Protocol of the Session on January 25, 2013

Als klare Antwort auf Ihre Frage 1: Nein. Das TMBWK achtet darauf, dass durch die Verfahrensvergabe von Referendariatsplätzen ein geradliniger Übergang von der ersten in die zweite Phase der Lehrerausbildung möglich ist. Potenzielle Absolventen bewerben sich dabei bereits im letzten Semester ihres Studiums und reichen die Abschlusszeugnisse nach. In Thüringen werden zweimal jährlich, und zwar zum 1. Februar und zum 1. August, Lehr

amtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Für den Einstellungstermin 1. August 2013 ist Bewerbungsschluss der 13. März, für den Nachreichtermin für fehlende Unterlagen und Anerkennungsbescheide ist der 23. Mai 2013 als Ausschlussfrist festgelegt. Für den Einstellungstermin 1. Februar 2014 ist voraussichtlich der Bewerbungsschluss Ende September 2013, der Termin für die Nachreichung fehlender Zeugnisse und Anerkennungsbescheide wird voraussichtlich Ende November 2013 sein. Die genauen Termine werden im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Mit der Möglichkeit, Abschlusszeugnisse nachzureichen, ist sichergestellt, dass alle, die ihr Studium erfolgreich abschließen, die Möglichkeit haben, einen der nächstmöglichen Referendariatsplätze zu erhalten.

Zu Ihrer Frage 2: Dazu verweise ich natürlich zunächst auf die Antwort zu Frage 1. Eine suggerierte einjährige Wartezeit gibt es aber auch noch aus einem weiteren Grund nicht. Wie Sie sicherlich wissen, hat die Landesregierung - und zwar im Gegensatz zu allen früheren Landesregierungen, damit haben wir die Situation für die Absolventen deutlich verbessert - seit dem Jahr 2010 zwei Termine angesetzt, an denen Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können und auch eingestellt werden.

Zu Ihrer Frage 3, die Frage nach den Empfehlungen: Die potenziellen Absolventen sollen sich so früh wie möglich bewerben.

Ich sehe eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, sollte es nun doch einen Fall geben, dass einer durch die Lücken gerutscht ist, an wen könnte er sich denn wenden, damit wir so ein Problem dann klären können?

Herr Abgeordneter, ich weiß jetzt nicht, was heißt, wenn er durch die Lücken gerutscht ist, er hat sich da nicht rechtzeitig beworben. Ich habe die Terminleisten gezeigt, ansonsten möge er sich, wir haben ein geordnetes Verfahren, das wir von außen nicht manipulieren können, zum nächstmöglichen Termin bewerben und dann wird seine Bewerbung aufgenommen und er in das Verfahren auch mit aufgenommen werden.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Vielen herzlichen Dank. Dann rufe ich jetzt auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Huster von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5486.

Vielen Dank.

Ersatzvornahme und Enteignung zur Sicherung von Schloss Hummelshain?

Aus Medienberichten der vergangenen Tage ist zu erfahren, dass zur Abwendung des weiteren Verfalls der Schlossanlage Reinhardsbrunn von den öffentlichen Stellen des Freistaats Thüringen auch ein Enteignungsverfahren gegen die derzeitigen Eigentümer, offensichtlich ein Invest-Unternehmen, in Betracht gezogen wird. Auch das denkmalgeschützte Schloss Hummelshain befindet sich in einem Verfallsprozess und auch hier ist der Erwerber bzw. derzeitige Eigentümer, der sich offensichtlich schon länger in einer finanziell schwierigen Lage befindet, bisher Verpflichtungen auf Erhaltung und das Tätigen von Investitionen - soweit bekannt nicht nachgekommen. Es besteht aber offensichtlicher Handlungsbedarf, um weitere schwerwiegende Schäden am Schloss Hummelshain zu verhindern. Nach den in Thüringen geltenden Vorschriften ist der Freistaat in Notfällen bei Bauten auch zur Vornahme von Bau- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Wege der sogenannten Ersatzvornahme befugt. Daher wäre auch für den „Fall Hummelshain“ das vom Freistaat für das Schloss Reinhardsbrunn in Erwägung gezogene Vorgehen zu prüfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auflagen bzw. Verpflichtungen zu Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bestehen derzeit vor dem Hintergrund welchen aktuellen Erhaltungs- bzw. Bauzustands des Schlosses Hummelshain gegen dessen derzeitige und derzeitigen Eigentümer und inwieweit sind diese gegebenenfalls schon erfüllt?

2. Welche Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten sehen die Thüringer Landesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden zur Durchsetzung von Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Schloss Hummelshain im Wege der Ersatzvornahme?

3. Inwiefern - insbesondere unter welcher rechtlichen Voraussetzung - sieht die Landesregierung die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Einleitung eines Enteignungsverfahrens und der Rückübertragung von Schloss Hummelshain in das Eigentum der öffentlichen Hand und inwiefern befürwortet die Landesregierung ein solches mögliches Vorgehen?

4. Welche Fälle der Ersatzvornahme bzw. der Durchführung eines Enteignungsverfahrens gab es bisher in Thüringen zur Sicherung bzw. Erhaltung denkmalgeschützter Liegenschaften, insbesondere in welchem Verfahrensstadium befinden sich diese derzeit?

Vielen herzlichen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Veräußerung des neuen Jagdschlosses Hummelshain war bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen Nr. 1609 und 1937 der Frau Abgeordneten Schubert, auf deren Beantwortung in den Drucksachen 5/3287 und 5/3941 möchte ich hinweisen. Weiterhin möchte ich auf die Befassungen im Haushalts- und Finanzausschuss am 8. September 2011, am 16. Februar 2012 und am 15. März 2012 zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE in den Vorlagen 5/1512 und 5/2248 verweisen. Darüber hinaus erinnere ich an das September-Plenum, dort wurde die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Huster in der Drucksache 5/4875 beantwortet. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster im Namen der Landesregierung jetzt wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Bescheid der unteren Denkmalschutzbehörde des Saale-Holzland-Kreises vom 12. August 2008 wurde die Dachsanierung verfügt. Die angeordnete Maßnahme wurde von der Eigentümerin weitgehend ausgeführt. Lediglich an der Dachgaube an der Westseite wurde eine Dachöffnung nur mit Planen gesichert. Am 5. Juli 2010 wurde im Bereich der Dachgaube eine Notsicherung verfügt. Diese Notsicherung wurde ebenfalls ausgeführt. Am 21. Januar 2011 verfügte die untere Denkmalschutzbehörde - also der Landkreis - unter Androhung von Zwangsmitteln die Schließung des Dachraums, da die zur Sicherung angebrachten Planen zwischenzeitlich zerrissen waren. Auch dieser Verfügung ist die Eigentümerin nachgekommen.

Zu Frage 2: Derzeit sieht die Landesregierung keine Veranlassung für weitere Maßnahmen. Die untere Denkmalschutzbehörde hat entsprechende Notsicherungsmaßnahmen gegenüber der Eigentümerin verfügt. Diese wurden, wie gerade geschildert, umgesetzt.

Zu Frage 3: Hinsichtlich einer Rückübertragung wurde bereits in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 1609 sowie der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 1937 darauf hingewiesen, dass die Landesentwicklungsgesellschaft LEG aus wirtschaftlichen Erwägungen den vertraglich vereinbarten Rückübertragungsanspruch nicht geltend gemacht hat. Die Voraussetzungen für eine mögliche Enteignung ergeben sich aus § 27 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Danach ist eine Enteignung als Ultima Ratio nur möglich, wenn der Verlust eines Denkmals unmittelbar bevorsteht und

diese Enteignung als letztes Mittel zur Rettung des Denkmals durchgeführt wird. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass Schloss Hummelshain aktuell in seinem Bestand unmittelbar gefährdet wäre. Daher stellt sich die Frage einer Enteignung für die Landesregierung nicht.

Zu Frage 4: Derartige Fälle, also Fälle eines Enteignungsverfahrens, sind der Landesregierung nicht bekannt.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nun war in diesen Tagen auch in den Medien zu vernehmen, dass sich die LEG auch zum Fall geäußert hat und mitgeteilt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis immer noch nicht voll gezahlt ist und somit nicht bei der LEG eingegangen ist. Wie soll unter den derzeitigen Voraussetzungen und unter der hier soeben mitgeteilten Sicht der Landesregierung, was mögliche weitere Restriktionen betrifft, denn aber gesichert werden können, dass es möglich sein wird, die Restsumme des vereinbarten Kaufpreises noch zu vereinnahmen, so wie das der LEG-Chef beabsichtigt.

Das ist eine wirtschaftliche Entscheidung, eine wirtschaftliche Abwägung, die die LEG prüfen muss. Der noch ausstehende Kaufpreisanteil ist nach meinem Wissen durch eine Grundschuld gesichert und hier wird man sicherlich abwägen müssen, wie sich die weitere Entwicklung auch mit dem Eigentümer dort darstellt. Aber ich kann jetzt hier nicht für die LEG sprechen.

Es gibt eine weitere Frage aus dem Kreis der Abgeordneten durch Herrn Abgeordneten Blechschmidt, DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, man kann ja nun nicht leugnen, dass in der Vergangenheit, was die Verkäufe von solchen Denkmalen, Schlössern, Gärten etc. pp. anbelangt, nicht unbedingt positive Erfahrungen gemacht worden sind. Halten Sie es aus den genannten Erfahrungen heraus gegebenenfalls für notwendig, dass man in Zukunft einerseits gewisse andere Kriterienkataloge erarbeiten müsste, um diese Verkäufe auch perspektivisch, ich sage mal, kulturpolitisch abzusichern oder/und bis diese entsprechenden Kriterien

kataloge erarbeitet würden, ein Verkaufsmoratorium seitens des Landes und seitens der LEG auszusprechen für sinnhaft?

Das sehe ich nicht als sinnvoll an, zumal nach dem jetzigen Stand das Portfolio entsprechender Liegenschaften vergleichsweise gering ist.

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Nachfragen aus dem Kreis der Abgeordneten und rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Barth von der FDPFraktion in der Drucksache 5/5487.

Vielen Dank, in der es um die Dienstrechtsreform in Thüringen geht.

In dieser Legislaturperiode wurde bisher nur in Teilbereichen das Dienstrecht reformiert. Nach dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist eine umfassende Modernisierung des Dienstrechts vorgesehen, wodurch ein modernes und leistungsgerechtes Beamtenrecht geschaffen sowie eine länderübergreifende Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Erarbeitung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Dienstrechtsreform?

2. Welche wesentlichen Eckpunkte (z.B. Reform des Laufbahnrechtes [Abschaffung einfacher Dienst, Durchlässigkeit], die Schaffung von Anrei- zen usw.) sind bei der Dienstrechtsreform vorgesehen?

3. Wie soll in Zukunft die Versorgungssicherheit, beispielsweise durch eine angemessene Einzahlung in den Thüringer Pensionsfond und/oder ein Verbot der zweckfremden Entnahme aus dem Thüringer Pensionsfond, gewährleistet werden?

4. Bis wann ist mit einer Zuleitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs an den Landtag zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Rieder.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth beantworte ich für die Landes

(Staatssekretär Diedrichs)

regierung, indem ich die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 4 wie folgt zusammenfasse:

Die Landesregierung hat entschieden, die Dienstrechtsreform in zwei Schritten durchzuführen. In einem ersten Schritt wurde das Thüringer Beamtenrecht im Jahre 2009 an das in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz angepasst. Im Anschluss hieran wurde in den Jahren 2011 und 2012 bereits eine Reihe von Änderungen im Bereich des Dienstrechts vorgenommen. Genannt seien hier aus dem Bereich des Innenministeriums beispielsweise die Absenkung der Arbeitszeit, die Anhebung der Altersgrenzen und die Modernisierung des Personalvertretungsrechts. Aus dem Bereich des Finanzministeriums ist die Schaffung eines Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes hervorzuheben. Den Schwerpunkt der in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallenden Gesetzesvorhaben der Dienstrechtsreform bilden nunmehr die Neufassung des Thüringer Beamtengesetzes, die Erarbeitung eines Thüringer Laufbahngesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Urlaubsrecht beispielsweise oder Nebentätigkeitsrecht. Aufgrund des nicht unerheblichen Umfangs dieses Vorhabens hat sich das TIM entschieden, das Gesamtpaket in zwei Teile aufzuspalten; zum einen wurden die Neufassungen des Thüringer Beamtengesetzes und der Thüringer Urlaubsverordnung zusammengefasst, der zweite Teil enthält vor allem die Änderungen im Laufbahnrecht. Der erste Teil, also Beamtengesetz und Urlaubsverordnung, wurde im Oktober 2012 in die Ressortabstimmung gegeben; beteiligt wurden auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und der TBB. Die Auswertung der Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Parallel dazu werden gegenwärtig Änderungen im Laufbahnrecht vorbereitet. Schwerpunkte werden dabei die Regelung des Laufbahnrechts in einem Laufbahngesetz, Zusammenfassung der Laufbahnen in elf Fachrichtungen, die Reduzierung der Laufbahngruppen von vier auf drei sowie Änderungen bei der Ausgestaltung des Aufstiegs und des Laufbahnwechsels darstellen. Die Neufassungen des Thüringer Beamtengesetzes und des Thüringer Laufbahngesetzes sollen unabhängig von den im Vorfeld durchzuführenden Abstimmungen als Ganzes und damit in einem Paket im Landtag beraten werden. Mit Blick auf den derzeitigen Verfahrensstand ist eine Zuleitung an den Landtag im zweiten Halbjahr 2013 vorgesehen.

Damit bin ich angekommen bei der Frage 3, deren Antwort wie folgt lautet: Die Frage der Versorgungssicherheit in Thüringen steht in keinem Zusammenhang mit der vom Thüringer Innenministerium geplanten Dienstrechtsreform. Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass ein Verbot der zweckfremden Entnahme aus dem Thüringer Pensionsfonds sowohl in § 64 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Besoldungsgesetzes als auch in § 5 Satz 2 des Thüringer Pensionsfondsgesetzes enthalten ist.

Ich sehe eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, zwei Schritte und dann noch einmal in zwei aufgedröselt, das ist relativ kompliziert erst mal so, aber wenn Sie sagen, dass es seit 2009 und dann 2011 und 2012 eine Reihe von Änderungen gegeben hat, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte man ja davon ausgehen, dass es für die Ressorts nicht allzu überraschend kommt, da es ja auch im Koalitionsvertrag war, und wenn ich es richtig verstanden habe, läuft die Ressortabstimmung also jetzt seit einem Vierteljahr etwa. Können Sie mir denn sagen, ob es bei der Ressortabstimmung besondere Probleme gibt aus einzelnen Ressorts, denn Sie hatten zwei Ressorts erwähnt, in denen es schon vorgezogene Dinge gab, also gibt es Ressorts, in denen es da besondere Schwierigkeiten gibt?

Die beiden Ressorts, die ich genannt habe, waren das Innenministerium und das Finanzministerium. Wir haben noch keine Stellungnahme von allen Ressorts zu dem, was wir jetzt in die Ressortabstimmung gegeben haben. Die Gründe dafür sind mir im Einzelnen nicht bekannt.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke. Können Sie mir vielleicht bestätigen, dass es angeblich ein Positionspapier aus einem Ressort gibt, in welchem abweichende Vorstellungen aufgeschrieben sind?

Dieses Positionspapier ist mir nicht bekannt. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Ressorts, die ihre Stellungnahme noch nicht abgegeben haben, besonders intensiv prüfen.

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen und rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5489.