3. Welche konkreten Bauleitpläne von Gemeinden sind dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr bzw. dem Thüringer Landesverwaltungsamt seit 2012 bekannt geworden, in denen nach einer rechtsfehlerfreien Ermessensausübung im Sinne des § 7 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz eine Aufforderung zur Anpassung der Bauleitpläne erfolgen muss?
4. Wie beurteilt das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr das Risiko, Entschädigungen gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes aufgrund veranlasster Anpassungen zahlen zu müssen, und sind insofern Haushaltsmittel für etwaige Entschädigungszahlungen eingeplant worden (bitte Haushaltstitel und Haushaltsstelle angeben)?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan.
Sehr geehrter Herr Präsident, die Anfrage des Abgeordneten Weber beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2002 hat das TMBLV keine Anpassung von Bauleitplänen von Thüringer Gemeinden gefordert.
Zu Frage 2: § 7 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz räumt der oberen Landesplanungsbehörde das Recht ein, von Gemeinden die Aufstellung oder Anpassung ihrer Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung zu verlangen. Die oberste Landesplanungsbehörde handelt hierbei in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Einschlägige Rechtsund/oder Durchführungsverordnungen hierzu gibt es nicht.
Zu Frage 4: Die angesprochene Entschädigungsregel wurde aufgrund ihrer Sachnähe zur Anpassungspflicht in das Gesetz aufgenommen, um mögliche finanzielle Belastungen der Gemeinden im Zusammenhang mit der Anpassung aufzufangen. Da bislang keine Anpassungen vonseiten des Landes veranlasst wurden, waren auch noch keine Entschädigungsleistungen zu prüfen. Sofern der Fall einer Entschädigungsleistung an eine Kommune aufgrund einer Anpassungsanforderung eintreten sollte, könnte dieses aus dem Titel 10 01 68 101 des Landeshaushalts 2013/14, das sind die allgemeinen Schadensersatzleistungen, finanziert werden.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5699.
Gegenwärtig beschäftigt sich der Deutsche Bundestag in der Enquetekommission mit dem Thema „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der sozialen Marktwirtschaft“. Auch in den Bundesländern gibt es Bestrebungen, (Wirt- schafts-)Wachstum neu zu bewerten und zu definieren. Zur Erhebung von Veränderungen der Lebensqualität und um einen regionalen Wohlfahrtsindex zu erarbeiten, ist eine solide Datenbasis notwendig, die nicht immer vorliegt.
1. In welcher Höhe haben Land und Kommunen im Zeitraum von 1998 bis 2010 Umweltschutzausgaben getätigt?
3. Wie hat sich der Beitrag regenerativ erzeugter Energie am Endenergieverbrauch in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität im Zeitraum 1998 bis 2008 entwickelt?
4. Wie hat sich die Güter- und Personenverkehrsleistung auf Straße und Schiene auf dem Gebiet des Landes Thüringen im Zeitraum 1998 bis 2010 entwickelt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Zeitraum 1998 bis 2010 beliefen sich die Ausgaben der Kommunen für den Umweltschutz und die Natur- und Landschaftspflege auf insgesamt ca. 448 Mio. €. Etwa 270 Mio. € betragen dabei die Ausgaben für den Umweltschutz, das heißt für Investitionen für Anlagen des Umweltschutzes sowie laufende Ausgaben für deren Betrieb. Statistische Angaben zu den Ausgaben des Landes zu Umwelt- und Naturschutz liegen erst seit dem Jahr 2001 vor. Danach beliefen sich die Ausgaben des Landes bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 646 Mio. €.
Zu Frage 2: Im Zeitraum von 1998 bis 2010 beliefen sich die Ausgaben der Kommunen im Bereich der Gesundheitsverwaltung und der Krankenhäuser sowie der sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege auf insgesamt ca. 935 Mio. €. Die Ausgaben des Landes für Krankenhäuser und Heilstätten beliefen sich im Zeitraum 2001 bis 2010 auf insgesamt rund 1,5 Mrd. €.
Zu Frage 3: Die Anteile regenerativ erzeugter Energie, das heißt an erneuerbarer Energie, in Thüringen haben sich im Zeitraum zwischen 1998 und 2008 wie folgt entwickelt: bei Strom von 3,8 auf 21.6 Prozent, bei Wärme von 1,4 auf 17,9 Prozent und bei Kraftstoffen von 0 auf 5,9 Prozent. Der gesamte Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch betrug 1998 1,4 und 2008 15,4 Prozent.
Zu Frage 4: Statistische Angaben zur Personenverkehrsleistung, verstanden als Anzahl der beförderten Personen mal der gefahrenen Kilometer, genannt auch Personenkilometer, liegen erst seit dem Jahr 2004 vor. Sie entwickelten sich von 2.903 Mio. Personenkilometer im Jahr 2004 auf 1.959 Mio. Personenkilometer im Jahr 2010. Die Entwicklung des Güterumschlags im Schienengüterverkehr in Thüringen seit dem Jahr 2001 - Angaben zu dem vorhergehenden Zeitraum liegen nicht vor - blieb, bis auf einen kurzzeitigen Einbruch im Krisenjahr 2009, im Wesentlichen konstant. Diese Entwicklung wird durch folgende Zahlen belegt: Im Jahr 2001 wurden 6,8 Mio. Tonnen in Thüringen umgeschlagen, in den Folgejahren gab es eine kontinuierliche Steigerung auf ca. 8 Mio. Tonnen, im Krisenjahr 2009 musste ein Rückgang auf 6,9 Mio. Tonnen verzeichnet werden, im Jahr 2010 stieg die Zahl auf 7,49 Mio. Tonnen.
Ganz herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wäre es möglich, die einzelnen Jahresdaten zu den Fragen 1, 2 und 4 noch nachgereicht zu bekommen für die einzelnen Jahresschreiben.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5700, vorgetragen von der Abgeordneten Schubert.
Das Gebiet „Himmelsberg“ bezeichnet eine Fläche zwischen dem Ortsteil Niedersachswerfen der Gemeinde Harztor und der Stadt Ellrich in Nordthüringen. Dort werden seit mehreren Jahren Gips und Anhydrit abgebaut.
Durch Rechtsverbindlichkeiten, wie zum Beispiel Betriebspläne, soll der Rohstoffabbau möglichst geordnet ablaufen.
Dazu gehören u.a. Auflagen bzw. Hinweise zum Erhalt der Straße zwischen Woffleben und Appenrode, an welcher sich auch die Zufahrt zum Abbaufeld befindet. Die Nutzung der Straße ist durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 1020-30 (Anlieger frei) eingeschränkt.
Die Stadt Ellrich beabsichtigt die Erneuerung der Straße, wofür ca. 900.000 € aufgewendet werden sollen. Die Maßnahme wird durch die starke Nutzung durch Kraftfahrzeuge begründet. Hierzu verweist die Stadt Ellrich auf die Ergebnisse einer Verkehrszählung.
1. Existiert eine rechtliche Genehmigung zur Nutzung der Straße unter dem „Himmelsberg“ durch die Kraftfahrzeuge der dort Gips abbauenden Unternehmen bzw. für die von ihnen beauftragten Transportunternehmen und wenn ja, welche Auflagen sind darin enthalten?
2. Mit welchen Maßnahmen wurde die Gipsindustrie in den letzten zehn Jahren beauftragt, um diese Straße in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen stehen in der Regel allen zugelassenen Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Insbesondere bei öffentlichen Straßen in der Baulast der Gemeinden ist es dem Baulastträger aber möglich, diese auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke zu beschränken. Es
handelt sich dann um sonstige öffentliche Straßen. Das Gesetz stellt die Zweckbestimmung einer Straße in das Ermessen des Trägers der Baulast. Im vorliegenden Fall geht die Stadt Ellrich davon aus, dass es sich um eine öffentliche Straße in ihrer eigenen Baulast handelt. Sie lässt den angesprochenen Abtransport von Gips aufgrund der bestehenden Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 - also Verbot für Fahrzeuge aller Art - mit Zusatzzeichen 1020/30 „Anlieger frei“ offensichtlich zu. Da die Transporte durch Fahrzeuge erfolgen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, bedürfen sie auch keiner weiteren Ausnahmegenehmigung durch die Verkehrsbehörden.
Zu Frage 2: Nach § 2 Abs. 4 Bundesberggesetz gilt das Bundesberggesetz unter anderem nicht für das Befördern von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen im Kraftfahrzeugverkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Deshalb hat das Thüringer Landesbergamt hier keine Zuständigkeit und es finden sich in den Betriebsplanzulassungen weder Auflagen noch Hinweise zum Erhalt oder zur Instandsetzung dieser Straße. Darüber hinaus sind der Landesregierung keine Aufträge an die Gips abbauenden Unternehmen zum Erhalt oder zur Instandsetzung der Straße bekannt.
Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten. Nach Angaben der beiden im Bereich „Himmelsberg“ Gips abbauenden Unternehmen wurden bisher in den Tagebauen „Rüsselsee“ und „Himmelsberg“ 2,8 Mio. Tonnen bzw. 270.000 Tonnen Gipsgestein abgebaut. Die Unternehmen rechnen derzeit im Einzelnen mit noch abzubauenden Rohstoffreserven von 600.000 bzw. 700.000 Tonnen.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5706.
Erwerb eines Grundstücks der Stadt Suhl durch das Thüringer Justizministerium für die Justizanstalt Suhl-Goldlauter
Das Thüringer Justizministerium beabsichtigt, ein für Gewerbezwecke vorgesehenes Grundstück der Stadt Suhl für Zwecke des Justizvollzugs zu kaufen, um den Werkhof zu erweitern und damit die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Strafgefangene zu verbessern. Der Ankauf verzögert sich aber seit längerer Zeit. Die Landesregierung hatte bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (Drucksache 5/2801 vom 24. Mai 2011) ausgeführt, dass in der Justizvoll