Zu Frage 3: Die zehn größten Zuwendungsempfänger waren Bayer Weimar GmbH & Co. KG, Alere Technologies GmbH, Lidl GmbH, Numerik Jena GmbH, Mubea Tailor Rolled Blanks GmbH, IHI Charging Systems International Germany GmbH, Rhenus AG & Co. KG, Kaufland Fleischwaren Heiligenstadt GmbH & Co. KG, Opel Eisenach und August Storck.
Zu Frage 4: Die GRW-Förderung erfolgt auf der Grundlage des GRW-Koordinierungsrahmens sowie der Thüringer Richtlinie für die einzelbetriebliche GRW-Förderung mit dem gültigen GRW-Zuschlagsystem. Das Regelwerk der GRW-Förderung ist dabei so ausgelegt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt. Allerdings kann nur verglichen werden, was tatsächlich gleich ist. Deshalb wurden bei der kriterienorientierten Förderung im Jahr 2011 ebenso wie beim Auswahlverfahren 2012 konkrete Kriterien festgelegt, die für alle einzelbetrieblichen Antragsteller galten. Vorhaben mit besonders hohen regional- und strukturpolitischen Effekten stehen im besonderen Landesinteresse, deshalb wurden diese sowohl in 2011 als auch im Jahr 2012 mit sogenannten Letter of Intent, LOIs, ausgestattet, denen förderrechtlich besondere Priorität zukam. Die Landesregierung sieht darin keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
In früheren Förderperioden wurde oftmals abgestellt oder wurde eigentlich immer abgestellt auf das Produzieren und die produzierenden Gewerbe. Das ist ja gewechselt worden in das Kriterium der „ausschließlichen Schaffung von Arbeitsplätzen“. Wie begründen Sie das, insbesondere im Punkt auf nachhaltige Standortsicherung?
Ich habe jetzt leider nicht verstanden, was ich begründen soll. Was die früheren Regierungen gemacht haben?
Sie haben die Richtlinie übernommen, da wurde auf das Produzieren von Gütern und Waren innerhalb von Thüringen abgestellt. Diese Kriterien haben Sie abgeändert und sind auf das bloße Entstehen von Arbeitsplätzen eingegangen.
Nein, das ist nicht so, das ist nicht auf das bloße Entstehen von Arbeitsplätzen abgestellt, sondern wir haben einen ganzen Kriterienkatalog, den ich gern zur Verfügung stellen kann, der zugrunde liegt, der auch jedem Unternehmen, das einen GRW-Antrag stellt, zur Verfügung steht und grundsätzlich auch bei uns öffentlich einsehbar ist. Wir haben hier eine klare Transparenz geschaffen. Das war übrigens auch neu, dass wir einen klaren transparenten Kriterienkatalog vorgelegt haben, nach
dem gefördert wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir neben GRW selbstverständlich noch andere Investitionsförderprogramme haben, die explizit auf die KMUs ausgerichtet sind, zum Beispiel Thüringen Invest, Thüringen Dynamik, GUW plus etc.
Vielen herzlichen Dank, Herr Staschewski. Dann darf ich Ihnen jetzt den Hinweis geben, dass die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Berninger von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5471 heute zurückgezogen wurde. Ich rufe jetzt auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5472.
Stellungnahme des Fachschaftsrates Politikwissenschaft zu Einsparungen an der Friedrich-SchillerUniversität Jena
In einer Stellungnahme des Fachschaftsrates des Bereiches Politikwissenschaft zum Thema der geplanten Einsparungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, welche an die Fraktionen geschickt wurde, wird vor den gravierenden Auswirkungen für Lehre und Forschung gewarnt.
2. Sieht die Landesregierung bei den prognostizierten Kürzungen im Hochschulbereich von 10 Prozent bis 2015 die Situation in Lehre und Forschung gefährdet?
Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Merten für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba wie folgt:
Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Gestern haben wir die Stellungnahme des Fachschaftsrates Psychologie gehört, heute Fachschaftsrat Politik. Ich bin mal gespannt, ob die anderen Fachschaftsräte sich auch jeweils noch mal zu Wort melden werden und ob wir die dann auch noch mal einzeln verhandeln werden. Ich sehe dem mit großem Interesse entgegen.
Zu Ihrer Frage 1 möchte ich wie folgt antworten: Die Auffassung, dass aufgrund der Inhalte der Rahmenvereinbarung III und im Zusammenhang mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Einsparungen in Höhe von rund 10 Prozent von TMBWK und FSU vereinbart worden seien, die zu gravierenden Auswirkungen in Lehre und Forschung führen würden, wird seitens der Landesregierung nicht geteilt. Minister Matschie hat dazu ja auch in den gestrigen Haushaltsberatungen ausführlich Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass das nicht so ist. Die Rahmenvereinbarung III sieht keine Einsparungen im Hochschulbereich vor. Im Gegenteil, durch die in der Rahmenvereinbarung III enthaltenen festen Finanzzusagen stehen den Hochschulen in den kommenden Jahren höhere Budgets zur Verfügung als zuvor. Waren es im Jahr 2012 allein aus der Rahmenvereinbarung III Landesmittel und Hochschulpakt-2020-Mittel in Höhe von 386,1 Mio. €, so werden es im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 408 Mio. € und im Jahr 2014 409,9 Mio. € sein. Die Zuweisungen an die FSU Jena allein aus den in die Rahmenvereinbarung III einbezogenen Mitteln und aufgrund des gemeinsam von Hochschulen und TMBWK entwickelten und vereinbarten Mittelverteilungsmodells KLUG werden nach heutigem Stand von 149,5 Mio. € in 2012 auf 156,1 Mio. € in 2013 und damit um 4,42 Prozent steigen. Da bereits in der 38. Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags am 13. September 2012 ausführlich über die Situation der Finanzierung im Hochschulbereich gesprochen wurde - ich hatte das seinerzeit vorgestellt -, Sie alle die Inhalte und Zahlen der Rahmenvereinbarung III kennen und sich seit September 2012 die Situation der Hochschulen nur noch weiter dadurch verbessert hat, dass aufgrund zusätzlicher Hochschulpakt-2020-Mittel den Hochschulen in den Jahren 2013 und 2014 jeweils weitere 17,8 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt
werden können, möchte ich es an dieser Stelle mit meinen Ausführungen zur Finanzsituation im Hochschulbereich belassen. Die Fakten sprechen eine klare Sprache. Die Finanzausstattung der Hochschulen stellt eine Absicherung auf sehr hohem Niveau dar. Der finanzielle Kraftakt des Landes mit einem deutlichen Plus an Landesmitteln und auch HSP-2020-Mitteln von Jahr zu Jahr verdeutlicht gerade vor dem Hintergrund eines konsolidierten Landeshaushalts den hohen Stellenwert, den die Landesregierung dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich beimisst.
Zu Ihrer Frage 2: Nein, die Rahmenvereinbarung III, wie soeben dargelegt, enthält keine Kürzungen, sie sieht sie auch nicht vor.
Zu Ihrer Frage 3: Die Landesregierung stattet die Hochschulen mit einem Budget aus, das es den Hochschulen erlaubt, selbst und eigenverantwortlich zu entscheiden, in welchen Bereichen sie vorhandene Exzellenz weiterentwickeln und ausbauen wollen. Durch verschiedene weitere und über die Finanzausstattung der Rahmenvereinbarung III hinausgehende zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Landesprogramm „ProExzellenz“, wird die Entwicklung von Exzellenz gezielt gefördert und unterstützt.
Ihre Frage 4 beantworte ich wie folgt: Die Gesamtfinanzierung der Hochschulen wird sich ebenso wie heute auch langfristig aus Landesmitteln, Bundesmitteln, Drittmitteln, EU-Geldern, Gebühren und sonstigen Einnahmen speisen.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich erst einmal für die Antwort, möchte aber meine Frage, die ich gestern dem Minister gestellt habe, noch mal wiederholen. Wir bekommen ja wirklich aus allen Ecken und Enden der Friedrich-Schiller-Universität diese Stellungnahmen. Meine Frage ist jetzt: Haben die einfach eine falsche Wahrnahme oder stimmt mit denen irgend etwas nicht, dass die das so dramatisch darstellen, dass in den nächsten Jahren sich die Personalsituation, damit also auch die Situation in Lehre und Ausbildung so deutlich, so gravierend verschlechtern wird? Oder ist das nicht richtig kommuniziert worden durch das Ministerium oder aber stehen Einnahmen und Ausgaben an den Hochschulen in einem Verhältnis zueinander, dass die Finanzsituation der Hochschulen dann de facto objektiv doch verschlechtert? Vielleicht können Sie mal versuchen, das zu erläutern. Wir sind ja auch in einer seltsamen Situation. Sie sagen immer, die werden immer reicher, und die klagen und sagen,
Ja, sehr gern, Frau Abgeordnete. Ich sage nicht, die werden reicher, so weit bewege ich mich nicht nach vorne. Ich sage, sie bekommen mehr Geld.
Das ist nicht das Gleiche, also wenn ich mehr Schulden habe, die ich abtragen muss, werde ich nicht reicher, wenn ich mehr Geld habe. Da gibt es schon ein paar Unterschiede. Ich hatte ja eben auf die Sitzung vom 13. September 2012 verwiesen, und ich will das auch gern wiederholen, was ich dort bereits gesagt hatte. Nun kenne ich die Situation in der FSU ziemlich genau, weil ich dort selbst über einige Jahre Institutsdirektor war. Was ich beobachten kann, ist Folgendes, dass es offensichtlich innerhalb der FSU jetzt zu Verteilungskämpfen zwischen Fakultäten kommt. Das bedeutet, dass trotz steigender Einnahmen, die die Hochschulen durch die Zuweisungen zu verzeichnen haben, offensichtlich man es intern mit einem Prozess der Umverteilung von Mitteln zu tun hat. Das führt dazu, dass einige Fakultäten offensichtlich besser ausgestattet sind, andere weniger gut ausgestattet sind. Das führt dazu, dass einige Institute Zugewinne und andere Verluste zu verzeichnen haben. Das wird Konsequenzen haben in Bezug auf die Qualität von Ausbildung, wenn man korrespondierend über Studienplatzausstattung nachdenkt. Aber das ist ein Prozess - das hatte ich auch im Ausschuss sehr differenziert dargestellt -, der ausschließlich mit der internen Verteilung zu tun hat. Ich kenne die Debatte, die da heißt, das Land müsse mehr reingeben, wenn man die internen Strukturdiskussionen offensichtlich in einer Weise führen möchte, dass das Land finanzieren soll, was man sich in Jena ausdenkt. Das ist insgesamt ein wenig überzeugender Prozess. Ich kann Ihnen das noch mal an einem ganz konkreten Beispiel der Erziehungswissenschaft festmachen. Wenn die Friedrich-SchillerUniversität sich entscheidet, zwei erziehungswissenschaftliche Institute zu etablieren - ich sage das deutlich als Fachwissenschaftler -, für deren Notwendigkeit ich keinerlei Gründe gesehen habe, dann muss die FSU natürlich darüber nachdenken, wie sie die beiden Institute auch finanziert. Das wird nicht dadurch leichter, dass sie sagt, das Land soll bitte sehr, wenn das dann mehr kostet, da an dieser Stelle mehr tun.
Ich verschärfe jetzt mal Ihre Aussage. Sie meinen also, es herrscht so ein interner Kannibalismus. Jeder frisst jeden, um an das Geld ranzukommen. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der Hochschulpolitik sein, für deren Rahmen wir hier auch verantwortlich sind - Entschuldigung, wenn ich das jetzt mal so deutlich gesagt habe. Aber ich meine, das fände ich auch nicht gut, wenn es so wäre, wenn die Finanzpolitik des Landes dann die Hochschulen in so eine Situation bringt. Zur Erziehungswissenschaft will ich nur eines sagen: Also da kann man sicher reichlich darüber reden, man kann auch darüber reden, ob man das nicht gänzlich nach Erfurt verlagert oder wie man das überhaupt tut. Aber das muss man ja im politischen Rahmen diskutieren. Ich finde, das kann man nicht ausschließlich den Hochschulen überlassen. Sie meinen also, diese Aussagen, die wir jetzt wirklich massenhaft bekommen, betreffen ausschließlich die Friedrich-SchillerUniversität?
Werte Frau Abgeordnete, Sie haben mich nach der FSU gefragt und ich habe in Bezug auf die FSU geantwortet. Sie haben mir gesagt, dass Sie von denen aus den Fachschaften so massenhaft diese Protestschreiben bekommen haben. Sie werden verstehen, dass ich als Mensch, der doch die Form wahrt, auch Ihnen auf Ihre Frage antworte. Ich habe jetzt noch nichts zu den anderen Hochschulen gesagt. Darüber hinaus will ich das deutlich sagen, die Frage, wo welcher Studiengang anzusiedeln ist, ist eine, die natürlich auch politisch mit zu entscheiden ist. Aber hier reden wir über ein anderes Problem, wenn wir über die FSU sprechen, nämlich über das Problem der internen Verteilung. Sie werden verstehen, dass ich mich dieses schwierigen Begriffs, den Sie benutzt haben, jetzt nicht bedienen werde. Der ist mir wirklich ganz fern. Ich kann Ihnen nur sagen, es ist in der Tat so, wir müssen darüber nachdenken, was im Rahmen der Hochschulautonomie - und um die geht es ja hier - möglich ist und was nicht. Und wenn die FSU sich entscheidet, innerhalb ihrer Strukturen sich so zu verhalten, wie sie es tut, haben wir das zunächst einmal zu respektieren. Es kann nicht angehen, dass wir die Hochschulautonomie fördern und stärken wollen und dann, wenn Entscheidungen getroffen werden, die intern offensichtlich zu Verteilungsproblemen und damit zu Protestschreiben führen, dass wir dann die Hochschulautonomie zurücknehmen, uns ganz paternalistisch dort hinwenden und in einer höheren Weisheit denen zu erzählen haben, was sie zu tun haben. Ich glaube, das wäre ein höchst widersprüchlicher Prozess. Ich glaube kaum, dass für den jemand ernsthaft zu gewinnen ist.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe jetzt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Emde von der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/5484.
Aussagen von Lehramtsanwärtern zufolge ist es aufgrund des Zeitpunkts des Erhalts des Abschlusszeugnisses nicht möglich, nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena direkt ein Referendariat anzuschließen. Absolventen werden dadurch gezwungen, ein Jahr Wartezeit in Kauf zu nehmen und sich erst im darauf folgenden Schuljahr um einen Referendariatsplatz zu bewerben. Das bedeutet, dass man Lehramtsstudenten, die ihr Studium bis dahin zielstrebig, komplikationsfrei und erfolgreich absolviert haben, für ein Jahr zu HartzIV-Empfängern macht.
1. Entspricht es der Wahrheit, dass Lehramtsstudenten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ihre Abschlusszeugnisse zu einem Zeitpunkt erhalten, an dem sie sich nicht mehr um einen Referendariatsplatz in Thüringen bewerben können, der zeitlich direkt an ihr Studium anschließt?
Für die Landesregierung antwortet erneut Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Emde wie folgt:
Als klare Antwort auf Ihre Frage 1: Nein. Das TMBWK achtet darauf, dass durch die Verfahrensvergabe von Referendariatsplätzen ein geradliniger Übergang von der ersten in die zweite Phase der Lehrerausbildung möglich ist. Potenzielle Absolventen bewerben sich dabei bereits im letzten Semester ihres Studiums und reichen die Abschlusszeugnisse nach. In Thüringen werden zweimal jährlich, und zwar zum 1. Februar und zum 1. August, Lehr