4. Wie definiert der Freistaat das besondere Schutzinteresse der Minderheitenangehörigen von Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägyptern und wer fällt unter die Personengruppe der besonders schutzbedürftigen Personen und warum?
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Rieder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, vorgetragen von der Abgeordneten Siegesmund, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der angesprochene Erlass des Thüringer Innenministeriums findet auf Flüchtlinge, die aus einem sicheren EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gekommen sind, keine Anwendung.
Zu Frage 2: Die Asylanträge der Familie wurden als unzulässig abgelehnt und ihre Abschiebung nach Belgien angeordnet. Aufgrund vorliegender Abschiebungshindernisse wurde die für den 16. Januar 2013 vorgesehene Überstellung der Familie nach Belgien storniert.
Zu Frage 3: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, den angesprochenen Erlass auf Asylbewerber anzuwenden, die im Rahmen der Dublin-II-Verordnung überstellt werden sollen. Für diese Personen ist der Staat zuständig, in dem sie zunächst einen Asylantrag gestellt haben oder über den sie nach Deutschland eingereist sind. Die betroffenen Personen haben die Möglichkeit, in den EU-Ländern, in die sie überstellt werden, ein ordnungsgemäßes Asylverfahren mit entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor den zuständigen Gerichten zu durchlaufen.
Zu Frage 4: Maßgeblich für die Entscheidung, Angehörige der Roma, Ashkali und von Ägyptern von der Balkanhalbinsel bis Ende März dieses Jahres nicht in ihr Heimatland zurückzuführen, waren und sind humanitäre Erwägungen. Eine Abschiebung im Winter würde insbesondere für Familien und Allein
Es hatte bereits im Dezember einen ähnlichen Fall gegeben, der vierjährige Elvis, der zurzeit in Jena lebt, sollte nach Frankreich rücküberstellt werden. Diese Rücküberstellung wurde storniert und der Innenminister hat zugesichert, dass die Familie bis 31. März hierbleiben kann. Ich möchte fragen: Aus welchen Gründen wurde sowohl die Familie, die derzeit in Jena lebt, im Dezember als auch jetzt der Fall dieser Familie storniert?
In dem Fall, der hier in der Mündlichen Anfrage angesprochen wurde, wurde die Rückführung storniert, weil eine Person nicht reisefähig war. Zu dem anderen Fall muss ich Ihnen die Antwort nachreichen. Ich könnte zwar jetzt meine Unterlagen durchschauen, aber das würde doch einige Minuten in Anspruch nehmen.
Diese Rücküberstellung in sogenannte sichere Drittstaaten kann ja für die Familien bedeuten, wenn es in diesen sogenannten rechtssicheren Drittstaaten keinen Wintererlass gibt, dass das sozusagen für diese Betroffenen die Umgehung des Thüringer Wintererlasses durch die Hintertür ist und die einfach Pech gehabt haben. Erwägt die Landesregierung, diesen Überlegungen zu folgen und generell von Rücküberstellungen bis zum 31. März abzusehen?
Ich finde, man kann bei Ländern wie Belgien und Frankreich nicht von sogenannten sicheren Ländern sprechen.
Wenn ich meinen Freunden in Belgien erzählen würde, was jetzt Ihrer Frage als Annahme zugrunde liegt, dann wären Sie entsetzt. Im Übrigen muss man die Gründe sehen, die jetzt Grundlage waren für den Wintererlass. Das ist die besondere Woh
nungssituation im Kosovo. Deswegen gibt es keinen Grund, den Wintererlass auf Länder wie Frankreich, Belgien, die Niederlande usw. auszudehnen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich komme jetzt zur Anfrage der Abgeordneten Franka Hitzing von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/5494.
Die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung wurde im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26. April 2011 verkündet und ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Gemeinde Göllnitz hat im Mai 2012 einen Antrag zur Förderung der dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien mittels Nahwärmeleistungen gestellt. Mit Schreiben vom 27. September 2012 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann, da dafür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem sei vorgesehen, die Bearbeitung des Vorgangs nach Bereitstellung der Mittel selbstständig wieder aufzunehmen.
1. Wie viele Mittel wurden/werden in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung bereitgestellt?
4. Wann ist mit einer Entscheidung über die Einordnung des Antrags der Gemeinde Göllnitz in das laufende Haushaltsjahr zu rechnen?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing beantworte ich an ihrem Geburtstagsabend für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
bereiche Dorferneuerung, Flurneuordnung, ländlicher Wegebau, Nahwärme- oder Biogasleitungen, LEADER und natürlich Kooperation und Umnutzung. Folgende Fördermittel wurden in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung insgesamt bereitgestellt: im Jahr 2011 50,7 Mio. €, im Jahr 2012 46,7 Mio. €. Im Entwurf des Haushaltsplanes bzw. des heute beschlossenen Haushaltsplanes für 2013 sind für die integrierte ländliche Entwicklung insgesamt 42,5 Mio. € etatisiert.
Zu Frage 2: Für die Versorgung mit erneuerbaren Energien, also Nahwärme- oder Biogasleitungen, wurden folgende Anträge genehmigt: 2008 - 1, 2009 - 4, 2010 - 9, 2011 - 6, 2012 - 2.
Zu Frage 3: Für die Versorgung mit erneuerbaren Energien, also auch wieder Nahwärme- oder Biogasleitungen, wurden in folgender Höhe Fördermittel abgerufen: 2008, ich runde die Cent - 197.000 €, im Jahr 2009 432.485 €, im Jahr 2010 374.665 €, im Jahr 2011 - 1.087.292 € und im Jahr 2012 - 241.681 €.
Zu Frage 4: Die Einordnung des Antrags der Gemeinde Göllnitz in das laufende Haushaltsjahr kann natürlich erst nach Zuweisung der Haushaltsmittel ich hoffe, dass das jetzt zeitnah erfolgt - auch erfolgen. Der Antrag soll dann prioritär bedient werden.
Vielen herzlichen Dank. Es gibt eine Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten durch Abgeordneten Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Minister. Wie kann man denn den Begriff „zeitnah“ in diesem Zusammenhang etwas mehr eingrenzen, mit welcher Größenordnung - ich rede jetzt einmal von Wochen, nicht von Tagen - kann denn eine Gemeinde bei so einem Antrag rechnen?
Na ja, ich weiß natürlich auch nicht, wann der Kollege Voß jetzt die Mittel freigibt. Das ist der entscheidende Punkt. Die Anträge liegen ja vor, sind auch vorbereitet und vorbearbeitet. Ich gehe davon aus, dass man dann, ich sage mal, wenn die Mittel vorliegen, sechs bis acht Wochen später die Zuweisung auch machen kann.
Es gibt keine weitere Nachfrage. Vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage durch den Abgeordneten Adams von der Fraktion
Mitte der 1990er-Jahre wurde der „Fränkische Heimatschutz“ von einem der damals in Thüringen aktivsten Neonazis und V-Mann des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Tino Brandt, mit aufgebaut und auch geführt.
1. Welche Erkenntnisse zu Aktivitäten in Thüringen durch Mitglieder des „Fränkischen Heimatschutzes“ liegen vor?
2. Werden der rechtsradikalen Szene zuordenbare Vereinigungen in Thüringen durch den „Fränkischen Heimatschutz“ unterstützt? Wenn ja, wie und welche?
3. Gibt es Erkenntnisse über gemeinsame Aktionen von Mitgliedern des „Fränkischen Heimatschutzes“ und Thüringer Neonazis?
4. Stehen das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zum Informationsaustausch über den „Fränkischen Heimatschutz“ im Kontakt?
Vielen herzlichen Dank. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Rieder aus dem Innenministerium.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams wie folgt:
Zu Frage 1: Am 10. November 2012 beteiligten sich Angehörige des sogenannten Fränkischen Heimatschutzes in Hildburghausen an einer rechtsextremistischen Demonstration sogenannter Freien Kräfte und der Wählergemeinschaft „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ unter dem Motto, ich zitiere wörtlich: „Wir wollen leben - Zukunft statt EU-Wahn!“ Darüber hinaus beteiligten sich in der Vergangenheit wiederholt Personen aus Bayern an rechtsextremistischen Aktivitäten in Südthüringen. Es kann angenommen werden, dass sich darunter auch Angehörige des sogenannten Fränkischen Heimatschutzes befanden.
Zu Frage 2: Der „Fränkische Heimatschutz“ verweist auf seiner Homepage auf die Seiten des rechtsextremistischen Wählerbündnisses „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ und des von den „Freien