anhörungsfristen und, und, und. Wir sind jetzt schon im Verzug, glaube ich, wenn in Brüssel nicht rechtzeitig entschieden wird. Das würde das Ganze noch mal um ein halbes Jahr mindestens verlängern. Ich glaube, die Zuwen

dungsempfänger werden sich für solch eine Situation bedanken.

Zu Punkt II: Den betrachte ich als erledigt, weil wir in den Ausschüssen, ich sagte es eingangs schon, sehr ausführlich von der Landesregierung zum aktuellen Stand berichtet bekommen. An dieser Stelle möchte ich mich noch mal ausdrücklich auch bei der Landesregierung bedanken. Ich habe nun auch schon einige Förderperioden mitgemacht und, ich glaube, so eine ausführliche Berichterstattung hat es bisher noch nicht gegeben.

Zu Punkt III: Darüber wird in den Ausschüssen ständig berichtet und der Punkt ist für uns somit auch erledigt.

Ich glaube auch, ich sagte es schon, dass die Förderperiode 2014 bis 2020 inhaltlich auch durch Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen so intensiv diskutiert wird, ebenfalls im Internet, wurde auch schon gesagt, wie das bisher nicht der Fall war.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den ersten Absatz haben Sie fast identisch abgeschrieben, und weil Sie es wahrscheinlich nicht selber leisten können, wollen Sie sich noch externer Berater bedienen. So steht es in der Begründung. Wären Sie lieber zu dem Schritt gekommen der LINKEN, dann hätten Sie das wenigstens eindeutig sagen können, und ich habe es ja gerade widerlegt, dass die Fraktionen hier nicht beteiligt werden können, und es ist nun mal exekutives Handeln. Zum Weiteren muss ich einfach sagen, ich will gar nicht viel sagen zu Ihrem Antrag, bevor Sie den mit großen und vielen Fremdwörtern bestücken, wahrscheinlich haben Sie sich nicht mit der Materie beschäftigt und wollen dadurch beeindrucken, dass Sie viele Fremdwörter in Ihrem Antrag haben. Das hilft aber zum Schluss nicht weiter. Und da Ihr Antrag gestern Abend ca. 21.00 Uhr erst im Fach war, glaube ich, das war einfach nur ein Schnellschuss. Bringen Sie sich vernünftig und anständig in die Diskussion mit ein in den Ausschüssen, genau deshalb haben wir das gemacht. Ich glaube, da wird auch das Land einen Mehrwert haben.