Protocol of the Session on February 14, 2013

Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass durch eine entsprechende Beschilderung und Verkehrsüberwachung, welche in Thüringen auf dem neuesten und im Bundesvergleich wahrscheinlich auf dem besten Stand ist, vieles getan wurde, um Falschfahrten zu verhindern. Aber, wie gesagt, wir geben uns keiner Illusion hin, dass es einen hundertprozentigen Schutz vor Gefahren durch Geisterfahrer geben wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Antwort auf Ihre im Titel formulierte Frage kann natürlich nur heißen: Ja, Geisterfahrer sind ein Sicherheitsproblem auf Thüringer Straßen. Die Relativierung haben meine Vorrednerinnen schon vorgenommen. Induktionsschleifen an den Tunneln sind sicherlich gut und hilfreich. Was ist aber mit dem Rest des Straßennetzes? Diese Induktionsschleifen hätten nicht verhindert, dass, wie in der TLZ vom 21.01. zu lesen, ein Geisterfahrer im Alter von 90 Jahren auf der B19 in falscher Richtung gerade noch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurde. Die gelben Schilder an allen Autobahnaufund -abfahrten hätten nicht verhindert, dass sich in Gotha eine Seniorin schwer verletzte, als sie ein Stoppschild übersah und dann einen Unfall verursachte, genauso wie eine Seniorin, die an einem das war auch in Thüringen - Fußgängerüberweg einen Jugendlichen so angefahren hat, dass er sich schwer verletzte, von den Todesfällen, die sich auch bundesweit häufen, ganz zu schweigen. Also es ist doch klar, liebe FDP, dass dieses Problem nicht nur Geisterfahrer betrifft, sondern wir müssen in Gänze über Verkehrssicherheit reden. Im Verkehrssicherheitsprogramm, das Minister Carius hier vor einigen Monaten vorstellte, steht ganz klar drin, die Beteiligung an Unfällen von älteren Verkehrsteilnehmern ist signifikant gestiegen, sowohl die Zahl der Unfälle als auch die Unfallschwere. Bei den jungen Menschen - die waren ja lange im Fokus, 18- bis 24-Jährige sind überproportional auch an tödlichen Unfällen beteiligt - hat sicherlich geholfen, dass wir in den ersten zwei Jahren die NullPromille-Grenze haben, ein Alkoholverbot und das begleitete Fahren. Dort sind die Unfälle zurückgegangen. Bei den Älteren haben sie aber zugenommen.

Jetzt möchte ich Ihnen mal kurz skizzieren, wie das andere europäische Länder machen. In den Niederlanden gibt es ab 70 Gesundheitschecks, die dann alle 5 Jahre wiederholt werden müssen. Schweden und Großbritannien haben alle 3 Jahre verbindliche Gesundheitstests. In Spanien gibt es verbindliche Sehtests ab 45 Jahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fühle mich nicht altersdiskriminiert, wenn ich in wenigen Jahren zu so einem Test antreten müsste.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ich füh- le mich altersdiskriminiert.)

Sie fühlen sich altersdiskriminiert?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und damit verhindern wir dann die ganzen Sachen, die Sie aufgezählt haben.)

Einige davon schon, Herr Barth. Es geht um die Dinge, die man machen kann. Ich habe Ihnen gerade die Beispiele genannt.

(Unruhe im Hause)

Wir werden Mühe haben, gar keine Unfälle mehr zu haben, aber das, was man tun kann, muss man tun und nur in diesem Land geht einfach kein Weg rein, dass es darum geht, Menschenleben dadurch zu retten.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Ich sage, wer sich weiterhin gegen verbindliche Tests sperrt, nimmt unnötiges Leid und auch den Tod von Menschen in Kauf. Das sage ich Ihnen hier an dieser Stelle so deutlich.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat einmal eine Untersuchung gemacht mit älteren Bürgern, Führerscheinbesitzern, und 44 Prozent derjenigen, die über 75 waren, sind durch die Sehtests gefallen. 44 Prozent! Das heißt, wir haben zu viele Bürgerinnen und Bürger auf der Straße, die eigentlich den Anforderungen nicht mehr genügen. Auch die Deutsche Verkehrswacht, die das Thema durchaus im Fokus hat, Frau Lukin hat darauf hingewiesen, stellt fest, es gibt einfach ein sehr geringes Interesse an den Fahrtrainings für Seniorinnen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und Senio- ren?)

Also für alle, die sagen, wir müssen für mehr Freiwilligkeit sorgen: Es ist so, dass diese Tests nicht angenommen werden. Es ist auch kein Wunder, es ist auch menschlich. Wer gibt schon gern zu, dass die Fähigkeiten nachlassen? Ein Verkehrsexperte hat das mal so schön ausgedrückt, man lernt, mit den Defiziten zu leben, und gewöhnt sich daran. Man merkt es nicht. Das ist sehr menschlich. Die Seniorinnen und Senioren, die dann zu den Fahrtests gehen, sind oft geschickt von den Kindern oder den Enkeln, die beobachten, dass ihre Angehörigen unsicherer werden im Straßenverkehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja so, wenn ich jetzt zum Tempolimit komme, dann sind Sie ja auch dagegen. Senioren, die auf Landstraßen 70 fahren, die werden bedrängt. Es wird nicht akzeptiert, dass die langsamer fahren. Es sollte aber im Sinne einer besseren Fahrkultur natürlich so sein, dass die Langsameren das Tempo bestimmen. Aber Sie sind ja auch absolut dagegen mit den Folgen, die ich Ihnen gerade skizziert habe. Die Statistik wird sich leider, wenn es so bleibt, wie es ist in Deutschland, nicht verbessern, sehr zum Nachteil von vielen Leuten, sehr auch zum Nachteil der hohen Kosten, die unserer Gesellschaft …

Frau Abgeordnete, wenn Sie bitte zum Ende kommen.

… aufgebürdet werden. Vielen Dank.

Danke, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat Abgeordnete Doht von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Überschrift der Aktuellen Stunde, die die FDP beantragt hat, lautet: „Geisterfahrer - ein Sicherheitsproblem auf Thüringer Straßen?“ Natürlich sind Geisterfahrer ein Sicherheitsproblem, aber doch nicht allein auf Thüringer Straßen, sondern Geisterfahrer sind doch auf jeder Straße, egal ob die nun in Deutschland oder sonst wo in Europa sind. Es ist ein Sicherheitsproblem und die Verkehrsregeln, die sind nun mal in Deutschland einheitlich und somit, wenn es hier etwas zu regeln gäbe, dann wäre das auch kein Problem, was wir in diesem Landtag regeln müssten, sondern auf Bundesebene, denn ein Geisterfahrer ist in Hessen oder in Niedersachsen genauso ein Problem wie bei uns. Ich will es hier ganz deutlich sagen: Unsere Straßen sind entsprechend der Straßenverkehrsordnung ausgeschildert und entsprechen allen Regeln. Frau Tasch hat es schon erwähnt, Frau Lukin auch, wir haben uns anlässlich des Geisterfahrers im Rennsteigtunnel erst vorige Woche im Ausschuss mit dem Thema befasst, die Landesregierung hat dort auch Fotos vorgelegt von der Auffahrsituation, wo der Geisterfahrer verkehrt herum aufgefahren ist, da kann man nur sagen, also der hat entweder gar nichts mehr gemerkt oder es war eine Mutprobe.

Da bin ich beim nächsten Thema: Es ist ja nicht so, dass alle Geisterfahrer sich verirrt haben und man deswegen das Ganze ganz einfach mit gelben Schildern lösen könnte, sondern das ist auch schon von Frau Dr. Lukin gesagt worden, es gibt diejenigen, die das Ganze als Mutprobe sehen, es gibt diejenigen, die einen Suizid begehen wollen, die werde ich kaum mit einem gelben Schild abhalten, sondern wenn, dann wirklich nur den Teil, der sich verirrt hat. Wenn ich mir dann die Zahlen anschaue, ein Unfall oder zwei Unfälle durch Geisterfahrer, dann muss ich sagen, dann haben wir erst einmal noch ganz anderen Handlungsbedarf, wenn ich zum Beispiel mal dagegensetze, wie viel Unfälle durch Lkws auf Autobahnen verursacht werden.

(Beifall SPD)

Das ist ein Problem, bei dem man ansetzen muss.

Um noch einmal zu den GRÜNEN zu kommen: Ich bin auch der Auffassung, wie das der Herr Bergemann hier in seinem Zwischenruf gesagt hat, das, was Sie hier vorgetragen haben, ist Altersdiskriminierung.

(Beifall CDU, SPD)

Es kann einem jungen Menschen genauso passieren, dass er im Nebel falsch auffährt, wie einem älteren. Es soll junge Menschen geben, die Brillenträger sind, deren Brille vielleicht nicht mehr auf dem neusten Stand ist oder die irgendwann mal zeitweise Medikamente einnehmen müssen, und diejenigen, die hier das Ganze im Rahmen einer Mutprobe veranstalten, das sind mit Sicherheit nicht die über 70-Jährigen, sondern das sind meist sehr junge. Hier muss man ansetzen und das erreicht man, wie gesagt, nicht mit gelben Schildern, sondern da braucht man ganz andere Mittel und Methoden. Wir haben zum Beispiel mit dem Führerschein ab 17 und dem begleiteten Fahren ab 17 gerade bei den jugendlichen Fahrern einen Beitrag geleistet, dass Unfälle sinken, dass auch solche Dinge zurückgehen. Aber jetzt zu sagen, wir regeln das alles nur, indem wir die über 70-Jährigen zum Sehtest schicken,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht nur, aber auch.)

damit nicht und mit dem Tempolimit erreiche ich auch nicht, dass jemand nicht mehr verkehrt herum auf eine Autobahn fährt, sondern wir sollten hier wirklich schon die Kirche im Dorf lassen. Wir haben uns im Ausschuss, Herr Barth, sehr intensiv mit dem Problem beschäftigt. Es ist nämlich nicht so, dass wir hier gar nichts tun oder dass ich gesagt hätte, gar nichts tun wollen, sondern ich habe es nur mal in Relation zu anderen Unfallursachen gestellt. Es ist hier auch schon gesagt worden, die Landesregierung macht hier ein Pilotprojekt, in dem die Induktionsschleifen anders aufgeschaltet werden sollen, dass sie eben nicht nur Staus melden, sondern auch einen Geisterfahrer melden, dass künftig sofort beide Tunnelröhren geschlossen werden. Gut, Bayern hat dieses andere Pilotprojekt. Nur, am Ende muss das Thema auf Bundesebene geregelt werden, weil wir dann ein einheitliches System in allen Bundesländern brauchen, sonst ist nämlich die Gefahr der Verwirrung noch viel größer und das löst dann auch wieder Probleme aus wie verkehrtes Auffahren oder Ähnliches.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das müsst ihr doch angehen, das ist eine Bundesratsinitia- tive.)

Ja, es muss doch erst einmal das Pilotprojekt gemacht werden, es muss ausgewertet werden und dann kann man gern darüber reden. Aber hier in einer Aktuellen Stunde, ich weiß nicht, was das soll.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zu diesem Thema? Frau Staatssekretärin Klaan, bitte. Weil Sie die erste Vertreterin der Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt sind, erinnere ich gern an die empfohlene Redezeit von nicht mehr als 10 Minuten für einen Vertreter der Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, keine Sorge, nur eine ganz kurze Reaktion. Die kontroverse Diskussion zu den Zahlen es ist eine ganze Menge gesagt worden - zeigt, keine Ausstattung der Welt wird menschliches Fehlverhalten ausschließen können. Insofern lassen Sie mich an dieser Stelle einen Appell loswerden, lassen Sie uns ausgewogen über die Angemessenheit von Mitteln diskutieren. Das, was wir als Landesregierung haben tun können und tun müssen, selbst ohne Unfall am 26.01. durch die Geisterfahrersituation im Rennsteigtunnel, haben wir veranlasst und haben wir zum Anlass genommen, um Prozessüberprüfungen durchzuführen, um Maßnahmen festzulegen, um in Zukunft das Unfallrisiko in unserem Wirkungsbereich zu reduzieren. Ich denke, an der Stelle sind wir alle auf dem richtigen Weg. Wir beteiligen uns auch an den bundesweiten Debatten zum Thema Pilotvorhaben in Bayern. Daraus wird sich auch ein Maßnahmepaket für eine Bundesratsinitiative ergeben. Aber, wie gesagt, lassen Sie uns die Zeit für eine ausgewogene Diskussion und nicht in Schnellschüssen auf der Basis dieser Zahlen eine Standarderhöhung organisieren, die im Ergebnis einfach im Rahmen der Investitionsfinanzierung zu weiteren Kosten führen würde. Danke schön.

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit schließe ich diesen ersten Teil der Aktuellen Stunde und ich rufe auf den zweiten Teil der Aktuellen Stunde

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen des Freistaats Thüringen’ unfinanzierbar?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5734

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, 2004 hat die CDU auf Druck der Bürgerinitiativen und der damaligen Linkspartei/PDS eine Reform des Kommunalabgabengesetzes vollzogen, einen Einstieg in ein modernes Kommunalabgabengesetz zu wagen, und wir haben dies damals begrüßt. Die Wasserbeiträge wurden komplett abgeschafft. Wir haben damit Neuland betreten. Der Verfassungsgerichtshof hat zwischenzeitlich diese Abschaffung auch als verfassungskonform bewertet, um die Dimensionen zu benennen, ein fast einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik, die Bürgerinnen und Bürger haben 180 Mio. € bereits gezahlte Wasserbeiträge zurückerstattet bekommen und die Aufgabenträger mussten auf die Erhebung von 400 Mio. €, die sie noch geplant hatten, verzichten. Jedoch muss ich darauf verweisen, nur 43 der 103 Aufgabenträger der Wasserversorgung hatten diese Form der Refinanzierung ihrer wassertechnischen Investitionen über Beiträge überhaupt vorgesehen, das heißt, die Mehrzahl hatte dieses überalterte Finanzierungsmodell, das 1893 in Preußen eingeführt wurde, gar nicht mehr zur Anwendung gebracht. Im Abwasserbereich wurde eine bürgerfreundlichere Finanzierung vorgenommen. Es wurden Privilegierungstatbestände eingeführt, das will ich hier aufgrund der Zeit nicht erläutern, aber auch hier haben die Bürgerinnen und Bürger 60 Mio. € zwischenzeitlich zurückerstattet bekommen und die Zweckverbände der Abwasserentsorgung, die Aufgabenträger, mussten bisher rund 300 Mio. € Abwasserbeiträge langfristig oder dauerhaft stunden. Das haben wir alles mitgetragen. Dass das nicht reicht, wissen Sie. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode und auch vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir die komplette Abschaffung der Abwasser- und auch Straßenausbaubeiträge vorgeschlagen haben, und dieser war gegenfinanziert. Dieser Gesetzentwurf, der gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurde, ist jetzt auch Gegenstand eines Antrags auf ein Volksbegehren. Damit wird sich der Verfassungsgerichtshof in wenigen Tagen, am 27.02., in der mündlichen Verhandlung beschäftigen. Die anderen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen sind herzlich eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen, weil sie dann auch nachvollziehen können, dass unsere Vorschläge und die der Bürgerinitiativen durchfinanziert sind, und zwar in einer Art und Weise, die nicht den Landeshaushalt so belastet, wie es die CDU gemacht hat, deswegen haben wir uns 2004 auch bei der Abstimmung enthalten, weil wir gesagt haben, sie haben mit dem Sondervermögen und der Kreditfinanzierung und der Rückerstattung eine Variante gewählt, die jetzt zur finanziellen Katastrophe des Landeshaushalts führen kann, und das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die CDU sicherlich viele Fähigkeiten hat, aber bitte schön kein guter Kassenwart für Thüringen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird allein an der Zahl deutlich - da können Sie noch mal in den Gesetzentwurf reinschauen -, bei der Finanzierung war ursprünglich ein Betrag von durchschnittlich 33 Mio. € im Jahr für das Sondervermögen vorgesehen. Davon entfallen 28 Mio. € auf Zinsen und nur 5 Mio. € auf bilanzierungsfähige Wertberichtigungen. Also letztlich kommen nur 5 Mio. € tatsächlich der Beitragsentlastung zugute und wir zahlen 28 Mio. € Zinsen. Das ist also ein Förderprogramm für Banken, dies ist beispiellos und Sie tragen dafür, meine Damen und Herren der CDU, die politische Verantwortung. Wir wollen jetzt eine Diskussion, ob dieser Prozess umkehrbar ist. Wir hatten ein Gebührenverrechnungsmodell vorgeschlagen. Das war keine einfache Diskussion mit den Bürgerinitiativen. Das wissen Sie. Einige Bürgerinitiativen haben uns auch nicht verstanden. Sie haben gesagt, die CDU hat diese Abwasserpolitik in Thüringen zu verantworten, sie sollen es auch bezahlen, so einfach haben sie es uns nicht gemacht. Wir haben also mit den Bürgerinitiativen vereinbart, wir verzichten auf die Rückerstattung von Beiträgen und verrechnen sie mit künftigen Gebühren. Das hätte den Landeshaushalt maximal mit 250 Mio. € belastet, hätte es immer noch genug Geld gegeben, aber niemals eine Belastung von ursprünglich 1,8 Mrd. €. Jetzt stehen sogar 3,6 Mrd. € in Rede. Das waren die Unterschiede. Wir wollen prüfen, ob unser Vorschlag oder ein anderer als Alternative zum Sondervermögen noch realisierbar ist. Dazu werden wir in den Ausschüssen die Landesregierung auffordern, ihre Konzepte vorzulegen. Wir wollen hier und heute nur noch mal deutlich machen, wir habe hier kein von Natur gegebenes Problem, sondern es ist ein Problem, das die CDU auch gegen Hinweise der Experten hier durchgepeitscht hat nach der Devise: „Koste es, was es wolle“. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat Abgeordneter Barth von der FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sondervermögen - schon der Begriff ich habe das an einer anderen Stelle hier mal gesagt - ist ein Euphemismus vor dem Herrn. Das ist kein Vermögen, über das wir hier reden, sondern es ist ein großer Schuldenbatzen.

(Beifall FDP)

Dass wir das klarstellen, wenn man den Begriff so hört, könnte man denken, es geht hier um viel Geld, das wir haben. Der Punkt ist, es geht um viel Geld, das uns fehlt.

(Beifall FDP)

Es fehlt uns, weil 2004 damals die CDU-Landesregierung auf die grandiose Idee gekommen ist: Kurz vor der Landtagswahl gehen wir mal her und entlasten Bürgerinnen und Bürger, Grundstücksbesitzer scheinbar großzügig von Beiträgen, die sie zu bezahlen haben. Und diese Beiträge muss jetzt natürlich irgendjemand anderes bezahlen. Die bezahlt das Land.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Da wäre ich sehr vorsichtig mit dieser Aussage.)